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> Vorfahrt gewähren auf Radweg / Fußgängerüberweg, Nicht eindeutig?
hedoth
Beitrag 25.03.2023, 22:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

wundere mich über eine Markierung in Göttingen vor dem neuen Rathaus.

Dort ist ein Fußgängerüberweg mit Radspur. Die Radspur ist für mich mit dem 205 Vorfahrt gewähren markiert auf dem Boden.
Die Autofahrer bekommen nur ein Zeichen für den Überweg und ein Radverkehr kreuzt, allerdings keine "positive" Vorfahrt ggü. den Radfahrern.

Jetzt weiß ich nicht ob diese Markierung überhaupt gültig ist, ob eine entsprechende Vorfahrt für Autofahrer fehlt oder was da jetzt Sache ist.

Vielleicht mag mir das mal einer erklären smile.gif
Für mich liegt der Konflikt darin, dass ich ggf. die Markierung so interpretiere, dass die Radfahrer keine Vorfahrt haben und damit dann der Autofahrer.
(Man kann die Markierung als Autofahrer sehr gut erkennen)


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durban
Beitrag 25.03.2023, 22:49
Beitrag #2


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Sehr eigene Kreation. Die auf den Boden gemalten Schilder haben keine eigene Bedeutung. Aber auch ohne diese Markierung hätten die Radfahrer ja keinen Vorrang.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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hedoth
Beitrag 25.03.2023, 23:12
Beitrag #3


Neuling


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Oh,

ich hatte folgenden Artikel gelesen: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2017/02...wer-hat-wo.html
"Auf diesem parallelen Radstreifen (egal ob rot oder nicht) hat der Radfahrer allerdings Vorrang."
"denn Autofahrer müssen eigentlich wissen, dass sie auf Sicherheitsstreifen (Radstreifen mit gestrichelter Linie) nur dann fahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer gefährden."

Jetzt finde ich nach deiner Antwort bei schneller Suche verschiedene Aussagen.

Also ehrlicherweise war für mich dieser Fußgängerüberweg mit integriertem Radweg damit verbunden, das die Radfahrer ebenfalls Vorfahrt bekommen.
Meine Beobachtung als Radfahrer war auch immer, dass an diesen Rad/Fußwegen die Autofahrer eigentlich immer anhalten bzw. einen durchwinken.

Hat sich die Anmeldung schon gelohnt, was gelernt. laugh2.gif

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Mueck
Beitrag 26.03.2023, 00:57
Beitrag #4


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Zitat (hedoth @ 25.03.2023, 23:12) *
ich hatte folgenden Artikel gelesen: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2017/02...wer-hat-wo.html
"Auf diesem parallelen Radstreifen (egal ob rot oder nicht) hat der Radfahrer allerdings Vorrang."
"denn Autofahrer müssen eigentlich wissen, dass sie auf Sicherheitsstreifen (Radstreifen mit gestrichelter Linie) nur dann fahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer gefährden."
Die Seite ist m.E. juristisch ein klein wenig auf dem Holzweg ...
In den Bsp. auf der Seite hat der Radfahrer
- Vorrang vor Abbiegern nach § 9
- Vorfahrt vor Querverkehr nach § 8 in Verbindung mit Vz 205
und das ganz unabhängig davon
- ob da eine Radfurt oder
- ein Zebrastreifen ist und
- ob er den einen oder anderen davon trifft oder
- ob einer davon fehlt ...

Unabhängig davon darf eine Radfurt nur dann markiert werden, wenn der Radfahrer auch ohne diese Vorfahrt und Vorrang hätte, dann muss sie aber auch markiert werden laut VwV-StVO.

Daher vertragen sich Radfurt und Vz 205 nie und nimmer nicht.
Dort und ein Stück weiter nördlich sind die Furten schlicht illegal, Fluchhöhe Null.
Das heißt nicht, dass man da nicht fahrend rüber dürfte, aber eben nur nachrangig, wie die 205 anzeigen, wobei Malereien keine Rechtswirkung hätten, nur Blechschilder. Dort aber egal, weil auch ohne Malerei der Radler Nachrang hätte ... (§ 10)


Dort ist ein ähnliches Konstrukt, was man aber als Vorrang des geradeauswollenden Radlers vorm rechtsabbiegenden Auto interpretieren kann.

Zitat (hedoth @ 25.03.2023, 23:12) *
Also ehrlicherweise war für mich dieser Fußgängerüberweg mit integriertem Radweg damit verbunden, das die Radfahrer ebenfalls Vorfahrt bekommen.
Eben wegen dieses falschen Eindrucks darf man das dort eig. nicht markieren ...
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mir
Beitrag 26.03.2023, 12:41
Beitrag #5


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Naja, wenn die gestrichetle Linie ein Z 340 und mit Fahrradpiktokgramm wäre, könnte die Querung als phantasievoller Schutzstreifen durchgehen. Dann könnte sich daraus durchaus ein Vorrang für Radfahrer ergeben (allerdings verstößt das wahrscheinlich gegen die Verwaltungsvorschriften). Das sieht aber eher nach einer Furt aus.

