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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90534 ![]() |
da ich Online keine richtige Antwort gefunden habe, stelle ich nun meine Frage an euch. Und zwar, wohne ich an einer Hauptstraße und unter mir befindet sich die Einfahrt zur Garage die ich und meine Nachbarn anmieten. Die Einfahrt (abgesenkter Bordstein) geht genau über einen Gehweg und enden vor dem Garagentor. Da das Tor immer verschlossen ist und nur geöffnet werden kann in dem man selbst dort hin geht und aufschließt, werde ich fast schon jedes Mal von Fahrradfahrern oder Fußgängern angeschnauzt. Und zwar fahre ich wenn ich nach Hause komme, immer auf die Einfahrt auf (die ja auch gleichzeitig der Gehweg ist) und lasse vorne vor der Garage ein ca. 1m breites Stück Platz damit auch Fußgänger und Radfahrer ungehindert vorbei können, dann steige ich aus, sperre das Garagentor auf und gehe schnellstens zum Auto zurück und fahre in die Garage wenn alles frei ist. Das ganze dauert so ca. 30 Sekunden. Da dieses 1m breite Stück anscheinend nicht für manche Radfahrer und Fußgänger nicht in Ordnung ist werde ich regelmäßig angepöbelt. Ich konnte zwar Online finden, dass parken und halten auf dem Gehweg verboten ist, aber da es ja auch die Einfahrt ist wollte ich Fragen wie das im Gesetz geregelt ist. ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2077 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Das Tor zu elektrifizieren ist keine Option? Ansonsten könntest Du auf der Fahrbahn halten, währendessen Du das Tor öffnest.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs zwecks Öffnen oder Schließen einer Torzufahrt ist sog. verkehrsbedingtes Warten, also kein Halten oder Parken im verkehrsrechtlichen Sinn.
Wenn es die Fahrbahnbreite hergibt, sollte man allerdings das Fahrzeug möglichst in Fahrtrichtung am (rechten) Fahrbahnrand für diese Zeit abstellen, um die Behinderung auf Geh- und Radweg so gering wie möglich zu halten. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90534 ![]() |
Leider nein, der Vermieter erlaubt das nicht. Hatten Nachbarn von mir auch schon angefragt.
Das mache ich manchmal auch, jedoch geht das nicht immer, denn neben der Garage ist eine Bäckerei und die Kunden parken vor und nach der Garage halb auf dem Bordstein und halb auf der Straße. Wenn ich mich daneben hinstellen würde dann würde mein Auto in den zweiten Fahrstreifen ragen und z.B LKWs am vorbeifahren hindern, was meistens in einem Hupkonzert endet. Gehwegenparken ist hier übrigens nicht erlaubt. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Entweder du blockierst Fußgänger und Radfahrer oder andere Autos. Da du aber auf dem Gehweg außer zum Überfahren nichts mit dem Auto verloren hast, bleibst du halt einfach kurz auf der Fahrbahn stehen. Lass die Leute hupen.
Ich sehe das Problem nicht? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 564 Beigetreten: 14.04.2010 Wohnort: In einer Großstadt Mitglieds-Nr.: 53613 ![]() |
Die anderen Verkehrsteilnehmer, die halbhüftig auf dem Gehweg parken, sind ein Teil des Problems. Dort sollte das Ordnungsamt dringend aktiv werden.
Die Huperei der vermeintlich am schnellen Vorankommen behinderten Verkehrsteilnehmer mag zunächst lästig erscheinen, ist aber das kleinere Übel. Alleine schon mit einem Blick in den Bußgeldkatalog. Auch einfaches Halten auf einem Gehweg kann recht teuer werden, wenn Fußgänger und Radfahrer dabei behindert werden. Wie Söne-Spitze-Steine bereits erwähnt hat: Wenn Du das Tor bzw. die Garage öffnest, ist es schlichtweg nur "verkehrsbedingtes warten". Das müssen diese Autofahrer einfach akzeptieren. Diese 30 bis 60 Sekunden Zeit hat jeder. Ansonsten wird es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis zur ersten Ordnungswidrigkeitenanzeige. Denn das Blech hat auf unseren Gehwegen nichts zu suchen (außer bei expliziter Anordnung). |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wenn Du das Tor bzw. die Garage öffnest, ist es schlichtweg nur "verkehrsbedingtes warten" Dann ist es aber auch auf dem Gehweg kein Halten, das laut dir teuer werden könnte ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Die anderen Verkehrsteilnehmer, die halbhüftig auf dem Gehweg parken, sind ein Teil des Problems. Dort sollte das Ordnungsamt dringend aktiv werden. Und was genau hat halbhüftiges Parken mit der Frage des TE zu tun?-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 536 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 ![]() |
steht doch da?
