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> ${Fahrzeug} blockiert Fahrbahn – Erlaubnis nach § 46 erforderlich?, ${Fahrzeug} = Platzhalter für Öllieferung, Rohr-frei-Fritze, …
Söne spitze Steine
Beitrag 27.03.2023, 10:30
Beitrag #1


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Beispielbild:

Fahrzeug blockiert die Fahrbahn. Wegen der Poller kann kein Fahrzeug vorbeifahren.

Ist für so etwas eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, oder eventuell gar nicht zu bekommen wegen der Behinderung auch für Feuerwehr und RTW?


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mir
Beitrag 27.03.2023, 17:44
Beitrag #2


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Das Fahrzeug hat Sonderrechte, § 35 Abs. 6 StVO.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.03.2023, 18:09
Beitrag #3


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Fahrzeuge von Müll- Kanal- und Strassenreinigung tragen rot/weisse Warnmarkierung und gelbe Rundumleuchten. Wenn ihr Einsatz es erfordert, dürfen sie auf allen Strassenteilen in jeder Richtung und zu jeder Uhrzeit fahren bzw. stehen.
Das ist, wie @mir schon geschrieben hat, im § 35 Abs. 6 der StVO so geregelt.
Zitat:
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunter liegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

Wenn aber @Tanker mit seinem Heizöltanker so da stehen will braucht er eine Genehmigung ...
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ulm
Beitrag 27.03.2023, 18:33
Beitrag #4


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Ich würde die Sonderrechte verneinen, da die Warnmarkierung nicht der DIN 30710 entspricht. Die verlangt eine Höhe von mindestens 141mm und die Leiste oberhalb der Beleuchtung eher nicht.
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mir
Beitrag 27.03.2023, 18:49
Beitrag #5


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Wenn man derart pingelig ist, sind die meisten Baufahrzeuge falsch gekennzeichnet. Dafür wird sich aber weder die Polizei noch sonst ein Knöllchenschreibender interessieren.

Immerhin hat er ein "A" dran! Das muss genügen.


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F117
Beitrag 27.03.2023, 20:25
Beitrag #6


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Wenn das auf dem Foto ein kommunales Müll-/Reinigungsfahrzeug ist, spende ich was an eine gemeinnützige Organisation. Ich halte das für einen privatwirtschaftlichen Entsorger. Ohne Sonderrechte.


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rapit
Beitrag 27.03.2023, 21:01
Beitrag #7


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Die Sonderrechte hängen aber nicht daran, ob das Fahrzeug kommunal eingesetzt wird. Die können auch Private haben.

Übrigens: das wird
Zitat
Rohr-frei-Fritze
sein... whistling.gif


Zitat ( @ 27.03.2023, 19:33) *
da die Warnmarkierung nicht der DIN 30710 entspricht

Doch, bestimmt. Die dieser Norm entsprechende Markierung ist nur blöd angeklebt: um die Ecken rum, aber die Markierung hat die Höhe. Sie wurde nur teilweise "weggeklappt" tongue.gif

Das macht man bei solchen Fahrzeugen halt so. rolleyes.gif

Und außerdem hat er doch noch das "A" für "Ausnahme" narr.gif


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F117
Beitrag 27.03.2023, 21:02
Beitrag #8


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Die Sonderrechte bekommt ein privater aber doch nur, wenn er Aufgaben wahrnimmt, die eigentlich eine kommunale Einrichtung durchführt. Oder irre ich mich da? Altöl aus der Kfz-Werkstatt abpumpen (so sieht der Tanker da oben aus) gehört sicher nicht dazu.


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rapit
Beitrag 27.03.2023, 21:18
Beitrag #9


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Das ist eine Fäkalienpumpe. Die meisten Haushalte etc. sind an das kommunale Kanalnetz angeschlossen. Wer das nicht ist, bekommt seine Ka... äh, die Grube leergepumt, das machen heutzutage meist Private.

Ein Entsorgungsfahrzeug also. Genau wie ein Müllfahrzeug.

Mit so einem Auto kann man natürlich auch den wegen einer Verstopfung vollgelaufenen Keller leerpumpen. Entsorgung bleibt es.

Da kommt man halt mal einen Moment lang nicht durch. Meine Güte, man kann sich im wahrsten Sinne über jeden Scheiß aufregen gap.gif


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blackdodge
Beitrag 27.03.2023, 21:23
Beitrag #10


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oder alte Speisefette aus ner Großküche


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rapit
Beitrag 27.03.2023, 21:30
Beitrag #11


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Wie auch immer, es ist Entsorgung. Und private Entsorger bekommen natürlich die Ausnahme-Schraffen für ihre Fahrzeuge.


