![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#51
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn das phototechnisch so schwierig ist, dann frag ich mich, wie die Handyblitzer in den Niederlanden seit Jahren funktionieren von Autobahnbrücken aus.
Sicher anderes Rechtssystem, aber der Zweck der Aufnahmen ist, die Fahrer zu identifizieren und den Handyverstoß zu belegen. In Deutschland soll auch Interesse an dem System bestehen, wieweit da Pilotprojekte schon gediehen sind, habe ich nicht weiter verfolgt. Ich würde zur Beweissicherung als Späher eine gute Photokamera mit Stativ verwenden. Mit den Fahrzeugen mitschwenken und bei Verdacht Serienaufnahme auslösen. Ist vom Gesetz gedeckt und die Wahrscheinlichkeit, brauchbare Aufnahmen dabei zu haben ist hoch. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#52
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
die Handyblitzer in den Niederlanden funktionieren relativ einfach....die sind auf einen gewissen Punkt fokussiert und machen ein Foto von Oberkörper bis Oberschenkel, bei den Handyblitzern auf der Autobahn geht es weniger darum die Telefonierenden Fahrer zu erwischen sondern in erster Linie die tippenden/surfenden.....die sind nämlich deutlich abgelenkter als jemand mit Telefon am Ohr der nach vorn schaut....und da die Niederländer eine Halterhaftung haben, ist denen ziemlich egal wer gefahren ist, das ticket geht an den Halter und der bezahlt oder kümmert sich drum, das es beim Fahrer ankommt...
|
|
|
![]()
Beitrag
#53
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Also kriegt man saubere Aufnahmen des Innenraums eines fahrenden Fahrzeugs. Worauf man die Kamera richtet kann man ja variieren.
Technische Hürden gibt es also eher nicht. Auslösen nach Beobachtung sollte auch machbar sein, einen Knopf an einer vorher aufgestellten Kamera zu drücken wird das Problem nicht sein. Man müsste es nur tun. (und natürlich vorher Kameras beschaffen) es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#54
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Nein kann man nicht. Weil um den Fahrer zu identifizieren muss man auf ein anderes Höhenlevel was technisch zu völlig anderen Voraussetzungen führt und zum anderen muss in Deutschland manuell ausgelöst werden da eine anlasslose daueraufzeichnung nicht zulässig ist.
|
|
|
![]()
Beitrag
#55
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Nochmal:
Der Fahrer wird identifiziert durch den Anhaltevorgang. Das Bild soll lediglich die Aussage des Beamten stützen. Eine Manipulation des Fahrers zwischen Aufnahme und Anhaltevorgang wird man problemlos verhindern können. Und eine Zuordnung Bild<->Fahrer<->Fahrzeug wird auch problemlos durch den Beamten bezeugbar sein. Der Fahrer muss also keinesfalls klar erkennbar sein. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#56
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Baust du dann jedesmal eine mobile Schilderbrücke auf um die holländische Technik mit dem steil von oben ins Auto filmen zu ermöglichen? Wie verträgt sich diese Filmtechnik mit deutschem Recht des verbotswidrigen dauerfilmens? Und wie Identifziersr du richtig telefonierende wenn man die Hand und das ihr garnicht sieht?
|
|
|
![]()
Beitrag
#57
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Üblicherweise stehen die Beobachter an Stellen, wo der Verkehr relativ langsam fährt, in aller Regel sind Handyverstöße Beifang und nicht die Hauptzweck der Aktion. Es geht oft um Kontrollen an Stoppschildern oder Kreisverkehr-Ausfahrten. Hier wäre ein manuelles Auslösen einer Foto- oder Videokamera durch den Beobachter kein Hindernis und kein Verstoß gegen den Datenschutz. Die Auslöseverzögerung liegt bei deaktiviertem AF bei einer guten Digitalkamera bei <0,2 s, sodass bei Erkennen der Situation und direktem Auslösen die Chance auf ein als Beweis brauchbares Bild hoch sein dürfte.
