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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90434 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wenn (überhaupt)
brauchst du 2 Schilder-paare. 1 abgemeldetes Paar und 1 neu gestempeltes Paar. Ob diese Konstellation erlaubt ist, ist (war damals als ich gefragt hatte) je nach Bundesland verschieden. Ich würde mir das daher schriftlich bestätigen lassen von der Zulassungsstelle. Strafe bei nur je 1 (gestempelten) Kennzeichenschild an abgemeldetem und angemeldetem Fahrzeug - da könnten wir schon im vorsätzlichen Straftatsbereich sein. Würde ich lassen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Ob diese Konstellation erlaubt ist, ist (war damals als ich gefragt hatte) je nach Bundesland verschieden. Die Frage war ja nicht, ob bzw. wie das legal zu realisieruen wäre sondern: Was für eine Strafe erwartet uns? Der TE ist sich also der gesetzeswidrigkeit seines geplanten Handelns durchaus bewusst.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Bin halt lösungsorientiert.
Wir können jetzt hier noch 2 Seiten philosophieren ![]() ob man eine Straftat nach §22 StVG sehen könnte oder nicht und wenn welche Ordnungswidrigkeit es wäre. Aber wie hilfreich ist das? Und am Ende bleibt es bundeslandabhängig in unserer schönen Föderatzie. Edit: Wir können uns aber einigen, daß der Ärger groß (Untersagung Weiterfahrt potentiell auch) und die Kosten (an 5 € glaub ich nicht) auch bei nur Ordnungswidrigkeit höher sind als ein 2. Paar Schilder? ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Mit entstempelten Kennzeichen darf doch nur gefahren werden, wenn die Kennzeichen dem Fahrzeug auch zugeteilt wurden. Das ist je bei dem abgemeldeten Fahrzeug aber ebennicht mehr dere Fall. Zwar wurden die Kennzeichen ursprünglich mal diesem Fahrzeug zugeteilt. Aber mit Übertragung auf ein anderes Fahrzeug besteht die ursprüngliche Zuteilung nicht mehr. Daher habe ich doch erhebliche Bedenken, dass es auf dieser Ebene, also ohne Kurzzeit- oer Überführungskennzeichen, eine legale Möglichkeit gibt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Eine "lösungsorientierte Lösung":
Mann fährt das noch angemeldete Fahrzeug dahin, wo man es später (als abgemeldetes Fahrzeug) abstellen will. Dort schraubt man die (bislang noch gültigen) Nummernschilder ab. Man fährt mitsamt allen Fahrzeugpapieren und den abgeschraubten Nummernschildern (per Fahrrad, Bus, Taxi oder Wagen vom Kumpel) zur Zulassungsstelle. Dort meldet man (in Abwesenheit beider Fahrzeuge) das alte Fahrzeug ab und das neue an. Ob die Schilder (sofern sie am neuen Fahrzeug weiterverwendet werden sollen) dazu entstempelt und wieder neu gelabelt werden weiß ich nicht, ist auch relativ egal. Dann fährt man mit den Schildern und den neuen Fahrzeigpapieren (per Fahrrad, Bus, Taxi oder Wagen vom Kumpel) zun derzeitigen Standort des neuen (noch abgemeldeten) Fahrzeugs. Schilder dran, und fertig! Sollte so funktionieren. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90434 ![]() |
OK danke für die Antworten, habe mich jetzt Schlussendlich dazu entschieden die 3,5 Stunden mehr Zeit zu investieren um das neuangemeldete Fahrzeug mit dem Zug abzuholen. Schade, dachte auch, ich kann den 3/4 vollen Tank mit E5 des abgemeldeten Fahrzeugs noch leerfahren. Absaugen geht nicht, da dass neue Fahrzeug ein Diesel ist.
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wenn Du bei der Zulassungsstelle bist um das eine Auto an- und das andere Auto abzumelden, dann kannst Du doch für das nunmehr abgemeldete Auto auch ein Kurzzeitkennzeichen mitnehmen. Kostet aber natürlich auch ein paar Euro. Wäre aber legal und Du sparst Dir die 3,5h. dafür muss halt der Kumpel seine Zeit investieren.
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#9
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Legal je Bundesland bzw. abzuklären wäre auch mein Vorschlag mit den 2 Schilderpaaren.
Legaler noch als docs Vorschlag. Und günstiger als Kurzzeitkennzeichen denn die kosten nicht nur Schilder sondern auch Versicherung. Aber definitiv vorher abklären - wenn nicht erlaubt laut Zulassungsstelle kann man sich das 2. Schilderpaar sparen... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Was ist denn an meinem Vorschlag "weniger legal"?
![]() -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 631 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 ![]() |
Ich kann mich dunkel dran erinnern, daß das überhaupt nicht am gleichen Tag geht.
Es war hier mal davon die Rede, daß, wenn man das alte Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug möchte, daß das Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug erst am Folgetag gültig ist. Ob das so (noch) stimmt? Keine Ahnung. |
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#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 24.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90259 ![]() |
Das alte AKZ nach dem Abmelden sofort wieder für ein neues Auto zuteilen geht zu 100%, nennt sich "sofort Freisetzen" und muss von der/dem SB der Zulassungsstelle manuell im Zulassungsprogramm gemacht werden. Das kostet (jedenfalls bei uns hier) aber ein paar Euro extra...
Ohne das manuelle Freisetzen wird das Kennzeichen sonst tatsächlich erst am nächsten Tag wieder frei. Wenn die Zulassungsstelle das Kennzeichen freisetzt und dem neuen KFZ zuteilt, die Zulassungsbescheinigungen ausfertigt und die Kennzeichen (neu) abstempelt (selbst wenn es vorher schon Stempelplaketten mit iKFZ-Code waren, können die meines Wissens nach nicht "umgeschrieben" werden, es braucht neue Stempelplaketten) dann ist die Zulassung auch sofort gültig und im Fahrzeugregister eingetragen. In der FZV findet sich jedenfalls nichts Gegenteiliges. Durch diese Maßnahme (AKZ sofort Freisetzen) ist das Kennzeichen aber auf jeden Fall nicht mehr dem abgemeldeten KFZ zugeteilt - daran dürfte die Zulässigkeit des Fahrens mit entspempelten Kennzeichen in solchen Fälle wohl scheitern. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Das sind ja genau die Knackpunkte warum selbst das Fahren mit 2 Paar Schildern (eins ge- eins ent- stempelt)
etwas unsicher ist. Und ich mir im Falle eines Falles eine schriftliche Freigabe holen würde. Damals war das bei mir ja sogar noch eine Verletzung von Bundeslandgrenzen und ein Bundesland sagte ja, eins sagte noi. Was ist denn an meinem Vorschlag "weniger legal"? ![]() Sorry, Denkfehler von mir. Ich dachte du wolltest mit dem Fahrzeug noch fahren. Aber du stellst ja endgültig ab. Daher absolut legal. (wir könnten jetzt noch über Abstellen im öffentlich Verkehr... ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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... wir könnten jetzt noch über Abstellen im öffentlich Verkehr... ![]() Das brauchen wir nicht: Das alte Fahrzeug wird so oder so abgemeldet "irgendwo" abgestellt. Dieses Abstellen des alten Fahrzeugs ist - je nach Abstellort - entweder legal oder illegal, aber es ist für die Legallität bzw. Illegalität des Abgestellt-Seinsletztlich sch**ssegal, ob das Fahrzeug diesen Abstellort mit gestempelten oder entstempelten Kennzeichen erreicht hat. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 09:44 |