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> Angeblicher Handyverstoß - Chancen eines Widerspruchs, falsche Beschuldigung
Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 14:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Verkehrsportal-Gemeinde,

ich würde wirklich sehr gerne mal eure unverbindliche Einschätzung meiner Lage hören. Folgender Sachverhalt:

Freitag Morgen, ca. 7:30, im dichten innerörtlichen Berufsverkehr erfolgte eine großangelegte Verkehrskontrolle. Ich wurde von einem im Kreuzungsbereich postierten Polizisten per Handzeichen auf einen Parkplatz umgeleitet und dort von weiteren Polizisten einer Überprüfung meiner Papiere unterzogen.

Der Beamte, der direkt mit mir in Kontakt trat, fragte mich befremdlicherweise zunächst nach meinem Beruf, meinem Familienstand und meiner Telefonnummer. Ich habe alles höflich beantwortet. Da ich meine Telefonnummer nie auswendig weiß, musste ich dafür mein Handy aus der Innentasche meiner geschlossenen Winterjacke fischen. Er teilte mir dann mit, ich sei von seinen, speziell zur Beobachtung irgendwo postierten Kollegen, während der Fahrt mit dem Handy in der Hand beobachtet worden. Wo genau, wollte er mir nicht sagen, wohl aber, dass er die Stelle selbst kenne und man dort einen hervorragenden Blick in die Fahrzeige habe.

An diesem Punkt muss ich klipp und klar feststellen, dass ich während der gesamten Fahrt keinerlei Gegenstände außer dem Lenkrad und dem Schaltknüppel meines handgeschalteten Autos in der Hand hatte - potentielle Fehlinterpretation entpsrechend unwahrscheinlich!

Gestern kam nun, wie befürchtet, der entsprechende Bußgeldbescheid in's Haus geflattert. Darin heißt es:

Zitat
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise (Smartphone in der rechten Hand gehalten und bedient).
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG; 246.1 BKat

Zeuge:
xxx, PHM/Polizeirevier, zzz
yyy, POMA/Polizeirevier, zzz


Wäre ich schuldig, würde ich niemandem außer mir selbst einen Vorwurf machen und das Bußgeld samt Punkt akzeptieren, wenn auch zähneknirschend. So zu unrecht beschludigt, fällt mir das aber enorm schwer. Es kommt mir tatsächlich wie ein Akt staatlicher Willkür vor, von daher möchte ich eigentlich auch Widerspruch dagegen einlegen. Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung besitze ich leider nicht und vom Plan eine dieser "Blitzerkanzleien" in Anspruch zu nehmen, bin ich nach meiner ernüchternden Recherche hier im Forum nun auch schon wieder abgekommen. Diese falsche Anschuldigung ärgert mich einfach fürchterlich und diese Sache klarzustellen, wäre mir die Zeit und einen überschaubaren Betrag (bis ca 250€) durchaus wert aber eben auch nicht auf Teufel komm raus.

Tatsache ist, dass es garantiert außer den Aussagen der/des Beamten keinerlei objektive Beweise geben kann. Desweiteren würde ich bei einer eventuellen Anhörung vortragen, dass es ja wohl ziemlich realitätsfern ist, ein mit der rechten Hand geschaltetes Auto im dichten innerstädtischen Berufsverkehr mit mehreren Ampeln, Einmündungen usw zu steuern und gleichzeitig in der rechten Hand ein Smartphone zu bedienen. Und dann auch noch das Handy rechtzeitig vor dem Rausgewunkenwerden wieder verschwinden zu lassen, wenn all das auf einem kurzen Streckrabschnitt von maximal 3-4km passiert sein soll.

Wie stehen meine Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch ohne Unterstützung durch einen Fachanwalt?
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ulm
Beitrag 25.03.2023, 14:42
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Ganz ehrlich: Die Chancen stehen bei etwa null Prozent.
Und wo liegt der Nutzen? Du sparst Dir mit ganz viel Glück 128,50 Euro.

Du weisst nicht, an welcher Stelle Du beobachtet wurdest. Das sind innerstädtisch eher um die einhundert Meter, denn sonst könntest Du ja vorher irgendwo abbiegen.
Daher hast Du auch keine Argumente, mit denen Du Sichtprobleme des Polizisten auf Deine rechte Hand erfolgreich vorbringen könntest.
Alle weitere Argumentation kannst Du Dir alleine deshalb schon vor Gericht sparen.

Man kann übrigens auch mit rechts tippen und schalten. Oder dank der breiten Drehmomentkurven moderner Autos auch schaltfaul fahren.

Wenn Du mal so eine Kontrolle als Zuschauer sehen würdest: Es ist unglaublich, wie viele Menschen während der Fahrt an ihrem Smartphone spielen bis arbeiten. Auch mit Schaltgetriebe.

Der Polizist hat keinerlei Vorteile von einer falschen Anschuldigung, daher werden Bußgeldstelle und auch Richter ihm erst einmal glauben.

Ja, das ist frustrierend, aber ich würde nicht mit dem Willkürgedanken daran gehen, sondern einen menschlichen Irrtum und Fehler dem Menschen "Polizist" zugestehen.


PS.
Nimm etwas Positives aus der Erfahrung mit:
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist etwas Feines. Die braucht man nämlich dann, wenn man sich zu Unrecht beschuldigt sieht. Das kann zum Beispiel auch bei einem Parkrempler passieren, den jemand anderes verursacht hat und Dein Auto steht einfach nur zufällig genau dort herum.
Achte darauf, dass die Verkehrsrechtschutzversicherung auch "Verstöße im ruhenden Verkehr" abdeckt, das macht nämlich leider nicht jede.
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blackdodge
Beitrag 25.03.2023, 14:50
Beitrag #3


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 14:34) *
dass es ja wohl ziemlich realitätsfern ist, ein mit der rechten Hand geschaltetes Auto im dichten innerstädtischen Berufsverkehr mit mehreren Ampeln, Einmündungen usw zu steuern und gleichzeitig in der rechten Hand ein Smartphone zu bedienen. Und dann auch noch das Handy rechtzeitig vor dem Rausgewunkenwerden wieder verschwinden zu lassen, wenn all das auf einem kurzen Streckrabschnitt von maximal 3-4km passiert sein soll.



komisch, andere schaffen das und versuchen dann noch das Handy auf eine Strecke von 100m in die Jacke zu stecken


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Uwe Mettmann
Beitrag 25.03.2023, 14:55
Beitrag #4


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 14:34) *
Desweiteren würde ich bei einer eventuellen Anhörung vortragen, dass es ja wohl ziemlich realitätsfern ist, ein mit der rechten Hand geschaltetes Auto im dichten innerstädtischen Berufsverkehr mit mehreren Ampeln, Einmündungen usw zu steuern und gleichzeitig in der rechten Hand ein Smartphone zu bedienen.

Ich z.B. telefoniere immer mit links, alleine schon deshalb, damit ich als Rechtshänder gleichzeitig handschriftliche Notizen zu machen kann.

