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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 7 Beigetreten: 04.08.2016 Mitglieds-Nr.: 79436 ![]() |
ich habe als PKW-Halter ein Verwarnungsangebot über 55 € wegen des Verdachts einer OWi erhalten. Das war vor acht Wochen. Das Verwarnungsangebot habe ich nicht angenommen. Ich warte auf den Bußgeld- oder den Kostenbescheid. Seither bekomme ich alle zwei Wochen Mahnschreiben von der Verfolgungsbehörde mit dem Betreff „Erinnerung“. Inhalt der Mahnschreiben ist die Aufforderung, die Verwarnung zu bezahlen. Dass es für die Behörde lukrativer ist, 55 € per Verwarnung einzunehmen als 23,50 € per Kostenbescheid, ist klar, jedoch: Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig? Gruß Jens |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Lass sie doch schreiben. Ich kriege auch immer Erinnerungen, wenn ich für den Firmenwagen das Verwarnungsgeld nicht bezahlt habe. Einfach aussitzen.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig? Zulässig ja - aber extrem ungewöhnlich
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
man könnte freundlich mitteilen, dass der Fahrer nicht bekannt ist. Dann sollte gleich der Halterkostenbescheid kommen.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 7 Beigetreten: 04.08.2016 Mitglieds-Nr.: 79436 ![]() |
man könnte freundlich mitteilen, dass der Fahrer nicht bekannt ist. Dann sollte gleich der Halterkostenbescheid kommen. Damit würde ich ja eine etwaige Verjährung unwahrscheinlicher machen. Abgesehen von der Mühe. Zitat Sind solche Mahnschreiben überhaupt zulässig? Zulässig ja - aber extrem ungewöhnlich§ 56 Abs.2 OWiG: Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Ich lese das so, dass der Betroffene sein Einverständnis mit der Verwarnung konkludent durch Zahlung signalisiert. Zahlt er nicht, ist er nicht einverstanden. Dieses Nichteinverständnis wird durch die Behörde durch die Mahnungen ignoriert. Mitarbeiter des Ordnungsamts könnten doch auch Hausbesuche machen, um dem Betroffenen ins Gewissen zu reden. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10053 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Kannst du deinen letzten Satz etwas genauer erläutern?
Bei mir stünde dieser "Mitarbeiter" 6m von meiner Haustüre entfernt, weiter kommt er nicht an mich ran. Die Nachbarschaft könnte zuhören. Ich stelle mir solch eine Konversation momentan sehr interessant vor. -------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 7 Beigetreten: 04.08.2016 Mitglieds-Nr.: 79436 ![]() |
Kannst du deinen letzten Satz etwas genauer erläutern? Die chinesische Lösung wäre auch diskussionswürdig: Eine große Leinwand in der Mitte des Ortes mit den Namen aller Betroffenen, die noch nicht bezahlt haben. Zahlt man nicht, gibt`s zwei negative Sozialpunkte. Zahlt man sofort, gibt`s drei positive. Diskutiert man über die Verwarnung im Verkehrsportal, droht die Abschiebung nach Nordkorea. |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2619 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
die Frage ist natürlich wie die "Mahnung" wirklich betitelt ist...
Zu meiner Bußgeldstellenzeit hat man den Vorgang 4 Wochen nach Verwarnung als Wiedervorlage zu Gesicht bekommen wenn diese nicht bezahlt wurde... Wenn du jetzt viel zu tun hast, dann machst einfach nochmal ne Zahlungserinnerung raus und bekommst den Vorgang dann, wenn er verjährt ist um den Kostenbescheid zu machen... Wenn du etwas mehr Zeit hast und das Foto auch was taugt, dann schauste dir den Vorgang eben etwas genauer an, vergleichst Geburtsdatum des Halters und schaust dir den Fahrer an und forderst eben beim zuständigen Meldeamt ein Passbild an und dann sieht man weiter... analog dazu eben das ganze wenn das Alter auf mögliche Kinder deutet, dann schreibt man das EMA an mit der Bitte um ÜBermittlung Passbild von den Söhnen bzw. Töchtern... Allgemein war es bei uns zumindest so, dass man sich mit den Verwarnungen nicht zu sehr aufgehalten hat - einfach weil Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag stand... bei kleineren Bußgeldstellen mag das wiederum anders gehandhabt worden sein... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Allgemein war es bei uns zumindest so, dass man sich mit den Verwarnungen nicht zu sehr aufgehalten hat - einfach weil Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag stand... Gute Einstellung. ![]() Und ehrliches Geständnis, dass es am Ende eben doch um den Ertrag geht. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24720 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Ertrag entspricht ja auch der Schwere der OWi nach Bewertung des Gesetzgebers. Insofern ist das völlig in Ordnung. Und da gab's ja auch einige interessante Korrekturen in den letzten Jahren.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Ertrag ist nicht Gewinn.
Zitat Die chinesische Lösung wäre auch diskussionswürdig: hast du die Ironieschilder vergessen? Wenn nicht: geht's noch?
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2619 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
@GM es geht letztlich um die Verhältnismäßigkeit...
und wenn ich am Montag zu meinem Chef gehe und ihm sage "ich konnte am Freitag den Bußgeldbescheid für Fahrer XY, (der mit ner Überschreitung von 45km/h an ner Schule geblitzt wurde und 2 Monate FV bekommen hätte) nicht mehr machen, weil ich mit der Ermittlung eines Fahrers der wegen 6km/h Überschreitung doch stolze 10€ zahlen musste beschäftigt war, dann würde mir mein Chef glaube zurecht den Vogel zeigen... Wenn du ausreichend Zeit hast, dann machst du auch bei Verwarnungen dein ganz normaler Geschäft und versuchst alle zu ermitteln... - da gingen von mir auch schon Verwarngeldangebote in Länder, in denen man gar nicht vollstrecken kann - aber wenn die Daten von der Mietwagenfirma mitgeteilt wurden, dann schickt man eben auch die Verwarnung dorthin raus - wenn bezahlt wird ist gut, wenn nicht, hat mans wenigstens versucht... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 09:47 |