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F117
Beitrag 27.03.2023, 21:32
Beitrag #12


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Das ist eine Häuserzeile mitten in einer Innenstadt an einer FuZo. Da ist keiner mehr nicht angeschlossen. Und Entsorgung von Frittenfett oder Altöl ist kein Vorgang, der Sonderrechte erfordern würde.

Klugscheißer ...

thread.gif


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ulm
Beitrag 28.03.2023, 05:12
Beitrag #13


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"Das haben wir schon immer so gemacht"
"Wir sind doch gleich wieder weg"
"Wenn wir jedes mal eine Genehmigung beantragen und dann an der Zufahrt absperren, dann werden die Pommes Fritten teurer"
Noch weitere Beiträge für das Phrasenschwein?

Wenn ich mir die Situation so anschaue, dann sehen wir hier die Folgen von jahrzehntelanger Rücksichtslosigkeit und Egoismus zu vieler Kraftfahrer.
Die Pfostenreihe ist doch nur notwendig geworden, um Falschparken zu verhindern und Fußgänger zu schützen.
Gäbe es genug gegenseitige Rücksichtnahme, gäbe es die Pfosten nicht und man könnte das Entsorgungsfahrzeug vorsichtig umrunden.

Hier sehe ich, da das ja nicht nur drei Minuten sind, zur Legalisierung leider nur "das volle Programm" an Absperrung und Umleitungsbeschilderung.

Nicht zu vergessen das Thema Fußgängerschutz bei dem herumliegenden Schlauch.
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Goetz
Beitrag 28.03.2023, 06:35
Beitrag #14


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Und wie verhält es sich bei einer Heizöllieferung??
Hätte ich da tatsächlich jedes Jahr eine Straßensperrung beantragen müssen?? (ca 5m breite Straße)
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rapit
Beitrag 28.03.2023, 07:17
Beitrag #15


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Ja. Na klar.

Wenn man nach den Regeln geht, müsste ich jede Woche eine Straßensperrung beantragen, um meiner Kehrpflicht nachzukommen. rolleyes.gif

(Da mir der Antrag auf Dauergenehmigung für eine wöchentliche Sperrung aber abschlägig beschieden wurde, kehre ich nur noch sehr sporadisch...) thread.gif


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F117
Beitrag 28.03.2023, 07:25
Beitrag #16


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Um die umgefallenen eScooter darfst Du aber doch drumherum fegen, oder?

biggrin.gif


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rapit
Beitrag 28.03.2023, 07:35
Beitrag #17


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Mangels Gehweg parken hier auch keine E-Scooter. Ist auch gut so, ich weiß nicht ob die vielen 80-jährigen, die hier noch mit dem Auto fahren, die sehen würden... Die würden laufend platt gefahren.


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F117
Beitrag 28.03.2023, 08:23
Beitrag #18


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Hmmmm. Aber - wär's schade drum? shutup.gif


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Frank999
Beitrag 28.03.2023, 13:17
Beitrag #19


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Die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO hat mir mal der Fahrer eines sehr großen Müllentsorgungsfahrzeugs der Abfallwirtschaftsbetriebe Recklinghausen erklärt. Er darf da stehen.

An anderer Stelle ist die Rede von einer Begrenzung bis 2,8 Tonnen.
(Nachtrag/Edit: Ok, wenn er schwerer ist, und nicht nur den Gehweg reinigt, dann darf er das wohl).

Nun ja, Owi-Anzeige war schnell geschrieben. Denn dieser schwere Lkw blockierte fünfzehn Minuten lang mit aktiviertem Warnblinker den gesamten Rad- und Gehweg.
Währenddessen machte die Belegschaft ihre Frühstückspause im dortigen Bistro.

Nichts gegen die wohlverdiente Pause.
Auch mal beide Augen zudrücken, wenn die ihren Job machen, und fünf Meter auf dem Radweg in Längsrichtung entlangfahren. Trotz der Beschädigung des Pflasters.
Aber mit einem schweren LKW (keine Ahnung welche Gewichtsklasse der hatte; unsere Müllfahrzeuge sind groß) dickfällig den Radweg zu blockieren, und mich auch noch unflätig zu beschimpfen, als ich das Foto machte, führte eben dann doch zu einer Anzeige.
In der darauffolgenden Woche parkte er übrigens korrekt.
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Tanker
Beitrag 28.03.2023, 21:33
Beitrag #20