Wieso nimmst du an, dass dir das Telefonieren mit der rechten Hand vorgeworfen wird? Nur dann wäre deine Argumentation nachvollziehbar.


Gruß

Uwe
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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 15:08
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 25.03.2023, 14:42) *
Du weisst nicht, an welcher Stelle Du beobachtet wurdest. Das sind innerstädtisch eher um die einhundert Meter, denn sonst könntest Du ja vorher irgendwo abbiegen.
Daher hast Du auch keine Argumente, mit denen Du Sichtprobleme des Polizisten auf Deine rechte Hand erfolgreich vorbringen könntest.


Hallo ulm,

danke für deine Einschätzung!

Mir geht es dabei in erster Linie um mein verletztes Rechtsverständnis. Es mag auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit wirken aber ich finde es ernsthaft skandalös, dass mir etwas untergeschoben werden kann, von dem ich nun beweisen muss, dass ich es nicht getan habe. Wenn die Chance dafür dies erfolgreich zu tun, realistisch betrachtet, tatsächlich gen Null geht... Was ist das dann, außer reiner Willkür?

Zitat (Uwe Mettmann @ 25.03.2023, 14:55) *
Wieso nimmst du an, dass dir das Telefonieren mit der rechten Hand vorgeworfen wird? Nur dann wäre deine Argumentation nachvollziehbar.


Das steht in meinem Bußgeldbescheid exakt so drin, sie mein Zitat im Eingangs-Kommentar.

Ups, da ist mir beim letzten Kommentar im ersten Teil ein Copy/Paste-Fehler unterlaufen, sorry. Ich wollte nämlich noch auf das spätere Edit von ulm reagieren:

Zitat
Der Polizist hat keinerlei Vorteile von einer falschen Anschuldigung, daher werden Bußgeldstelle und auch Richter ihm erst einmal glauben.

Ja, das ist frustrierend, aber ich würde nicht mit dem Willkürgedanken daran gehen, sondern einen menschlichen Irrtum und Fehler dem Menschen "Polizist" zugestehen.


Ich bin mir da nicht so sicher, nachdem ich vor einiger Zeit über den Rundfunk von "Zielvorgaben" für die Polizei erfahren habe, die sehr wohl einen Anreiz für eine möglichst hohe "Fangquote" darstellen (könnten).

Ohje, ohne Edit-Funktion bin ich aufgeschmissen... blushing.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.03.2023, 16:15
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das Wesentliche reduziert
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F117
Beitrag 25.03.2023, 15:30
Beitrag #6


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(Du brauchst dazu noch drei weitere Beiträge, dann kannst Du Frau Edith anrufen ;-) )


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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 15:41
Beitrag #7


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Kann Frau Edit leider nirgends finden. unsure.gif
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ulm
Beitrag 25.03.2023, 16:20
Beitrag #8


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 15:08) *
Mir geht es dabei in erster Linie um mein verletztes Rechtsverständnis. Es mag auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit wirken aber ich finde es ernsthaft skandalös, dass mir etwas untergeschoben werden kann, von dem ich nun beweisen muss, dass ich es nicht getan habe. Wenn die Chance dafür dies erfolgreich zu tun, realistisch betrachtet, tatsächlich gen Null geht... Was ist das dann, außer reiner Willkür?

Willkür wäre es dann, wenn Dir etwas vorgeworfen wird, was so gar nicht sein kann. Zum Beispiel, wenn Du gar kein Smartphone mitgeführt hast. Oder wenn die Höhe der Strafe nach dem "Nasenfaktor" festgelegt wird.
Das Problem des Nachweises der Nichtbenutzung ist vor allem deswegen so schwierig, weil so viele Menschen genau das machen, was Dir vorgeworfen wird: Smartphone nutzen und beim Anblick des Polizisten in der Tasche verschwinden lassen.
Dazu kommt, dass ein Zeuge bestraft werden kann, wenn er wissentlich lügt. Beschuldigte dürfen aber lügen, dass sich die Balken biegen. Wem würdest Du persönlich dann mehr Glauben schenken?

Ja, es kann gut sein, dass sich der Polizist geirrt hat. Nicht gut. Aber wir sind alle Menschen.


Übrigens:
Ich habe auch schon für einen Handyverstoß bezahlt als mein Smartphone in der Halterung steckte und die Hand daneben lag.
Ich habe mir die Diskussion gespart, weil ich
- um die Aussichtslosigkeit weiß
- auch schon das Smartphone genutzt habe und nicht erwischt wurde.
Ich habe es dann einfach mit der nicht erwischten Nutzung "verrechnet" und war innerlich zufrieden.
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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 17:01
Beitrag #9


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Die scheinbare Aussichtslosigkeit wird mich jetzt vermutlich auch dazu bewegen, es ohne Gegenwehr über mich geschehen zu lassen und mich damit indirekt für etwas schuldig zu bekennen, was ich nicht getan habe. In meinen Augen ist das ein absolutes Armutzeugnis für einen Rechtsstaat! Übrigens, glaubt es oder nicht, ich fahre nie mit Handy am Steuer. Wenn es während der Fahrt klingelt, lass' ich es entweder klingeln oder suche mir eine Stelle zum rechts ranfahren. Maximal kam es schon mal vor, dass ich in die Jacke gegriffen habe um den Klingelton stumm zu schalten, weil es nicht mehr auszuhalten war.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.03.2023, 18:49
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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KJK
Beitrag 25.03.2023, 17:10
Beitrag #10


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 14:34) *
...musste ich dafür mein Handy aus der Innentasche meiner geschlossenen Winterjacke fischen...

Und das würde auch nicht ausreichen, um die Aussage des Polizisten ins Wanken zu bringen - bei einem mutmaßlich angeschnallten Autofahrer (sonst gäbe es ja wohl noch einen anderen Vorwurf rolleyes.gif )? Ok, es ist zu befürchten, dass der Beamte sich daran mittlerweile nicht mehr erinnert dry.gif ...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 17:26
Beitrag #11


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Nachdem er mir den Vorwurf verkündet hatte, habe ich den Beamten sogar noch in der Situation explizit darauf hingewiesen, dass er ja hoffentlich gesehen habe, dass ich mein Handy in der Jacke hatte. Seine Antwort war "Das heißt ja nichts. Sie könnten ja, zum Beispiel, auch ein zweites benutzt haben." Ja, da habe ich dann erstmal an Film-Szenen mit Drogendealern und Burner-Phones gedacht und es darauf beruhen lassen. Es war mir dann ohnehin klar, dass es keine Möglichkeit gibt, die angebliche Beobachtung seines Kollegen noch vor Ort zu entkräften. Ich habe aber direkt angekündigt dagegen Widerspruch einzulegen, was mit einem müden "Dann geht es eben vor Gericht." quittiert wurde. Jetzt weiß ich auch warum.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.03.2023, 18:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Uwe Mettmann
Beitrag 25.03.2023, 17:40
Beitrag #12


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 17:01) *
In meinen Augen ist das ein absolutes Armutzeugnis für einen Rechtsstaat!

