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> Baustelle innerorts mit 30km/ Beschilderung
Adabei
Beitrag 10.03.2023, 11:15
Beitrag #1


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Gegeben sei eine innerörtliche Straße mit 2 Fahrstreifen in jede Richtung. Auf einem rechten Fahrstreifen befindet sich eine Baustelle, wegen der die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. An dieser Baustelle wird regelmäßig geblitzt.

Ich finde diese Beschränkung auf die 30 km/h ungewöhnlich, zumal bei Baustellen auf der BAB , wo ein Fahrstreifen gesperrt ist, die Geschwindigkeit auf 80 km/ begrenzt ist und auf der BAB höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als in der Stadt.

Ist diese Begrenzung innerörtlich auf 30 km/h zulässig? Wo kann man das nachlesen?


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Was weiß eigentlich der Weißwein?
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Baghira
Beitrag 10.03.2023, 11:48
Beitrag #2


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In Hamburg sind Baustellen regelmäßig mit 30km/H beschildert. Zum einen, weil es Innerorts Fußgänger gängig sind.

Auf der Autobahnbaustelle laufen in aller Regel nur die Bauarbeiter herum, die wissen, wie man sich zu schützen hat.

Innerörtlich verändern innerhalb einer Baustelle die Fahrbahnführung doch mal, sodass es besser ist, wenn der Verkehr langsamer geführt wird. Dann fahren auch dann und wann Radfahrer thread.gif whistling.gif durch die Baustelle, um die Umleitung für die Fußgänger, die eh gerne mal mit "Radfahrer absteigen" beschildert werden. Die Länge der Baustelle ist innerörtlich deutlich kürzer, als auf der Autobahn.Da ist 30km/H nicht mit so viel Zeitverlust zu rechnen. Höchstens, wenn die Anzahl der Baustellen groß ist.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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auchdasnoch
Beitrag 10.03.2023, 11:50
Beitrag #3


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Ein Tempolimit von 30 km/h im innerörtlichen Baustellenbereich ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Vielfach findet man dieses Limit innerorts auch ganz ohne Baustelle. Ein Vergleich mit einer Autobahnbaustelle hinkt gewaltig, weil erfahrungsgemäß auf der Autobahn weniger Fußgänger, Kinder und Radfahrer unterwegs sind. Zudem kann das Tempo auch im Bereich einer Autobahnbaustelle durchaus weiter reduziert werden. Bei engen Fahrstreifen oder engen Fahbahnverschwenkungen ist ein Limit auf 60 km/h nicht unüblich. In seltenen Ausnahmefällen wird das Tempolimit sogar auf 40 km/h reduziert.

Nachlesen kann man das z.B. hier.
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meisterLars
Beitrag 10.03.2023, 11:52
Beitrag #4


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Im Prinzip läuft es so, dass das Bauunternehmen oder auch ein vom Bauunternehmen beauftragter Verkehrsdienstleister einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung einschließlich Verkehrszeichenplan bei der Stadt oder beim Kreis stellt.
Wird dieser genehmigt, dann ist die Baustelle so abzusichern, wie es der Verkehrszeichenplan vorgibt. Und wenn dort, aus welchen Gründen auch immer, 30km/h angeordnet wurden, dann ist das halt so.

Btw, finde ich mal gut, dass auch innerorts an Baustellen geblitzt wird. Das hab ich mir schon oft für unsere Baustellen mal gewünscht, da sich eigentlich grundsätzlich nicht an Geschwidigkeitsbeschränkungen gehalten wird.
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TAK
Beitrag 13.03.2023, 10:23
Beitrag #5


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bei der Anordnung von 30km/h an Baustellen scheiden sich ja ein wenig die Geister... An manchen Baustellen mag das absolut sinnvoll sein und wie man am TE sieht wohl auch erforderlich....

