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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1841 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 ![]() |
Ich behaupte: 1. An Ampeln (Lichtzeichenanlagen) 2. Bei Richtungspfeilen auf der Fahrbahn (Zeichen 297) z.B. wenn 2 Linksabbieger Streifen markiert sind darf sich die LKW Fahrerin aussuchen, welchen sie nimmt. ![]() -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ja, wohl fast jede Straßenverkehrsbehörde. LKW haben von mehreren markierten Fahrstreifen den rechten zu nehmen, nur PKW und Motoräder haben eine freie Fahrstreifenwahl.
Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2105 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat ![]() Das würde aber in dem Sinne, den Du jetzt meinst, bedeuten, dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären. §9(1) Satz 2 unterscheidet ja nicht nach Fahrzeugarten ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat ![]() Für einen LKW ist der rechte von zwei Linksabbiegerstreifenja "möglichst weit links", weil der den linken Streifen ja nicht legal befahren darf. Also ist es ihm nicht möglich, sich weiter links einzuordnen ![]() .... dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären..... ![]() Zitat (§39 StVO) (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das würde aber in dem Sinne, den Du jetzt meinst, bedeuten, dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären. Für PKW und Kräder schon ![]() Im übrigen gibt es zum zweistreifigen Linksabbiegen nette Urteile, die (außer wenn die Spuren über die Kreuzung hinweg markiert sind) dem linken das Recht einräumen, den Fahrstreifen nach dem Abbiegen frei zu wählen, und dem rechten auferlegen, gaaanz vorsichtig zu sein und den links neben ihm Fahrenden das gewähren zu lassen. ![]() Legal nutzbar also ja, aber gefährlich... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1841 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 ![]() |
Hm, habt ihr denn mal den Gesetzesrtext zu den Abbiegepfeilen gelesen?
-------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ja. Warum? Wo siehst Du ein Problem?
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
kostet doch fast nix, die Owi
besonders auf BAB, dem 3. Fahrstreifen beim Überholen ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1841 Beigetreten: 07.01.2005 Wohnort: Im sonnigsten Süden Mitglieds-Nr.: 7625 ![]() |
Hm, habt ihr denn mal den Gesetzesrtext zu den Abbiegepfeilen gelesen? Ge- oder Verbot
Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden. Ich denke mal hier ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben -------------------- Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Davon steht da nichts.
Zumal sich der Text eindeutig auf Fahrbahnen mit Pfeilen für verschiedene Richtungen bezieht. Nicht auf zwei Parallelspuren für dieselbe Richtung. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Ich denke mal hier ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben Natürlich ist zum linksabbiegen das absolute Rechtsfahrgebot aufgehoben - man muss sich auf dem Linksabbieger-Streifen einordnen. Sofern es 2 Linksabbiegerstreifen gibt, gilt aber laut §7 StVO: Zitat (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. LKW dürfen also den Fahrstreifen nicht frei wählen |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:08 |