[...] parken vor und nach der Garage halb auf dem Bordstein und halb auf der Straße. Wenn ich mich daneben hinstellen würde dann würde mein Auto in den zweiten Fahrstreifen ragen und z.B LKWs am vorbeifahren hindern, was meistens in einem Hupkonzert endet. [...] dann noch zweite Reihe... ![]() |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Wenn vor und hinter der Einfahrt halb auf dem Gehweg geparkt wird, ist es doch kein Problem, sich für das Öffnen der Garage ganz ähnlich hinzustellen - also mit dem Heck noch auf der Fahrbahn und der Front auf dem Gehweg - und noch etwas schräg. Klar, man wird ein wenig mehr Platz benötigen, weil man nicht parallel zum Bordstein steht aber man nimmt den Fußgängern und Radfahrern nicht ganz so viel Platz weg.
Zitat und lasse vorne vor der Garage ein ca. 1m breites Stück Platz damit auch Fußgänger und Radfahrer ungehindert vorbei können Wie kommst Du auf "ungehindert"? Die müssen einen Bogen laufen oder fahren. |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Der TE (Homo Sapiens Autofahrericus) leidet an einem Problem, an dem 90 % der Autofahrer leiden:
Der Autoverkehr muss ungehindert fließen und darf nicht gestört werden, Radfahrer und Fußgänger können dagegen problemlos doch einfach mal warten. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
ja
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs zwecks Öffnen oder Schließen einer Torzufahrt ist sog. verkehrsbedingtes Warten, also kein Halten oder Parken im verkehrsrechtlichen Sinn. Verkehrsbedingtes Warten sehe ich dann, wenn durch fremden Einluss gehalten werden muss. Nur weil man halten muss, um selbst etwas erledigen zu können, ist kein verkehrsbedingtes Warten. Um andere ein- und aussteigen zu lassen, muss man auch anhalten, zum Autowaschen auch - alles verkehrsbedingtes warten. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das kannst Du ja sehen, wie du willst. Für die Fragesteller bist du aber nicht relevant, sondern eben nur, wie es rechtlich aussieht, sprich wie Gerichte das sehen.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Nur weil man halten muss, um selbst etwas erledigen zu können, ist kein verkehrsbedingtes Warten. Um andere ein- und aussteigen zu lassen, muss man auch anhalten, zum Autowaschen auch - alles verkehrsbedingtes warten. Dann siehst du also das Halten vor einer Schranke im Parkhaus auch als unzulässig an? ![]() Natürlich ist das Halten zum Öffnen eines Tors verkehrsbedingt, und man hat die Wahl wo man das tut. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollte dabei so gering wie möglich sein. Daher kommt es auf den Einzelfall an. Handelt es sich um eine vielbefahrene Straße, dann dürfte der Gehweg die richtige Wahl sein, in einem Wohngebiet mit kaum Verkehr ist es hingegen die Fahrbahn (wobei, wenn es dann auch keine Fußgänger gibt ist es auch wieder egal). Praktisch dauert die ganze Aktion wohl kaum länger als ein paar Sekunden, und eine so kurze Verzögerung ist von jedem hinzunehmen. Das hier einige geschrieben haben, man dürfe überhaupt nicht auf dem Gehweg halten ist Unsinn. Stefan |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Nenn doch mal eine andere Situation, außer der beschriebenen, in der man auf dem Gehweg halten darf.