Wer da Vorfahrt hat, lässt sich ohne den Kontext drumherum und die Kenntnis der Schilder nicht sagen. Und dieser ominöse "Fahrradblog" schreibt über andere Situationen und wird das mit Sicherheit nicht allgemein gemeint haben.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Tinu
Beitrag 27.03.2023, 07:55
Beitrag #6


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Zitat (mir @ 26.03.2023, 13:41) *
könnte die Querung als phantasievoller Schutzstreifen durchgehen.
Ein ...-streifen – egal ob Schutz-, Radfahr-, Fahr- oder Sonder- – setzt für mich eine topologische Orientierung längs zur Fahrbahn voraus, egal ob begleitend oder als Teil von ihr. Furten zeichnen sich dagegen durch ihren querenden Charakter aus – deshalb heißen sie so.

Zitat
Das sieht aber eher nach einer Furt aus.
Eben.


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Gruß
Martin
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rapit
Beitrag 27.03.2023, 08:09
Beitrag #7


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Das ist eine Querungsfurt ohne Vorrang. Die aufgemalten 205er verdeutlichen, was der abgesenkte Bordstein, der überquert werden muss, auch schon untermauert: kein Vorrang.


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Tinu
Beitrag 27.03.2023, 08:40
Beitrag #8


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So sieht's aus. Das Widersinnige ist nur, dass man diese Furt ausgerechnet in einen FÜ "integriert", der ja genau das Gegenteil (Vorrang für querenden Verkehr) bewirken soll. Warum belässt man es nicht einfach beim FÜ mit der ohnehin schon fragwürdigen Regelung, dass dort nur der langsame Verkehr Vorrang genießt? Dann müsste man sich keine Gedanken über die Sonderkonstruktion machen und verhält sich als VT mit der auch sonst üblichen Unsicherheit über den Vorrang am FÜ.


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Gruß
Martin
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Crownsilver
Beitrag 27.03.2023, 09:07
Beitrag #9


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Soweit ich mich erinnere gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift die Radverkehrsführungen in Verbindung mit Zebrastreifen verbietet. So ein Konstrukt ist immer Mist.
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mir
Beitrag 27.03.2023, 09:14
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 27.03.2023, 09:09) *
Das ist eine Querungsfurt ohne Vorrang. Die aufgemalten 205er verdeutlichen, was der abgesenkte Bordstein, der überquert werden muss, auch schon untermauert: kein Vorrang.


Ach, die Dreiecke sollen ein 205er symbolisieren? Wenn man weiß, was es soll, versteht man es auch sofort rofl1.gif


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Tinu
Beitrag 27.03.2023, 09:30
Beitrag #11


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Die StVB denkt halt mit: weil Straßenmalereien wegen Verwechslungsgefahr mit VZ nicht zu ähnlich gestaltet sein dürfen, macht man ein Bilderrätsel. Hat auch den Vorteil, dass man sich hinterher in jede Richtung über Bedeutung und Verbindlichkeit herausreden kann.


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rapit
Beitrag 27.03.2023, 10:01
Beitrag #12


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Ich überlege die ganze Zeit, wo ich mit meinem biker.gif anhalte, wenn am zweiten Zebrastreifen ein älterer Zufußgehender mit Gehhilfe rüber will rolleyes.gif whistling.gif


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hedoth
Beitrag 27.03.2023, 21:10
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (mir @ 27.03.2023, 09:14) *
Zitat (rapit @ 27.03.2023, 09:09) *
Das ist eine Querungsfurt ohne Vorrang. Die aufgemalten 205er verdeutlichen, was der abgesenkte Bordstein, der überquert werden muss, auch schon untermauert: kein Vorrang.


Ach, die Dreiecke sollen ein 205er symbolisieren? Wenn man weiß, was es soll, versteht man es auch sofort rofl1.gif


Das war meine zweite Überlegung, ob es nur symbolisch die Einmündung/Spur/Furt XD deutlich machen soll.
Aber dann hätten Sie mit der Farbwahl den Vogel abgeschossen, zumal jetzt alles an neuen Radwegen glaube blau wird.


Für mich ist die Ecke eh der Knaller.
Die Straße ist Hauptzubringer von den südlich umliegenden Gebieten. Mehrere Schulen in der Nähe, sodass genau an den FÜ zwischen 7-8 richtig was los ist.
Fahrradfahrer von links/rechts hinten und vorn, die alle draufhalten. Und die Autofahrer genauso, die regelmäßig quer auf der Spur stehen, weil sie weiterwollen und dann einen Radfahrer übersehen haben oder sich bis auf den FÜ zurückstauen und dann versperren.

Und dann müsste das Ordnungsamt eigentlich nur aus dem Fenster schauen und jeden morgen auf dem Weg zur Arbeit gleich mal an der Quote arbeiten.

Rant vorbei ranting.gif whistling.gif


Danke für die Antworten, viel gelernt biggrin.gif
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Frank999
Beitrag 28.03.2023, 13:45
Beitrag #14


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Ich frage mich immer, was bei solchen Situationen in den Köpfen der Verkehrsplanenden vorgeht.
Eine Beschilderung sollte doch möglichst eindeutig sein, und nicht nur Straßenkunst.
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Cabronito
Beitrag 22.04.2023, 00:27
Beitrag #15


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Zitat (Crownsilver @ 27.03.2023, 10:07) *
Soweit ich mich erinnere gibt es auch eine Verwaltungsvorschrift die Radverkehrsführungen in Verbindung mit Zebrastreifen verbietet. So ein Konstrukt ist immer Mist.

Nicht ganz. Es werden afaik nur Fußgängerüberwege im Verlauf gemeinsamer 240er Geh-/Radwege verboten.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 01:36