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> Feuerwehrzufahrt?
Mention Dierks
Beitrag 27.02.2023, 09:57
Beitrag #1


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Ist Parken rechts neben diesem Schild wirklich verboten (s. Fotos)? Da parkt jedenfalls nie jemand. Würde ich auch nicht tun, aber strenggenommen... ph34r.gif




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Schorsch
Beitrag 27.02.2023, 10:18
Beitrag #2


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Scheint ein Privatgrundstück zu sein und der Eigentümer kann natürlich das Parken verbieten - aber wieso sollte es nur rechts vom Schild verboten sein, da das Schild keinen Pfeil hat.
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Mention Dierks
Beitrag 27.02.2023, 10:24
Beitrag #3


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Ist kein Privatgrundstück. Links neben dem Schild parken regelmäßig ca. 20 Autos. Ja, frage ich mich auch, warum nur rechts, welcher Bereich muss freigehalten werden?


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haschee
Beitrag 27.02.2023, 11:11
Beitrag #4


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Fragen:

Welches Bundesland, welche Stadt?

Siegel hinten drauf?


Bereich denke ich mal rechts ab Schild um die Leiter anlegen zu können.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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rapit
Beitrag 27.02.2023, 11:53
Beitrag #5


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Falsch beschildert.

Das soll eine FW-Zufahrt sein, und dahinter auf dem Gras befindet sich die Aufstellfläche für die FW, mit Rasengittersteinen befestigt


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Mention Dierks
Beitrag 27.02.2023, 12:03
Beitrag #6


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Ah, stimmt. Da sind Rasengittersteine, wieder ein neues Wort gelernt. Nach dem Siegel müsste ich mal schauen, Bundesland S-H, Kreis PI.


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reckoner
Beitrag 27.02.2023, 18:42
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat
Ist kein Privatgrundstück.
Wie kommst du darauf?

Anhand des - zugegeben nicht sehr aussagekräftigen - Bildes würde ich mich nämlich fast festlegen, dass das ein privater Parkplatz ist, der vermutlich zu der Wohnanlage im Hintergrund gehört.

Stefan
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Söne spitze Steine
Beitrag 27.02.2023, 22:14
Beitrag #8


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Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf? Beim der offiziellen „Feuerwehrzufahrt“ ist ja noch konkret abzugrenzen, auf was sich das Halt- und Parkverbot bezieht. Auf einem Platz, wo inks vom Schild normalerweise 20 Fahrzeuge parken“, ist das (für mich) gar nicht klar.


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Nerari
Beitrag 28.02.2023, 08:30
Beitrag #9


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Zitat (Söne spitze Steine @ 27.02.2023, 22:14) *
Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf?


Anscheinend scheint der durchschnittliche Autofahrer das ganz gut zu riechen, denn anscheinend scheint das Schild so befolgt zu werden, wie es gemeint ist.

Das Schild scheint ja nun nicht ganz neu zu sein, und wenn es anders gemeint wäre, als es befolgt wird, hätte der Aufsteller dies insbesondere bei einer Feuerwehrzufahrt ganz sicher eher schnell geändert.
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Mention Dierks
Beitrag 28.02.2023, 08:45
Beitrag #10


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Zitat (reckoner @ 27.02.2023, 18:42) *
Zitat
Ist kein Privatgrundstück.
Wie kommst du darauf?

Anhand des - zugegeben nicht sehr aussagekräftigen - Bildes würde ich mich nämlich fast festlegen, dass das ein privater Parkplatz ist, der vermutlich zu der Wohnanlage im Hintergrund gehört.



Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung. Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner.




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Mention Dierks
Beitrag 28.02.2023, 09:13
Beitrag #11


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Zitat (Nerari @ 28.02.2023, 08:30) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 27.02.2023, 22:14) *
Und wie soll ein durchschnittlicher Autofahrer nun riechen, ob er nun links und/oder rechts parken oder nicht parken darf?


Anscheinend scheint der durchschnittliche Autofahrer das ganz gut zu riechen, denn anscheinend scheint das Schild so befolgt zu werden, wie es gemeint ist.



Ein @Wattestäbchen (wer kennt ihn noch?) würde dort absichtlich parken und spätestens vor Gericht Recht bekommen. Ich werde dann also die Tage mal die Behörde kontaktieren und auf die falsche Beschilderung hinweisen.


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reckoner
Beitrag 28.02.2023, 10:29
Beitrag #12


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Hallo,

Zitat
Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung. Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner.
Private Parkplätze müssen nicht gekennzeichent werden. Und ob sie nur für Anwohner sind spielt auch keine Rolle.

