... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

3 Seiten V  < 1 2 3  
Reply to this topicStart new topic
> Angeblicher Handyverstoß - Chancen eines Widerspruchs, falsche Beschuldigung
Pulvertoastmann
Beitrag 09.04.2023, 12:17
Beitrag #101


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Nochmal und den Anzweifelungen von "Buchholzer" zum Trotz: der heutige Stand der handelsüblichen Video- und Fototechnik erlaubt Momentaufnahmen, die menschlischem Sinnes- und Erinnerungsvermögen mindestens ebenbürtig, wenn nicht sogar deutlich überlegen sind. Wer hier behauptet, das sei als gerichtsfester Beweis nicht ausreichend, gibt im Endeffekt zu, dass auch die menschliche Beobachtung nicht verlässlich ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 09.04.2023, 12:22
Beitrag #102


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Dann erzähl doch mal wie genau das geht....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 09.04.2023, 12:49
Beitrag #103


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



1) Kamera und Stativ anschaffen, am Beobachtungsposten aufstellen
2) Verkehr beobachten, bei begründetem Verdacht Aufnahme starten
3) Video als Beweis sichern oder bei Fehlalarm wieder löschen (ggf automatisiert)

Wo ist jetzt das Problem?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 09.04.2023, 12:51
Beitrag #104


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



gut und mit welcher Brennweite mit welcher Belichtungszeit, wohin wird fokussiert?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 09.04.2023, 12:54
Beitrag #105


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Kommt wohl auf die Kamera und Objektiv-Kombi an. Bei meiner total veralteten Canon EOS 450D würde ich das Sport-Preset empfehlen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 09.04.2023, 13:01
Beitrag #106


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



mit anderen Worten du hast keine Ahnung von Schärfentiefe, Nahpunkt, Fernpunkt, Belichtungszeit und Auswirkung auf die Iso und würdest in erster Linie Pixelrauschen produzieren....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 09.04.2023, 13:12
Beitrag #107


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Dass ich insgesamt wenig Ahnung von Schärfentiefe, Nahpunkt, Fernpunkt, Belichtungszeit und Auswirkung auf die Iso habe, würde ich so unterschreiben. Brauch' ich ja glücklicherweise heutzutage auch nicht mehr um trotzdem gute Fotos und Videos zu schießen. Dass da nur Pixelrauschen rauskommt ist einfach nicht wahr, egal wie oft du das Gegenteil behauptest.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 09.04.2023, 13:46
Beitrag #108


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Doch ist es, weil um genau das Setup was hier erforderlich ist, benötigt eine extrem weite tiefenebene....also eine große Blendenzahl....weil ein fester Bereich manuell torfokussiert werden muss.....und in diesem Bereich mit Nahpunkt und Fernpunkt muss dann die Auslösung stattfinden...ein auto mit 30km/h legt mehr als 8m/sekunde fort....bei 50km/h sind es schon fast 14m....man benötigt also eine ziemlich geschlossene blende um solche Bereiche manuell vorzufokussieren, es muss ja noch die Information vom Späher inklusive dessen Reaktion zum Auslöser....bei so kleinen blenden benötigt man aber ganz viel licht, das man für die Verschlusszeiten die für scharfe Bilder benötigt werden auch erreicht....Licht das in den Sommermonaten vielleicht mittags vorhanden ist, aber sicher nicht an trüben tagen.....an den meisten tagen kannst du dann da blende und Verschlusszeit fest stehen nur über die ISO ausgleichen und da bist du dann in Bereichen wo du einfach nur pixelrauschen produzierst, sofern die handelsüblichen Kameras (Profimodelle wie Nikon z9/D5 oder d6, bzw. Canon Mark5 IV oder Canon 1DX oder Sony alpha 9) die Segel streichen, weil die so hohe ISO nativ garnicht mehr erreichen....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
azrael
Beitrag 09.04.2023, 15:06
Beitrag #109


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 556
Beigetreten: 04.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5372



