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> Motorrad 125 ccm Rechte verloren?
funtours
Beitrag 05.05.2023, 11:14
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin Max, neu im Forum und hätte eine Frage. Ich habe 1978 meinen Autoführerschein gemacht (3er Papierfetzen). In 1986 hatte ich den Führerschein kurz weg wegen einer Alkoholfahrt und bekam dann statt der Pappe einen Kartenführerschein. Leider kann ich mich an die Details nicht erinnern, da das alles ewig her ist. Ich weiß nur dass der Schein damals ca. 4 Wochen weg war. Meiner Erinnerung handelte es sich um ein Fahrverbot, da ich genau weiß, dass ich den Führerschein nicht neu gemacht habe. Kann es ein, dass ich die Rechte aus 1978 trotzdem verloren habe? Für mein Rechtsempfinden schwer nachvollziehbar. Bei Entzug des Führerscheins und damit verbunden dem Verlust der bisherigen Privilegien sehe ich das ja ein, aber bei einem Fahrverbot? Ich würde mich freuen, wenn hier jemand liest, der sich in der Materie auskennt.
Danke und ein schönes Wochenende!
Max
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Anachronist
Beitrag 05.05.2023, 12:57
Beitrag #2


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Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du 1986 nach einer Alkoholfahrt deinen Papierführerschein für ca. 4 Wochen abgegeben, und dann einen Kartenführerschein zurückbekommen. Allerdings wurde der Kartenführerschein in Deutschland erst 1999 eingeführt. Hast du dich eventuell im Jahr geirrt, oder fand das Ganze nicht in Deutschland statt? Möglicherweise hast du dich auch einfach nur missverständlich ausgedrückt.
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F117
Beitrag 05.05.2023, 13:20
Beitrag #3


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In meiner dunklen Erinnerung wurde nur der graue DIN A 6 große Führerschein "Pappe" genannt, die rosa Nachfolgevariante dagegen nicht. Vielleicht meint der TE den? Was allerdings ein "Papierfetzen" im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis ist, weiß ich auch nicht.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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ilam
Beitrag 05.05.2023, 15:16
Beitrag #4


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Mach es Dir und uns doch einfacher: Auf der Rückseite des Führerscheins stehen die Klassen, die Du fahren darfst inklusive Erteilungsdatum und ggfs. mit zusätzlichen Schlüsselzahlen. Was steht da genau?

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Uwe W
Beitrag 05.05.2023, 20:01
Beitrag #5


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In der Tat müsste die Antwort dem Führerschein zu entnehmen sein,

Wenn allerdings der Führerschein 1986 neu ausgestellt wurde (als rosa Führerschein), müssten noch die alten Klassen drin stehen. Dann kommt es darauf an, wann die Klasse 3 erteilt wurde, was auch auf dem Führerschein vermerkt sein sollte.
Bei einer Neuerteilung 1986 hat die Klasse 3 keine Berechtigung mehr enthalten, Leichtkrafträder zu führen.
Wenn es eine Neuausstellung der 1978 erteilten Fahrerlaubnis war, ist die heutige Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm) enthalten.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.05.2023, 09:31
Beitrag #6


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Ist es denn eigentlich tatsächlich möglich,
dass jemand nach einem ganz ordinären Fahrverbot nicht etwa seinen alten Führerschein zurückbekommt, sondern einen neuen Kartenführerschein erhält? think.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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TT22
Beitrag 06.05.2023, 10:32
Beitrag #7


Neuling
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Nein. Nach einem normalen Fahrverbot bekommt man den gleichen Führerschein wieder zurück, den man abgegeben hat - egal ob´s noch ein "grauer Lappen", ein rosa Papier-FS oder schon ne Karte ist.

Einen neuen Führerschein bekommt man nur, wenn es KEIN Fahrverbot, sondern ein "richtiger" Entzug der Fahrerlaubnis war und die Fahrerlaubnis danach komplett neu erteilt wurde.

