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11.03.2023, 12:41
Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 12.02.2019 Mitglieds-Nr.: 84804 |
vor ein paar Wochen stand unser Auto offenbar ohne Parkausweis auf einem Parkplatz der Par& Control. Jetzt kam eine Zahlungsaufforderung über 30€ + 5,85€ Halterermilung + 3,50€ Mahnkosten. Erste Zahlungsaufforderung kam bisher nicht, deswegen wundert mich die Mahngebühr etwas. Wer gefahren ist, weiß ich nicht - es kommen 3 unterschiedliche Personen in Frage. Lässt sich jetzt nach einem Monat auch nicht rekonstruieren, das Auto steht dort öfter, allerdings mit Parkscheibe und nur so lange wie erlaubt. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich tendiere dazu, einfach den Gesamtbetrag zu zahlen und das abzuhaken. Dann zahle ich das einfach als Halter, auch wenn ich es nicht war. Ist wahrscheinlich die sinnvollste Vorgehensweise, oder? Rein interessehalber: Wie sieht das rechtlich aus? |
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11.03.2023, 14:33
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Wenn du Lust auf Streit hast und dich ärgern willst, kannst du die Kosten der Fahrerermittlung bestreiten, die darf nicht an den Halter gehen sondern nur an den Fahrer....denn nur der Fahrer hat die AGB akzeptiert....die Mahnkosten...die solltest du wohl auf deinen Fahrer umlegen....denn der hatte ein schönes direkt fälliges Ticket am Scheibenwischer was er wohl ignoriert hat....
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11.03.2023, 15:44
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 783 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 |
Das einzige Mal, dass ich für so etwas belangt würde, hatte ich kein Ticket am Fahrzeug. Kam nur per Post, jedoch ohne Mahngebühren.
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11.03.2023, 23:15
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Es gibt beide Varianten.
Und weil P&C zu den seriöseren Firmen zählt, kommt die Mahngebühr beim ersten postalischen Schreiben eigentlich nur, wenn eine Zahlungsaufforderung am Auto hinterlassen wurde. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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12.03.2023, 22:42
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 7 Beigetreten: 04.08.2016 Mitglieds-Nr.: 79436 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:46 |