Ich denke, so schlecht ist das in unserem Rechtsstaat nicht geregelt. Als Nachweis müssen auch Zeugenaussagen möglich sein. Um zu verhindern, dass falsche Zeugenaussagen zum eigenen Vorteil missbraucht werden, hat der Rechtsstaat harte Konsequenzen für diesen Fall vorgesehen also hohe Strafen.

Diese hohen Konsequenzen sind aber nun wieder das Problem, wenn jemand eine falsche Zeugenaussage tätigt, denn gerade durch die hohen Konsequenten wird einer Zeugenaussage mehr Glauben geschenkt als die Aussage des Beschuldigten. Genau das wird dir jetzt zum Verhängnis. sad.gif

Jedenfalls würde ich es mit einem Einspruch versuchen und würde mir viel Zeit für eine fundierte Begründung nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren dann eingestellt wird, ist zwar gering, aber es entstehen kaum Kosten, solange du es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lässt.


Gruß

Uwe
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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 17:58
Beitrag #13


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Muss ich mir jetzt alles nochmal durch den Kopf gehen lassen aber auf jeden Fall danke für die Ermunterung und die Teilnahme an diesem Thread!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.03.2023, 18:49
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Q-Treiberin
Beitrag 25.03.2023, 18:20
Beitrag #14


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Wenn ich jetzt mal davon ausgehe dass Deine Schilderung zutrifft (und davon gehe ich bei Neu-Usern wenn sie so schildern wie Du, erstmal aus) würde ich alle Hebel in Gang setzen um diesen Vorwurf vor Gericht zu entkräften!

Nur schade dass Du keine RSV hast… sad.gif


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F117
Beitrag 25.03.2023, 19:06
Beitrag #15


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Und wenn Du jetzt wieder mit einem Vollzitat antwortest, handelst Du Dir einen Anschiss eine höfliche Aufforderung, das Zitieren zu unterlassen, von einem Moderator ein, der dauernd hinter Dir aufräumen muss...

Tante Edith ist übrigens nur 5 Minuten nach dem Abschicken sichtbar, danach verschwindet sie am Horizont.


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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 19:23
Beitrag #16


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War mir nicht bewusst, dass Zitate hier nicht gerne gesehen werden. Der Gedanke dahinter war, den Kontext für meine jeweiligen Antworten deutlich zu halten. Naja, dann weiß ich ja jetzt Bescheid.
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F117
Beitrag 25.03.2023, 19:24
Beitrag #17


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Du wiederholst ja in einer (verbalen) Unterhaltung auch nicht dauernd, was Dein Vorredner gerade gesagt hat. Warum soll das hier anders sein? Zitate sollen auf weiter zurückliegende Postings verweisen, nicht auf den direkten Vorredner.


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durban
Beitrag 25.03.2023, 22:12
Beitrag #18


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 15:34) *
Desweiteren würde ich bei einer eventuellen Anhörung vortragen, dass es ja wohl ziemlich realitätsfern ist, ein mit der rechten Hand geschaltetes Auto im dichten innerstädtischen Berufsverkehr mit mehreren Ampeln, Einmündungen usw zu steuern und gleichzeitig in der rechten Hand ein Smartphone zu bedienen. Und dann auch noch das Handy rechtzeitig vor dem Rausgewunkenwerden wieder verschwinden zu lassen, wenn all das auf einem kurzen Streckrabschnitt von maximal 3-4km passiert sein soll.


Das ist ein schwaches Argument - so was ist eben gerade nicht realitätsfern.

M.E. kann man die Chancen eines EInspruchs kaum empirisch abschätzen. Es steht und fällt mit der Qualität der Zeugenaussagen vor Gericht. Dabei wird es vor allem auf die Aussage des "Beobachters" ankommen - der Anhaltsposten ist kaum relevant (und würde möglicherweise nicht einmal als Zeuge geladen werden).

Meine Erfahrung ist, dass diese "Beobachter" nur solche Fälle an den Anhalteposten weitergeben, bei denen sie sich wirklich sicher sind. Keiner hat etwas davon, wenn daraus ein unsicheres Hickhack und am Ende möglicherweise eine Verfahrenseinstellung rauskommt.

In der Praxis wird es so ablaufen, dass der "Beobachter" vor Gericht seinen Standort schildert, erzählt, dass er die Autos gut im Blick hatte und nur "sichere" Fälle weitergegeben hat. Möglicherweise wird er dann auch (nachvollziehbarerweise) darlegen, dass er an den konkreten Fall keine Erinnerungen mehr hat. Ggf. wird er eine Liste mitbringen, auf welcher er seine Beobachtungen weitergegeben hat. Da könnte man noch mal prüfen, ob das beschriebene Fahrzeug (das an den Anhalteposten weitergegeben wurde) stimmig ist - wenn er so eine Liste nicht hat, könnte man danach fragen.

Dann ist die Frage, ob der Richter das insgesamt für überzeugend hält oder ob Zweifel verbleiben.

Ich gebe @Ulm insoweit recht, dass rein Zahlenmäßig in diesem Stadium deutlich mehr Fälle zu einer Verurteilung kommen als zu einem Freispruch oder einer Einstellung. Aber es werden auch in diesem Stadium deutlich mehr Vorwürfe berechtigt sein. smile.gif

Es kommt auch immer mal wieder vor, dass vor Gericht einfach Fragen bleiben, die dann zur Einstellung führen.

MfG
Durban smile.gif


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Pulvertoastmann
Beitrag 25.03.2023, 22:34
Beitrag #19


Neuling
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Etwa einen Kilometer später, nach dem Ortsschild, wo ich nicht alle paar Sekunden wegen irgendwas schalten muss, vielleicht. Das Handy zwischen Schulter und Ohr klemmend, vielleicht. Es einfach nur zu halten, vielleicht. Aber auf dieser Strecke, in dieser Verkehrslage und mit den Autos die ich bisher so kenne, kann ich dir versichern, dass es nicht ohne Weiteres möglich gewesen wäre, gleichzeitig auch noch ein Handy sinnvoll zu bedienen. Es mag vor Gericht gegen die Aussage von Beamten ein schwaches Argument sein aber was Besseres kann ich mir leider nicht aus den Fingern saugen, bloß weil die Wahrheit nicht zur Entlastung genügt.

Edit: Danke für die Einschätzung!
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Uwe Mettmann
Beitrag 26.03.2023, 04:46
Beitrag #20


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 22:34) *
Es mag vor Gericht gegen die Aussage von Beamten ein schwaches Argument sein aber was Besseres kann ich mir leider nicht aus den Fingern saugen, bloß weil die Wahrheit nicht zur Entlastung genügt.

Nun, in meinem Fall käme noch hinzu, dass mein Fahrzeug eine Freisprecheinrichtung hat, die es erlaubt, die im Telefonbuch des Handys abgelegte Telefonnummern inklusive Wahlwiederholspeicher ohne das Handy in die Hand zu nehmen abzurufen und anzurufen. Dies geht gar per Sprachsteuerung. Es gibt also keinen Grund, direkt mit dem Handy zu telefonieren.