Da ich den Link grade bei mir gesehen habe:
Das niederländische Modell zur Handyverstoßerfassung wurde hier ja schon angesprochen,
es wurde auch schon in Deutschland getestet:
https://www.heise.de/news/Trotz-Kritik-Buss...ig-7533729.html

(Inklusive der "typisch deutschen" Entscheidung des Gerichts erhobene Daten trotz gerichtlich festgestellter fehlender Grundlage zur Datenerhebebung weiter zu verwenden...)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 09.04.2023, 15:44
Beitrag #110


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Mir als Laie ist an der Stelle unklar, was in diesem Zusammenhang mit fehlender Rechtsgrundlage gemeint ist. Arbeitet das System nicht im Bereich dessen, was das bestehende Recht bereits zulässt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
thetdk
Beitrag 09.04.2023, 21:52
Beitrag #111


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2232
Beigetreten: 06.03.2007
Wohnort: Aachen
Mitglieds-Nr.: 29273



Zitat (Nerari @ 09.04.2023, 11:51) *
Dann darf ich aber nicht zulassen, dass ggf. irgendein Foto oder kein Foto reicht, um einen Verstoß ahnden zu können. Denn damit öffne ich ja letztlich der von mir so gefürchteten Willkür wieder Tor und Tür.


Meiner Meinung nach öffnet ja das Verlassen ausschließlich auf die Angaben einer einzigen Person ohne weitere Anhaltspunkte der Willkür (zumindest dieser Person) Tür und Tor.

Manchmal geht es nicht anders, dann muss man das eben hinnehmen.
Aber wann immer möglich sollte man versuchen eine solche Aussage mit Fakten zu stützen.
Und ja, dann ist ein unscharfes Bild besser als kein Bild.

es grüßt

thetdk


--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
----------------------------------------------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frank999
Beitrag 07.05.2023, 18:59
Beitrag #112


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 564
Beigetreten: 14.04.2010
Wohnort: In einer Großstadt
Mitglieds-Nr.: 53613



Laut @Buchholzer sind Fotoaufnahmen des Fahrgastraums bei bewegten Fahrzeugen nicht möglich.
Andere Nutzende haben bereits Belege erbracht, dass es doch sehr wohl geht.

Die automatisierten Systeme wurden bereits benannt und verlinkt. Leider sind sie nicht in Deutschland zugelassen.

Nun gut, bei einer Profi-Kamera mit Vollformatsensor ist es schwierig, da die nutzbare Schärfeebene je nach Blende gering sein kann.
Bei einer Kamera mit kleinerem Sensor - die so ein Profi niemals benutzen würde - und hoher Empfindlichkeit, ist der nutzbare Schärfentiefebereich groß genug.
Eine geringe Körnigkeit oder Bildrauschen mag verzeihbar sein.

Anscheinend wird auch hartnäckig überlesen, dass die Identifikation des Fahrenden mittels Kelle geschieht.
Da steht also ein Anhalteposten, der sich brav die Papiere zeigen lässt.

Ein Punkt fehlt aber noch; und das hat bisher noch keiner erwähnt (auch nicht unser Profi-Fotograf B.):
Der Einsatz eines Polfilters (nicht eines Poolfilters im Swimmingpool), sondern eines linearen oder circularen Polfilters),
um die Reflexionen bzw. Spiegelungen der Frontscheibe zu minimieren.

Auch wenn einige Blendeneinheiten verloren gehen: Es ist erstaunlich, wie gestochen scharf Aufnahmen der Fahrgastzelle werden.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 07.05.2023, 19:08
Beitrag #113


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17519
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Sehr interessant, aber inwieweit für den TE hilfreich?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frank999
Beitrag 07.05.2023, 22:07
Beitrag #114


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 564
Beigetreten: 14.04.2010
Wohnort: In einer Großstadt
Mitglieds-Nr.: 53613



Sicherlich so interessant und hilfreich, wie die vorherigen zahlreichen Beiträge innerhalb dieses Threads.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 08.05.2023, 11:01
Beitrag #115


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2104
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Dann geh doch mit gutem Beispiel voran und schreib einfach nichts. Das hebt ganz sicher das Niveau.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 25.05.2023, 17:41
Beitrag #116


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



So, heute kam die erwartete Antwort auf meinen Widerspruch:

Zitat
"Wir haben ihre Einwendung zum Anlass genommen und eine Stellungnahme der Polizei angefordert.