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Zitat (Goetz @ 28.03.2023, 06:35) *
Und wie verhält es sich bei einer Heizöllieferung??
Hätte ich da tatsächlich jedes Jahr eine Straßensperrung beantragen müssen?? (ca 5m breite Straße)


Wegen was? Heizöl und Gas sind grundgesetzlich geschützte Heizmaterialen. Haben im Letzten Jahr mehrere Politiker behauptet. Da hat der Normalfahrer eben so lange hintan zu stehen.
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blackdodge
Beitrag 28.03.2023, 21:50
Beitrag #21


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Zitat (Frank999 @ 28.03.2023, 14:17) *
keine Ahnung welche Gewichtsklasse der hatte; unsere Müllfahrzeuge sind groß



Die Regeln sind

2 Achsen = 18t
3 Achsen = 26t
4 Achsen = 32t jeweils als Solo-Fahrzeug


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hk_do
Beitrag 28.03.2023, 22:49
Beitrag #22


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Zitat (F117 @ 27.03.2023, 22:02) *
Die Sonderrechte bekommt ein privater aber doch nur,


Sonderrechte bekommt man nicht, die hat man wavey.gif


Zitat (rapit @ 27.03.2023, 22:18) *
Ein Entsorgungsfahrzeug also. Genau wie ein Müllfahrzeug.


Nun steht in der StVO aber nicht "Entsorgung" sondern explizit "Müllabfuhr" book.gif

Zitat (rapit @ 27.03.2023, 22:30) *
Und private Entsorger bekommen natürlich die Ausnahme-Schraffen für ihre Fahrzeuge.


Natürlich. Denn der Verkauf der Aufkleber ist rechtlich nicht reglementiert.

Die Anbringung übrigens auch nicht, das haben Generationen von Praktikanten versäumt, seit man irgendwann vor 30 Jahren von "rot und weiß angepinselt" auf "rot und weiß reflektierend" gewechselt hat crybaby.gif

Jedenfalls scheint es einen gewissen Konsens zu geben, dass das Verbot aus §49a hier nicht in jedem Fall greift...

(einzig Bayern hat sich dazu aufgerafft, die Sache etwas näher zu regeln)

Zitat (Tanker @ 28.03.2023, 22:33) *
Heizöl und Gas sind grundgesetzlich geschützte Heizmaterialen.


Klassisches Notparken also scared.gif

Zitat (blackdodge @ 28.03.2023, 22:50) *
Die Regeln sind

2 Achsen = 18t


und die Ausnahme von der Regel ist: teilweise sogar unter 2 t whistling.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 29.03.2023, 01:06
Beitrag #23


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Schöner Faden!

Das mit der Altöl und -fettentsorgung aus der Großküche kann sogar hinhauen. Im weiteren Sinne ist das „Müllentsorgung“, im engeren Sinne eher nicht.

Ich bin auf das Urteil desBundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12) gestoßen, indem es zum Thema festlegt (aus der Pressemitteilung): „Der Ausgestaltung der in § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO und § 35 StVO getroffenen Regelungen ist zu entnehmen, dass mit „der Müllabfuhr dienenden Fahrzeugen“ nur Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten gemeint sind.

Es ging im o.g. Verfahren hauptsächlich um das Begehren eines Schrotthändlers, ein gelbes Blinklicht genehmigt zu bekommen. Neben der Regelung in § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO kann ein gelbes Rundumlicht auch gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO genehmigt werden. Das OVG Niedesachsen hat am 09.04.2014 – 12 LC 189/13 – darüber entschieden, daß der Genehmigungsbehörde nach der Regelung in § 70 StVZO ein weites Ermessen zusteht und sie dieses im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgeführt hat.

Mal 'ne Frage in die Runde: wer kontrolliert eigentlich, ob auf einem Wagen das gelbe Rundumlicht genehmigt wurde?


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ulm
Beitrag 29.03.2023, 05:40
Beitrag #24


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Leider niemand konsequent, denn sonst würde ich nicht so viele "Baustellenfahrzeuge" sehen, die ein bis zwei Gelblichter haben, aber keinerlei Warnmarkierung.
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rapit
Beitrag 29.03.2023, 09:25
Beitrag #25


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.03.2023, 02:06) *
Urteil desBundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12) ...: „... mit „der Müllabfuhr dienenden Fahrzeugen“ nur Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten gemeint sind.

