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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90483 ![]() |
![]() Vielen Dank an das gesamte Forum und alle User für die tollen und konstruktiven Antworten. Nun zu mir und meiner Geschichte: Anfang 2016 habe ich eine Vekehrskontrolle gehabt, in welcher ich positiv auf Cannabis getestet wurde. Werte: 3.2 ng THC // 80ng THC-COOH. Konsum: regelmäßig am Wochenende. Kein Trennvermögen. Kontrolle erfolgte 4 Stunden nach letzten Konsum. Bluentnahme circa 7 Stunden später. Januar 2018 habe ich meine MPU mit Abstinenznachweis von 12 Monaten und zumkünftiger Abstinenz bestanden. Bis heute bin ich Abstinent von normalen Cannabisblüten. Nun meine Frage: Ich habe im September 2022 einmalig 3G CBD Blüten und 5G HHC-Hash von einer bekannten deutschen Seite mit Versand aus DE bestellt. Heute habe ich ein Schreiben der Polizei erhalten das mir der Erwerb und Besitz von 3G Cannabis und 5G Hash vorgeworfen wird. Ich gehe von einer späteren Einstellung des Verfahrens aus. Kommt da etwas von der FSST? Gibt es rechtliche Grundlagen? Es gibt ja weder Bezug zum Strassenvekehr, kein Konsumnachweis, noch ist HHC im BTMG, AMG, oder NPSG aufgeführt. Ich persönlich bin clean seit meiner ersten MPU, bis auf den Konsum der oben genannten Subtanzen. Der Konsum erfolgte im September/ Oktober 2022. Somit ist mein Haar auch seit mindestens Mitte Dezember clean. Mit anderen Worten mein Haarschnitt erlaubt eine maximal Probe von 4cm… Was habe ich also als Konsequenz von der FSST zu erwarten? Muss ich eine erneute MPU machen? Oder ÄG? Ich freue mich sehr auf eure Antworten. Viele Grüße Tarzan33 |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1357 Beigetreten: 22.08.2018 Mitglieds-Nr.: 84039 ![]() |
Wenn du Substanzen nicht unters BtMG fallen (davon ist jetzt mal auszugehen), ist nichts zu befürchten. Falls doch, kann es ein ärztliches Gutachten geben, um zu schauen, ob du das Bestellte auch konsumiert hast.
Von einer Aussage im Strafverfahren ist dringend abzuraten. Deshalb auch der Einladung der Polizei zur Vernehmung nicht folgen. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90483 ![]() |
Hallo Panzerkröte,
Vielen Dank für deine Antwort. Streng genommen mit neuen Urteil vom BGH sind ja CBD Blüten und CBD Hash (worum es in der Anzeige geht) unter Paragraph 31 Anlage 2 BTMG als normales Cannabis einzuordnen. Was natürlich wissenschaftlicher völliger Mumpitz ist aber das ist ja egal. Daher hätte ich also im schlimmsten Fall ein äG zu erwarten? Sollte ich dafür explizit einen Vekehrspsychologen zur Beratung aufsuchen? Was sollte ich dann für den Fall im äG erzählen? Die wahre Geschichte wie ich sie geschrieben habe? Ich mein für den Fall wird ja in meinen Proben ( Haar oder Urin) nichts gefunden. Finde das alles bisschen komisch. Vorallem weil überall die Legalität beworben wird. Was aber offensichtlich ein Trugschluss ist. Viele Grüße |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1357 Beigetreten: 22.08.2018 Mitglieds-Nr.: 84039 ![]() |
Im äG geht es nur darum, das Konsummuster festzustellen und nicht um das Verhaltensmuster des Betroffenen. Deshalb ist psychologischer Rat unnötig. Da braucht es auch keine Vorbereitung außer von Btm Abstand zu nehmen und dann unauffällige Proben abzugeben.
Lass das einfach auf dich zukommen und sitze das schweigend aus, eine Einstellung des Verfahrens ist wahrscheinlich und dann ist der Käse auch im Regelfall gegessen. Ja, bei den ganzen Designerdrogen, (angeblichem) CBD und dem restlichen (halb)syntethischen Zeug ist die Rechtslage nicht gerade einfach und es kommt auf viele Faktoren an. Viele Händler machen es sich hier zu einfach und verschweigen/ignorieren die gefährlichen Grauzonen. Dann gibt es die Ermittlungsverfahren, weil die Polizei in diesen Grauzonen erstmal Licht ins Dunkle bringen und ermitteln muss. Genau deswegen sollte man auf keinen Fall unbedarft eine Aussage tätigen. |
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90483 ![]() |
Vielen vielen Dank für deine schnellen und präzisen Antworten.