Am nn.02.2023 befanden sich Herrn PHM X und Herrn POMA Y, Polizeirevier Z, im Rahmen einer Verkehrsüberwachung als Beobachtungsposten in der Musterstraße/Soundso. Dabei wurde ausschließlich der fließende Verkehr beobachtet.

Um 07:41 Uhr wurden Sie dabei beobachtet, wie sie das Smartphone bedienten, indem Sie es in der rechten Hand unterhalb des Lenkrads hielten und durch Tippen bedienten. Der Verstoß konnte eindeutig [sic - ist im Original fettgedruckt] und übereinstimmend [sic] erkannt werden.

Bei einem Verstoß gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung handelt die Polizei nach dem Prinzip des Vier-Augen-Beweises. Das bedeutet, dass ein Verstoß nur dann geahndet wird, wenn sich beide Beobachter sicher sind.

Eine Verwechslung mit einem Autoradio kann ausgeschlossen werden.

[Absatz gekürzt. Es wird erklärt was ein Verstoß gegen §23 Abs. 1a StVO ist, daher hier irrelevant]

Nach Würdigung Ihrer Einwendungenund nach Prüfung der Aktenlage gehen wir davon aus, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Mobiltelefon verbotswidrig nutzten und werden deshalb nicht von dem Verfahren absehen.

Wir sind der Auffassung, dass der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist. Die Höhe der Geldbuße entspricht dabei der Maßgabe der bundeseinheitlichen Bugeldkatalogverordnung. Wenn Sie ihren Einspruch nicht bis zum 06.06.2023 zurücknehmen, müssen wir das Verfahren gemäß § 69 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten über die Staatsanwaltschaft Z dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegen."


Kurz zu Erläuterung:
Ich hatte meinem Einspruch ein Foto meines Fahrercockpits beigelegt und die Vermutung geäußert, dass man dieses wegen seiner Anmutung und Einbauposition evtl mit einem Smartphone verwechselt haben könnte. In der Hand hatte ich während der Fahrt außer dem Lenkrad oder dem Schaltknüppel, wie bereits ausgefüht nichts (Nullinger! Nada.). Ich lege durchaus gewohnheitsmäig manchmal meine Schalthand auf dem rechten Knie ab, wenn ich gerade nicht schalten muss, denn ich habe in der Fahrschule gelernt, dass das Kupplung/Getriebe schont. Muss ich mir jetzt immer Sorgen machen, dass das zu solchen Beschuldigungen führen kann?

Frage in die Runde:
Ist es tatsächlich üblich, dass bei so einer geplanten Kontrolle zwei Späher gleichzeitig den Verkehr an (mir nicht bekannten Stelle) beobachten oder handelt es sich üblicherweise um einen Späher und dann eben noch die Leute, die an anderer Stelle rauswinken und die Personalien aufnehmen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 25.05.2023, 18:22
Beitrag #117


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17519
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Naja, die Leute kommen eben auf die lustigsten Ideen…. https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagemen...222_535752.html


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 25.05.2023, 18:43
Beitrag #118


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



§23 Abs. 1a StVO scheint die Kreativität aller Beteiligten ordentlich anzuregen. Wer sich an die Regeln hält und die Wahrheit sagt, hat da wohl schlechte Karten. Schade eigentlich.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andco
Beitrag 08.06.2023, 13:25
Beitrag #119


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 05.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88620



deshalb habe ich eine dashcam die auch den innenbereich aufnimmt... (und ich mache die bei kontrollen nie aus)
super bild und ton, da gibt es kein diskussion!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 08.06.2023, 16:19
Beitrag #120