Dann können noch viele Funktionen meines Handys auf dem Navi-Display gespiegelt und bedient werden. Das ist aber ist aber eigentlich uninteressant, weil das Telefonieren also Handy am rechten Ohr vorgeworfen wird.

Der nächste Punkt wird sein, dass auf meinem Einzelverbindungsnachweis (den man sich vom Netzbetreiber geben lassen kann) kein ein- und kein Ausgangsanruf zu dem fraglichen Zeitraum zu finden wäre.

Weiterhin läuft noch ein zweiter Mobilfunkvertrag auf meinem Namen. Die zugehörige SIM-Karte war aber schon ewig nicht mehr im Netz eingebucht. Dass kann gerne nachgeprüft werden.

Dann noch dein Argument, dass man in einem Schaltwagen mit der linken Hand und nicht der rechten telefoniert (was in meinem Fall nicht zutrifft, da Automatikfahrzeug).

Ist zwar fraglich, ob diese Argumente akzeptieret werden würden, aber ausprobieren kann man es.

Diese Argumente mögen zwar nicht alle für dich passen, zeigen aber, dass du alles zusammensuchen solltest, was möglich ist und nicht nur das Argument mit dem Schaltwagen.


Gruß

Uwe
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Alex79
Beitrag 26.03.2023, 06:36
Beitrag #21


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 18:01) *
In meinen Augen ist das ein absolutes Armutzeugnis für einen Rechtsstaat!

Ich glaube du warst noch nie in anderen Ländern die sich Rechtsstaat nennen.
Ich wäre aber übrigens auch dafür solche Verkehrskontrollen zu filmen, einschließlich den Punkt des "Spähers".
Nur dann fühlt sich irgendein "Spinner" der sein Status und GPS Informationen mit TikTok, Facebook und was weiß ich alles für Apps teilt wieder überwacht. blink.gif blink.gif blink.gif
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Explosiv
Beitrag 26.03.2023, 08:20
Beitrag #22


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Der Späher könnte auch durch eine Photokamera spähen und bei Verdacht eine Bilderserie auslösen.
Dann kann man im Nachgang prüfen, ob Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht.

Es gibt Länder, in denen die Polizei tatsächlich falsche Vorwürfe tätigt, um Geld einzunehmen. Dort ist daher praktisch jedes Auto mit Dashcam unterwegs, um diese Vorwürfe zu entkräften. In Deutschland könnte man eine Dashcam für den Innenraum verwenden, um strittige Situationen bezüglich des Fahrers aufzuklären. Man müsste halt drauf achten, dass nicht viel von außerhalb des Fahrzeugs mit drauf ist und ggf. im Bild befindliche Mitfahrer auf die Aufnahmen aufmerksam machen, um dessen Rechte zu wahren.


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Pulvertoastmann
Beitrag 26.03.2023, 11:07
Beitrag #23


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Zitat (Uwe Mettmann @ 26.03.2023, 05:46) *
Nun, in meinem Fall käme noch hinzu, dass mein Fahrzeug eine Freisprecheinrichtung hat, die es erlaubt, die im Telefonbuch des Handys abgelegte Telefonnummern inklusive Wahlwiederholspeicher ohne das Handy in die Hand zu nehmen abzurufen und anzurufen. Dies geht gar per Sprachsteuerung. Es gibt also keinen Grund, direkt mit dem Handy zu telefonieren.

Dann können noch viele Funktionen meines Handys auf dem Navi-Display gespiegelt und bedient werden. Das ist aber ist aber eigentlich uninteressant, weil das Telefonieren also Handy am rechten Ohr vorgeworfen wird.


Trifft in meinem Fall alles nicht zu. Aber wenn schon so Aussagen kommen wie "Sie könnten ja auch ein zweites Handy besitzen." ist wohl auch das alles sehr stark Auslegungssache.

Zitat (Uwe Mettmann @ 26.03.2023, 05:46) *
Der nächste Punkt wird sein, dass auf meinem Einzelverbindungsnachweis (den man sich vom Netzbetreiber geben lassen kann) kein ein- und kein Ausgangsanruf zu dem fraglichen Zeitraum zu finden wäre.

Weiterhin läuft noch ein zweiter Mobilfunkvertrag auf meinem Namen. Die zugehörige SIM-Karte war aber schon ewig nicht mehr im Netz eingebucht. Dass kann gerne nachgeprüft werden.


Da habe ich auch drüber nachgedacht aber ich denke das bringt alles nichts, da sich das Verbot nicht nur auf tatsächliche stattfindende Kommunikation mit dem Handy bezieht (ein- / abgehende Verbindungen) sondern auch schon auf die sonstwie geartete Bedienung eines Geräts, das grundsätzlich dazu in der Lage wäre, also auch Offline-Nutzung. Da kannst du mit deinen Verbindungsdaten nichts beweisen.

Zitat (Alex79 @ 26.03.2023, 07:36) *
Ich glaube du warst noch nie in anderen Ländern die sich Rechtsstaat nennen.


Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun. Wir sprechen hier über unser Land.

Zitat (Alex79 @ 26.03.2023, 07:36) *
Ich wäre aber übrigens auch dafür solche Verkehrskontrollen zu filmen, einschließlich den Punkt des "Spähers".
Nur dann fühlt sich irgendein "Spinner" der sein Status und GPS Informationen mit TikTok, Facebook und was weiß ich alles für Apps teilt wieder überwacht. blink.gif blink.gif blink.gif


Ich lege auch Wert auf den Schutz meiner persönlichen Daten und verbitte mir, hierfür als Spinner betitelt zu werden. Gleichzeitig muss jedem klar sein, dass es immer einen Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit geben muss. Ultra-komplexes und schwieriges Thema, das wir hier und heute sicher nicht abhandeln können. Ich persönlich denke auch, dass Polizeikontrollen gefilmt werden sollten, verbunden mit sehr strengen Lösch-/Aufbewahrungs- und Verwendungsvorschriften.

Zitat (Explosiv @ 26.03.2023, 09:20) *
Der Späher könnte auch durch eine Photokamera spähen und bei Verdacht eine Bilderserie auslösen.
Dann kann man im Nachgang prüfen, ob Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht.


Zum Beispiel. Der Videobeweis scheint, vielen Videos von Autobahn-Kontrollen nach, ja in anderen Fällen auch kein Problem darzustellen.

Zitat (Explosiv @ 26.03.2023, 09:20) *
Es gibt Länder, in denen die Polizei tatsächlich falsche Vorwürfe tätigt, um Geld einzunehmen. Dort ist daher praktisch jedes Auto mit Dashcam unterwegs, um diese Vorwürfe zu entkräften. In Deutschland könnte man eine Dashcam für den Innenraum verwenden, um strittige Situationen bezüglich des Fahrers aufzuklären. Man müsste halt drauf achten, dass nicht viel von außerhalb des Fahrzeugs mit drauf ist und ggf. im Bild befindliche Mitfahrer auf die Aufnahmen aufmerksam machen, um dessen Rechte zu wahren.


