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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 406 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
gibt es Urteile zur Vorfahrt, wenn ein eigenständiger Radweg eine Fahrbahn kreuzt? Gilt dann (sofern es keine Schilder gibt natürlich) rechts vor links oder § 10 "wer von einem anderen Fahrbahnteil auf die Fahrbahn...?" Und Spezialfall: Eine Kreuzung, aber eine der vier beteiligten Straßen ist ein Rad- und Gehweg. Der Radfahrer kommt von diesem und will geradeaus. Fährt er dann auf die Fahrbahn ein? LG A. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19309 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wenn der Radweg kein Teil der Straße ist, ist § 10 mit der Variante „anderer Straßenteil“ nicht anwendbar. Ohne Schilder oder abgesenkte Bordstein gilt rvl, denn es handelt sich um eine Kreuzung nach § 8 StVO. Eine offensichtlich vergessene Vorfahrtsregelung kann einem Haftungsanspruch gegen den Verkehrssicherungspflichtigen begründen.
Ich meine, es sind 2 obergerichtliche Urteile dazu veröffentlicht. Wenn ich dazu komme, kann ich mal gucken, ob ich die finde. Viele Grüße Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 406 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7035 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Das eine wird hier lang und breit diskutiert mit Bildern der Stell auf S. 2, das zweite hierzuforum bekannte Urteil m.E.n. außerorts stammt aus Bayern, vielleicht haste Glück und es ist in den Untiefen des Fadens benannt, sonst muss wer anderes Trüffelwutz spielen ...
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19309 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
OLG Karlsruhe 30.5.2012:
Zitat 1. Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander, handelt es sich um eine Kreuzung i. S. des § 8 I StVO, an der „rechts vor links“ gilt. (Anschluss an OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 37 und OLG Karlsruhe, DAR 2000, 307 = BeckRS 2000, 30095315). -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7035 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ach und PS:
Wenn der Radweg kein Teil der Straße ist, ist § 10 mit der Variante „anderer Straßenteil“ nicht anwendbar. Ohne Schilder oder abgesenkte Bordstein gilt rvl, denn es handelt sich um eine Kreuzung nach § 8 StVO. +1Eine Kreuzung dieser Art bei uns ist ganz kurios .. es gibt weder eine durchgehende Asphaltfläche noch einen abgesenkten Bordstein. Sondern einen nicht abgesenkten Bordstein. Dauerniedrig oder dauerhoch? Ersteres löst meiner unmaßgeblichen Meinung nach ![]() Ach ... Und zu Kuriositäten hätten wir natürlich liebend gerne paar bunte Bilder! ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 406 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5434 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
bei zweiterem könnte man schon eher die Eignung als Kreuzung anzweifeln ... Man könnte vor allem §10 anzweifeln, weil der Bordstein ja nicht abgesenkt ist! Konsequenz: rvl? -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1670 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: … wenn ich mich nicht irre Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Gerade ein vorhandener Bordstein – ob abgesenkt ist oder nicht – weist doch auf § 10 hin, oder?
-------------------- Sie können die StVO verdrehen, verfälschen, umdichten –
nur mußt Du Dich nach dem Unfall selber wieder geraderichten. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 31905 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Erst recht nicht abgesenkte Bordsteine.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Gefühlt ja, aber steht davon wirklich etwas in §10?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5434 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Muss ich das wirklich noch erklären? Genau deshalb hab ich das doch geschrieben.
Natürlich "weist" ein hoher Bordstein noch stärker als ein abgesenkter auf Nachrang hin, aber §10 erwähnt explizit nur den abgesenkten! Dass damit im Umkehrschluss hier wieder rvl gelten soll, kann natürlich trotzdem nicht gemeint sein, aber woraus folgt der Nachrang, wenn §10 dafür ausfällt? Wenn man Muecks Ansatz verfolgt, dass hier eventuell gar keine Kreuzung/Einmündung vorliegt, stellt sich die Frage, wie denn sonst der Radverkehr von diesem (und auf diesen) Radweg weiter geführt wird. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2137 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Der Bordstein ist eben nicht abgesenkt, damit aus dem Radverkehr kurzzeitig Fußgängerverkehr wird...
(leider nur ein halber Scherz, fürchte ich...) es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 31905 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Natürlich "weist" ein hoher Bordstein noch stärker als ein abgesenkter auf Nachrang hin, aber §10 erwähnt explizit nur den abgesenkten! Dass damit im Umkehrschluss hier wieder rvl gelten soll, kann natürlich trotzdem nicht gemeint sein So ist es. Es gibt auch irgendwo die "erst recht"-Rechtsprechung, finde sie aber gerade nicht. Finde auf die Schnelle nur Landgericht Hagen Az. 10 S 35/07: Wer über einen abgesenkten Bordstein fährt, muss grundsätzlich Vorfahrt gewähren, unabhängig von der Länge der Bordsteinabsenkung. Man darf auch nicht die Parkverbotsregel vergleichen, weil die einen anderen Ansatz hat. Parkverbot nur bei abgesenktem Bordstein => enge Auslegung. Nachrang sogar bei abgesenktem Bordstein => weite Auslegung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 806 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
eine der vier beteiligten Straßen ist ein Rad- und Gehweg. Der Radfahrer kommt von diesem und will geradeaus. Fährt er dann auf die Fahrbahn ein? Ich würde mal annehmen, dass er am Ende seines Radweges vor Beginn der Fahrbahn in unzulässiger Weise fahrend den Gehweg kreuzen müsste. Damit wäre sein Vorrang rvl Geschichte. An welcher Stelle bin ich jetzt fclash abgebogen? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Ich würde mal annehmen, dass er am Ende seines Radweges vor Beginn der Fahrbahn in unzulässiger Weise fahrend den Gehweg kreuzen müsste. Wieso das? Das muss genausowenig sein wie bei "normalen" Straßen oder Fahrradstraßen. Üblicherweise werden an Kreuzungen die Gehwege unterbrochen, so dass die Fahrbahnen sich ohne zu überquerende Sonderwege kreuzen. Das kann auch bei einem Radweg so sein. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 806 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Stimmt auch wieder.
Aber ist das nicht Diskriminierung der Zufußgehenden? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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#18
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Das ist genauso eine Diskriminierung der "Zufußgehenden" wie es eine Diskriminierung der Autofahrenden ist nicht den Gehweg benutzen zu dürfen oder beim Abbiegen Zufußgehende sogar beim Queren der Fahrbahn durchlassen zu müssen.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.03.2023 - 23:27 |