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Der TE (Homo Sapiens Autofahrericus) leidet an einem Problem, an dem 90 % der Autofahrer leiden: Der Autoverkehr muss ungehindert fließen und darf nicht gestört werden, Radfahrer und Fußgänger können dagegen problemlos doch einfach mal warten. Und du leidest offenbar unter der bei nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern weit verbreiteten Leseschwäche: Und zwar fahre ich wenn ich nach Hause komme, immer auf die Einfahrt auf (die ja auch gleichzeitig der Gehweg ist) und lasse vorne vor der Garage ein ca. 1m breites Stück Platz damit auch Fußgänger und Radfahrer ungehindert vorbei können, Ich hätte weder mit dem Rad noch zu Fuß ein Problem, einen 1m breiten Durchgang zu benutzen. Und wenn ganz offensichtlich erkennbar ist, dass da nur jemand seine Zufahrt öffnet, erkenne ich auch weit und breit keinen Grund, sich zu entrüsten. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Und wenn ganz offensichtlich erkennbar ist, dass da nur jemand seine Zufahrt öffnet, erkenne ich auch weit und breit keinen Grund, sich zu entrüsten. So sehe ich es auch…Hier bei uns ist auf der Straße/Fahrbahn absolutes Halteverbot plus in Teilen zusätzlich aufgemalte Sperrfläche (ok, interessiert die „Muddies“ die ihre Kinder mit ihrem Hausfrauenpanzer von der Schule abholen nicht, die freuen sich höchstens nur dass die Behörde ihnen per Zick-Zack-Linie einen tollen Stellplatz geschaffen hat ![]() Wenn ich, wie der TE, auf die Auffahrt möchte, kann ich mich entweder ins absolute Halteverbot stellen oder auf die Auffahrt (plus etwas Gehweg) um auf die Auffahrt fahren zu können… Tja, und nu? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Verkehrsbedingtes Warten ist ja auch im Haltverbot zulässig.
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Nenn doch mal eine andere Situation, außer der beschriebenen, in der man auf dem Gehweg halten darf. Warum? Ich hab nicht behauptet, dass es noch andere gibt.Aber gut: Wenn man in umgekehrter Richtung losfahren will und den Autos auf der Straße Vorfahrt gewähren muss, auch dann darf man solange auf dem Gehweg halten. Zitat Verkehrsbedingtes Warten ist ja auch im Haltverbot zulässig. Genau. Sonst käme jemand der eine Garage in einer Straße mit absolutem Halteverbot besitzt ja gar nicht mehr da rein (oder er müsste warten, bis zufällig gerade da ein Stau entsteht).Stefan |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ein- und Aussteigen lassen und das halten vor Garagentoren sind niemals verkehrsbedingt, sondern resultieren aus personenindividuellen Erledigungswünschen. Man könnte ja weiterfahren, der Verkehr lässt es zu. Im konkreten Fall kann der TE nur längs in der Einfahrt halten, weil er so den Radverkehr nicht behindert. Muss er halt, wenn das Tor offen ist, einmal rangieren. Oder er hält (unerlaubterweise) kurz auf der Straße, das geht halt dann nur, wenn gegenüber keine Bäckereikunden das gleiche Unerlaubte tun.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Ein- und Aussteigen lassen und das halten vor Garagentoren ... Es ist schon falsch das gleichzusetzen.Zitat Man könnte ja weiterfahren, der Verkehr lässt es zu. Es ist also auch unzulässig, an einer Linksabbiegerampel zu halten, wenn man geradeaus weiterfahren könnte. ![]() Stefan |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Dann siehst du also das Halten vor einer Schranke im Parkhaus auch als unzulässig an? ![]() Bei welchem Parkhaus besteht denn der Bereich vor der Schranke ein absolutes Haltverbot? Verkehrsbedingtes Warten ist ja auch im Haltverbot zulässig. Selbst eindeutig verkehrsbedingtes Warten ist nicht überall erlaubt, beispielsweise müssen Kreuzungen/Einmündungen frei gehalten werden. |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Es ist also auch unzulässig, an einer Linksabbiegerampel zu halten, wenn man geradeaus weiterfahren könnte. ![]() mit Deiner Logik wäre es auch erlaubt, kurz auf der Strasse zu halten, wenn man einen Brief in den Briefkasten werfen will. Das Eine ist eine öffentliche Verkehrsführung mit einer Ampelregelung, die für alle gilt. Im anderen Fall (Garagentor oder Briefkasten) ist es eine persönliche Besorgung, die nur einen eingegrenzten Personenkreis betrifft. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
[...] das halten vor Garagentoren sind niemals verkehrsbedingt, sondern resultieren aus personenindividuellen Erledigungswünschen. Deine persönliche Meinung? Ich vertraue da mehr einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Vielleicht kann ja jemand eine fundierte Quelle zu diesem Sachverhalt nennen? Fände ich interessant. |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Gehwegnutzer würden verkehrsbedingt warten, der Garagennutzer nicht.