Wenn sich Leute gerne selbst filmen wollen, sollen sie ruhig. Ich hätte aber wenig Lust dazu mich beim Autofahren (oder sonst wo) ständig filmen zu lassen. Wie gesagt, es ist immer ein Kompromiss nötig aber wenn Bürger sich genötigt sehen, zum Eigenschutz gegen (u.a.) staatliche Willkür selbst alles video-überwachen zu müssen, dann stimmt es an anderer Stelle nicht mehr - und zwar gewaltig!
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Alex79
Beitrag 26.03.2023, 16:15
Beitrag #24


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Zitat (Pulvertoastmann @ 26.03.2023, 12:07) *
Ich lege auch Wert auf den Schutz meiner persönlichen Daten und verbitte mir, hierfür als Spinner betitelt zu werden.

Dann zeig erstmal alle deine Bekannten an die deine Telefonnummer in ihrem Smartphone haben und Whatsapp nutzen.
Solltest du Whatsapp nutzen und hast dein Telefonbuch auf die Whatsapp Server hochgeladen haben, dann zeig dich am besten auch gleich selbst an.

Im übrigen hab ich dich nicht als Spinner betitelt.

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nachteule
Beitrag 26.03.2023, 21:26
Beitrag #25


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Hallo, Pulvertoastmann,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Die Beamten, die als Beobachter eingeteilt sind, sind angehalten, genau zu schauen, ob sie tatsächlich ein Handy sehen oder ob der Fahrer bzw. die anderen Insassen nicht angegurtet sind.

Sollte es auch nur den geringsten Zweifel geben, wird keine Anzeige bzw. Verwarnung geschrieben.

Trotzdem: Polizeibeamte sind auch nur Menschen und somit nicht unfehlbar.

Sollte es also tatsächlich so sein, dass Du zu unrecht angezeigt wurdest, hast Du die Möglichkeit, dagegen anzugehen und in dem Fall würde ich Dir viel Erfolg wünschen.

Ein paar Sachen möchte ich hier aber mal richtig stellen:

Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 16:08) *
Ich bin mir da nicht so sicher, nachdem ich vor einiger Zeit über den Rundfunk von "Zielvorgaben" für die Polizei erfahren habe, die sehr wohl einen Anreiz für eine möglichst hohe "Fangquote" darstellen (könnten).

Es ist korrekt, dass es gewisse Zielvorgaben gibt, die nach Möglichkeit erfüllt werden sollen; diese beziehen sich in aller Regel auf die Zahlen, die in den vergangenen Jahren bereits erreicht wurden.

Zumindest meiner Erfahrung nach sind diese Zahlen aber, auf jede Dienstgruppe und jeden Beamten verteilt, locker im Rahmen des normalen Streifendienstes zu schaffen, ohne, dass man sich da irgendeinem Druck aussetzen muss.

Der Ärger, den man bekommt, wenn man nachweislich jemanden zu Unrecht einer Owi oder gar Straftat verdächtigt, ist da erheblich größer und dem wird sich wohl kaum ein Kollege aussetzen.

Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 18:01) *
In meinen Augen ist das ein absolutes Armutzeugnis für einen Rechtsstaat! Übrigens, glaubt es oder nicht, ich fahre nie mit Handy am Steuer.

Wir haben m. E. eines der besten Rechtssysteme, aber selbst beim besten System kann es zu Fehlentscheidungen kommen.

Wenn der beobachtende Beamte sich sicher war, dass Du ein Handy in der Hand hattest, sich aber trotzdem geirrt hat, liegt der Fehler nicht im Rechtsstaat, sondern, wie schon geschrieben, daran, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind.

Es ist nun an Dir, ggf. Deinem Anwalt, und dem zuständigen Richter, zu versuchen, hier Gerechtigkeit zu schaffen oder Du akzeptierst zähneknirschend den Bußgeldbescheid.

Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 18:26) *
Nachdem er mir den Vorwurf verkündet hatte, habe ich den Beamten sogar noch in der Situation explizit darauf hingewiesen, dass er ja hoffentlich gesehen habe, dass ich mein Handy in der Jacke hatte. Seine Antwort war "Das heißt ja nichts. Sie könnten ja, zum Beispiel, auch ein zweites benutzt haben." Ja, da habe ich dann erstmal an Film-Szenen mit Drogendealern und Burner-Phones gedacht und es darauf beruhen lassen.

So abwegig ist das Argument des Beamten nicht, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass so mancher Verkehrsteilnehmer tatsächlich zwei Handys dabei hat (eins für berufliche, eins für private Zwecke).

Ein zweiter Grund für ein zweites Handy: Wenn man vertragsmäßig so oder so schon mehrere SIM - Karten hat, kann man eine in ein zweites Handy packen und dieses als "Notfallhandy" im Rucksack oder wo auch immer mitführen für den Fall, dass man beim "normalen" Handy den Akku leer gedaddelt hat (so mache ich es zumindest rolleyes.gif ).

Hallo, Alex79,
Zitat (Alex79 @ 26.03.2023, 07:36) *
Ich wäre aber übrigens auch dafür solche Verkehrskontrollen zu filmen, einschließlich den Punkt des "Spähers".
Nur dann fühlt sich irgendein "Spinner" der sein Status und GPS Informationen mit TikTok, Facebook und was weiß ich alles für Apps teilt wieder überwacht. blink.gif blink.gif blink.gif

es reicht schon, wenn einer der Datenschützer so ein Video oder die Fotos sieht und feststellt, dass neben dem Betroffenen noch andere Personen und / oder Fahrzeuge, ggf. sogar mit Kennzeichen, zu sehen sind, um Probleme zu bekommen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Buchholzer
Beitrag 26.03.2023, 21:36
Beitrag #26


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Zitat (Pulvertoastmann @ 25.03.2023, 15:34) *
Desweiteren würde ich bei einer eventuellen Anhörung vortragen, dass es ja wohl ziemlich realitätsfern ist, ein mit der rechten Hand geschaltetes Auto im dichten innerstädtischen Berufsverkehr mit mehreren Ampeln, Einmündungen usw zu steuern und gleichzeitig in der rechten Hand ein Smartphone zu bedienen.



Das ist nicht realitätsfern, das ist Realität....wo ist da jetzt das Problem, die Gänge von Autos kann man seit mindestes 20 jähren mit dem kleinen finger durch die Gegend schieben....
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Pulvertoastmann
Beitrag 27.03.2023, 19:35
Beitrag #27


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Zitat (nachteule @ 26.03.2023, 22:26) *
Sollte es auch nur den geringsten Zweifel geben, wird keine Anzeige bzw. Verwarnung geschrieben.

Trotzdem: Polizeibeamte sind auch nur Menschen und somit nicht unfehlbar.

Sollte es also tatsächlich so sein, dass Du zu unrecht angezeigt wurdest, hast Du die Möglichkeit, dagegen anzugehen und in dem Fall würde ich Dir viel Erfolg wünschen.