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Na da hoffe ich mal, dass Du die beteiligten Personen darüber aufklärst, dass Du gerade eine Tonaufnahme machst, auf der sie auch zu hören sein werden.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 24.08.2023, 17:36
Beitrag #121


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Für alle die das hier mitverfolgt habe, heute nun das Finale:

Ich habe lange überlegt, ob ich meinen Widerspruch nach der Ablehnung durch die Bußgeldstelle zurückziehen und mein Schicksal aus prgamatischen Abwägungen heraus akzeptieren soll. Letztlich konnte ich das aber nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und so habe ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Diese war heute und ist ausgegangen, wie es zu erwarten war: zu meinem Nachteil.
,
Geladen und anwesend war einer der beiden Polizei-Beamten, die auch im Bußgeldbescheid schon als Zeugen genannt waren. Ich hatte Gelgenheit mich zu äußern und der Zeuge hat ebenfalls nochmal bestätigt, mich mit einem Smartphone tippend gesehen zu haben. Mir wurde auch der Beobachtungspunkt genannt und bestätigt, dass an diesem tatsächlich beide Zeugen standen die den Verkehr gleichzeitig beobachteten. Es wurde das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Da zwischen dem Beobachtungspunkt und der Stelle an der ich herausgewunken wurde ca. 500m eine Ampel lagen, wäre es möglich gewesen ein Smartphone unbeobachtet in der Jackeninnentasche verschwinden zu lassen. Der Richter hatte somit Zweifel an der Aussage des Beamten und bot mir ein letztes Mal an, meinen Widerspruch noch zurückzuziehen, was ich abgelehnt habe. Gleichzeitig habe ich angekündigt auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Insgesamt dauerte das Ganze ca. 20min.

Was soll ich sagen: der große Ärger ist längst verraucht, der Ausgang des heutigen Verfahrens war absolut vorhersehbar, das Geld und der Punkt innerlich bereits abgeschrieben und doch bin ich etwas angefasst davon, heute zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Der Polizist heute machte eine recht sympathischen Eindruck und hat seine Sicht auch für mich glaubwürdig vorgetragen. Und doch behaupteten beide Polizisten etwas, dass niemals stattgefunden hat.

Für alle, die das hier lesen und sich vielleicht in einer ähnlichen Situation befinden: Trotz des negativen Ausgangs bereue ich es insgesamt nicht, das bis vor Gericht gebracht zu haben und denke man sollte sowas auch nicht einfach akzeptieren, nur um etwas Zeit und minimal Geld zu sparen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 24.08.2023, 19:09
Beitrag #122


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10959
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Sorry, aber ohne Anwalt war das klar.

Die beiden sinnvollen Alternativen waren es mit Anwalt durchzuziehen oder eben garnicht.

Im Übrigen würde ich es sportlich nehmen und mich auch nicht scheuen, ggf. bei anderen Gelegenheiten um gerechtfertigte Bußgelder evtl. herum zu kommen.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pulvertoastmann
Beitrag 24.08.2023, 19:16
Beitrag #123


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 28
Beigetreten: 25.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90519



Ich verstehe die pragmatische Sichtweise aber hätte ich mir ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt genommen, wäre vermutlich das selbe Ergebnis und ein Vielfaches der Kosten dabei herausgekommen. Gar nicht war, für mich persönlich, am Ende auch keine Alternative. Vermutlich werde ich mir nun aber tatsächlich eine RSV suchen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 24.08.2023, 23:25
Beitrag #124


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10597
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Wer nicht kämpft hat schon verloren. Aber man gewinnt halt nicht immer.
Die Vorraussetzungen waren denkbar schlecht.
Man darf den Polizisten auch keinen Vorwurf machen. Der aussagende Beamte glaubt bestimmt, gesehen zu haben, was er beschrieben hat. Menschen sind nunmal fehlbar, und das 4-Augen-Prinzip verhindert manche Fehler, aber eben nicht alle.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

3 Seiten V  < 1 2 3
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 08:38