Wie schon festgestellt, gab es den deutschen Führerschein bis 1986 als Papierdokument in "grau", und bis 1998 in "rosa". Erst ab 1999 gab es dann den Führerschein im Kartenformat (gleichzeitig mit der Umstellung von den Zahlen- auf die Buchstabenklassen).

Einen Klasse 3 Führerschein im Kartenformat gab es nie und erst recht nicht 1986...

Vermutlich war es damals kein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis. Nach Ende der festgesetzten Sperrfrist (kann durchaus "nur" ein Monat gewesen sein) wurde die Fahrerlaubnis dann neu erteilt. Damit ist es eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 aus 1986. Die Berechtigung für Leichtkrafträder war aber nur bis 1980 als "alte Klasse 4" in der Klasse 3 enthalten... Wenn es also so war, dann ist diese Berechtigung für immer weg.


Die Ausführungen von funtours sind dazu aber leider wenig aufschlussreich...

Sollte es tatsächlich nur ein normales Fahrverbot gewesen sein, wonach dann (warum auch immer) statt der grauen Pappe ein rosa Papierführerschein ausgehändigt worden sein (dafür hätte es aber auch ein neues Passbild gebraucht...), dann müsste dort vermerkt sein, seit wann die Klasse 3 in Besitz ist. Wenn das irgendwo steht "Der Inhaber besitz die Fahrerlaubnis der Klasse 3 seit 1978", dann ist die Berechtigung noch da und beim Umtausch auf die EU-Karte wird Klasse A1 mit eingetragen.


Wenn die alte Berechtigung weg ist, wäre aber vielleicht die Fahrerschulung zur Schlüsselzahl B 196 interesant, damit darf man dann ja auch ohne Prüfung Leichtkrafträder fahren (aber nur im Inland!).
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hk_do
Beitrag 06.05.2023, 20:38
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.05.2023, 10:31) *
Ist es denn eigentlich tatsächlich möglich,
dass jemand nach einem ganz ordinären Fahrverbot nicht etwa seinen alten Führerschein zurückbekommt, sondern einen neuen Kartenführerschein erhält? think.gif


Natürlich.

Wenn der Führerschein während der amtlichen Verwahrung oder auf den Transportwegen abhanden kommt oder beschädigt bzw. zerstört wird.


Neuerdings könnte sich die Frage stellen was passiert, wenn anlässlich der Verwahrung festgestellt wird, dass das Dokument abgelaufen ist think.gif
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TT22
Beitrag 06.05.2023, 21:45
Beitrag #9


Neuling
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Dabei kommt es dann sicherlich auch darauf an, wo man den Führerschein für das Fahrverbot abgibt.

Ist es die Bußgeldstelle des "eigenen" Landkreises, wo also auch die für einen selbst zuständige Fahrerlaubnisbehörde angesiedelt ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass diese dann bei alten Papierführerscheinen unter Verweis auf §§ 24a Abs. 2, § 25 Abs. 3a FeV das Beantragen eines aktuellen Kartenführerscheins verlangt und die abgelaufene Pappe nicht wieder rausrückt (bzw. nur mit "Ungültig-Stempel") - aber natürlich nur, wenn man sie schon hätte tauschen müssen.

Hier bei uns kann man den Führerschein bei Fahrverboten aber z.B. auch stumpf auf dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung (was mit Fahrerlaubnissen sonst nichts zu tun hat) abgeben - dort wird er dann auch im Tresor aufbewahrt, also nicht zur Bußgeldbehörde weitergeleitet (ist so mit der Bußgeldstelle des Landkreises abgesprochen und geht idR. auch bei Fahrverboten anderer Bußgeldstellen). In einem solchen Fall wird das dann wohl er nicht passieren und die alte Pappe nach dem Fahrverbot wieder rausgegeben werden.
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carhol2
Beitrag 07.05.2023, 10:59
Beitrag #10


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Da stimmt was nicht. Nach dem grauen "Lappen" kam der schweinchenrosa Führerschein. Der Kartenführerschein erschien erst 1999.


