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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
![]() ![]() ![]() -------------------- Gruß Mention Dierks
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Scheint ein Privatgrundstück zu sein und der Eigentümer kann natürlich das Parken verbieten - aber wieso sollte es nur rechts vom Schild verboten sein, da das Schild keinen Pfeil hat.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
Ist kein Privatgrundstück. Links neben dem Schild parken regelmäßig ca. 20 Autos. Ja, frage ich mich auch, warum nur rechts, welcher Bereich muss freigehalten werden?
-------------------- Gruß Mention Dierks
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Fragen:
Welches Bundesland, welche Stadt? Siegel hinten drauf? Bereich denke ich mal rechts ab Schild um die Leiter anlegen zu können. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Falsch beschildert.
Das soll eine FW-Zufahrt sein, und dahinter auf dem Gras befindet sich die Aufstellfläche für die FW, mit Rasengittersteinen befestigt -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
Ah, stimmt. Da sind Rasengittersteine, wieder ein neues Wort gelernt. Nach dem Siegel müsste ich mal schauen, Bundesland S-H, Kreis PI.
-------------------- Gruß Mention Dierks
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Ist kein Privatgrundstück. Wie kommst du darauf?Anhand des - zugegeben nicht sehr aussagekräftigen - Bildes würde ich mich nämlich fast festlegen, dass das ein privater Parkplatz ist, der vermutlich zu der Wohnanlage im Hintergrund gehört. Stefan |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf? Beim der offiziellen „Feuerwehrzufahrt“ ist ja noch konkret abzugrenzen, auf was sich das Halt- und Parkverbot bezieht. Auf einem Platz, wo inks vom Schild normalerweise 20 Fahrzeuge parken“, ist das (für mich) gar nicht klar.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf? Anscheinend scheint der durchschnittliche Autofahrer das ganz gut zu riechen, denn anscheinend scheint das Schild so befolgt zu werden, wie es gemeint ist. Das Schild scheint ja nun nicht ganz neu zu sein, und wenn es anders gemeint wäre, als es befolgt wird, hätte der Aufsteller dies insbesondere bei einer Feuerwehrzufahrt ganz sicher eher schnell geändert. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
Zitat Ist kein Privatgrundstück. Wie kommst du darauf?Anhand des - zugegeben nicht sehr aussagekräftigen - Bildes würde ich mich nämlich fast festlegen, dass das ein privater Parkplatz ist, der vermutlich zu der Wohnanlage im Hintergrund gehört. Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung. Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner. -------------------- Gruß Mention Dierks
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf? Anscheinend scheint der durchschnittliche Autofahrer das ganz gut zu riechen, denn anscheinend scheint das Schild so befolgt zu werden, wie es gemeint ist. Ein @Wattestäbchen (wer kennt ihn noch?) würde dort absichtlich parken und spätestens vor Gericht Recht bekommen. Ich werde dann also die Tage mal die Behörde kontaktieren und auf die falsche Beschilderung hinweisen. -------------------- Gruß Mention Dierks
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1360 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung. Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner. Private Parkplätze müssen nicht gekennzeichent werden. Und ob sie nur für Anwohner sind spielt auch keine Rolle.Beispielsweise ist (fast) jeder Supermarktparkplatz privat, oder auch manche P&R-Parkplätze. Da darf dann zwar jeder stehen, aber trotzdem gelten die Bedingungen die der Eigentümer aufgestellt hat (nur für die Dauer des Einkaufs etc.). Ob das dann auch rechtlich durchsetzbar ist ist eine andere Frage, da kommt es mitunter wirklich auf die Kennzeichnung an. Die ursprüngliche Frage war ja, ob dort parken verboten ist. Und das hängt nun mal davon ab, ob es privat ist oder nicht. Privat: Es ist verboten. Man kann dann aber noch streiten wo genau (das Schild ist da imho nicht eindeutig genug). Öffentlich: Nicht verboten, weil die richtigen Schilder fehlen (Vz 283 oder 286). Stefan |
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Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner. Das ist doch völlig egal. Ich bin auch beider Privatgrundstück-Vermutung. Und dann wäre das Schild sogar korrekt. Weil die Feuerwehrzufahrt streng genommen nur so zu benennen und zu kennzeichnen ist, wo sie von der öffentlichen Straße abgeht. Auf einem Grundstück, sei es befahrbar oder nicht, sind es dann "Flächen für die Feuerwehr". Zwar wird das häufig auch anders beschildert, auch gut verstanden und entfaltet daher gute Wirkung (zB bei den angesprochenen Supermarktparkplätzen, wenn dort Feuerwehrwege abzweigen, steht häufig "Feuerwehrzufahrt"), das wäre sicher auch dort sinnvoll, rechtlich ist es aber so ok. Auf Privatgelände müssen die Schilder auch alle nicht gesiegelt sein. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
Na gut, habe jetzt mal bei Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten geguckt. Demgemäß gehört die "Parkfläche" zu keinem Grundstück. Aber das Schild steht ja auf dem Rasen, auf Privatgelände. Da kann die Behörde also nichts machen
![]() -------------------- Gruß Mention Dierks
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#15
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Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung....definitiv nicht nur für Anwohner. Genau hierin liegt der Denkfehler vieler Verkehrsteilnehmer. Private Parkplätze müssen nicht gekennzeichnet sein und auch nicht durch einen Zaun/Tor/Schranke o.ä. abgesprerrt sein. Und es muss übrigens auch nicht darauf hingewiesen werden, falls die explizit für jemanden reserviert sind. Dass viele Parkplätze auf privaten Grundstücken gekennzeichnet sind mit "reserviert für <Kennzeichen>" verleitet viele im Umkehrschluss zu der Annahme, eine fehlende Kennzeichnung würde bedeuten, dass jeder dort parken darf. Was natürlich mitnichten so ist. Ich bin ja auch nicht verpflichtet, mein Grundstück zu umzäunen, und trotzdem darf da nicht jeder einfach drüberlatschen. |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 63 Beigetreten: 25.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32128 ![]() |
@Nerari, dein Einwand ist natürlich im Prinzip korrekt. Ich kenne auch viele private PKW-Stellplätze, die nicht als solche gekennzeichnet sind. In diesem Fall spricht aber vieles dagegen. Ich hab's jetzt aber trotzdem überprüft (s. mein voriger Post)
-------------------- Gruß Mention Dierks
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Beitrag
#17
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Du müsstest schon auf Geoportal oder wie das heißt schauen, nicht nach Bodenrichtwerten für steuerliche Zwecke.
Die Parkfläche kann eine eigene Grunstücksnummer haben und mehreren anliegenden Grundstücken dienen. So lange es keine öffentliche, gewidmete Straße ist, ist es privat. Wir könnten dir zwar helfen, aber dafür müsstest du verraten, wo genau das ist. Das willst du scheinbar nicht. Dort nicht zu parken, ist aber jedenfalls der richtige Ansatz. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 06:05 |