Danke. Dass Polizeibeamte auch Fehler machen können, sollte jedem einleuchten. Umso fragwürdiger finde ich eine solche Praxis.

Zitat (nachteule @ 26.03.2023, 22:26) *
Es ist korrekt, dass es gewisse Zielvorgaben gibt, die nach Möglichkeit erfüllt werden sollen; diese beziehen sich in aller Regel auf die Zahlen, die in den vergangenen Jahren bereits erreicht wurden.

Zumindest meiner Erfahrung nach sind diese Zahlen aber, auf jede Dienstgruppe und jeden Beamten verteilt, locker im Rahmen des normalen Streifendienstes zu schaffen, ohne, dass man sich da irgendeinem Druck aussetzen muss.

Der Ärger, den man bekommt, wenn man nachweislich jemanden zu Unrecht einer Owi oder gar Straftat verdächtigt, ist da erheblich größer und dem wird sich wohl kaum ein Kollege aussetzen.


Das scheint eine sehr subjektive, auf persönlichen Erfahrungen im eigenen Bundesland/Regierungsbezirk beschränkte Einschätzung zu sein. Ehrlichgesagt finde ich schon die bloße Existenz solcher Vorgaben ein absolutes Unding. Letzten Endes glaube ich auch, dass die Politik der Polizei damit einen großen Bärendienst erweist. Überall wird, zu Recht, der schwindendende Respekt gegenüber Einsatzkräften kritisiert und dann führt man solche Maßnahmen ein, die das Misstrauen vieler Bürger entfacht. Selbst wenn die Vorgaben in der Praxis keinerlei Rolle spielen sollten (was ich so pauschal gesagt, auf Grund andersklingender Beispiele aus der Presse, stark bezweifle), wird dadurch immer ein Restzweifel bestehen bleiben können. Das Argument, ein Polizist hätte wirklich keinerlei Motiv für Manipulationen, stimmt so einfach nicht mehr, auch wenn du es persönlich als unwahrscheinlich ansiehst.

Zitat (nachteule @ 26.03.2023, 22:26) *
Wir haben m. E. eines der besten Rechtssysteme, aber selbst beim besten System kann es zu Fehlentscheidungen kommen.

Wenn der beobachtende Beamte sich sicher war, dass Du ein Handy in der Hand hattest, sich aber trotzdem geirrt hat, liegt der Fehler nicht im Rechtsstaat, sondern, wie schon geschrieben, daran, dass Polizeibeamte auch nur Menschen sind.

Es ist nun an Dir, ggf. Deinem Anwalt, und dem zuständigen Richter, zu versuchen, hier Gerechtigkeit zu schaffen oder Du akzeptierst zähneknirschend den Bußgeldbescheid.


Es mag stimmen, dass wir eines der besten Rechtssysteme haben. Mir fehlt da das Wissen um das wirklich vergleichen zu können. Speziell was diesen konkreten, kleinen Teil davon angeht, bin ich aber überhaupt nicht dieser Ansicht. Ich habe nichts Verbotenes getan, habe aber, nach relativ einhelliger Meinung vieler, nahezu keine Chance hier komplett unbeschadet wieder heraus zukommen. Auf Grundlage einer unbewiesenen Behauptung. Das ist, für meine Begriffe, alles andere als ein gutes Rechtssystem - wie gesagt, in diesem kleinen Teilbereich.

Zitat (nachteule @ 26.03.2023, 22:26) *
So abwegig ist das Argument des Beamten nicht, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass so mancher Verkehrsteilnehmer tatsächlich zwei Handys dabei hat (eins für berufliche, eins für private Zwecke).

Ein zweiter Grund für ein zweites Handy: Wenn man vertragsmäßig so oder so schon mehrere SIM - Karten hat, kann man eine in ein zweites Handy packen und dieses als "Notfallhandy" im Rucksack oder wo auch immer mitführen für den Fall, dass man beim "normalen" Handy den Akku leer gedaddelt hat (so mache ich es zumindest rolleyes.gif ).


Das will ich gar nicht verleugnen. Nur dann wäre es vielleicht besser, den Beschuldigten danach zu fragen, ggf mit Unterschrift / eidesstattlicher Versicherung, ggf mit dem Angebot einer freiwilligen Durchsuchung des Autos zur Überprüfung der Angaben, anstatt die Aussagen des Beschuldigten pauschal damit zu entwerten, dass es ja praktisch nichts gibt, was es nicht gibt. Aber das wir hier gerade in unrealistische Theorie abdriften, merke ich selber. Und dass ich schon wieder stinksauer über diese Situation bin auch, kannst du aber natürlich nichts für. Von daher, schönen Abend! wink.gif

Eine Frage noch: kann man ein Bußgeld auch "unter Vorbehalt" bzw ausdrücklich ohne Schuldeingeständnis übernehmen?
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thetdk
Beitrag 27.03.2023, 22:54
Beitrag #28


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Tatsächlich wäre es wohl ein leichtes, derartige Verstöße rechtssicher zu dokumentieren.
Bei Abstandsverstößen ist das ja z.B. auch möglich. Handyverstöße mag man noch nicht so einfach digital erfassen können, aber das ein Beamter bei einer Beobachtung ein Foto macht - wie hier schon vorgeschlagen - sollte wohl möglich sein. Zumindest bei einer geplanten Kontrolle, wie in diesem Fall.

Und da fehlt es auch mir ein wenig an Verständnis das dies nicht gemacht wird, ja nicht mal versucht wird.
Gut, aus Sicht der Polizei lohnt der Aufwand ja nicht, die Aussage eines einzelnen Beamten reicht ja auch dann für eine Verurteilung, wenn der Sachverhalt strittig ist. Aber einen gewisser Mindeststandard sollte man doch zumindest für geplante Kontrollen anstreben.

Eben weil sich ein Beamter auch mal irren kann, er ist ja auch nur ein Mensch. Und zudem, weil die Beamten eben auch nur Menschen sind, gibt es mit Sicherheit auch einen gewissen Prozentsatz jener, die es eben nicht so genau nehmen, oder gar böswillig handeln. Wie unter allen anderen Menschen auch. Das kann man sicher nicht immer unterbinden, aber bei derartigen geplanten Aktionen ginge das eben schon.
Qualitätssicherung, sozusagen.

Bei entsprechender Kritik dann auch noch derartige Antworten vom Beamten zu bekommen wird das Verhältnis zwischen Polizei und Bürger sicher nicht verbessern.

Hier könnte der Rechtsstaat tatsächlich noch besser werden.

es grüßt

thetdk


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Buchholzer
Beitrag 28.03.2023, 14:03
Beitrag #29


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Nur mal so rein interessehalber, aber wie soll der "Späher" eigentlich die Fotodokumentation machen?
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F117
Beitrag 28.03.2023, 15:18
Beitrag #30


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Per Videokamera? Geht auf einer BAB-Brücke ja auch.