Man müsste den Aufwand nur betreiben wollen. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#58
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Der Countdown läuft und ich muss mich jetzt für/gegen den Widerspruch entscheiden. Wenn es letztlich nur um Bußgeld + Gebühr und/oder Gerichtkosten geht, neige ich aktuell doch wieder dazu, es zu versuchen. Aber wie genau ist das mit den Kosten, falls einer oder beide Beamte in ihrer Freizeit vor Gericht erscheinen müssten (Zeugenentschädigung)?
|
|
|
![]()
Beitrag
#59
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1300 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 ![]() |
Der Countdown läuft .. neige ich aktuell doch wieder dazu, es zu versuchen .. Meiner Meinung nach beschäftigst Du Dich schon viele zu lange mit dem Thema. Es haben sich doch alle Mitforisten dahin gehend geäußert, dass Deine Chancen gleich null sind. Zahlen bringt Frieden. Oder willst Du das Thema noch ein paar Monate im Kopf kreisen lassen .. Dich ärgern .. und des auch noch extra bezahlen .. ? |
|
|
![]()
Beitrag
#60
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Weil ich mich wohl zu lange darüber ärgern würde, wenn ich es hinnehme ohne alles in meiner Macht stehende unternommen zu haben. Zwischenzeitlich kam mir noch der Gedanke, dem Widerspruch ein Foto meines Fahrercockpits beizufügen, denn ich mag den Späher ungern der Lüge bezichtigen, halte es aber rückblickend für gut möglich, dass er mein Autoradio mit Touchscreen mit einem quergehaltenen Smartphone verwechselt haben könnte. Ich kann mich zwar nicht daran erinnern, ob ich es auf dem fraglichen Streckenabschnitt mal bedient habe, jedoch befindet es sich sehr nahe an der Position (oberhalb des Schaltknüppels), wo sich in dem angeblichen Szenario auch ein Handy befinden würde und hat auch in etwas die Größe und das Erscheinungsbilds eines großen Smartphones. Es war auf jeden Fall an diesem Morgen an.
Die Erfolgschance scheint erschreckend schlecht zu sein, liegt jedoch nicht bei Null. |
|
|
![]()
Beitrag
#61
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Touchscreenbedienung, insbesondere in einer so tiefer Position wie von dir beschrieben, ist aber auch weitgehend verboten, denn ohne Zuwendung des Blicks wird man wohl kaum die Schaltflächen treffen. Erlaubt ist aber nur eine kurze Blickzuwendung, vergleichbar einem Blick in den Rückspiegel oder Schulterblick. Solltes du da also mehrere Sekunden getippt haben, dann kommt das aufs Gleiche raus.
Ansonsten bringt es nichts, den Michael Kohlhaas zu spielen. Vielleicht bietet sich ja bei einem anderen Anlass einmal die Gelegenheit, ein eigentlich gerechtfertigtes Bußgeld einzusparen. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#62
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Pulvertoastmann,
....denn ich mag den Späher ungern der Lüge bezichtigen, .... der Polizeibeamte wird mit Sicherheit nicht gelogen haben, bzw. vor Gericht lügen, denn was sollte er davon haben? Wenn Du aber tatsächlich kein Handy in der Hand hattest, bleibt nur die Möglichkeit, dass er sich eben geirrt hat und dann ist es Dein gutes Recht, zu versuchen, die Bußgeldstelle bzw. den Richter davon zu überzeugen, dass der Beamte einen Fehler gemacht haben muss. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#63
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Touchscreenbedienung, insbesondere in einer so tiefer Position wie von dir beschrieben, ist aber auch weitgehend verboten, Einspruch, euer Ehren. Dann müsste ja jeder Teslafahrer dauernd rechts ran, weil außer dem Blinker und der Hupe fast alles andere über diesen Touchscreen geht. Selbst die Sitzheizung hinten muss Du (wenn nicht über die Sprachtseuerung) mit Tatsch verändern. Dass so ein Ding noch Türggriffe hat, grenzt an ein Wunder ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#64
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Keine Panik! Es handelt sich um ein serienmäßig, vom Fahrzeughersteller verbautes Autoradio/Navi, dessen Bedienung "mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden" ist. Die (feste) Einbauposition ist auch nicht ungewöhnlich tief für so ein Gerät. Es wäre mir jedenfalls ganz neu, dass es verboten ist, während der Fahrt mal den Sender in der Schnellauswahl oder die Lautstärke zu ändern - obwohl es wahrscheinlich konsequent wäre.