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Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten
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hk_do
Beitrag 07.05.2023, 12:37
Beitrag #11


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Zitat (TT22 @ 06.05.2023, 22:45) *
Ist es die Bußgeldstelle des "eigenen" Landkreises, wo also auch die für einen selbst zuständige Fahrerlaubnisbehörde angesiedelt ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass diese dann bei alten Papierführerscheinen unter Verweis auf §§ 24a Abs. 2, § 25 Abs. 3a FeV das Beantragen eines aktuellen Kartenführerscheins verlangt und die abgelaufene Pappe nicht wieder rausrückt (bzw. nur mit "Ungültig-Stempel") - aber natürlich nur, wenn man sie schon hätte tauschen müssen.


Dann dürfte man aber trotzdem nach Ablauf des Fahrverbots wieder fahren und würde "nur" gegen die Mitführpflicht verstoßen?



[font="Lucida Console"][/font]
Zitat (carhol2 @ 07.05.2023, 11:59) *
Da stimmt was nicht. Nach dem grauen "Lappen" kam der schweinchenrosa Führerschein. Der Kartenführerschein erschien erst 1999.


Genau.

Entweder der TE hat sich mit der Jahreszahl vertippt, oder wir verstehen es anders als es gemeint war oder seine Erinnerung hat ihn getäuscht.

Letztlich ist der schon in den ersten Antworten gegebene Tipp der Werg zur Lösung: Die Rückseite des jetzt aktuellen Führerscheins.

Gerne auch anonymisiert als Bild hier eingestellt, wir werden sicher bei der Interpretation der Angaben helfen können.
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F117
Beitrag 07.05.2023, 21:18
Beitrag #12


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grau/rosa/Karte war schon in #7 geklärt...


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Kühltaxi
Beitrag 24.07.2023, 14:44
Beitrag #13


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Neue FE schon nach einem Monat wäre aber ungewöhnlich, die muß doch beantragt werden, und selbst wenn er direkt nach Entziehung beantragt hätte hätte das länger gedauert. Ich vermute da eher daß der FS abhanden kam oder unleserlich war und deshalb ein neuer ausgestellt wurde. Klarheit bringt natürlich erst das Erteilungsdatum der FE was ja auch auf rosanen Ersatzführerscheinen irgendwo stand wenn vom FS-Ausstellungsdatum abweichend.

Zitat (TT22 @ 06.05.2023, 11:32) *
Wenn die alte Berechtigung weg ist, wäre aber vielleicht die Fahrerschulung zur Schlüsselzahl B 196 interesant, damit darf man dann ja auch ohne Prüfung Leichtkrafträder fahren (aber nur im Inland!).

Machen die eigentlich viele Leute? Ich bin immer noch der Meinung daß es sinnvoller ist dann gleich A2 zu machen und mehr als 125er nur im Inland fahren zu dürfen.


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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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carhol2
Beitrag 24.07.2023, 16:36
Beitrag #14


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Zitat (Kühltaxi @ 24.07.2023, 14:44) *
Machen die eigentlich viele Leute? Ich bin immer noch der Meinung daß es sinnvoller ist dann gleich A2 zu machen und mehr als 125er nur im Inland fahren zu dürfen.


Machen schon einige. Wenn man aus dem Rasealter raus ist (oder gar keine Ambitionen hat von 0 auf 100 in 3 sec. zu beschleinigen), man seine Führerschein liebt, weil bei 100 km/h ist Ende Gelände, egal ob 125ccm oder 1250 ccm, keine Lust auf Prüfung hat und zu einem geringen Preis Mopedfahren will, ist das eine sehr brauchtbare Möglichkeit. Die Inlandsbeschränkung wird auch bald wegfallen.

Wenn man dann doch schneller will und mit A bzw. A2 liebäugelt, ist es auch kein "rausgeschmissen Geld" weil schon einiges an Vorerfahrung vorhanden ist = weniger Fahrstunden.


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Kühltaxi
Beitrag 08.08.2023, 10:57
Beitrag #15


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Naja, mit Mopped geblitzt werden hat seltener eine Knolle oder gar FV zur Folge als mit Auto. thread.gif whistling.gif


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