Ich würde schon sagen, dass man generell auf dem Gehweg nicht halten darf. Man hat dort schlichtweg nichts zu suchen. Ich sehe in dieser Situation allerdings keinen Grund für irgendwen ein Fass aufzumachen und kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendeine Ordnungskraft das ahnden würde. Solange beim Auffahren darauf geachtet wird, niemandem den Vorrang zu nehmen. Halten ist jede vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung. Einfahren in eine Garage, Leute ein- und aussteigen lassen und der Briefkasten fallen alle in diese Kategorie. |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Bei welchem Parkhaus besteht denn der Bereich vor der Schranke ein absolutes Haltverbot? Ja, da hast du recht.Aber ein solches Haltverbot sehe ich auch auf dem Gehweg nicht (wohlgemerkt, im Sinne des Threadthemas, also eben nicht beim Halten zum Brötchenholen etc.). Zitat Im anderen Fall (Garagentor oder Briefkasten) ist es eine persönliche Besorgung, die nur einen eingegrenzten Personenkreis betrifft. Eben nicht, bitte nicht einfach alles gleichsetzen. Das öffnen eines Tores gehört hier zwingend zum Betrieb des Fahrzeuges (der Betrieb endet mit dem Abstellen). Das Aussteigenlassen oder Briefeinwerfen findet hingegen davon unabhängig statt.Zitat Man hat dort schlichtweg nichts zu suchen. Unsinn. Natürlich darf ein Autofahrer einen Gehweg queren. Und mir ist keine Regelung bekannt, die dabei das verkehrsbedingte Halten untersagt.Zitat Ich sehe in dieser Situation allerdings keinen Grund für irgendwen ein Fass aufzumachen und kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendeine Ordnungskraft das ahnden würde. Volle Zustimmung.Stefan |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5921 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Ein- und Aussteigen lassen und das halten vor Garagentoren sind niemals verkehrsbedingt, sondern resultieren aus personenindividuellen Erledigungswünschen. Das klingt vom Ansatz her nicht verkehrt. Trotzdem sehe ich ein Abgrenzungsproblem: Vor geschlossener Bahnschranke: verkehrsbedingt. Vor versperrter Einfahrt (Garagentor): meinetwegen nicht verkehrsbedingt. Im zweiten Fall kann es sicher nicht von den Eigentumsverhältnissen abhängen. Also muss das dann vor dem eigenen Tor genauso gelten wie vor einer Parkhausschranke. Und wenn ich vor dem Parkhaus nicht direkt vor der Schranke warte, sondern der zweite in der Warteschlange bin? Warte ich dann nicht auf den VT vor mir und damit doch wieder verkehrsbedingt? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
So gut wie jede Tiefgarageneinfahrt wird über einen zu querenden Gehweg erreicht und die meisten davon sind mit Rolltoren verschlossen, die per Schlüssel oder Chipkarte bedient werden. Das bedeutet, dass jeder Einfahrende so lange auf dem Gehweg stehen muss, bis die Zufahrt offen ist. Will hier jemand ernsthaft behaupten, damit würde täglich millionenfach verbotswidrig auf dem Gehweg gehalten? (Dass es keinen Unterschied machen kann, ob ich auf dem Gehweg stehe und meine Chipkarte an die Einfahrt halte oder aus dem Auto aussteige und manuell das Tor öffne, müssen wir hoffentlich nicht diskutieren)
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Ich kenne nicht viele Tiefgaragen, aber die werden doch nicht wirklich regelmäßig so gebaut, dass der Öffnungsmechanismus vom Gehweg aus bedient wird?
Und wenn vor der Parkhauseinfahrt Rückstau ist, wartet man doch nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn. |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
[...] das halten vor Garagentoren sind niemals verkehrsbedingt, sondern resultieren aus personenindividuellen Erledigungswünschen. Deine persönliche Meinung? Ich vertraue da mehr einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. @Kai ist da in guter Gesellschaft. Meine persönliche Meinung ist es übrigens auch. Vertreten wird das aber auch in der Fachliteratur z.B. von Bister in: Rechtsportal Verkehrsrecht, Dok-Nr. 8079103_1 Die wohl überwiegende Meinung findet sich aber z.B. bei Rüth/Berr/Berz, § 12 StVO Anm. 7 Ansonsten finden sich die Quellen irgendwie schwer. Persönlich hänge ich der Mindermeinung (also wie @Kai) aus folgendem Grund an: Eine Garage dient dem Abstellen eines Autos. Sonst nichts. Daher kann das Tor m.M.n. problemlos offen stehen bleiben, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Ich sehe es eigentlich überhaupt nicht ein, warum eine Garage anders behandelt werden soll als ein Privatparkplatz. Wer das Tor also verschließt, so lange er unterwegs ist, verursacht das Problem des Nurmalkurzanhaltenmüssens selbst. Dafür müssen m.M.n. weder andere Fahrzeuge, und schon gar keine Fußgänger zurückstecken. Ich bin allerdings durchaus in der Lage, das mir persönlich widerstrebende zu vertreten, weil es für die Betroffenen günstiger ist und eben wie es scheint auch die überwiegende Rechtsmeinung. Urteile habe ich keine zur Hand. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 556 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Ich habe hier vor vielen Jahren eine ähnliche Frage wie der TE gestellt, halten vor meinem Tor im absolutem Halteverbot zum Öffnen und Schließen des Tores.
