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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Folgendes : Radlader als Zugmaschine ( 4,2 to ) zugelassen zzgl Anhänger 3,2 to. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h . Da ich mittels dieser Kombination von der Handwerkerregelung gebrauch machen kann , benötige ich für die C1E doch nur noch das Ticket vom Doc und nicht noch darüber hinaus noch den Fahrerqualifizierungsnachweis . Habe ich das so richtig interpretiert ? Sollte ich wiederum in ein paar Jahren von dem " großen Lkw- Führerschein " Gebrauch machen, müsste ich doch nur noch den Fahrerqualifizierungsnachweis ( nach Teilnahme an den Modulen ) nachtragen lassen ( vorausgesetzt das das ärztliche Gutachten noch Bestand hat ) . Richtig ? MfG Mücke |
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Beitrag
#2
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 14.07.2012 Wohnort: Pirmasens Mitglieds-Nr.: 64933 ![]() |
Hy,
um den Führerschein zu verlängern sind generell keine Module notwendig. Bei Fahrzeugen bis 45km/h ist auch ohne die Handwerkerregel keine Qualifikation nötig. -------------------- Gruss
Stefan WWAPD |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 19.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72261 ![]() |
Danke für die schnelle Antwort .
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:46 |