|
|
|
![]()
Beitrag
#65
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Dann müsste ja jeder Teslafahrer dauernd rechts ran, weil außer dem Blinker und der Hupe fast alles andere über diesen Touchscreen geht. Naja, so abwegig ist das nicht: Hier in AMS geht es auch um einen Tesla: Zitat Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung Laut einem Gerichtsurteil ist ein fest verbauter Touchscreen auch dann ein elektronisches Gerät, wenn damit zum Beispiel das Scheibenwischer-Intervall verstellt werden kann. Eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für die Nutzung von Touchscreens im Auto haben könnte! Keine Panik! Es handelt sich um ein serienmäßig, vom Fahrzeughersteller verbautes Autoradio/Navi, dessen Bedienung "mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden" ist. Die (feste) Einbauposition ist auch nicht ungewöhnlich tief für so ein Gerät. Es wäre mir jedenfalls ganz neu, dass es verboten ist, während der Fahrt mal den Sender in der Schnellauswahl oder die Lautstärke zu ändern - obwohl es wahrscheinlich konsequent wäre. Serienmäßig war das in dem Tesla in dem Urteil auch, spielt keine Rolle. Deshalb kann man in meinem Audi (A6 C7) Radio, Telefon, Bordcomputer usw. mit diskreten Bedienelementen auf dem Multifunktionslenkrad komplett bedienen, also echte Knöpfe und Drehräder, die man fühlt ohne hinzukucken. Und das dazu gehörende Display ist zwischen Tacho und DZM, da muss man den Blick nicht wirklich von der Frontscheibe abwenden. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#66
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2619 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
irgendwie glaube ich auch nicht so ganz, dass der Späher hier bewusst gelogen hat... - vielmehr könnte ich mir vorstellen, dass evtl. das Fahrzeug verwechselt wurde... vielleicht war ja nur die Angabe "Schwarzer Kombi" und dann gabs eben gerade zwei auf dem Abschnitt...
Ich denke es gibt genügend Argumente, die die Aussage des TE stützen... und selbst wenn jede nur 1-2% die Aussage der Polizisten erschüttert, so kommt am Ende zumindest eine minimale Chance heraus, dass das Verfahren eingestellt wird... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
|
|
![]()
Beitrag
#67
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Baust du dann jedesmal eine mobile Schilderbrücke auf um die holländische Technik mit dem steil von oben ins Auto filmen zu ermöglichen? Wie verträgt sich diese Filmtechnik mit deutschem Recht des verbotswidrigen dauerfilmens? Und wie Identifziersr du richtig telefonierende wenn man die Hand und das ihr garnicht sieht? Liest Du eigentlich ansatzweise was ich schreibe? Was ich "aufbauen" will ist einfach nur ein Stativ mit einer vernünftigen Digitalkamera, die den gleichen Blickwinkel einnimmt wie der Beamte. Sieht der Beamte einen Verstoß, drückt er auf den Auslöser. Das geht über Funk, er muss das Stativ nicht mal berühren. Das Fahrzeug wird angehalten, und sofort ist ein Plausibilitätsabgleich zwischen der Aufnahme und dem angehaltenen Fahrzeug möglich. Man kann dem ertappten Fahrer das Foto zeigen - wie in einem Provida-Fahrzeug. Das sollte der Einsicht auf die Sprünge helfen. Verwechslungen minimieren. Jetzt sag mir was das mit Filmen zu tun hat? Oder gar mit Dauerfilmen? Wo ich da eine Schilderbrücke brauche, wo doch bisher der Beamte einfach guckt? Entweder der Verstoß ist zu sehen - dann sieht in der Beamte, und die Kamera kann ihn photographieren. Oder er ist nicht zu sehen, dann sieht ihn der Beamte aber auch nicht. Also welchen Teil davon hast Du nicht verstanden? es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#68
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Hier ein Bericht von einer Kamera mit Software, die selber die Handynutzung erkennt und daraufhin fotografiert.
