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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90366 ![]() |
Kurz zu meiner Vorgeschichte: 2017 bekam ich Post von der Polizei, ein Darknethändler ist aufgeflogen und mein Name tauchte mehrmals in seiner Bestellliste auf. Es ging um mehrere kleine Bestellungen von Cannabis für den Eigenbedarf. Es folgte ein Strafbefehl über 60 Tagessätze den ich akzeptiert habe. 2018 dann Verkehrkontrolle mit 1.7ng aktives THC und knapp 60ng passives THC. Daraufhin musste ich ein ärztliches Gutachten machen mit 3 Monaten Abstinenznachweis machen. Das äG habe ich bestanden, seitdem keine Vorfälle mehr. Seit 2020 bin ich nun Cannabis-Patient. Ich nehme das Cannabis strikt nach Anweisung und bin folglich auf meine spezielle Sorte gut eingestellt. Die Therapie wird auch in monatlichen Sprechstunden mit meinem Arzt überwacht, alle 3 Monate bekomme ich zudem eine Art schriftliches "Gutachten" von meinem Arzt über die erfolgreiche Einstellung und den verantwortungsbewussten Umgang. Wenn meine Informationen richtig sind würde im Fall einer Kontrolle selbst selbst bei einem Patient ohne "Ausfallerscheinungen" eine Meldung an die Führerscheinstelle gehen. Je nach Bundesland kann es scheinbar sogar zu einem äG oder einer MPU kommen (ich wohne in RLP). Ist das wirklich in Bereich des möglichen, auch wenn man keine Ausfallerscheinungen zeigt? Und könnte man dem ganzen vielleicht irgendwie "vorbeugen"? In Forum vom deutschen Hanfverband gibt es Stimmen die dazu raten freiwillig bzw. pro-aktiv eine verkehrsmedizinische Untersuchung zur Fahrtüchtigkeit machen zu lassen. Da würde man allem Anschein nach seine übliche Medizindosis einnehmen und dann diverse Tests machen. Geht das wirklich, und bringt mir das wirklich Vorteile bei einer möglichen Kontrolle? Generell bin ich mir auch unsicher wie ich mich bei einer Kontrolle verhalten soll - Patientenstatus beim kleinsten Verdacht sofort ansprechen oder nicht etc., aber da werde ich mich noch etwas genazuer im Forum einlesen bevor ich dazu Fragen stelle. Gruß, Medikom |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13809 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hallo @Medikom, schön dass Du hierher gefunden hast! Willkommen!
Deine Überlegung greife ich gerne auf. Doch eines vorab, rein selbst etwas vorab auf eigene Faust zu veranlassen, beispielsweise so eine Untersuchung, könnte später bei der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) auf mangelnde Anerkennung stoßen. Schließlich ist die FEB Herr eines Verfahrens, gibt die Fragestellung und den Untersuchungsgegenstand vor. Ob dann Deine Fragen an Deine Untersuchungsstelle 100% deckungsgleich mit den behördlichen Fragen sein werden, ist offen. Dein Gedanken praktisch umzusetzen bedeutet, bei der FEB (angemeldet) aufzuschlagen, möglichst Akteneinsicht vorab zu nehmen und dann die FEB über die für sie neuen Sachlage einer Cannabismedikation zu informieren. Dazu möglichst einige der bisherigen ärztlichen Bescheinigungen über Medikation und Fahrtüchtigkeit und Verlässlichkeit der Einnahme ohne Missbrauch mitnehmen. Wahrscheinlich in meiner Annahme werden der FEB, zumal mit Vorgeschichte behaftet, diese Belege nicht ausreichen. Und sie wird dir ein Schreiben zukommen lassen, eine Anhörung, dass sie beabsichtigt, eine Untersuchung mit im Schreiben aufgeführter Fragestellung Dir aufzugeben. Prüfung der Medikation ohne Missbrauch und gegebenenfalls auch Reaktionstest. Muss dann gesehen werden, ob das in den Räumen eines Arztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, eines anderen Facharztes oder in den Räumlichkeiten eines MPI (wegen des Reaktionstests) stattfinden soll. Durchläufst Du dieses Verfahren negativ, dass heißt für Dich positiv ohne nachteilige Ergebnisse, dann wurde amtlich festgestellt, dass zu dem und dem Zeitpunkt trotz Einnahme von ... keine verkehrsrechtlich relevante Beeinträchtigung des Fahrvermögens vorliegt. Bei einer späteren Polizeikontrolle