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> Eigenartige ZZ zu Z244.1 Fahrradstraße, Marke Eigenbau oder amtlich genehmigt?
Söne spitze Steine
Beitrag 27.02.2023, 15:39
Beitrag #1


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🥚 Gude wie?

Der [url=https://www.youtube.com/watch?v=fp7RAP1qPqQ]Kettenhofweg in Frankfurt/M ist neuerdings Fahrradstraße. Dabei fallen mir ein paar nichtamtliche Zusatzzeichen auf, die zu Z244.1 den Kfz-Verkehr freigeben sollen, sowie eine Fußgängerzone Z242.1, die mit dem Radsymbol und nachfolgendem Text „Schrittgeschwindigkeit fahren“ anscheinend damit die Zone für Radverkehr freigeben soll.



Vor allem wird dort auf Zeichen 353 Einbahnstraße bezuggenommen, obwohl dieses seit dem 31. Oktober 22 nicht mehr gültig ist.

Und einen schönen Schutzstreifen gibt es dort auch…

Ist das irgendwie von der zuständigen Landesbehörde genehmigt oder ein Frankfurter Äbbelwoieigengebräu?


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rapit
Beitrag 27.02.2023, 15:45
Beitrag #2


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Ffm hatte Fahrradstraßen, bevor es sowas gab. Ich weiß nicht, wo du die Schilder her hast, aber das sind solche uralt-Kreationen, die sollten eigentlich nicht im Kettenhofweg hängen?


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.02.2023, 16:15
Beitrag #3


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Korrekt. Von der Bockenheimer her steht Z244.1 mit ZZ „Kfz frei“, auf dem Rückweg ab 9:50 steht ein Z244.1 ohne den ZZ-Klimbim.

Einmal ist auf der 244 Kettenhofweg ein Z306 angeordnet. Sinnvoll? Nach VwV? → Kreuzung ua. bei 4:33, 4:48, 5:07, 5:40 im Video.


Nett umgesetzt finde ich die durchgehende Anordnung der Fahrradstraße und Z244.1 an den Einmündungen zur und Zeichen 274.1 an den wegführenden Einmündungen.


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rapit
Beitrag 27.02.2023, 16:21
Beitrag #4


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Ordentliche Fahrradstraßen sollten Vorfahrt erhalten.

Ich bin mir auch ohne das Video zu schauen aber nach wie vor sicher, dass die von dir gezeigten Fahrradstraßenschilder zu den uralten Fahrradstraßen gehören, die ursprünglich mal als Versuchsprojekt eingeführt wurden, und aus denen sich dann später das Fahrradstraßenschild entwickelt hat, was es seinerzeit noch nicht gab, meine ich.
Ich glaube, die Goethestraße gehörte damals dazu. Kann das sein?
Du verrätst ja leider nicht, wo du sie her hast.


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.02.2023, 22:16
Beitrag #5


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Ja, könnte Goethestraße sein. Dann sollte man die VZ nach 20 Jahren aber auch mal gegen offizielle tauschen. Sollen ja auch mal Auswärtzige Frankfurt besuchen.


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rapit
Beitrag 28.02.2023, 00:08
Beitrag #6


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Ich finde die Frankfurter Kreation mit Mini-267er besser als das, was ich woanders gesehen habe: crybaby.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 28.02.2023, 03:51
Beitrag #7


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Wenn man's macht, dann doch bundeseinheitlich.

Die genze Kfz-Fahrradgäßche sind doch Ferz mit Krigge, ey.

Das einzige per Definition ist: Radler dürfen nebeneinanderfahren. Wie man im Video sieht, geht das auch auf'm Kettenhofweg bei Gegenverkehr wieder nicht.

In Wuppertal hat man zu den Z244.1 ohne ZZ wieder zusätzlich Z267 druntergebapscht, weil sich kaum ein Autofahrer an das Einfahrtverbot von Z244.1 gehalten hat – eben weil in 99% der Fälle eine Freigabe für Kfz „normal“ ist.

Uffm Kettenhofweg steht von Westen ein Z267 direkt an der Einmündung und ein Z244.1 ein paar Meter danach. Ist auch nicht ideal weil doppelt gemoppelt, muß aber wohl.


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Kuli
Beitrag 01.03.2023, 10:14
Beitrag #8


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Zitat (Söne spitze Steine @ 28.02.2023, 03:51) *
In Wuppertal hat man zu den Z244.1 ohne ZZ wieder zusätzlich Z267 druntergebapscht, weil sich kaum ein Autofahrer an das Einfahrtverbot von Z244.1 gehalten hat

Wenn man denen beibringt, dass eine Sperrung für KFZ nur echt mit Zeichen 267 ist, ist das auch nicht verwunderlich.
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rapit
Beitrag 01.03.2023, 10:33
Beitrag #9


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Was ist denn an Vz 220 und 267 in Fahrradstraßen bitte falsch? think.gif

Ich wollte dort keinen Autofahrer haben, der von der einen Seite berechtigt einfährt, evtl. parkt, später wendet und falschrum raus fährt.
Und das kann man nur mit Vz 220 und 267 unterbinden.

Nebenbei hat die Beschilderung zumindest von der einen Seite her einen viel besseren Effekt, warum sollte mich das als Radling also stören? think.gif


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Kuli
Beitrag 01.03.2023, 10:54
Beitrag #10


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Ich gebe dir Recht, wenn man eine Einbahnstraße mittels VZ 220 ausschildert, gehört auf die Gegenseite natürlich ein Zeichen 267.

Aber einfach nur, um das Zeichen Fahrradstraße zu verstärken, kann es nicht angeordnet werden, weil es lediglich wiederholt, was sowieso schon gilt.
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rapit
Beitrag 01.03.2023, 11:36
Beitrag #11


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Zitat (Kuli @ 01.03.2023, 10:54) *
Aber einfach nur, um das Zeichen Fahrradstraße zu verstärken

Wo soll es sowas geben? think.gif


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