Kann aber laut Buchholzer natürlich schon fototechnisch garnicht funktionieren. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#69
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Nun denn. Ich habe den Einspruch heute per Einschreiben abgeschickt und werde den Ausgang dieser Angelegenheit dann hier mitteilen. Ich rechne nicht mit Erfolg aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#70
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Im Prinzip bräuchtest du einen versierten Anwalt, um den Vorwurf genügend zu erschüttern. Dieses Kostenrisiko würde ich selber allerdings nicht eingehen.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#71
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 08.06.2018 Mitglieds-Nr.: 83715 ![]() |
Nun denn. Ich habe den Einspruch heute per Einschreiben abgeschickt und werde den Ausgang dieser Angelegenheit dann hier mitteilen. Ich rechne nicht mit Erfolg aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ein Erfolg ist sicherlich, dass Du Dich wehrst. Für die innere Hygiene ist das wichtig. Und Du wirst viel über Menschen lernen. Und darüber, um was es im Gerichtssaal geht. |
|
|
![]()
Beitrag
#72
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Hier ein Bericht von einer Kamera mit Software, die selber die Handynutzung erkennt und daraufhin fotografiert. Kann aber laut Buchholzer natürlich schon fototechnisch garnicht funktionieren. ![]() sorry aber ist am ende das selbe system wie in Holland....nur das in Deutschland keine Daueraufnahme gemacht werden darf....und die Fahreridentifikation ist wieder mal nicht sicher gestellt.....da das Gesicht nicht zuverlässig mit aufgenommen wird.....und im übrigen ist der Modellversuch so wie die deutschen ihn einsetzen wollten schon wieder gerichtlich kassiert....die Holländer filmen bewusst nur Oberkörper bis Oberschenkel, weil die Dauerüberwachung schwer mit dem recht auf informelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.....ist den Holländern aber egal, weil "halterhaftung".....in Deutschland wo man ja partout drauf besteht das nur der Fahrer verurteilt werden kann hat man den Trierern den versuch um die Ohren gehauen, weil nämlich der versuch das system so zu "vergewaltigen" das man auch Gesichter sieht (was technisch) nicht mal immer klappt genau gegen das höher zu wertende recht der informellen Selbstbestimmung verstösst....es fehlt eine belastbare gesetzesgrundlage um die Technik mit deutschem recht in Einklang zu bringen.... |
|
|
![]()
Beitrag
#73
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 556 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#74
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
ich beziehe mich auf das von GM gepostete Hollandsystem, da wird nicht angehalten weil auf Autobahnbrücken gefilmt wird.....das system hätte in der vom TE geschilderten Situation garnicht funktioniert. außer man hätte vorher eine Brücke errichtet am innerstädtischen Kontrollpunkt wo das ding drauf steht...
|
|
|
![]()
Beitrag
#75
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Du bist aber der Einzige der sich (ausschließlich) auf dieses System bezieht hier im Thread.
Und niemand hat behauptet dass das Holland-System in diesem Fall eine Lösung wäre... es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#76
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
niemand hat aber ne andere funktionierende Lösung sondern stellt nur technisch und rechtlich nicht machbare Behauptungen und Forderungen in den räum...
|
|
|
![]()
Beitrag
#77
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Falsch! Siehe Beitrag #67 und weitere davor. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.04.2023, 18:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#78
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
genau das sind die Lösungen die aber nicht funktionieren weil hier Leute ohne Ahnung von Fotografie schreiben.....beschäftige dich mal mit den voraussetzen von Fotografie von fahrenden Objekten und entsprechend mit Belichtungszeiten und blende (und der daraus resultierenden tiefenscharfe)...das was da in naivem Leichtsinn ohne Ahnung von Fotografie vorgeschlagen wird, funktioniert schlichtweg nicht, da hast du Bilder da freut sich jeder Rechtsanwalt drüber... Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.04.2023, 18:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#79
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#80
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Die Fotographen auf www.racetracker.de müssen alle übernatürliche Kräfte haben, gestochen scharfe Bilder von von den Fahrern bei 200 km/h und mehr ...
Und ja, natürlich ist die Kamera meist auf einen genauen Punkt ausgerichtet und dafür eingestellt, aber selbst Insassen von Autos die einige Fahrzeuglängen dahinter liegen sind problemlos erkennbar. Zauberei ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#81
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Bitte keine Nebenkriegsschauplätze wenn man keine Ahnung hat, ich fotografiere Kitesurfen, Dogagility und Motorradfahren und bekomme auch gestochen scharfe Bilder, das funktioniert aber nicht in dem ich die Kamera auf ein Stativ stelle und auf den Fernauslöser drücke wie hier so schön vorgeschlagen wird....sondern ich muss mit ner ziemlich großen Teletüte auf 3-Beinstativ mit Gimbel, auf Einbahnstativ oder freihändig arbeiten....den Fokus muss ich permanent mitführen, das ganze mit einem ziemlich kleinen Sucherokular wo man sich nur auf das große Objekt konzentriert also z.b. das Motorrad....oder das Auto oder den Surfer, ob der was in der Hand hat, das sieht man weder im Okular vernünftig noch auf dem 3-Zoll-Display...das kann man dann erst sehen wenn man am Mac (oder PC) am großen Monitor die Bilder einlädt....und der Trick beim Handyspäher ist ja, dass der nicht auffällt....So am Straßenrand ist natürlich total unauffällig....