Das ich keine MPU zu erwarten habe und keinen FE Verlust beruhigt mich. Falls es zum äG kommt werde ich mich wieder melden! Dann können wir ja alles weitere besprechen. Abstand behalte ich weiterhin bei. Die Bestellung war mir eine Lehre und ich sehe es als Warnschuss an. Für weitere Meinungen bin ich offen und ich würde mich freuen falls sich noch jemand meldet. Ich denke es wird einigen Menschen wie mir gehen, denn dieser ganze CBD- Blüten und HHC Markt wächst rasant und die meisten Leute wissen nichts von der Illegalität. Bei uns an der Tanke wird es ja auch verkauft ^^. Vielleicht kann dieser Thread ja in Zukunft Leuten die Ungewissheit nehmen, wenn sie ebenfalls wie ich, eine Anzeige wegen CBD Bestellung aus dem Netz erhalten! |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26042 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
ich sehe kein äG. Und selbst wenn: Du hast das Zeug bestellt, als es da war, kamen Dir Bedenken ob es wirklich legal ist und dann hast Du es weggeworfen, war doch so, oder? Daraus kann Dir niemand einen Vorwurf machen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Wie kam es denn überhaupt zu der Anzeige? Wurde das Zeug beschlagnahmt und ist nie bei Dir angekommen? Oder wurde der Shop im Nachhinein hochgenommen und die Behörden sind an die Kundendaten gekommen?
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1510 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 ![]() |
…? Wurde das Zeug beschlagnahmt und ist nie bei Dir angekommen? …? Wenn man weiter oben liest:Zitat Der Konsum erfolgte im September/ Oktober 2022. scheint die Bestellung ihn erreicht zu haben; anderenfalls kann ich mir das nur schlecht vorstellen. ![]() -------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Oh, klassischer Fall von "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" meinerseits.
Ist das jetzt zusammen mit Paragraph 31 so zu interpretieren, dass dann der Händler sämtliche Daten offen gelegt hat, um sein eigenes Strafmaß zu mildern bzw. sich mit den Behörden besser zu stellen? Mich wundert das ganze ein wenig, weil mein Kenntnisstand bisher war, dass die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sich, wenn überhaupt, für die Händler von CBD und nicht für die Käufer interessiert. Zumindest hab ich das bei zugehörigen Meldungen immer herausgelesen, dass den Kundendaten nicht nachgegangen wird (zumal sehr geringe Menge im vorliegenden Fall). Mit hhc kenne ich mich nicht aus. Daher meine Nachfrage. Ich bin voreilig davon ausgegangen, dass die Polizei Pflanzenmaterial mit unbekannten Inhaltsstoffen beschlagnahmt hat und die Anzeige erfolgte, weil sie ohne Analyse von "normal THC haltigen" Produkten ausgegangen sind. |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90483 ![]() |
Hallo John,
Danke für deine Nachricht. Ich beantworte dir deine Frage nach meinen laienhaften juristischen Kenntnisstand: Also laut BtmG: - Alle Bestandteile der Cannabis-Pflanze sind verboten. - Ausnahme: Pflanzenteile mit unter 0.2% THC Wann darf an wen verkauft werden? - an Händler B2B immer - an Privatpersonen nur dann, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Laut Urteil vom BGH Ende 2022: „Der Missbrauch zu Rauschzwecken ist bei einem THC Gehalt von 0,0001% bis 0,2% eben NICHT ausgeschlossen.“ Ergo CBD- Blüten mit <0,2 % THC sind illegal und zu handhaben wie „scharfes Cannabis“. Daher auch die Anzeige. Der CBD- Händler ist also ein Grossdealer der fleißig Steuer an den Staat zahlt. Dieser wurde hochgenommen und pauschal an alle Kunden eine Massenanzeige geschrieben. Darunter auch ich. Es wurde weder etwas abgefangen, noch wurde ich beim bestellen o.a erwischt. Die Anzeige erfolgt rein aus dem 10 Jahre zu speichernden Verkaufsbüchern. Thema HHC: Dieses ist seit 1960 bekannt. Fällt nicht unter AMG, BtmG, NpsG. Darf also als Monosubstanz gehandelt werden. ABER nicht in Verbindung mit Blüten oder Hasch, denn wie oben geschrieben, Missbrauch zu Rauschzwecken ist nicht ausgeschlossen! Hoffe ich konnte die Frage beantworten. Viele Grüße |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3553 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Grüß Gott, darf ich hier mal reingrätschen mit einer Querfrage?
Wie kommt man auf die Idee, dass man illegale Sachen von einem deutschen Händler mit deutschem Versand bestellt und NICHT erwischt wird? Akzeptieren diese Händler wirklich nur nicht nachvollziehbare Geldtransfers? Und adressieren die jedes Paket von Hand und liefern sie persönlich beim nächsten Paketshop ein? Sobald man Paypal etc. akzeptiert und Pakete (n>1) schon zuhause freimacht, ist doch der Empfänger "festgehalten". Oder nimmt man das einfach in Kauf, dass früher oder später eine Anzeige wegen Drogen-wasauchimmer kommt? -------------------- Feuerwehr - mit Stolz und Ehre
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.03.2023 - 23:54 |