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> Versicherung durch Umzug teurer trotz niedrigerer Regionalklasse? Kündigung
Blue_Car
Beitrag 27.04.2023, 12:13
Beitrag #1


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Gibt es hier Experten für Versicherungen? Ich bin momentan maximal verwirrt...

Ich habe meinen Erstwohnsitz verlegt, dafür musste ich natürlich mein Auto ummelden, die Regionalklasse sinkt dadurch, der Betrag steigt jedoch um ca. 20%.
Auf Nachfrage habe ich ersteinmal die Antwort bekommen, dass die Regionalklassen der GDV nicht bindend sind (die wäre nämlich noch niedriger) und bei einem Telefonat habe ich auch nur fragende Gesichter "gehört", als sie gesehen haben, dass der Betrag trotz niedrigerer Regionalklasse teurer wurde. Daraufhin habe ich jetzt schriftlich folgende Aussage bekommen:

"Ebenfalls maßgebend für die Beitragsberechnung und für die Zuordnung zu einer Region ist der Wohnort des Fahrzeughalters und die dazugehörige Postleitzahl. Es handelt sich bei der Reagionalklasse und der Postleitzahl also um zwei verschiedene Beitragsmerkmale.Wir können verstehen, dass die Vorgehensweise für Sie in Ihrem Fall nicht nachvollziehbar ist.Jedoch bitten wir um Verständnis, dass diese Berechnung für alle Kfz-Versicherungsverträge in unserem Haus gilt und wir hier keine Ausnahme machen können."

Mir ist völlig schleierhaft, wenn die die Regionalklasse doch selber festlegen können, wie sie wollen, wieso dann die PLZ den Beitrag nochmal erhöht, aber gut, scheint sich nicht ändern zu lassen, wobei ich auf eine Erklärung gespannt wäre.

Deswegen würde ich jetzt eigentlich gerne außerordentlich kündigen (andere Versicherungen sind jetzt erheblich günstiger). Aber kann ich das? Mir wird im neuen Beitragsbescheid ein Widerrufsrecht (14 Tage) eingeräumt, aber kein Sonderkündigungsrecht. Wenn ich jetzt den neuen Vertrag Widerrufe, wäre das dann quasi eine Kündigung? Oder bleibt dann der alte Vertrag an der alten Adresse noch irgendwie bestehen?

Falls ich kündigen könnte, wie funktioniert das dann mit eienr neuen Versicherung, dass es da keine Überschneidungen bzw. noch schlimmer, Versicherungslücken gibt?

Danke vorab für alle Antworten! wavey.gif
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Ernschtl
Beitrag 27.04.2023, 19:02
Beitrag #2


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Ausserordentlich wird nicht funktionieren aber einfach zum Vertragende kündigen. Wahrscheinlich Jahresende.
Viele Versicherungen melden sich dann und fragen nach. Dann kann man die Gründe erklären und bekommt meist ein gutes Angebot. Falls nicht bleibt die Kündigung. Es kann nur besser werden

Diese Vorgehensweise ist eigentlich totaler Quatsch aber standard in Deutschland. Man sollte fast jeden Vertrag jährlich kündigen, oft wirds besser. Der Dumme ist der langjährige Kunde, der immer noch glaubt sowas würde honoriert.


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Blue_Car
Beitrag 27.04.2023, 20:42
Beitrag #3


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Zitat (Ernschtl @ 27.04.2023, 20:02) *
Ausserordentlich wird nicht funktionieren aber einfach zum Vertragende kündigen. Wahrscheinlich Jahresende.

Aber was passiert dann, wenn ich den neuen Vertrag (also den nach dem Umzug) widerrufe? Das steht ja explizit drin, dass ich das kann.
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Reloader
Beitrag 28.04.2023, 05:26
Beitrag #4


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Na dann kündigen und schauen, wie der Versicherung reagiert.
Es gibt doch nichts zu verlieren und eine neue Versicherung ist in 5 Minuten online abgeschlossen......
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Blue_Car
Beitrag 28.04.2023, 10:06
Beitrag #5


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Ich hatte nur gegoogelt und dort stand, dass man aufpassen soll, dass man nicht ohne Versicherung fährt und genau das möchte ich vermeiden.
Aber ich kann ja vermutlich auch nicht eine Neue abschließen ohne dass ich eine Kündigungsbestätigung erhalten habe? Ich hatte den Fall noch nie, deswegen frage ich nach der Reihenfolge/Vorgehensweise.
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Blue_Car
Beitrag 29.04.2023, 00:38
Beitrag #6


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Ich habe heute jemand bei der Versicherung erreicht und die Antwort lässt mich mit fast noch mehr Fragezeichen zurück.

"Ja, wir schicken immer den Zettel zum Widerruf mit, aber eigentlich können Sie ja gar nicht widerrufen."
"Widerrufen Sie bitte schriftlich, rufen dann wieder an und wir können Ihnen sagen, ob Sie doch aus Kulanz widerrufen können." blink.gif

Als ob eine Versicherung eine Widerrufsbelehrung mitschickt, wenn man nicht widerrufen könnte? unsure.gif
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KoJo
Beitrag 03.05.2023, 08:04
Beitrag #7


Neuling


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Hallo Blue_Car,

das VVG regelt zum Glück ziemlich viele wenn es um Versicherungsverträge geht.
Unter anderem steht hier in §25 Abs. 2 VVG:
"(2) 1Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 2Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen."

Ein Wohnungswechsel des Fahrzeughalters (mit Änderung der Regionalklasse (in diesem Fall ist die Postleitzahl ausschlaggebend aber sollte analog gelten)) gilt als Gefahrerhöhung und da sich der Beitrag in deinem Fall um 20% erhöht hast du einen Monat Sonderkündigungsrecht.
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Blue_Car
Beitrag 04.05.2023, 21:14
Beitrag #8


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Vielen Dank für die Info!

Ich bin mal gespannt, ich habe vor knapp einer Woche widerrufen und bisher noch keine Antwort bekommen.
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