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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 05.03.2023 Mitglieds-Nr.: 90456 ![]() |
Ich noch eine Frage diesmal bezüglich einer Autobahnauffahrt. Vor einem fährt ein lkw auf Autobahn auf, ich habe gelernt das man diesen nicht überholen darf, oder wenn selbst früher schafft auf die Autobahn auf fährt, der vor einem auffahrende gewähren muss. Jetzt gibt viele in den YouTube Kommentare, die StVO hervorziehen und meinen das man in bestimmten Situationen doch rechts vorbei fahren darf. Z.b. wenn der vor einem Auffahrten zu langsam auf die Autobahn auffährt. Aber sie schreiben auch das auf keinen Fall an dem einfädlungsstreifen / beschleunigen streifen stehen bleiben darf, auch wenn man vom Verkehraufkommen keine Chance bekommt drauf zufahren, sollt man bei dem Ende des Streifen trotzdem auf dem standstreifen weiterfahren, weil aus dem stehen heraus schwer ist auf die Autobahn aufzufahren. Aber es gibt Autobahnen, deren einfädlungsstreifen kein beschleunigungstreufen haben oder in eine teilende Autobahn mündet. Darf man nun in diesem Fall den auf Autobahn fahrende Verkehr überholen um vor ihn aufzufahrend ? Darf man im anderen Fall wegen dem Verkehrsaufkommen auf dem standstreifen befahren ? Ich habe nehmlich gelernt, das man wenn man auf die Autobahn auffährt, die vor ihm auffahrende Gewehr lassen müssen . Mit freundliche Grüße Comstorn |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Comstorn,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Kann es sein, dass Dein Fahrlehrer es Dir nicht richtig beigebracht hat oder dass Du nicht richtig zugehört hast, als man dieses wichtige Thema durchgenommen hat? 1.: Der Einfädelungsstreifen (vormals Beschleunigungsstreifen genannt) ist dazu da, dem auffahrenden Verkehr ein reibungsloses Einfahren zu ermöglichen (soweit es eben geht). Auf diesem Einfädelungsstreifen ist es erlaubt, schneller zu fahren als der Verkehr auf der Durchgangsfahrbahn, so dass man die Möglichkeit hat, auch vor einem langsamer fahrenden Fahrzeug mit einem ausreichenden Abstand einzuscheren. Ist es nicht möglich, vor dem Fahrzeug einzuscheren, muss man ggf. die eigene Geschwindigkeit verringern und hinter diesem einscheren. Wichtig: Hier gibt es keinen Reißverschlussverkehr, sondern der Verkehr auf der Durchgangsfahrbahn hat Vorfahrt. Das heißt: die Fahrzeuge auf der Durchgangsfahrbahn müssen weder abbremsen noch den Fahrstreifen wechseln, um Dir das Einscheren zu ermöglichen. Du hast Dich nach diesen Fahrzeugen zu richten und Deine Geschwindigkeit so zu wählen, dass Du diese beim Einscheren nicht behinderst oder gar gefährdest. 2.: Grundsätzlich muss das Einscheren bis spätestens am Ende des Einfädelungsstreifen beendet sein. Sollte dies nicht möglich sein, müsstest Du nach der StVO eigentlich anhalten, aber in aller Regel wird es toleriert, wenn man im Einzelfall mal ein paar Meter auf dem Seitenstreifen weiterfährt, um niemanden unnötig zu gefährden. Ist es dagegen nicht möglich, am Ende des Einfädlungsstreifen weiterzufahren, weil da eine Leitplanke kommt (wie z. B. am Westhofener Kreuz), muss man unter Umständen auch mal komplett anhalten. Auf keinen Fall darf man sich mit Gewalt reindrücken mit dem Gedanken, dass die Fahrzeuge auf der Durchgangsfahrbahn schon Platz machen werden. Noch ein Tipp für den Fall, dass der Verkehr auf der Durchgangsfahrbahn zähfließend ist oder schon stockt: Du solltest nie ganz knapp vor einem LKW einscheren und denken, dass der Dich bzw. Dein Auto schon sehen wird, wenn er wieder anfährt, denn das ist oftmals ein Trugschluss. Besser ist es, so weit vorzufahren, dass Du die komplette Frontscheibe vom LKW in Deinem linken Außenspiegel siehst und erst dann zu wechseln, bzw. stehen zu bleiben und natürlich links zu blinken, denn dann kannst Du davon ausgehen. dass der LKW - Fahrer Dich auch sehen kann. Eine weitere Möglichkeit, wenn die LKW dicht an dicht fahren: Fahre so weit vor, dass Du etwa auf der Hälfte des LKW bzw. Sattelzuges links neben Dir bist, blinke links und beobachte den LKW hinter Dir, ob der die Lücke zu seinem Vordermann so weot vergrößert, dass Du gefahrlos einscheren kannst. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Warum schreibst Du nicht hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=133974&hl= weiter?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Vermutlich, weil es sich um eine völlig andere Frage handelte:
- Dort ging es um das Überholen auf der Ausfädelspur beim Verlassen der Autobahn; - hier dagegen geht es um das (Mit-)benutzen des Standstreifens bei der Auffahrt auf die Autobahn. Doc ![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Wichtig: Hier gibt es keinen Reißverschlussverkehr, sondern der Verkehr auf der Durchgangsfahrbahn hat Vorfahrt. Das heißt: die Fahrzeuge auf der Durchgangsfahrbahn müssen weder abbremsen noch den Fahrstreifen wechseln, um Dir das Einscheren zu ermöglichen. Du hast Dich nach diesen Fahrzeugen zu richten und Deine Geschwindigkeit so zu wählen, dass Du diese beim Einscheren nicht behinderst oder gar gefährdest. Nicht behindern ist häufig nicht möglich und ist auch nicht verlangt. (§1) -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Daß auf dem Einfädelungsstreifen schneller als auf der rechten Fahrspur gefahren werden darf, wurde bereits angesprochen.
Nach den Buchstaben der StVO ist die Mitbenutzung des Standstreifens zum Einfädeln nicht erlaubt, weil dort der Vorgang als Rechtsüberholen gewertet werden kann. Im Einzelfall wird die Benutzung des Standstreifens als Fortsetzung der Einfädelungsspur aus Sicherheitsgründen erlaubt sein, insbesondere dann, wenn der Vordermann sehr langsam auf die rechte Fahrspur wechselt und damit die nachfolgenden Fzf zum Abbremsen zwingt und hinter sich einen (kleinen) Stau verursacht. Hier ist es nicht ratsam, sich da auch noch „hinterzuquetschen“, sondern rechts am ehemaligen Vordermann vorbeizufahren und sich vor diesem einzuordnen. Ich denke dabei an die Spezialisten, die ohne Beschleunigung mit 40-50 km/h auf die Autobahn fahren. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, GM_,
Nicht behindern ist häufig nicht möglich und ist auch nicht verlangt. (§1) stimmt; habe es etwas zu knapp beschrieben. ![]() Korrekt wäre: ....oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 05:59 |