Achja und wie ist das eigentlich wenn mal nicht perfektes Licht herrscht? Dann geht es nämlich mit der Schärfe massiv in die Grütze, deswegen sind die Leute die bei Racetracker ihre Bilder anbieten auch nur bei guten Lichtverhältnissen vor Ort....dementsprechend Polizeikontrollen auch nur bei Sonnenschein? |
|
|
![]()
Beitrag
#82
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 06.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90555 ![]() |
Hallo Gemeinde,
leider ist es so das man mittlerweile nicht nur vor Gericht und auf hoher See, sondern auch als Autofahrer in Gottes Hand ist - zumindest wenn man alleine und ohne Zeugen unterwegs ist. EInen ähnlichen Handyfall durfte ich auch erleben. Letzten August, der heisseste Tag des Jahres, bin in einem großen SUV unterwegs (erwähnenswert wegen der Einsichthöhe) und versuche die Klimaregelung am Display auf Höhe des Gangwahlhebels einzustellen. Meine Hand liegt dazu auf dem Ganghebel, mein Finger am Display. Dazu fahre ich auf der rechten Spur hinter einem LKW, halber Blick nach vorn, so wie man das halt macht. Ich sehe wie mich ein Polizeisprinter links überholt, stark einbremst und sich ca. 1,5-2 Wagenlängen vor mir einpegelt und einige hundert Meter begleitend fährt. Ich habe weiter das gemacht was ich gemacht habe, nämlich versucht mir den Hintern zu kühlen. Plötzlich Kelle, einige KM später raus. an den Wagen kommt eine nette junge Polizeidame die einen TExt aufsagt, Polizeischule, man merkte das es eine Trainingsmaßnahme war. Der beistehende Polizist griff dazu mehrmals korrigierend ein, der dritte Polizist befand sich auf der anderen Fahrzeugseite. Hat die alle nicht interessiert was ich zu sagen hatte, der Text wurde runtergerattert, Papiere genommen und dann(kein Scheiss) durfte ich 35 Minuten in der Hitze sitzend darauf warten das ich meinen Kram bekomme. Ok, jeder muss lernen, nach 10 Minuten hatte ich den Wagen an und Klima auf volles Rohr.. Es kam zum Gerichtstermin. Ich habe dem Gericht Fotos vorgelegt die bewiesen, dass die Einsicht aus dem Sprinter in mein Fahrzeug in den Bereich des Ganghebels nicht möglich ist - geht einfach nicht! alles vorgelegt, die Polizisten wurden gehört. alle 3 haben meine Angeaben bestätigt, aber.. Die Polizeischülering, welche auf dem Beifahrersitz des Sprinters saß und die beste Sicht hatte, konnte sich an den Vorfall erinnern, allerdings nicht mehr was sie gesehen hat.. Der Polizist welcher hinten saß, war der "Meinung" gesehen zu haben wie ich ein Handy den Arm nach unten haltend in der Hand hatte - physikalisch nicht möglich. Der Fahrerpolizist war der Meinung, ich habe das Handy ganz deutlich min. halbhoch am Lenkrad gehalten. Jetzt kommt der Oberkracher - die Richterin erklärte mir, trotz aller Widersprüchlichkeit, es gibt ein Gesetzt welcher den Polizisten erlaubt sich auf die damals getätigten Aussagen zu berufen und daher ist mein Einspruch sinn und Zwecklos. Peng! War mir bis dahin auch neu, aber wenn ich mal die Arschohrigkeit des Federführenden Beamten bedenke- die Dame und der andere Kollege welcher neben dem Wagen stand waren durchaus nett, ist da der Willkür keine Grenze gesetzt. Wehe dem der in das Fahrwasser eines Karrieeregeilen Polizisten gelangt. |
|
|
![]()
Beitrag
#83
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
1. April war Samstag....
|
|
|
![]()
Beitrag
#84
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Und was genau lässt dich jetzt so sicher sein, dass es nicht so war wie "nik73" geschrieben hat?
|
|
|
![]()
Beitrag
#85
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, nik73,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Nach Deiner Beschreibung hast Du einige Zeit gebraucht, auf dem Display die Klimaanlage zu regeln. Zitat Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet..... (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, .... Die Beamten haben offensichtlich gesehen, dass Du auf längere Zeit auf einem Display herumtippst und das sogar noch, obwohl sie sich für Dich deutlich sichtbar neben Dir befinden. Möglicherweise haben sie das Display für ein Handy gehalten, was im Endeffekt aber keine Rolle spielt, denn Fakt ist ja, dass Du längere Zeit abgelenkt gewesen bist. Somit war die Anzeige m. E. berechtigt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#86
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Der Vorwurf an sich mag grenzwertig zutreffend sein. Denn gerade, wenn man immer wieder den Blick auf die Straße lenkt, um den Verkehr zu beurteilen, dauert auch eine kleine Einstellmaßnahme in einem Menü länger, als wenn man dies ohne auf den Verkehr zu achten durchführen würde.