Die Antwort hier war: Stehen bleiben zum Öffnen ist verkehrsbedingtes warten, weil das geschlossene Tor die Weiterfahrt verhindert. Stehen bleiben zum Schließen ist stehen bleiben im absolutem Halteverbot, weil man ja ungehindert weiterfahren könnte. ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24719 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nebenbei, ich bin mal im Fall eines blockierten Gehwegs zu Fuß auf die Fahrbahn ausgewichen. Das war zwar dann eng, aber da war schon noch 1 m Platz auf der Fahrbahn. Die Autofahrer haben sich ja sowas von aufgeregt! Dbei war das viel kürzer als 30 Sekunden. Die meinten doch glatt, ich soll bei einem durch einen LKW blockierten Gehweg gefälligst den Radweg blockieren (Argumentation gab's dazu keine, aber um mir ihre Meinung zu erzählen, dafür war wieder genug Zeit).
Ebenso dramatisch fällt das Gehupe aus, wenn man man jemanden, der nur mal ganz kurz 5 Minuten falsch geparkt hat, ebenfalls für 5 Minuten blockiert (der Platz war halt günstig zum Radabstellen). Dann hatte ich mal einen Chorleiter, der eigentlich immer spät dran war und dann gerne in Einfahrten oder sonst wo blockierend parkte. Boah, war der geladen, als er eingeparkt wurde und dann nach dem Auftritt nicht wieder rauskam ... Ist immer wieder interessant, wie manche Zeitgenossen völlig bedenkenlos anderen Arten des Verkehrs Dinge zumuten, über die sie knallrot im Gesicht anlaufen, wenn ihnen dasselbe passiert. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 381 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
Ich kenne nicht viele Tiefgaragen, aber die werden doch nicht wirklich regelmäßig so gebaut, dass der Öffnungsmechanismus vom Gehweg aus bedient wird? Und wenn vor der Parkhauseinfahrt Rückstau ist, wartet man doch nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn. Ich merke schon, ein Praktiker..... ![]() 1. Selbstverständlich werden Tiefgaragen so gebaut! 2. Es geht nicht um den Rückstau vor der Einfahrt, sonder darum, dass ich den Öffnungsmechanismus regelmäßig direkt an der Abfahrt habe und entsprechend auf dann auf dem Gehweg stehe, während das Tor hochgeht. Wo denn sonst? |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Stehen bleiben zum Öffnen ist verkehrsbedingtes warten, weil das geschlossene Tor die Weiterfahrt verhindert. Sehe ich genauso: Wenn ich vor einer geschlossenen Bahnschranke anhalte und darauf warte, dass sie sich öffnet, dann ist das "verkehrsbedingtes Warten". Wenn ich vor einem geschlossenen Garagentor anhalte und darauf warte, dass es sich öffnet, dann ist das genauso "verkehrsbedingteas Warten." Niemand kann von mir verlangen, dass ich das Tor aus dem Weg ramme. Natürlich KÖNNTE ich derlei Problemen vorbeugen, indem ich das Tor mit einer Funkfernsteuerung versehe - aber es steht nirgendwo in der StVO, dass man das muss. Und das Tor einfach den ganzen Tag offen lassen? Was ist mit Fahrrädern und anderem Geraffel, was noch so in der Garage herumsteht? Ist das bei offenem Tor noch gegen Diebstahl versichert? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wo denn sonst? In einem Bereich der Abfahrt zwischen Gehweg und Tor, in dem ein PKW hinpasst. Ich kenne keine einzige, wo das anders wäre. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
2. Es geht nicht um den Rückstau vor der Einfahrt Das bezog sich auf den Post darüber. , sonder darum, dass ich den Öffnungsmechanismus regelmäßig direkt an der Abfahrt habe und entsprechend auf dann auf dem Gehweg stehe, während das Tor hochgeht. Wo denn sonst? Dann wäre die Säule ja auf dem Gehweg. |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Doppelpost gelöscht.