würde wohl dennoch eine Kontrollmeldung an die FEB erfolgen. Solange die Polizei jedoch keine Ausfallerscheinungen feststellt oder anderweitige neue Erkenntnisse beibringt, hätte die FEB keine neue Handhabe. Für so ein Vorgehen spricht, Du hast die Kontrolle über den Zeitpunkt der Unannehmlichkeiten. Dagegen, es könnte immerhin schief gehen und du zahlst doch einen nicht kleinen geldlichen Preis von doch einigen hundert Euro. Die andere Variante ist, du tust nichts. Kommst Du in eine Polizeikontrolle, wartest Du ab, wie die läuft. Urinprobe verweigern, Augen schließen, damit nicht hineingeleuchtet werden kann. (Von einem Arzt mit medizinischem Gerät würdest Du Dich ausleuchten lassen, mit nicht für den medizinischen Zweck zugelassen Instrumenten lässt Du dich grundsätzlich nicht behandeln.) Keine Urinprobe abgeben, keine Tests. Bei so viel äh Mithilfe wird die Polizei. Name und Fahrzeugpapiere. Fragen können schriftlich eingereicht werden, sie werden schriftlich in Ruhe beantwortet. Dann müssen die freundlichen Helfer in blau entscheiden, ob Ausfallerscheinungen vorliegen, eine ärztliche Adhoc-Untersuchung abgegeben werden muss und ob der FS in Verwahrung gegeben wird bzw. eine kurzfristige Untersagen des Fahrens erfolgt. Feinheiten können Polizisten und Juristen besser ausführen. Ja, sie sind gehalten, Erkenntnisse der FEB zukommen zu lassen. Solches wird jedoch ein Ansporn für unsere Helfer sein. Nun ist es in D nicht so, dass Autofahrer ständig kontrolliert werden. Jedenfalls, ab da könnte jeweils etwas nachkommen, siehe oben. Doch dann dürftest möglicherweise schon einen Stapel medizinsicher Bescheinigungen ohne Auffälligkeiten haben ... Mit anderen Worten, Dein Stand bei der FEB wäre womöglich noch besser. Bis gegebenenfalls hin, dass der FEB die Sammlung gegebenenfalls reichen könnte. Dafür käme das ab Kontrollzeitpunkt ungeplant. Womöglich im falschen Moment. Sei es pekuniär, sei es zeitlich. Jetzt darfst Du entscheiden. Die überwiegende Forenmeinung, so wie ich sie wahrgenommen habe ist, gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen würst. Bist Du mutig, hast das Geld und Reaktionstest sicher kein Problem, könnte der proaktive Weg tatsächlich der deinige sein. Kurz, es ist eine höchst individuelle Entscheidung. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Die Leute von pro Hanf haben offensichtlich keine Ahnung von FEB und MPU….
Zumal als Cannabispatient sofort auch die Frage nach dem warum hoch kommt. Besteht mit der Grunderkrankung noch Fahreignung… |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
So eine freiwillige Untersuchtung wäre ja nur eine Momentaufnahme. Kommst Du ein halbes oder ganzes Jahr später in eine Kontrolle, dann hat das Untersuchungsergebnis keine Aussagekraft bezüglich Deiner aktuellen Fahreignung.
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ich kann natürlich verstehen, dass man auf Nummer Sicher gehen möchte und sich im Ernstfall Stress würde ersparen wollen.
Was für mich gegen eine solche prokative Testung spricht, ist 1. Du müsstest die Fragestellung mit dem entsprechenden MPI genau aushandeln. Am besten den üblichen Wortlaut verwenden, der von der FEB verwendet werden würde. Okay, das wäre machbar. 2. Streng genommen müsstest du auch beurteilen lassen, ob deine Grunderkrankung, die mittels Cannabis therapiert wird, nicht deine Fahreignung in Frage stellt. Selbiges wird aber normalerweise nicht in der MPU, sondern in einem äG geprüft. Streng genommen also noch mehr zu investierendes Geld. Dass es sich bei einem solch proaktiven Vorgehen natürlich nur um eine Momentaufnahme handelt, ist für mich nun nicht so fürchterlich wichtig. Das gilt für alle Untersuchungen auf diesem Gebiet. Als relevanter würde ich persönlich ansehen, dass das "Ertappt werden" mit einem Laborwert, der deine Autofahrt als Trunkenheitsfahrt qualifizieren würde, eine Art Automatismus in Gang setzt, der abgearbetet werden muss. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:11 |