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> Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot für LKW
Christl
Beitrag 01.03.2023, 11:10
Beitrag #1


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Ich habe mich letzt mit einem Kollegen gestritten, in welchen Situationen das Rechtsfahrgebot für LKW aufgehoben ist.
Ich behaupte: 1. An Ampeln (Lichtzeichenanlagen) 2. Bei Richtungspfeilen auf der Fahrbahn (Zeichen 297) z.B. wenn 2 Linksabbieger Streifen markiert sind darf sich die LKW Fahrerin aussuchen, welchen sie nimmt. Sieht das jemand anders?


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rapit
Beitrag 01.03.2023, 11:38
Beitrag #2


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Ja, wohl fast jede Straßenverkehrsbehörde. LKW haben von mehreren markierten Fahrstreifen den rechten zu nehmen, nur PKW und Motoräder haben eine freie Fahrstreifenwahl.

Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat rolleyes.gif


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F117
Beitrag 01.03.2023, 13:51
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 01.03.2023, 11:38) *
Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat rolleyes.gif

Das würde aber in dem Sinne, den Du jetzt meinst, bedeuten, dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären. §9(1) Satz 2 unterscheidet ja nicht nach Fahrzeugarten ...


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Nerari
Beitrag 01.03.2023, 14:28
Beitrag #4


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Zitat (rapit @ 01.03.2023, 11:38) *
Blöd ist halt, dass man sich zum Linksabbiegen gem. StVO "möglichst weit links" einzuordnen hat rolleyes.gif

Für einen LKW ist der rechte von zwei Linksabbiegerstreifenja "möglichst weit links", weil der den linken Streifen ja nicht legal befahren darf. Also ist es ihm nicht möglich, sich weiter links einzuordnen smartass.gif




Zitat (F117 @ 01.03.2023, 13:51) *
.... dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären.....

book.gif
Zitat (§39 StVO)
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
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rapit
Beitrag 01.03.2023, 14:50
Beitrag #5


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Zitat (F117 @ 01.03.2023, 13:51) *
Das würde aber in dem Sinne, den Du jetzt meinst, bedeuten, dass alle rechten von zwei Linksabbiegerstreifen überflüssig weil nicht legal nutzbar wären.

Für PKW und Kräder schon rolleyes.gif

Im übrigen gibt es zum zweistreifigen Linksabbiegen nette Urteile, die (außer wenn die Spuren über die Kreuzung hinweg markiert sind) dem linken das Recht einräumen, den Fahrstreifen nach dem Abbiegen frei zu wählen, und dem rechten auferlegen, gaaanz vorsichtig zu sein und den links neben ihm Fahrenden das gewähren zu lassen. blink.gif

Legal nutzbar also ja, aber gefährlich...


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Christl
Beitrag 01.03.2023, 22:15
Beitrag #6


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Hm, habt ihr denn mal den Gesetzesrtext zu den Abbiegepfeilen gelesen?


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rapit
Beitrag 01.03.2023, 23:47
Beitrag #7


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Ja. Warum? Wo siehst Du ein Problem?


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blackdodge
Beitrag 02.03.2023, 12:00
Beitrag #8


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kostet doch fast nix, die Owi

besonders auf BAB, dem 3. Fahrstreifen beim Überholen thread.gif


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Christl
Beitrag 02.03.2023, 13:12
Beitrag #9


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Zitat (Christl @ 01.03.2023, 22:15) *
Hm, habt ihr denn mal den Gesetzesrtext zu den Abbiegepfeilen gelesen?




Ge- oder Verbot

  • 1.Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
  • 2.Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ STVO § 12 Absatz STVO § 12 Absatz 1).
Erläuterung

Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden.




Ich denke mal hier ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben




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rapit
Beitrag 02.03.2023, 14:18
Beitrag #10


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Davon steht da nichts.

Zumal sich der Text eindeutig auf Fahrbahnen mit Pfeilen für verschiedene Richtungen bezieht. Nicht auf zwei Parallelspuren für dieselbe Richtung.


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Nerari
Beitrag 02.03.2023, 14:30
Beitrag #11


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Zitat (Christl @ 02.03.2023, 13:12) *
Ich denke mal hier ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben


Natürlich ist zum linksabbiegen das absolute Rechtsfahrgebot aufgehoben - man muss sich auf dem Linksabbieger-Streifen einordnen.

Sofern es 2 Linksabbiegerstreifen gibt, gilt aber laut §7 StVO:

Zitat
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen.


LKW dürfen also den Fahrstreifen nicht frei wählen
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