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> Kleinkraftrad mit größerem Zylinder
rukele
Beitrag 21.04.2023, 08:43
Beitrag #1


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Hallo Forum,

ich interessiere mich für eine Piaggio Ape 50.

Im originalen Zustand sind diese mit 50ccm ausgestattet und dürfen daher als Kleinkraftrad, sprich mit Versicherungskennzeichen betrieben werden.


Leider musste ich feststellen, dass die gebraucht zu kaufenden Fahrzeuge zum großen Teil mit einem Tuningkit auf einen höheren Hubraum getunt sind, sprich der Hubraum ist auf 70 - 120 ccm vergrößert.
Meines Erachtens dürften sie also so nicht mehr mit Versicherungskennzeichen betrieben werden, trotzdem sind sie meistens so (illegal?!?) zugelassen.

Daher meine Fragen:
- Stimmt das dass die Zulassung so eigentlich nicht möglich ist?
- Wie müsste man die Dreiräder zulassen, wenn sie einen Tuningzylinder haben? Als Auto, als Motorrad, als Lastwagen?
- Welche Fahrerlaubnis bräuchte man dann, Klasse M reicht dann ja nicht mehr aus.
- Was passiert wenn man damit erwischt wird? Fahren ohne Zulassung? Fahren ohne FE?

Herzlichsten Dank

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Anachronist
Beitrag 21.04.2023, 21:01
Beitrag #2


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1. Durch den Einbau eines größeren Zylinders entspricht die Ape nicht mehr den Spezifikationen der Typgenehmigung, und verliert dadurch ihre Betriebserlaubnis. Sie darf daher nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
2. Um mit der Ape wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, reicht es nicht aus, sie in einer anderen Fahrzeugklasse anzumelden. Sie muss entweder wieder in einen der Typgenehmigung entsprechenden Zustand zurückgebaut werden, oder es muss eine neue Betriebserlaubnis erworben werden. Für letzteres ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeuge notwendig. Durch das Gutachten können weitere Umbauten notwendig werden, die Kosten für Gutachten und Umbauten musst du selbst tragen.
3. Wenn der Hubraum wie von dir beschrieben zwischen 70 und 120 cm³ liegt, wäre für das Führen der Ape eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig.
4. Wenn du mit einer solchen Ape ohne Betriebserlaubnis erwischt wirst, liegt zunächst immer ein Fahren ohne Betriebserlaubnis vor. Solltest du zudem keine passende Fahrerlaubnis (bei dem von dir genannten Hubraum zwischen 70 und 120 cm³ wieder Klasse A1) besitzen, kommt noch Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu, welches als Straftat dann jedoch die Ordnungswidrigkeit Fahren ohne Betriebserlaubnis verdrängt.

Ich bin in diesem Thema allerdings kein Experte, sofern es jemand besser weiß, bitte gerne korrigieren.
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rukele
Beitrag 24.04.2023, 08:48
Beitrag #3


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Super, danke.

Ich werde einfach die Finger davon lassen. Wenn ich schnell fahren will nehme ich das Auto, für den Genuss reichen auch 50ccm.
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TT22
Beitrag 25.04.2023, 08:01
Beitrag #4


Neuling
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Zum Führen reicht auch -da dreirädriges KFZ- die alte Klasse 3/B (bis 2013 erteilt) bzw. für das rein innerdeutsche Fahren jede Klasse B ausreichen!

§ 6 Abs. 3a FeV:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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