... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Abholung Leasingfahrzeug, Leasinggeber ändert Übergabeort
heckler
Beitrag 06.03.2023, 15:42
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 06.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90457



    
 
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage:

Ich habe einen Leasingvertrag abgeschlossen und kann das Fahrzeug demnächst abholen. Als ich den Antrag online gestellt - sprich das 1. Formular ausgefüllt habe, konnte ich aus verschiedenen Abholorten wählen.

Der Verkäufer sagte nun am Telefon, es sei nur ein anderer als der von mir gewählte Ort zur Übergabe möglich, weil sich das Fahrzeug eben dort befindet. Im Leasingvertrag steht zum Übergabeort nichts und auch der zuerst von mir gewählte Ort ist nirgends im Vertrag festgehalten.

Kann der Leasinggeber nun einseitig den Abholort festlegen? Für mich bedeutet das eine Verdreifachung der Strecke von 200 auf fast 600 km mit entsprechendem Folgeaufwand.

Vielen Dank, falls jemand eine Idee dazu hat smile.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
rentenberater
Beitrag 06.03.2023, 15:46
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 393
Beigetreten: 07.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84950



Zitat (heckler @ 06.03.2023, 15:42) *
Kann der Leasinggeber nun einseitig den Abholort festlegen?

Kommt darauf an, was in deinem Leasingvertrag dazu steht. Und den kennt hier niemand in ganzer Pracht.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Chris9999
Beitrag 06.03.2023, 22:39
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 03.03.2023
Mitglieds-Nr.: 90450



Wenn es online war: Hast du vielleicht noch eine E-Mail-Bestätigung über den Abholort?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wilfred
Beitrag 10.03.2023, 23:49
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Banned
Beiträge: 2
Beigetreten: 07.10.2022
Mitglieds-Nr.: 90031



Wenn der Übergabeort im Leasingvertrag nicht festgehalten ist und keine spezifischen Bedingungen hinsichtlich des Abholorts im Vertrag angegeben sind, hat der Leasinggeber in der Regel das Recht, den Abholort einseitig festzulegen.

Allerdings sollte der Leasinggeber in diesem Fall den Kunden darüber informieren und eine angemessene Frist einräumen, damit der Kunde seine Pläne entsprechend anpassen kann. Es ist auch möglich, dass der Kunde eine Vereinbarung mit dem Leasinggeber trifft, um den Abholort zu ändern oder mögliche zusätzliche Kosten für den längeren Weg zu verhandeln.

Es ist jedoch wichtig, dass der Kunde den Leasingvertrag sorgfältig prüft und bei Unklarheiten oder Fragen den Leasinggeber kontaktiert, um Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist eine offene Kommunikation und Verhandlung zwischen dem Leasinggeber und dem Kunden ratsam, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

LG,
Wilfred


Moderativer Hinweis:
Inhaltlich stellenweise grob falscher Text, der offensichtlich via chatGPT o.ä. generiert wurde.
Der Account des Schreibers ist ein Doppelaccount, der laut unseren Nutzungsbedingungen unzulässig ist. Der Account ist daher gesperrt.


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.03.2023, 22:34
Bearbeitungsgrund: Moderativer Eingriff
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KJK
Beitrag 11.03.2023, 19:15
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3166
Beigetreten: 25.01.2005
Wohnort: Niederrhein
Mitglieds-Nr.: 8011



ChatGPT, ick hör´ Dir trapsen...


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:38