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Da leistet ein Dieb doch nur Amtshilfe, die Garagenverordnung umzusetzen... ![]() Sorry, aber das ist etwas, das ich noch nie kapiert habe: Kann die Obrigkeit einem Bewohner tatsächlich vorschreiben, was er in seiner Garage aufbewahren darf und was nicht? Und was ist, wenn er - warum auch immer - zwar eine Garage besitzt, aber gar kein Kraftfahrzeug? ![]() Die Garage zwangsweise leer stehen lassen? ![]() Ich kenne es so wie bei uns: Es ist laut Bebauungsplan vorgeschrieben, wie viele Pkw-Stellplätze je Wohneinheit auf dem betreffenden Grundstück angelegt sein müssen (mindestens zwei), aber ob die nun - wie bei uns - völlig im Freien liegen, überdacht sind oder gar ein Blechtor besitzen interessiert dabei niemanden. Vielfach sind die Gararen vollgemüllt mit Reifen, Fahrrädern, Rasenmähern, Mülltonnen und anderem Geraffel,während die Autos bei Nichtbenutzung vor der Garage im Freien stehen (also nicht auf öffentlichem Grund parken müssen). Dafür interessiert sich NIEMAND. Ist das anderswo tatsächlich anders? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Dann schau mal genau in Deine Landesbauordnung. Zwar sind nur Stellplätze und keine Garagen vorgeschrieben. Aber wenn Garagen vorhanden sind, so müssen sie auch meist entsprechend in Gebrauch sein. Ausnahme ist tatsächlich, wenn man kein eigenes Fahrzeug besitzt.
Unter Anderem aus Brandschutzgründen ist zudem geregelt, was in der Garage sein darf. KFZ können brennen, gerne auch in der Garage. Da gilt es, die zusätzlichen Brandlasten gering zu halten. Etliche Bundesländer haben das so vorgeschrieben. Dass es eher selten bis gar nicht kontrolliert wird, ist ne andere Nummer. Wohl nur aus gegebenem Anlass oder konkrete Hinweise. -------------------- |
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
KFZ können brennen, gerne auch in der Garage. Da gilt es, die zusätzlichen Brandlasten gering zu halten. Am besten, indem man Carports (oder auch Garagen) aus Holz baut... ![]() Mein Ex-Schwiegervater (seines Zeichens Landarzt von der alten Sorte) hatte in jüngeren Jahren in einer nordwestdeutschen Kleinstadt eine Praxis übernommen. Neben dem Hauptgebäude gab es ein kleines Stein-Häuschen mit Reetdach und zweiflügeligem Holztor als Garage. Irgendwann - nach vielen Jahren - erhielt er von der Gemeinde die Auflage, das Strohdach abzudecken und durch ein festes Dach zu ersetzen, da Garagen mit Strohdach nicht zulässig seien. Er hat dann das einzig Richtige getan: Es zur Kenntnis genommen und sich nicht weiter darum gekümmert... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Kann die Obrigkeit einem Bewohner tatsächlich vorschreiben, was er in seiner Garage aufbewahren darf und was nicht? Nein, das kann und tut die Obrigkeit auch nicht.Die Garagenverordnung hat den Sinn, dass Garagen nicht zweckentfremdet werden (als Lager, als Partyraum, als Werkstatt, oder gar als als Büro oder Wohnraum). Abstellen bzw. lagern darf man aber neben dem Auto auch andere Gegenstände; beispielsweise Winterreifen, Zweiräder oder Werkzeug. Der Brandschutz kommt natürlich hinzu, aber das betrifft beispielsweise keine Gegenstände aus Metall (Fahrrad etc.). Und man darf sogar ganz offiziell Benzin in einer Garage lagern. Daran sieht man, dass es wie immer bei solchen Verordnungen nicht um jede Kleinigkeit und Ausnahme geht ... Ein an der Wand stehendes Holzbrett ist sicher ok (obwohl es brennen könnte), 30 m³ Brennholz lagern aber natürlich nicht. Zitat Vielfach sind die Gararen vollgemüllt mit Reifen, Fahrrädern, Rasenmähern, Mülltonnen und anderem Geraffel,während die Autos bei Nichtbenutzung vor der Garage im Freien stehen (also nicht auf öffentlichem Grund parken müssen). Und genau das ist (eigentlich) nicht erlaubt. Aber man kann ja schlecht durch die Garagentore durchschauen ... ![]() Übrigens ist das Offenstehenlassen einer Garage auch oft Energieverschwendung, und kann daher - gerade in der aktuellen Zeit - nicht verpflichtend sein (da wird man imho leicht einen Richter finden der das so sieht). Stefan |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Schon der Begriff "verkehrsbedingtes Warten" schließ aus, dass es sich hier darum handelt, weil es weder verkehrsbedingt ist, noch warten - man wartet nicht sondern macht etwas, wozu man das Fahrzeug auch ein paar meter entfernt abstellen könnte. Aber einige Schritte gehen gilt ja schon manchem als übergestzlicher Notstand.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 556 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
Ja klar.
