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> Ende einer Busspur ist wo ????, Abschleppen von einer Busspur
Brummelbär
Beitrag 10.03.2023, 18:08
Beitrag #1


Neuling


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Doppelfahrbahn mit Grünstreifen in der Mitte und man wendet an einer Unterbrechung des Grünstreifens um ca.15 Meter weiter auf der anderen Straßenseite unter dem Schild Busspur Mo.-Fr. an einem Samstag zu parken.
Nach einer guten Stunde Besuch im Seniorenheim ist das Auto abgeschleppt mad.gif
Begründung: 400 Meter zuvor also weit weg von der Wendemöglichkeit durch die Unterbrechung des Mittelstreifens steht ein Schuld Busspur mit dem
Hinweis Mo.-Sa. ...........Argument das gilt bis zum nächsten Schild - also bis zu dem Schild unter dem ich parkte und deshalb wurde abgeschleppt.
Hätte gerne ein Bild der Situation beigefügt - bin aber noch nicht fit ob und wie das geht........
Auf dem Schild stand keinerlei Hinweis, das davor die Busspur auch Samstag gilt.........
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blackdodge
Beitrag 10.03.2023, 18:46
Beitrag #2


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Anleitung zum Einstellen von Bildern siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95167


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Söne spitze Steine
Beitrag 11.03.2023, 15:28
Beitrag #3


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Nach meinem Verständnis gilt eine Busspur mit Zeichen 245 bis zur nächsten Kreuzung respektive Zeichen 245 mit dem Zusatzzeichen Ende. Alleine aufgemalte Hinweise „Bus“ sind keine Busspuren.


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reckoner
Beitrag 13.03.2023, 00:02
Beitrag #4


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Hallo,

Zitat
... unter dem Schild Busspur Mo.-Fr. an einem Samstag zu parken.
Also direkt vor dem Ende der samstäglichen Busspur, ja?
Dann könnte imho das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sein (die Busspur war ja eh zu Ende). Das juristisch durchzusetzen wird aber sicher nicht einfach (ohne Anwalt wohl chancenlos), und aufgrund des Kostenrisikos wahrscheinlich nicht sinnvoll (oder bist du rechtschutzversichert?).

Zitat
... und man wendet ...
Speziell dann hat man sich noch umfangreicher zu vergewissern, dass dort parken nicht verboten ist.
Da du das aber praktisch getan hast und sicher nicht damit rechnen musstest, dass es zeitliche Unterschiede bei der Busspur gibt, sehe ich gute Chancen gegen ein mögliches Bußgeld erfolgreich vorzugehen (Irrtum). Nur bedeutet das nicht automatisch, dass auch das Abschleppen unzulässig war, und darum geht es dir ja sicher in erster Linie.

Zitat
Nach meinem Verständnis gilt eine Busspur mit Zeichen 245 bis zur nächsten Kreuzung
Da wäre die Frage, ob man eine solche Grünstreifen-Unterbrechung als Kreuzung ansehen kann? Ich tendiere dagegen, möchte das aber auch nicht grundsätzlich ausschließen (es gibt da Straßen bei denen die beiden Richtungen so weit auseinander liegen, dass die Verbindungen eigene Straßen sind).

Fotos wären toll, oder die genaue Örtlichkeit.

Stefan
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