Fatal ist aber das herbeifabulieren eines Handys, dass es in diesen Fällen nirgends gab. Die Polizisten dürften maximal aussagen, dass sie vermuteten, dass ein Handy benutzt wurde. Aber keinesfalls, sie hätten eines gesehen. Muss man jetzt wirklich eine Kamera installieren, die den Fahrer während der Fahrt aufnimmt, um im Zweifelsfall eine Chance zu haben, eine Polizistenaussage zu entkräften? Kann ein Polizist nicht ehrlich sagen, dass er aufgrund der Hand- und Kopfstellung die Bedienung eines Handys vermutet, aber nicht sicher beobachtet hat? Wo bleibt das in dubio pro reo? Auch ein Richter sollte wissen, dass ein Polizist sich irren kann. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#87
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
das was da in naivem Leichtsinn ohne Ahnung von Fotografie vorgeschlagen wird, funktioniert schlichtweg nicht, da hast du Bilder da freut sich jeder Rechtsanwalt drüber... Ein Handyverstoß wird beobachtet. Das Fahrzeug wird angehalten, der Fahrer identifiziert, verwarnt, der Beamte bezeugt es. Genau wie im Beitrag des TE. Diese Situation ist hier ja gut ausdiskutiert. Wenn jetzt zu diesem Sachverhalt ZUSÄTZLICH ein Foto existiert - auch wenn das Foto nicht die perfekte Tiefenschärfe hat - es aber immer noch den bezeugenden Beamten gibt, die Identitätsfeststellung durch Anhalten, wie genau soll das dem Anwalt zur Freude gereichen? Kannst Du mir das erklären? Wie sollte ein unscharfes Foto die Zeugenaussage des Beamten entwerten, wenn es nichts gegenteiliges zeigt? Und dabei geht es nicht um Fotographie. Ich habe schon mit meiner Handykamera Fotos eines vorbeifahrenden Autos gemacht, und der Innenraum war erkennbar. Ja, nicht in der Qualität um es zu veröffentlichen, aber darum geht es ja auch nicht. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#88
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Wie sollte ein unscharfes Foto die Zeugenaussage des Beamten entwerten, wenn es nichts gegenteiliges zeigt? ![]() Aber es wird doch, wenn ich es richtig verstanden habe, gefordert, dass eine Zeugenaussage des Polizisten alleine eben nicht mehr ausreicht, um den "Täter" zu überführen. Er könnte also nur verurteilt werden, wenn beweissichere Fotos vorliegen, die ihm das Vergehen nachweisen. Zitat ....Ja, nicht in der Qualität um es zu veröffentlichen, aber darum geht es ja auch nicht. Doch, genau darum geht es. Es müssen beweissichere(!) Fotos möglich sein, auf denen klar erkennbar ist, dass der Verstoß begangen wurde. Ansonsten ist ja die ganze Fotografierei für die Katz. |
|
|
![]()
Beitrag
#89
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Explosiv,
Fatal ist aber das herbeifabulieren eines Handys, dass es in diesen Fällen nirgends gab. Die Polizisten dürften maximal aussagen, dass sie vermuteten, dass ein Handy benutzt wurde. Aber keinesfalls, sie hätten eines gesehen. wenn es konkret um einen Handy - (oder auch Gurt -) Verstoß geht, gibt es m. E. nur Schwarz oder weiß: Entweder man hat eindeutig gesehen, dass der Betroffene ein Handy benutzt hat (bzw. nicht angegurtet war) oder nicht und eine Anzeige gibt es nur, wenn man sich selber zu 100 % sicher ist. Bei dem Fall von Nik73 wäre es jedoch anders, denn hier war nach seiner Beschreibung zu sehen, dass er auf einem Display herumgetippt hat, und das nicht nur kurz, sondern über einen längeren Zeitraum. Hier wäre es m. E. in Ordnung, wenn der Beamte schreibt, dass es möglicherweise ein Handy, aber auf jeden Fall ein Display war. Ggf. wäre dann noch ein Foto vom Innenraum des Fahrzeugs mit dem möglicherweise in Frage kommenden Display zu fertigen und der Anzeige beizufügen. Zitat Wo bleibt das in dubio pro reo? Auch ein Richter sollte wissen, dass ein Polizist sich irren kann. Wenn der Betroffene bzw. sein Anwalt es glaubhaft herüberbringen, dass der Verstoß so nicht zutrifft, kommt es immer wieder vor, dass der Richter zumindest Zweifel hat und das Verfahren einstellt. Das bedeutet für den Beamten ja noch lange nicht, dass man ihm vorwirft, er habe gelogen, sondern nur, dass der Richter nicht ausschließen kann, dass er sich geirrt hat. Wäre ich der TE dieses Thread und sicher, dass der Verstoß nicht zutrifft, würde ich dagegen angehen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
![]()
Beitrag
#90
