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06.03.2023, 15:42
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90457 |
ich habe eine kurze Frage: Ich habe einen Leasingvertrag abgeschlossen und kann das Fahrzeug demnächst abholen. Als ich den Antrag online gestellt - sprich das 1. Formular ausgefüllt habe, konnte ich aus verschiedenen Abholorten wählen. Der Verkäufer sagte nun am Telefon, es sei nur ein anderer als der von mir gewählte Ort zur Übergabe möglich, weil sich das Fahrzeug eben dort befindet. Im Leasingvertrag steht zum Übergabeort nichts und auch der zuerst von mir gewählte Ort ist nirgends im Vertrag festgehalten. Kann der Leasinggeber nun einseitig den Abholort festlegen? Für mich bedeutet das eine Verdreifachung der Strecke von 200 auf fast 600 km mit entsprechendem Folgeaufwand. Vielen Dank, falls jemand eine Idee dazu hat |
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06.03.2023, 15:46
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 393 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 |
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06.03.2023, 22:39
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 03.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90450 |
Wenn es online war: Hast du vielleicht noch eine E-Mail-Bestätigung über den Abholort?
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10.03.2023, 23:49
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 2 Beigetreten: 07.10.2022 Mitglieds-Nr.: 90031 |
Wenn der Übergabeort im Leasingvertrag nicht festgehalten ist und keine spezifischen Bedingungen hinsichtlich des Abholorts im Vertrag angegeben sind, hat der Leasinggeber in der Regel das Recht, den Abholort einseitig festzulegen.
Allerdings sollte der Leasinggeber in diesem Fall den Kunden darüber informieren und eine angemessene Frist einräumen, damit der Kunde seine Pläne entsprechend anpassen kann. Es ist auch möglich, dass der Kunde eine Vereinbarung mit dem Leasinggeber trifft, um den Abholort zu ändern oder mögliche zusätzliche Kosten für den längeren Weg zu verhandeln. Es ist jedoch wichtig, dass der Kunde den Leasingvertrag sorgfältig prüft und bei Unklarheiten oder Fragen den Leasinggeber kontaktiert, um Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist eine offene Kommunikation und Verhandlung zwischen dem Leasinggeber und dem Kunden ratsam, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. LG, Wilfred Moderativer Hinweis: Inhaltlich stellenweise grob falscher Text, der offensichtlich via chatGPT o.ä. generiert wurde. Der Account des Schreibers ist ein Doppelaccount, der laut unseren Nutzungsbedingungen unzulässig ist. Der Account ist daher gesperrt. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.03.2023, 22:34
Bearbeitungsgrund: Moderativer Eingriff
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11.03.2023, 19:15
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3166 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
ChatGPT, ick hör´ Dir trapsen...
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:38 |