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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90477 ![]() |
Nach einer guten Stunde Besuch im Seniorenheim ist das Auto abgeschleppt ![]() Begründung: 400 Meter zuvor also weit weg von der Wendemöglichkeit durch die Unterbrechung des Mittelstreifens steht ein Schuld Busspur mit dem Hinweis Mo.-Sa. ...........Argument das gilt bis zum nächsten Schild - also bis zu dem Schild unter dem ich parkte und deshalb wurde abgeschleppt. Hätte gerne ein Bild der Situation beigefügt - bin aber noch nicht fit ob und wie das geht........ Auf dem Schild stand keinerlei Hinweis, das davor die Busspur auch Samstag gilt......... |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Willkommen im Forum
Anleitung zum Einstellen von Bildern siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95167 -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Nach meinem Verständnis gilt eine Busspur mit Zeichen 245
![]() -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat ... unter dem Schild Busspur Mo.-Fr. an einem Samstag zu parken. Also direkt vor dem Ende der samstäglichen Busspur, ja?Dann könnte imho das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sein (die Busspur war ja eh zu Ende). Das juristisch durchzusetzen wird aber sicher nicht einfach (ohne Anwalt wohl chancenlos), und aufgrund des Kostenrisikos wahrscheinlich nicht sinnvoll (oder bist du rechtschutzversichert?). Zitat ... und man wendet ... Speziell dann hat man sich noch umfangreicher zu vergewissern, dass dort parken nicht verboten ist.Da du das aber praktisch getan hast und sicher nicht damit rechnen musstest, dass es zeitliche Unterschiede bei der Busspur gibt, sehe ich gute Chancen gegen ein mögliches Bußgeld erfolgreich vorzugehen (Irrtum). Nur bedeutet das nicht automatisch, dass auch das Abschleppen unzulässig war, und darum geht es dir ja sicher in erster Linie. Zitat Nach meinem Verständnis gilt eine Busspur mit Zeichen 245 bis zur nächsten Kreuzung Da wäre die Frage, ob man eine solche Grünstreifen-Unterbrechung als Kreuzung ansehen kann? Ich tendiere dagegen, möchte das aber auch nicht grundsätzlich ausschließen (es gibt da Straßen bei denen die beiden Richtungen so weit auseinander liegen, dass die Verbindungen eigene Straßen sind).Fotos wären toll, oder die genaue Örtlichkeit. Stefan |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:09 |