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Aber es wird doch, wenn ich es richtig verstanden habe, gefordert, dass eine Zeugenaussage des Polizisten alleine eben nicht mehr ausreicht [...] Es geht doch darum, dass dem Betroffenen außer der Aussage "Wenn ICH das doch so gesehen habe!!!1elf" auch ein Foto der Situation vor 30 Sekunden vorgelegt werden kann. Es braucht dazu kein Hochglanz-Prospektfoto eines Profifotografen mit Extremausstattung, völligem und allein seligmachendem Durchblick sowie meisterhaft geschulter Hand, es braucht nur die deutlich erkennbare Situation im Fahrzeug. Ein Blitzerfoto gewinnt ja auch keinen Pulitzerpreis. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#91
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Aber es wird doch, wenn ich es richtig verstanden habe, gefordert, dass eine Zeugenaussage des Polizisten alleine eben nicht mehr ausreicht, um den "Täter" zu überführen. Er könnte also nur verurteilt werden, wenn beweissichere Fotos vorliegen, die ihm das Vergehen nachweisen. Nein, das ist nicht die Intention. Es wird immer Situationen geben in denen es kein Foto gibt und geben kann, und natürlich ist dann auch eine Zeugenaussage ein Beweismittel. Ein Foto kann aber dazu beitragen die Akzeptanz beim Betroffenen deutlich zu erhöhen. Es dient dem Beamten als Argumentationshilfe und Gedankenstütze. Mit einem Foto läuft das Gespräch an der Anhaltestelle komplett anders ab. Es gibt etwas objektives, da kann niemand einfach so "Der sagt das nur weil ihm meine Nase nicht gefällt" sagen. Und dafür braucht es kein Hochglanzbild. Das geht natürlich nur an geplanten Überwachungspunkten. Nach wie vor wird es Fälle geben in welchen ein Beamter ganz normal auf Streifenfahrt einen Handyverstoß oder Gurtverstoß beobachtet. Die gibt es ja auch bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsverstößen, ohne (geeichte) Messung. Dann eben mit Toleranzabzügen. Derartige Toleranzabzüge sind bei Ja/Nein-Verstößen schwierig, hier müsste der Beamte seine Schwelle selbst entsprechend hoch hängen. Aber auch ich kenne aus meinem Bekanntenkreis mehr als eine glaubwürdige Geschichte ähnlich der des TE. Und bei solch einem relevanten Thema wie Ablenkung, insbesondere durch Mobiltelefone, sollte man etwas für die Glaubwürdigkeit tun, denke ich. Fotos sind ein geeignetes Mittel, und der Aufwand ist überschaubar. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#92
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1866 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 ![]() |
....Der Beamte, der direkt mit mir in Kontakt trat, fragte mich befremdlicherweise zunächst nach meinem Beruf, meinem Familienstand und meiner Telefonnummer..... Schon hier würde ich überlegen? - Ist die Geschichte erlogen? - Wenn nicht reicht eine Antwort: "Das geht Sie gar nichts an", ich rufe die nächste PI an, lasse mir bestätigen das es "echte" Beamten sind, wenn ja kommt direkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. ![]() ![]() der ab und zu lesende JeHo -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
|
|
![]()
Beitrag
#93
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Es wird immer Situationen geben in denen es kein Foto gibt und geben kann, und natürlich ist dann auch eine Zeugenaussage ein Beweismittel. Ich verstehe echt nicht mehr, was ihr nun wollt ![]() ![]() Weiter oben wurde noch behauptet, es sei gar kein Problem, ein ordentliches Foto vom Innenraum zu machen, auf dem (beweissicher?) festgehalten ist, dass ein Handyverstoß begangen wurde. Mittlerweile soll ein Foto reichen, auf dem man irgendwie erkennen kann, dass etwas ans Ohr gehalten bzw. benutzt wird. Ggf soll auch eine Anzeige gänzlich ohne Foto möglich und legitim sein. Ja was denn nun ![]() Entweder reicht es, wenn ein Polizist aussagt, dass er eindeutig einen Handyverstoß gesehen hat, oder es reicht eben nicht. Dann muss es aber wohl ein Foto geben, auf dem eindeutig und beweissicher festgehalten ist, dass ein Mobiltelefon benutzt wurde. Denn über ein Foto, auf dem man nicht wirklich sicher erkennen kann, dass ein Verstoß begangen wurde, lacht doch spätestens jeder halbwegs versierte Anwalt. Und ein nicht beweissicheres bzw. nicht vorhandenes Foto führt doch dann letztlich wieder genau zu dem Problem, dass entschieden werden muss, wem man mehr glaubt. |