Im Grunde sind die 30km/h jedoch eher überflüssig und ich verzichte auch in 95% der Anordnungen darauf. Denn bereits das VZ 123 besagt, dass die Geschwindigkeit den örtlichen Baustellenverhältnissen anzupassen und entsprechend zu verringern ist... dies können unter Umständen auch weniger als 30km/h sein, die hier dann erforderlich sind... Eine Anordnung von 30km/h besagt aber, dass ein Passieren der Baustelle mit 30km/h gefahrlos möglich ist... Dies als Verkehrsbehörde im Vorfeld einer Maßnahme bereits zu beurteilen ist (gerade bei manchen Baufirmen) schon eine Herausforderung...

Das Blitzen bei den 30km/h klingt auf den ersten Blick etwas nach Abzocke wenn man keine weiteren Infos hat... Wenn sich die Verkehrsbehörde aber bewusst für die 30km/h entschieden hat (Gründe gibt es hier ja auch dafür, u.a. wenn davor eine deutlich höhere Geschwindigkeit galt), dann macht das Blitzen aber auch wieder absolut Sinn...

@meisterLars absolute Zustimmung... wie teilweise an Baustellen gefahren wird geht echt auf keine Kuhhaut...


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rapit
Beitrag 13.03.2023, 10:31
Beitrag #6


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Zitat (TAK @ 13.03.2023, 10:23) *
Eine Anordnung von 30km/h besagt aber, dass ein Passieren der Baustelle mit 30km/h gefahrlos möglich ist...

Was? Du ordnest doch eine Höchstgeschwindigkeit an, und nicht laugh2.gif


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TAK
Beitrag 13.03.2023, 10:36
Beitrag #7


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natürlich, aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit besagt ja, dass es mit 30 gehen muss.... dass der Fahrer bei Schneeglätte o.ä. seine Geschwindigkeit trotzdem anpassen muss steht ja auf einem anderen Blatt Papier... aber mit 30 sollte man trotzdem bei normalen Verhältnissen durchkommen... d.h. wenn ich da Schlaglöcher, über die Straße verlegte Kabelbrücken, oder regelmäßig Kies auf der Fahrbahn habe, dann könnte man hier bei 30km/h doch Probleme bekommen...


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rapit
Beitrag 13.03.2023, 11:27
Beitrag #8


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Jaja, ich weiß, komische Einstellung mancher Gerichte...

Ich war ja ein Freund des leider abgeschafften viereckigen blauen Schildchens "Richtgeschwindigkeit", und fände sowas toll:
Aber das geht ja nicht mehr sadwalk.gif


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Explosiv
Beitrag 13.03.2023, 11:30
Beitrag #9


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Die 30 entbindet nicht vom Sichtfahrgebot. Auf einer Landstraße mit T70 kann es auch Kurven geben, die besser mit deutlich weniger durchfahren werden. Da dies offensichtlich ist, braucht es nicht extra ausgeschildert zu werden.
Ähnlich bei T30 iGO. Wenn da Schwellen, Kölner Teller oder ähnliches installiert wurden, weil die schlecht sozialisierten Führer der KFZ sonst nicht zu bändigen sind, ist es auch oft ratsam, langsamer drüber zu fahren, wenn einem seine Plomben lieb sind.

Bei Baustellen ähnlich. T30 für normales Durchfahren, liegt was auf der Fahrbahn oder sind Tätigkeiten press neben der Fahrbahn, fährt man dort entsprechend langsamer. Ich habe die angeordneten T30 noch nie als garantiert sichere Geschwindigkeit angesehen.

Nur hätte ich es auch gerne, wenn das T30 entweder zusammen mit Z123 am gleichen Mast wäre, oder eben hinter der Baustelle wieder aufgehoben würde.
Bin gestern noch in der Eifel durch eine Baustelle mit dauerhaft T70, dann 50 und 30, allesamt solo an eigenen Masten, durchgefahren. Sonntags keine Tätigkeiten, Fahrbahn breit und einwandfrei befahrbar, T 30 sowas von unnötig. Und natürlich nicht aufgehoben, erst nen halben Kilometer später kommt ein erneutes festes T70. Da braucht es schon Nerven, nicht vorher zu beschleunigen.
Angeordnete Tempi ohne Aufhebung sind die Pest und untergraben die Bereitschaft, sich an Tempi zu halten.


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