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> 30 von der Auffahrt zur Bundesstraße> Baustelle, Tempo?
Parkverbot
Beitrag 01.03.2023, 18:18
Beitrag #1


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Guten Abend

Leider schaffe ich es nicht, dass Bild hier von Anfang an sichtbar zu machen.
Ich hätte eine Frage, ausgehend von diesem Bild.

Es handelt sich hier um eine Bundesstrasse.
Vor und nach der Bauchstelle ist 70..
Wenn ich nach dem Ortsschild drauffahren möchte, habe ich aufgrund einer Baustelle (auf der Seite der Auffahrt) das Temposchild 30 stehen.
Nach der Baustelle wird es wieder 70.
Auf meiner Auffahrtseite ist es kurz vor meiner Auffahrt 50 (was aber von der Auffahrt auf für mich nicht sichtbar ist).

Gefühlt würde ich nach der Auffahrt die 30 an der Baustelle beibehalten, da es an besagter Stelle auch noch sehr eng ist.
Die Realität von dem aufkommenden Verkehr fühlt sich nach 50 und deutlich mehr an.

Was ist rechtlich richtig? Also direkt nach der Auffahrt, wo noch immer Baustelle ist..und danach das 70iger Schild kommt??

Ich hoffe, Ihr könnt das Foto sehen.


Danke im vorraus, Parkverbot
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Parkverbot
Beitrag 01.03.2023, 19:40
Beitrag #2


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Sorry, vor lauter Beschreibung. :-) Hier meine genaue Frage:
Wieviel darf ich nach der Auffahrtspur aber noch vor der Baustelle fahren?

Gruß Parkverbot
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reckoner
Beitrag 01.03.2023, 20:12
Beitrag #3


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Hallo,

soweit ich es richtig verstanden habe ist doch 50 angeordnet, also darf man das bei idealen Bedingungen auch fahren. Die 30 sind auf einer anderen Straße.

Stefan
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Parkverbot
Beitrag 02.03.2023, 20:05
Beitrag #4


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Also ich komme von der 30 iger Auffahrt“zone“.. und sehe daher das hinter mir rückstehende 50iger Schild nicht.
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reckoner
Beitrag 02.03.2023, 21:00
Beitrag #5


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Hallo,

Zitat
Also ich komme von der 30 iger Auffahrt“zone“..
Und das ist eine andere Straße. Auf der Bundesstraße bleibt es bei den dort angeordneten 50 km/h.

Zitat
.. und sehe daher das hinter mir rückstehende 50iger Schild nicht.
Das ändert nichts. Ein Klassiker in Foren die sich mit Verkehrsrecht beschäftigen.

Es gilt das was angeordnet ist, unabhängig davon ob man es sehen konnte. Da gibt es viele Beispiele.
Im Falle eines Verstoßes kann es aber u.U. nicht bestraft werden (ist hier aber egal, 30 sind ja weniger als 50).

Stefan

PS: Die auf der Bundesstraße kennen dein 30iger Schild ja auch nicht ...
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