|
|
![]()
Beitrag
#94
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Soweit richtig. Zur Zeit ist es so, dass immer (!) die Aussage des Beobachters reicht. Daher dieser Thread. Überlegenswert ist hierzuforum, dass ein Foto unterstützend wäre. Es bessert die Argumentation beidseitig auf. Sagt ein Foto aus welchem Grund auch immer nichts aus, bleibt nach wie vor die Aussage des Spähers. Es kann also nur von Vorteil sein, einen zusätzlichen Beleg zu haben.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#95
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 25.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90519 ![]() |
Ich würde mir durchaus den Videobeweis wünschen. Aus technischer und datenschutz-rechtlicher Sicht sollte es nach aktuellem Stand der Dinge wahrscheinlich machbar sein (wurde in diesem Thread ja bereits erörtert). Wenn am Ende die Zeugenaussage eines beobachtenden Beamten wieder alles anderen toppen soll, kann ich mir das aus Sicht des Beschuldigten auch schenken.
|
|
|
![]()
Beitrag
#96
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn man den eigenen Faherplatz permanent filmt, wird das Wort des Polizisten wohl stark in Zweifel gezogen werden bei einem vorgeworfenen Verstoß, der nicht begangen wurde.
-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#97
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Wir können (und vor allem: wollen) nun aber nicht alle Tesla fahren. Die tun das serienmäßig.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#98
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Ja was denn nun ![]() Entweder reicht es, wenn ein Polizist aussagt, dass er eindeutig einen Handyverstoß gesehen hat, oder es reicht eben nicht. Das habe ich doch erklärt. Es reicht auch heute, wenn ein Beamter beobachtet das jemand zu schnell fährt, auch wenn er kein geeichtes Messgerät dabei hat. Aber es werden eben Abstriche gemacht, eben weil der Beamte nicht perfekt ist, weil technische Ungenauigkeiten bestehen können, etc. Abstandsmessungen werden mit viel technischem Aufwand gemacht, dabei könnte doch ein Beamter auf der Brücke stehen und einfach den Abstand bezeugen, und eine Fahrerbeschreibung liefern. Macht man aber in der Regel beides nicht. Man verwendet Technik. Bei einer geplanten Kontrolle wäre es nur Konsequent, das eben auch zu machen Es erhöht die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit, und vermeidet Fehleinschätzungen. Man sollte meinen das dies wünschenswert wäre. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#99
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wir können (und vor allem: wollen) nun aber nicht alle Tesla fahren. Die tun das serienmäßig. Und in anderen Fahrzeugen kann man selber eine Kamera installieren. Dafür ist es wirklich nicht nötig, ein Tesla-Überraschungsei zu fahren. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#100
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Es reicht auch heute, wenn ein Beamter beobachtet das jemand zu schnell fährt, auch wenn er kein geeichtes Messgerät dabei hat. Aber es werden eben Abstriche gemacht, ..... Abstandsmessungen werden mit viel technischem Aufwand gemacht, dabei könnte doch ein Beamter auf der Brücke stehen und einfach den Abstand bezeugen, und eine Fahrerbeschreibung liefern. Abstandsverstöße können ebenso wie Geschwindigkeitsverstöße so gravierend sein, dass man diese auch ohne Messung einwandfrei feststellen kann. Vielleicht nicht in ihrer Schwere, aber im ob oder ob nicht. Um diese Abstriche nicht machen zu müssen, gibt es die Technik. Und sofern sie geringfügiger sind, sind diese sowieso nur mittels technischer Hilfsmittel zweifelsfrei erkennbar. So weit. so gut. Handyverstöße hingegen sind digital. Entweder ja oder nein. Sollte es hier einen "Graubereich" geben (d.h. der Beamte ist sich nicht sicher), den man mittels Technik feststellen wollte, dann bräuchte es entsprechende Technik, die beweissicher festhält, dass der Verstoß begangen wurde. Dann darf ich aber nicht zulassen, dass ggf. irgendein Foto oder kein Foto reicht, um einen Verstoß ahnden zu können. Denn damit öffne ich ja letztlich der von mir so gefürchteten Willkür wieder Tor und Tür. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 08:39 |