Ich kann den TE schon verstehen, insbesondere, wenn der Pozzelist solche Sprüche klopft (wenn sie wie berichtet gefallen sind). Ich kenne die Ausreden und Erklärungen meiner Kunden bzgl. Reparaturen und "das war schon immer so" auch - aber ich darf dann nicht reagieren mit Aussagen, wie der TE sie in #11 und #23 beschreibt. Nun bin ich Dienstleister und der Pozzelist Strafverfolgungsorgan, trotzdem gibt es Dinge, die sich nicht gehören. Dazu gehören blinde Unterstellungen. Wenn ich ein zweites Handy unterstelle, muss ich danach schauen.


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Beitrag 28.03.2023, 16:01
Beitrag #31


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Kleiner Tipp, die meisten Systeme auf der Autobahnbrücke können garnicht sehen was im Auto passiert, es muss also ein Fahreridentifikationsbild, üblicherweise durch Kamera auf dem Fahrbahnstreifentrenner oder am Fahrbahnrand....hier werden an einem bestimmten Punkt auf den fokussiert wird ein Frontalbild des Kfz samt Fahrer gemacht.....

Das Bild wird automatisch vom Überwachungssystem bei feststellen des Abstandsverstosses ausgelöst. und ist genau deswegen scharf weil das alles auf einen Punkt geeicht ist....

Bei der Handyüberwachung im Stadtverkehr müsste aber der Handyverstoss manuell ausgelöst werden und zwar so, dass genau in dem Moment das Frontbild ausgelöst wird, wenn das Fahrzeug im Fokusbereich ist...damit produzierst du nur jede menge Datenmüll aber keine gerichtsfesten Beweisfotos...
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F117
Beitrag 28.03.2023, 16:43
Beitrag #32


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Unsinn. Wir reden nicht von einer nachgelagerten Benachrichtigung per Post "Ihnen wird zur Last gelegt, Sie haben an einem Ast gesägt und dadurch einen Gast erregt!", wir reden von "einer kuckt, der andere hat 'ne Kelle". Als Nachweis, wenn der Betroffene uneinsichtig ist, ist ein kurzer Clip ausreichend.


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Buchholzer
Beitrag 28.03.2023, 16:49
Beitrag #33


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Du hast offensichtlich keine Ahnung von Fotografie....mit einer Videokamera wirst du keine Ergebnisse bekommen die verwertbar sind, weil das Autofokussystem garnicht dafür ausgelegt ist, bestenfalls krallt sich der Autofokus in der Fahrzeugfront fest, dann siehst du nicht was im inneren passiert.....tendenziell wird der Fokus wild springen bei Bewegung....
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F117
Beitrag 28.03.2023, 17:05
Beitrag #34


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Wenn Du meinst ...


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Beitrag 28.03.2023, 17:10
Beitrag #35


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Meine ich, sonst würdest du nicht beharrlich an solchem Unfug festhalten.
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Nerari
Beitrag 28.03.2023, 17:42
Beitrag #36


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Zitat (Pulvertoastmann @ 26.03.2023, 12:07) *
Der Videobeweis scheint, vielen Videos von Autobahn-Kontrollen nach, ja in anderen Fällen auch kein Problem darzustellen.

Den Videobeweis bei Autobahn-Kontrollen mit dem geforderten Videobeweis bei unerlaubter Handy-Nutzung zu vergleichen, scheint mir nicht wirklich sachgerecht zu sein.
Im ersten Fall wird ein Vorgang, den du mit deinem KFZ begehst, per Video festgehalten, und mittels eines Fotos ins Fahrzeuginnere der Täter identifiziert.
Im letzteren Falle müsstest du ein (scharfes) Video des Fahrzeuginneren anfertigen. Das stelle ich mir obwohl fotografischer Laie, nicht wirklich einfach vor
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Pulvertoastmann
Beitrag 28.03.2023, 17:46
Beitrag #37


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Zitat (F117 @ 28.03.2023, 16:18) *
Ich kann den TE schon verstehen, insbesondere, wenn der Pozzelist solche Sprüche klopft (wenn sie wie berichtet gefallen sind). Ich kenne die Ausreden und Erklärungen meiner Kunden bzgl. Reparaturen und "das war schon immer so" auch - aber ich darf dann nicht reagieren mit Aussagen, wie der TE sie in #11 und #23 beschreibt. Nun bin ich Dienstleister und der Pozzelist Strafverfolgungsorgan, trotzdem gibt es Dinge, die sich nicht gehören. Dazu gehören blinde Unterstellungen. Wenn ich ein zweites Handy unterstelle, muss ich danach schauen.


Der Vollständigkeit und Fairness halber: die Aussage in #11 ist exakt so gefallen, das "Es gibt ja nichts was es nichts gibt." aus #23 war aber kein Zitat sondern nur die Quintessenz aus der Unterhaltung mit dem Beamten und letztlich vermutlich auch der Anhörung vor Gericht. Auch wenn es nicht sonderlich naheliegend sein mag, gibt ja wirklich kaum was, das nicht schon mal irgendwie vorgekommen ist. Unter diese Premisse (Aussage gegen Aussage, kaum etwas, das nicht irgendwie denkbar ist, keine Überprüfung der Aussage), ist alles was ich in's Feld führen konnte, von vorneherein zweifelhaft und damit nicht ausreichend um meine Unschuld in dieser Angelegenheit zu beweisen.
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F117
Beitrag 28.03.2023, 19:02
Beitrag #38


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Zitat (Nerari @ 28.03.2023, 18:42) *
Das stelle ich mir obwohl fotografischer Laie, nicht wirklich einfach vor

Von "einfach" ist ja auch keine Rede. Eine gute (!) Kamera mit festem Fokus und einem Schärfebereich, der die Breite der Fahrspur umfasst, sollte reichen. Sind die Aufnahmen nix, kann ja immer noch die Beobachtung des Zeugen hergenommen werden, das ist ja heute auch so. Hilfreich im Sinne des TE sind aber nun mal Nachweise statt unbelegter Aussagen. Mit einer Autobahn-Kamera ist das nicht vergleichbar, man kann da ja nicht von der Seite filmen, dazu sind die Fahrzeuge viel zu schnell. Was in der Stadt - je nach Standort - völlig anders ist.

@Buchholzer: Sei so gut und urteile nicht über mich, es sei denn, Du kennst mich so gut, dass Du weißt, was ich kann und was nicht. Ich bezweifle das allerdings.


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Buchholzer
Beitrag 28.03.2023, 19:53
Beitrag #39


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Okay du hast keine Ahnung von Fotografie und Optik und Schärfebene und Belichtung…
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GM_
Beitrag 28.03.2023, 20:32
Beitrag #40


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Oh, der Buchholzer mal wieder.

