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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90678 ![]() |
Seitens der Stadt wurde ein bestehender Gehweg zum Parkplatz gemacht, wegen Parkplatzmangel. An der Straße befindet sich ein Park mit vielen Freizeitmöglichkeiten, und wird deshalb durch viele Besucher angefahren. Für die Fußgänger wurde ein Streifen von 1,30 m breite auf die Fahrbahn gemalt, und mit VZ: 295 weise Markierung abgegrenzt. Die Straße ist jetzt Einbahnstraße, die Fahrbahn wird durch viele Falschparker bis auf 2,50 m verengt, und die Stadt reagiert nicht. Was ist eure Meinung zu diesem Verwaltungs- Akt? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Hallo und willkommen im VP,
![]() Bilder bzw. ein gmaps-Link wären nett, dann kann man sich das besser vorstellen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Für die Fußgänger wurde ein Streifen von 1,30 m breite auf die Fahrbahn gemalt, und mit VZ: 295 weise Markierung abgegrenzt. Ohne weitere Verkehrszeichen in Blech? Dann hat man da nun einen Seitenstreifen, keinen Gehweg ...Bilder bzw. ein gmaps-Link wären nett, Passende FAQs dazu hier
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 564 Beigetreten: 14.04.2010 Wohnort: In einer Großstadt Mitglieds-Nr.: 53613 ![]() |
Und manchmal ist es sinnvoll, wenn Bürger gegen die Stadt klagen. Denn anders verstehen "die da oben" es nicht.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90678 ![]() |
auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Die zuständige Stelle der Stadt argumentiert, bei einer Bestandsstraße wäre ein solches Maß zulässig. Meine Argumentation ist der Bestandsgehweg, 2,20 Meter. Außerdem wurde der "Fußweg" erst vor sechs Monaten angelegt, also handelt es sich um einen neu angelegten Weg, der nicht den Regeln der (FGSV) entspricht, die ein Mindestmaß 1,80 m, plus 20 cm Sicherheitsabstand vorschlägt. Da er nicht mit VZ: 239 versehen ist, wird er auch noch von Fahrradfahrer genutzt. Es ist lediglich das VZ: 133 angebracht, Gefahrenzeichen Fußgänger, dass hier mit einer erhöhten Anzahl an Fußgängern/ Spaziergängern in Fahrbahnnähe zu rechnen ist. Was ist eure Meinung dazu? |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Gibt es außer der Straßenmalerei (Z295) noch einen tatsächlichen Schutz für Fußgänger, bspw. gegen einfaches Überfahren der Linie zwecks Ausweichen?
Ob es sich um eine Bestandsstraße handelt oder nicht, ist völlig unerheblich. Sobald Änderungen im Straßenquerschnitt oder dessen Nutzung zu(un)gunsten einzelner Verkehrsarten vorgenommen werden, müssen diese den aktuellen Regeln entsprechen. In Bad Dürkheim hatte man die Gehwege einer engen Durchgangsstraße „barrierefrei“ gestaltet, was natürlich die Fahrzeuge zur Benutzung der Gehwege animierte. Dem hat das VG Bad Neustadt /Az. 3 K 372 18.NW vom 5.7.2019) einen Riegel vorgeschoben und die Gemeinde zu Maßnahmen verdonnert, die die SIcherheit auch oder gerade der Fußgänger garantieren. Fuß e.V. hat darüber einen informativen Artikel. https://www.fuss-ev.de/?view=article&id...en&catid=55 -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90678 ![]() |
Hallo," spitze Steine", vielen Dank für deinen informativen Kommentar, der mich weiterbringen könnte. In der Tat ist keine Sicherheitsabgrenzung in Richtung Fahrbahn
angebracht. Es könnte also auch ein Seitenstreifen sein? Gruß Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 19.05.2023, 15:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Klingt erst einmal so. Ein Foto wäre echt aufschlussreich.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Ein markierter „Sonderweg für Radverkehr“ (umgangssprachlich Radweg“ ist in der Regel entweder ab und an mit einfachem Radsymbol markiert, oder dem blauen Z237, und zwar um die Funktion dieses Weges zu verdeutlichen. Ebenso sollte ein „Sonderweg für Fußgänger” (umgangssprachlich Gehweg) mit einem Fußgängersymbol markiert oder Zeichen 239 ausgewiesen werden. Sonst kann nämlich jemand das als Seitenstreifen interpretieren, der zwar nicht zur Fahrbahn gehört, aber innerorts bei Vorhandensein zum Parken zu benutzen ist.
Die VwV-StVO sagt dazu: Zitat Zu Zeichen 239 Gehweg
1 I. Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu verwenden. 2 II. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. 3 III. Die Beschaffenheit und der Zustand des Gehweges sollen dann auch den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen des Radverkehrs (z. B. Bordsteinabsenkung an Einmündungen und Kreuzungen) entsprechen. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:25 |