Beispielsweise ist (fast) jeder Supermarktparkplatz privat, oder auch manche P&R-Parkplätze. Da darf dann zwar jeder stehen, aber trotzdem gelten die Bedingungen die der Eigentümer aufgestellt hat (nur für die Dauer des Einkaufs etc.). Ob das dann auch rechtlich durchsetzbar ist ist eine andere Frage, da kommt es mitunter wirklich auf die Kennzeichnung an.

Die ursprüngliche Frage war ja, ob dort parken verboten ist. Und das hängt nun mal davon ab, ob es privat ist oder nicht.

Privat: Es ist verboten. Man kann dann aber noch streiten wo genau (das Schild ist da imho nicht eindeutig genug).
Öffentlich: Nicht verboten, weil die richtigen Schilder fehlen (Vz 283 oder 286).

Stefan
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rapit
Beitrag 28.02.2023, 11:38
Beitrag #13


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Zitat (Mention Dierks @ 28.02.2023, 08:45) *
Auch die Parkplätze links davon sind definitiv nicht nur für Anwohner.

Das ist doch völlig egal.

Ich bin auch beider Privatgrundstück-Vermutung. Und dann wäre das Schild sogar korrekt.
Weil die Feuerwehrzufahrt streng genommen nur so zu benennen und zu kennzeichnen ist, wo sie von der öffentlichen Straße abgeht. Auf einem Grundstück, sei es befahrbar oder nicht, sind es dann "Flächen für die Feuerwehr".

Zwar wird das häufig auch anders beschildert, auch gut verstanden und entfaltet daher gute Wirkung (zB bei den angesprochenen Supermarktparkplätzen, wenn dort Feuerwehrwege abzweigen, steht häufig "Feuerwehrzufahrt"), das wäre sicher auch dort sinnvoll, rechtlich ist es aber so ok.
Auf Privatgelände müssen die Schilder auch alle nicht gesiegelt sein.


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Mention Dierks
Beitrag 28.02.2023, 12:28
Beitrag #14


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Na gut, habe jetzt mal bei Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten geguckt. Demgemäß gehört die "Parkfläche" zu keinem Grundstück. Aber das Schild steht ja auf dem Rasen, auf Privatgelände. Da kann die Behörde also nichts machen think.gif


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Nerari
Beitrag 28.02.2023, 12:38
Beitrag #15


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Zitat (Mention Dierks @ 28.02.2023, 08:45) *
Meinst du jetzt, dass die Parkplätze rechts neben dem Schild Privatgrundstück sind? Da fehlt eine entsprechende Kennzeichnung....definitiv nicht nur für Anwohner.

Genau hierin liegt der Denkfehler vieler Verkehrsteilnehmer. Private Parkplätze müssen nicht gekennzeichnet sein und auch nicht durch einen Zaun/Tor/Schranke o.ä. abgesprerrt sein. Und es muss übrigens auch nicht darauf hingewiesen werden, falls die explizit für jemanden reserviert sind. Dass viele Parkplätze auf privaten Grundstücken gekennzeichnet sind mit "reserviert für <Kennzeichen>" verleitet viele im Umkehrschluss zu der Annahme, eine fehlende Kennzeichnung würde bedeuten, dass jeder dort parken darf.
Was natürlich mitnichten so ist. Ich bin ja auch nicht verpflichtet, mein Grundstück zu umzäunen, und trotzdem darf da nicht jeder einfach drüberlatschen.
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Mention Dierks
Beitrag 28.02.2023, 12:47
Beitrag #16


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@Nerari, dein Einwand ist natürlich im Prinzip korrekt. Ich kenne auch viele private PKW-Stellplätze, die nicht als solche gekennzeichnet sind. In diesem Fall spricht aber vieles dagegen. Ich hab's jetzt aber trotzdem überprüft (s. mein voriger Post)


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rapit
Beitrag 28.02.2023, 17:15
Beitrag #17


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Du müsstest schon auf Geoportal oder wie das heißt schauen, nicht nach Bodenrichtwerten für steuerliche Zwecke.

Die Parkfläche kann eine eigene Grunstücksnummer haben und mehreren anliegenden Grundstücken dienen.

So lange es keine öffentliche, gewidmete Straße ist, ist es privat.

Wir könnten dir zwar helfen, aber dafür müsstest du verraten, wo genau das ist. Das willst du scheinbar nicht.

Dort nicht zu parken, ist aber jedenfalls der richtige Ansatz.


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