Angenommen, man filmt bei einem Abstand von 15m bis 5m. Der Unterschied zwischen 5m und 15m beträgt 0,133 Dioptrien. Wenn der Fokus da in der Mitte eingestellt ist, beträgt die maximale Unschärfe gerade mal +/- 0,07 Dioptrien. Das ist zu deutsch goarnix.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Buchholzer
Beitrag 28.03.2023, 20:58
Beitrag #41


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Na dann viel Erfolg beim einstellen der Dioptrien an einem objektiv…

Und nicht weinen wenn du mit einer guten Kamera keine scharfen Bilder hinbekommst weil die maximal mögliche Belichtungszeit zu kurz ist um eine schärfenebene über die ganze Strecke zu legen..
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thetdk
Beitrag 28.03.2023, 22:04
Beitrag #42


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Letztlich braucht es kein Foto auf dem jedes Fältchen im Gesicht erkennbar ist, sondern nur die Person und ob er ein Objekt in der Hand hält.
Die Person wird schließlich angehalten, um die Identität festzustellen. Und dabei kann man dann sofort abgleichen, ob das Objekt auf dem direkt digital übermittelten Foto überhaupt zum Handy passt, oder welches Objekt es sonst sein soll. Das kann der Fahrzeugführer ja dann vorzeigen.

Und ja, das ist mit Sicherheit technisch lösbar.

Der Aufwand wird ja auch betrieben bei z.B. Geschwindigkeitsmessungen (Provida) und eben Abstandsmessungen.
Und es fördert sicher auch die Akzeptanz der Betroffenen.

es grüßt

thetdk



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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Buchholzer
Beitrag 28.03.2023, 22:35
Beitrag #43


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Doch, das Foto muss so scharf sein, das erkennbar ist, was in der Hand gehalten wird. Wir leben in einem Rechtsstaat wo die, da muss ich meine Unschuld nicht beweisen....das was du da gerade forderst ist eine Beweislastumkehr die hochgradig gefährlich ist.
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blackdodge
Beitrag 28.03.2023, 23:02
Beitrag #44


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Zitat (Buchholzer @ 28.03.2023, 17:49) *
Du hast offensichtlich keine Ahnung von Fotografie....mit einer Videokamera wirst du keine Ergebnisse bekommen die verwertbar sind, weil das Autofokussystem garnicht dafür ausgelegt ist, bestenfalls krallt sich der Autofokus in der Fahrzeugfront fest, dann siehst du nicht was im inneren passiert.....tendenziell wird der Fokus wild springen bei Bewegung....



Das stimmt so nicht. unsere Verkehrsüberwacher nutzen regelmäßig handelsübliche, durch den Dienstherrn beschaffte Videokameras zur Rotlichtüberwachung innerorts. da fallen genügend Handys nebenbei ab.


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Pulvertoastmann
Beitrag 29.03.2023, 17:00
Beitrag #45


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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es einem Späher mit einer handelsüblichen Videokamera nicht möglich sein soll mindestens Aufnahmen zu erstellen, die in Sachen Schärfe/Fokus und Auflösung qualitativ an das heranreichen, was das gesunde menschliche Auge aus diesem Blickwinkel in einem fahrenden Wagen im Stadtverkehr wahrnehmen kann. Eine solche Aufnahme würde in den allermeisten strittigen Fällen ja schon zur Klärung genügen. Eigentlich bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass da in Sachen Zoombarkeit usw sogar noch erheblich mehr drin ist aber da bin ich auch kein Experte.
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ulm
Beitrag 29.03.2023, 17:09
Beitrag #46


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Der erste Punkt, warum das scheitert, ist der Datenschutz. Anlasslose Aufnahmen sind nicht zulässig. Daher darf die Kamera nicht durchgehend laufen, sondern sie darf zur Beweissucherung erst eingeschaltet werden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt. Dann ist das Täterfahrzeug aber möglicherweise schon vorbeigefahren....
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Pulvertoastmann
Beitrag 29.03.2023, 17:28
Beitrag #47


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Also wenn es so schnell geht, dass selbst die Bewegung eines dazu bereits passend positionierten Fingers über dem Auslöser/Record-Knopf nicht ausreicht, ist m.M.n. auch die Beobachtung ohne diese Bewegung anzuzweifeln.
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GM_
Beitrag 29.03.2023, 18:59
Beitrag #48


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Zitat (ulm @ 29.03.2023, 18:09) *
Der erste Punkt, warum das scheitert, ist der Datenschutz. Anlasslose Aufnahmen sind nicht zulässig. Daher darf die Kamera nicht durchgehend laufen, sondern sie darf zur Beweissucherung erst eingeschaltet werden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt. Dann ist das Täterfahrzeug aber möglicherweise schon vorbeigefahren....
Wie verträgt sich das dann damit:
Zitat (blackdodge @ 29.03.2023, 00:02) *
unsere Verkehrsüberwacher nutzen regelmäßig handelsübliche, durch den Dienstherrn beschaffte Videokameras zur Rotlichtüberwachung innerorts. da fallen genügend Handys nebenbei ab.


Und gab es da nicht noch die Möglichkeit, Aufnahmen ohne Verstoß umgehend wieder zu löschen?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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thetdk
Beitrag 29.03.2023, 21:06
Beitrag #49


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Zitat (Buchholzer @ 28.03.2023, 23:35) *
Doch, das Foto muss so scharf sein, das erkennbar ist, was in der Hand gehalten wird. Wir leben in einem Rechtsstaat wo die, da muss ich meine Unschuld nicht beweisen....das was du da gerade forderst ist eine Beweislastumkehr die hochgradig gefährlich ist.


Und wo genau unterscheidet sich ein unscharfes Foto von einer Behauptung des Beamten er habe ein Handy gesehen?
Die Behauptung wird es ja trotzdem geben. Nur eben zusätzlich ein Foto. Wie soll das die Position des Betroffenen verschlechtern?

Schon jetzt hat er - wie man in diesem Thread lesen kann - eigentlich keine realistische Chance die behauptete Beobachtung des Beamten zu erschüttern.
Meinst Du das mit Beweislastumkehr? Weit davon weg ist das nämlich nicht, aus den Gründen die hier schon genannt wurden (Glaubwürdigkeit des Beamten, da Berufszeuge, Erfahren, etc.pp. - ist ja auch alles zunächst korrekt. Irren kann der sich aber auch, und ein paar einzelne Böswillige mag es auch geben.)

Ein Foto wird den Betroffenen dabei nicht schlechter stellen - schlechter kann es für ihn eigentlich nicht mehr werden.
Auch wenn das Bild unscharf ist.

Was es - wie dann ja auch bestätigt wurde - nicht mal ist.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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nachteule
Beitrag 29.03.2023, 22:00
Beitrag #50


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Hallo, GM_,

Zitat (GM_ @ 29.03.2023, 19:59) *
Und gab es da nicht noch die Möglichkeit, Aufnahmen ohne Verstoß umgehend wieder zu löschen?

technisch kein Problem. Löschtaste betätigen und das Thema wäre erledigt.

Das Problem: Wie Ulm richtig geschrieben hat, darf ein anlassloses Video gar nicht erst aufgenommen werden.

Wäre es anders, könnte man ja auch im Rahmen der Streife einfach eine Kamera mitlaufen lassen und dann alle Sequenzen, auf denen keine Verstöße festzustellen sind, löschen und die mit Verstößen behalten und verwerten und eben das ist nicht erlaubt.

Viele Grüße,

Nachteule


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