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> Parken auf Gehweg: Wann kann man von Vorsatz ausgehen?
mir
Beitrag 22.03.2023, 20:26
Beitrag #51


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Zitat (rapit @ 22.03.2023, 20:06) *
Stehen da aber ganz viele und einer parkt in einer Lücke ein, wird der im Regelfall davon ausgehen, dass das Gehwegparken angeordnet ist und nach dem Pribzip des Mitzieheffektes sich keine Gedanken darüber machen, dass sein Parken rechtswidrig ist.


Gerade weil verbotenes Gehwegparken häufig ist, halte ich das für eine reine Schutzbehauptung.

Wenn eine Behörde das wirklich so sieht, sollte sie aber die Gehwegparker auch konsequent abschleppen. Eben genau wegen diesen Mitzieheffekts.


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Frank999
Beitrag 23.03.2023, 08:43
Beitrag #52


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Einige Ordnungsämter gehen inzwischen mit harter Gangart gegen Falschparker vor.
In anderen Städten und Gemeinden gibt es weiterhin einen Kuschelkurs,
zulasten schwächerer Verkehrsteilnehmer/innen.
(Der Link ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne Bezahlschranke lesbar)
https://www.haz.de/politik/deutsche-umwelth...Q2CWTWTCCQ.html
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rapit
Beitrag 23.03.2023, 08:49
Beitrag #53


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Zitat (mir @ 22.03.2023, 20:26) *
Gerade weil verbotenes Gehwegparken häufig ist, halte ich das für eine reine Schutzbehauptung.

Nein. Leider nicht. Du glaubst gar nicht, welche Massen von Leuten, die nicht wirklich auf die Verkehrsregeln achten, sondern einfach das machen, was die anderen machen, autofahrend auf unseren Straßen unterwegs sind crybaby.gif
Mit bestem Gewissen. dry.gif
Selbst wenn es knallt, verstehen sie nicht, warum das geschehen ist rolleyes.gif Und dann kommen die großen Augen, wenn man versucht vorsichtig zu erklären, dass das nicht richtig war und daher gehaftet werden muss... Ganz schwierige Sache. Die bei objektiver Betrachtung Angst macht, wieder aus dem Haus zu gehen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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