Und während man dann ein "paar Meter entfernt" steht hat man ja einen prima Überblick darüber welche unbefugten Personen in der Zeit das Tor passieren... Und a pros pros, nicht hinter jedem Tor ist eine Garage. Hinter meinem Tor ist ein ca 300 m² Hof. |
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Hier bei uns ist auf der Straße/Fahrbahn absolutes Halteverbot plus in Teilen zusätzlich aufgemalte Sperrfläche (…) Trotz aller theoretischen Aussagen…. was wäre denn nun das „Richtige“…, Wenn ich, wie der TE, auf die Auffahrt möchte, kann ich mich entweder ins absolute Halteverbot stellen oder auf die Auffahrt (plus etwas Gehweg) um auf die Auffahrt fahren zu können… Tja, und nu? ![]() Einer sagt, auf der Straße wäre es nur „verkehrsbedingtes halten“ (absolutes Haltevebot plus aufgemalte Sperrflächen), der nächste sagt (überspitzt) „persönliches Pech“…. tja, wie komme ich denn jetzt pragmatisch (!) auf die (genehmigte) Auffahrt? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Schon der Begriff "verkehrsbedingtes Warten" schließ aus, dass es sich hier darum handelt, weil es weder verkehrsbedingt ist, noch warten - man wartet nicht sondern macht etwas, wozu man das Fahrzeug auch ein paar meter entfernt abstellen könnte. @Schorsch, kennst Du eine "Anrufschranke"? Die gibt es manchmal an sehr wenig befahrenen Straßen. Da muss man bei geschlossener Bahnschranke aussteigen, an eine Sprechstelle gehen, dort einen Hebel drücken und den Fahrdienstleiter um Öffnung dieser Schranke bitten. Das macht man selbstverständlich, indem man direkt vor der Schranke "verkehrsbedingt wartet". ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#48
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Dabei handelt es sich aber um öffentliche Verkehrsinfrastruktur und nicht um ein privates Tor.
tja, wie komme ich denn jetzt pragmatisch (!) auf die (genehmigte) Auffqahrt? Advocatus Diaboli: Legalen Parkplatz suchen. Tor öffnen. Reinfahren. Pragmatisch: Gegen eines der Halteverbote verstoßen in der relativ sicheren Annahme, nicht dafür belangt zu werden. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Advocatus Diaboli: Legalen Parkplatz suchen. Tor öffnen. Reinfahren. Zu 1) Pragmatisch: Gegen eines der Halteverbote verstoßen in der relativ sicheren Annahme, nicht dafür belangt zu werden. Ich parke mehrere hundert Meter weit weg, laufe dann die Strecke zurück, öffne das Tor, gehe die gleiche Strecke zurück, fahr noch mal um den Block um auf die Auffahrt zu kommen…. ach ne, dumm gelaufen, in der Zeit hat sich gerade eine SUV- Muddi genau vor die Auffahrt gestellt („ich will ja nur kurz“) und hat ihr Fahrzeug auch noch verlassen um ihrem Zu 2) Leider die pragmatischste Lösung ( aber gefühlsmäßig immer noch sch#€€e)… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#50
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Dein Problem wäre demnach gelöst:Hi
nter dem Deine legale Durchfahrt blockierenden SUV DARFST Du "verkehrsbedingt warten"... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:08 |