Und? Entsorgt der kommunale Abfallentsorger in Wuppertal Altfett?
Welches dem Abfallrecht unterliegt.
Was u.a. die "A"-Tafel auch verdeutlicht.
Oder überlässt man das privaten Entsorgern. Die dann also anstelle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tätig werden. rolleyes.gif

Den Begriff "Müll" verwendet das heutige Abfallrecht gar nicht mehr.


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blackdodge
Beitrag 29.03.2023, 10:26
Beitrag #26


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Zitat (hk_do @ 28.03.2023, 23:49) *
2 Achsen = 18t




Der Thread geht nicht um Matchbox sondern richtige LKW laugh2.gif

Wir ab und zu mal, aber es interessiert keinen, keine Zulassungsstelle, keine Bußgeldstelle zumindest hier.


Begründet wird es zumindest bei den richtigen LKW, wenn eine EU-Lizenz mitgeführt wird gibt es gewisse ADR-Tunnelvorschriften in AT, genauso werden bei uns hier in Sachsen bei eingen Tunneln bei Überlänge und/oder Überbreite, in Erlaubnissen nach 46 StVO oder Genehmigungen 29 StVZO welche noch keine Begleitung fordern, gelbes Blinklicht zusätzlich zu den Warntafeln gefordert.


OT:
in letzter Zeit haben wir immer öfter Fahrzeuge mit solchen Genehmigungen, welche keine Begleitung fordern, wo der Fahrer keinen Brocken deutsch lesen kann, er den Inhalt der Erlaubnis in Bezug auf Auflagen wie auch Fahrtstrecke nicht versteht..................

aber man hat ja beschlossen, diese Standardauflage bei Transporten nach 46StVO/29StVZO herauszunehmen bzw diese Auflage explizit für ungültig zu erklären. Fazit....... man spielt noch öfter Don Quichotte.

Ein Beispiel im letzten Jahr aus Dresden:

türkischer Transport lädt eine große Holzkiste mit einer Maschine und hat einen festgelegten Fahrweg aus der Stadt heraus. Weicht auf Grund der Streckenführung des PKW-Navis von der Strecke ab und reißt Fahrleitung der Straßenbahn herunter. Auch er konnte die Erlaubnis nicht lesen.

OT-Ende


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hk_do
Beitrag 31.03.2023, 12:57
Beitrag #27


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.03.2023, 02:06) *
Mal 'ne Frage in die Runde: wer kontrolliert eigentlich, ob auf einem Wagen das gelbe Rundumlicht genehmigt wurde?


das muss nicht genehmigt werden, das darf man kraft StVZO haben (wenn die Voraussetzungen vorliegen) wavey.gif

(zum Glück hast du ausdrücklich nach Rundumleuchten gefragt...)

Zitat (rapit @ 29.03.2023, 10:25) *
Und? Entsorgt der kommunale Abfallentsorger in Wuppertal Altfett?


Scheint also eine ganz und gar privatrechtliche Sache zu sein, und fällt damit laut BVerwG nicht unter die Gelblicht-Erlaubnis book.gif

Zitat
Den Begriff "Müll" verwendet das heutige Abfallrecht gar nicht mehr.


Dann ist offensichtlich das Abfallrecht nicht geeignet, um zu klären was der Verordnungsgeber mit "Müllabfuhr" gemeint hat whistling.gif

Weil ja auch StVO und StVZO den Begriff "Abfall" nicht verwenden wavey.gif

Jedenfalls nicht, wenn wir nicht über Drehzahabfall oder Druckabfall reden scared.gif
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rapit
Beitrag 31.03.2023, 14:32
Beitrag #28


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Zitat (hk_do @ 31.03.2023, 13:57) *
Scheint also eine ganz und gar privatrechtliche Sache zu sein, und fällt damit laut BVerwG nicht unter die Gelblicht-Erlaubnis

kompletter Trugschluss. wavey.gif


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hk_do
Beitrag 31.03.2023, 22:11
Beitrag #29


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Welcher Teil ist ein Trugschluss?

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Tanker
Beitrag 02.04.2023, 00:31
Beitrag #30


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Zitat (Tanker @ 28.03.2023, 22:33) *
Heizöl und Gas sind grundgesetzlich geschützte Heizmaterialen.


Klassisches Notparken also scared.gif

Ich würde sagen grundgesetzliches Parken. tongue.gif
Es gab mal in den Siebzigern ein Urteil dazu. Ist nur ein Probelm. Wie erkläre ich das jemanden? think.gif


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hk_do
Beitrag 03.04.2023, 21:51
Beitrag #31


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Vielleicht fragst du dein Kindermädchen nochmal? thread.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 03:21