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> Mahnschreiben bei Verwarnung
ellschi
Beitrag 09.03.2023, 22:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe als PKW-Halter ein Verwarnungsangebot über 55 € wegen des Verdachts einer OWi erhalten. Das war vor acht Wochen.

Das Verwarnungsangebot habe ich nicht angenommen.
Ich warte auf den Bußgeld- oder den Kostenbescheid.

Seither bekomme ich alle zwei Wochen Mahnschreiben von der Verfolgungsbehörde mit dem Betreff „Erinnerung“.
Inhalt der Mahnschreiben ist die Aufforderung, die Verwarnung zu bezahlen.

Dass es für die Behörde lukrativer ist, 55 € per Verwarnung einzunehmen als 23,50 € per Kostenbescheid, ist klar, jedoch:
Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig?

Gruß Jens
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GM_
Beitrag 09.03.2023, 22:50
Beitrag #2


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Lass sie doch schreiben. Ich kriege auch immer Erinnerungen, wenn ich für den Firmenwagen das Verwarnungsgeld nicht bezahlt habe. Einfach aussitzen.


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HaWeThie
Beitrag 10.03.2023, 07:02
Beitrag #3


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Zitat
Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig?
Zulässig ja - aber extrem ungewöhnlich


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Kai R.
Beitrag 10.03.2023, 09:38
Beitrag #4


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man könnte freundlich mitteilen, dass der Fahrer nicht bekannt ist. Dann sollte gleich der Halterkostenbescheid kommen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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ellschi
Beitrag 10.03.2023, 16:48
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Kai R. @ 10.03.2023, 09:38) *
man könnte freundlich mitteilen, dass der Fahrer nicht bekannt ist. Dann sollte gleich der Halterkostenbescheid kommen.


Damit würde ich ja eine etwaige Verjährung unwahrscheinlicher machen.
Abgesehen von der Mühe.

Zitat (HaWeThie @ 10.03.2023, 07:02) *
Zitat
Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig?
Zulässig ja - aber extrem ungewöhnlich


§ 56 Abs.2 OWiG:
Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt.

Ich lese das so, dass der Betroffene sein Einverständnis mit der Verwarnung konkludent durch Zahlung signalisiert.

Zahlt er nicht, ist er nicht einverstanden.

Dieses Nichteinverständnis wird durch die Behörde durch die Mahnungen ignoriert.

Mitarbeiter des Ordnungsamts könnten doch auch Hausbesuche machen, um dem Betroffenen ins Gewissen zu reden.

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Ernschtl
Beitrag 10.03.2023, 23:46
Beitrag #6


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Kannst du deinen letzten Satz etwas genauer erläutern?
Bei mir stünde dieser "Mitarbeiter" 6m von meiner Haustüre entfernt, weiter kommt er nicht an mich ran. Die Nachbarschaft könnte zuhören.
Ich stelle mir solch eine Konversation momentan sehr interessant vor.


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ellschi
Beitrag 11.03.2023, 01:29
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Ernschtl @ 10.03.2023, 23:46) *
Kannst du deinen letzten Satz etwas genauer erläutern?


Die chinesische Lösung wäre auch diskussionswürdig:

Eine große Leinwand in der Mitte des Ortes mit den Namen aller Betroffenen, die noch nicht bezahlt haben.

Zahlt man nicht, gibt`s zwei negative Sozialpunkte. Zahlt man sofort, gibt`s drei positive.

Diskutiert man über die Verwarnung im Verkehrsportal, droht die Abschiebung nach Nordkorea.
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TAK
Beitrag 13.03.2023, 10:31
Beitrag #8


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die Frage ist natürlich wie die "Mahnung" wirklich betitelt ist...

Zu meiner Bußgeldstellenzeit hat man den Vorgang 4 Wochen nach Verwarnung als Wiedervorlage zu Gesicht bekommen wenn diese nicht bezahlt wurde... Wenn du jetzt viel zu tun hast, dann machst einfach nochmal ne Zahlungserinnerung raus und bekommst den Vorgang dann, wenn er verjährt ist um den Kostenbescheid zu machen...

Wenn du etwas mehr Zeit hast und das Foto auch was taugt, dann schauste dir den Vorgang eben etwas genauer an, vergleichst Geburtsdatum des Halters und schaust dir den Fahrer an und forderst eben beim zuständigen Meldeamt ein Passbild an und dann sieht man weiter... analog dazu eben das ganze wenn das Alter auf mögliche Kinder deutet, dann schreibt man das EMA an mit der Bitte um ÜBermittlung Passbild von den Söhnen bzw. Töchtern...

Allgemein war es bei uns zumindest so, dass man sich mit den Verwarnungen nicht zu sehr aufgehalten hat - einfach weil Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag stand... bei kleineren Bußgeldstellen mag das wiederum anders gehandhabt worden sein...


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GM_
Beitrag 17.03.2023, 04:24
Beitrag #9


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Zitat (TAK @ 13.03.2023, 11:31) *
Allgemein war es bei uns zumindest so, dass man sich mit den Verwarnungen nicht zu sehr aufgehalten hat - einfach weil Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag stand...

Gute Einstellung. dry.gif

Und ehrliches Geständnis, dass es am Ende eben doch um den Ertrag geht. thumbup.gif


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mir
Beitrag 17.03.2023, 07:42
Beitrag #10


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Der Ertrag entspricht ja auch der Schwere der OWi nach Bewertung des Gesetzgebers. Insofern ist das völlig in Ordnung. Und da gab's ja auch einige interessante Korrekturen in den letzten Jahren.


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HaWeThie
Beitrag 17.03.2023, 07:47
Beitrag #11


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Ertrag ist nicht Gewinn.
Zitat
Die chinesische Lösung wäre auch diskussionswürdig:
hast du die Ironieschilder vergessen? Wenn nicht: geht's noch?


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TAK
Beitrag 17.03.2023, 09:22
Beitrag #12


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@GM es geht letztlich um die Verhältnismäßigkeit...

und wenn ich am Montag zu meinem Chef gehe und ihm sage "ich konnte am Freitag den Bußgeldbescheid für Fahrer XY, (der mit ner Überschreitung von 45km/h an ner Schule geblitzt wurde und 2 Monate FV bekommen hätte) nicht mehr machen, weil ich mit der Ermittlung eines Fahrers der wegen 6km/h Überschreitung doch stolze 10€ zahlen musste beschäftigt war, dann würde mir mein Chef glaube zurecht den Vogel zeigen...

Wenn du ausreichend Zeit hast, dann machst du auch bei Verwarnungen dein ganz normaler Geschäft und versuchst alle zu ermitteln... - da gingen von mir auch schon Verwarngeldangebote in Länder, in denen man gar nicht vollstrecken kann - aber wenn die Daten von der Mietwagenfirma mitgeteilt wurden, dann schickt man eben auch die Verwarnung dorthin raus - wenn bezahlt wird ist gut, wenn nicht, hat mans wenigstens versucht...


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