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> Räumpfeil *links* hinter der Kreuzung?
WurstCase
Beitrag 02.03.2023, 21:40
Beitrag #1


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Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung bedeutet, dass Linksabbiegende die Kreuzung ungehindert befahren und räumen können. Was aber, wenn der Pfeil gar nicht links hinter der Kreuzung ist, sondern eher mittig (im Bild ist der Standort des Signalgebers rot umrandet)? thread.gif


Bilder © 2023 Google,Bilder © 2023 Maxar Technologies,Kartendaten © 2023 Google,GeoBasis-DE/BKG (©2009)

Zweifelsohne ist dasselbe gemeint, aber müsste er nicht eigentlich am linken Fahrbahnrand sein?
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rapit
Beitrag 02.03.2023, 21:42
Beitrag #2


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Wieso Fahrbahnrand der Gegenfahrbahn? Linker Fahrbahnrand (der Richtungsfahrbahn) ist es doch.

Servicelink: Flughöhe null.


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Rhein-Main
Beitrag 03.03.2023, 11:25
Beitrag #3


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Die Platzierung auf der Mittelinsel ist doch nichts außergewöhnliches und findet sich oft in der Bundesrepublik. Bestens sichtbar und auch wahrnehmbar, wenn ich auf die Kreuzung von etwas weiter weg zugfahre. Wo ist das Problem?
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rapit
Beitrag 03.03.2023, 14:59
Beitrag #4


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Zitat (Rhein-Main @ 03.03.2023, 11:25) *
zugfahre

An BüStra-Anlagen haben Räumpfeile nichts verloren. smartass.gif

scared.gif


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F117
Beitrag 03.03.2023, 21:02
Beitrag #5


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Bestimmt ein Zug'reister ... thread.gif


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WurstCase
Beitrag 11.04.2023, 16:25
Beitrag #6


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Zitat (rapit @ 02.03.2023, 21:42) *
Wieso Fahrbahnrand der Gegenfahrbahn? Linker Fahrbahnrand (der Richtungsfahrbahn) ist es doch.

Es heißt ja aber "links hinter der Kreuzung" und der Kreuzungsbereich erstreckt sich doch eigentlich über die gesamte Straßenbreite.

Und klar, in der Praxis gibt es das oft und wird auch so verstanden wie es gemeint ist. Ist insofern eine rein akademische Frage. "Links hinter der Kreuzung" muss also in diesem Fall ggf. auch als "hinter der Kreuzung und links der Richtungsfahrbahn" verstanden werden. Die Rechtsprechung hat sich damit vermutlich aufgrund des geringen Missverständnispotentials bisher nicht beschäftigen müssen. biggrin.gif
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hk_do
Beitrag 11.04.2023, 21:50
Beitrag #7


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Zitat (WurstCase @ 11.04.2023, 17:25) *
Es heißt ja aber "links hinter der Kreuzung" und der Kreuzungsbereich erstreckt sich doch eigentlich über die gesamte Straßenbreite.


Er umfasst auch noch die Fußgängerfurten, damit steht der Räumpfeil noch nichtmals wirklich hinter der Kreuzung wavey.gif


Zitat
Die Rechtsprechung hat sich damit vermutlich aufgrund des geringen Missverständnispotentials bisher nicht beschäftigen müssen. biggrin.gif


So lange nicht eine Straßenverkehrsbehörde auf die Idee kommt, einen nicht links und/oder nicht hinter der Kreuzung angebrachten Räumpfeil schon während der Grünphase des Gegenverkehrs einzuschalten um im Fall einer Amtshaftungsklage zu sagen "Ätsch, zählt doch überhaupt nicht!" sehe ich irgendwie überhaupt keinen Anlass für irgendwelche gerichtlichen Aktivitäten think.gif
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WurstCase
Beitrag 13.04.2023, 15:04
Beitrag #8


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cheers.gif
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