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> ROTLICHT (>1s), EINSCHÄTZUNG (Rotlicht): Zahlen o. Einspruch ?
w169driver
Beitrag 21.02.2023, 23:32
Beitrag #1


Neuling


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Wie schätzt die Community folgenden Fall ein (gelber Umschlag, zuständig Ordnungsamt Stadt K bzw. Amtsgericht K) ? Für eine Prognose ist es sicherlich -optional- hilfreich, das (statistische) Ahndungsverhalten der Kölner Stadtverwaltung und der lokalen Gerichtsbarkeiten mit einzubeziehen !

Nach dem ich das (für mich) lange Rotlicht als einen Ampeldefekt deutete, fuhr ich (bei Tageslicht) los -->Auf frischer Tat ertappt von Ordnungsmann auf Krad (sozusagen ein 6er im Lotto), der mich kurz hinter der Kreuzung ausbremste ! Nahm Personalien auf, machte Fotos vom Wagen, evtl. auch von Ausweisen.

BUßGELDBESCHEID:
"Sie missachteten das Rotsignal. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1s. Vorsatz;
verletzte Vorschriften: §37/2, §49StVo, §24/1,3 Nr.5, §25 StVG, 132.3 BKat, §4 Abs.1 BKatV"
-------------------------------------------------
gesamt: 428,50 €, 2 Punkte, 4W Fahrverbot
===========================
Anm.: Zu dem Zeitpunkt gab es keinerlei Fußgänger, Radfahrer, keine Autos im Blickfeld oder sich bewegende Straßenbahnen. Also keinerlei Huperei, Belästigung, Bremsungen, Ausweichen...Gefährdung.
Die letzten 25J hatte ich nie solche Bußgeldfälle = Null Punkte !
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rapit
Beitrag 21.02.2023, 23:57
Beitrag #2


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Wurdest Du ordnungsgemäß belehrt?

Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Kommst Du 1 Monat lang (also etwas mehr als 4 Wochen) ohne deine A-Klasse zurecht?


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auchdasnoch
Beitrag 22.02.2023, 09:34
Beitrag #3


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Zitat (rapit @ 21.02.2023, 23:57) *
Kommst Du 1 Monat lang [...] ohne deine A-Klasse zurecht?

Hast Du schon ein Mandat, Akteneinsicht und Insiderwissen? Aus der Sachverhaltsschilderung geht weder hervor, was für ein Auto der TE nutzt, noch welche Fahrerlaubnisklassen er besitzt. think.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2023, 09:43
Beitrag #4


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Isch 'abe eine Kristallkuugäl...

whistling.gif

Oder als Mercedesfahrer in den Namen des TE etwas hineininterpretiert. mickey.gif narr.gif

Meine Kristallkugel behauptet sogar auch, dass das
Zitat (w169driver @ 21.02.2023, 23:32) *
Amtsgericht K
in der L. Str. 101 zu finden ist tongue.gif


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Kai R.
Beitrag 22.02.2023, 09:58
Beitrag #5


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Zitat (w169driver @ 21.02.2023, 23:32) *
Nach dem ich das (für mich) lange Rotlicht als einen Ampeldefekt deutete,

da gibt es Urteile, dass man zwischen 3 und 5 Minuten warten muss

Zitat
OLG Hamm: Drei Minuten Wartezeit reichen nicht
Wie lange genau Autofahrer warten müssen, wurde gesetzlich bislang noch nicht geregelt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied allerdings, dass drei Minuten nicht ausreichend seien (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 486/99). Urteile des OLG Hamm und des OLG Köln legen eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten nahe, um sicherzugehen, dass es sich nicht einfach nur um eine lange Rotphase handelt. Erst dann darf er über die rote Ampel fahren.

https://www.rundschau-online.de/ratgeber/ve...b=1677056129932

Zitat (w169driver @ 21.02.2023, 23:32) *
"
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gesamt: 428,50 €, 2 Punkte, 4W Fahrverbot
===========================

das Fahrverbot dauert immer einen Monat


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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auchdasnoch
Beitrag 22.02.2023, 09:59
Beitrag #6


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Zitat (rapit @ 22.02.2023, 09:43) *
Oder als Mercedesfahrer in den Namen des TE etwas hineininterpretiert. mickey.gif narr.gif
Ah, OK.


Zitat (rapit @ 22.02.2023, 09:43) *
Meine Kristallkugel behauptet sogar auch, dass das
Zitat (w169driver @ 21.02.2023, 23:32) *
Amtsgericht K
in der L. Str. 101 zu finden ist tongue.gif
Ich brauche keine zerbrechliche Kristallkugel, die mir nicht verrät, dass es sich bei der L. Str. 101 um die Luxemburger Straße 101 handelt. tongue.gif
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rapit
Beitrag 22.02.2023, 10:08
Beitrag #7


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Zitat (Kai R. @ 22.02.2023, 09:58) *
da gibt es Urteile, dass man zwischen 3 und 5 Minuten warten muss

Ja, aber je nach RichterIn kann es da auch andere Ergebnisse geben. Die aber nicht zwingend veröffentlicht werden.

Besonders den Vorsatz sollte man (als Verkehrsrechtler) wegbekommen, es lag ja ein Irrtum vor (ein vermeidbarer, aber immerhin). Außerdem ist es vielleicht mit Glück nicht der Regelfall des qualifizierten Rotlichtverstoßes, schließlich hatte der Kradpolizist keine geeichte Stoppuhr dabei.
Wenn man also auch eineN gutmütigeN RichterIn trifft, hat man evtl Glück, kommt mit 90 Euro (sind es glaube ich?) und 1 Punkt und ohne Fahrverbot davon.

Wird aber mit RA, zu dem ich dringend rate, teurer als das Bußgeld...
Deswegen die Frage nach der RSV. wavey.gif


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auchdasnoch
Beitrag 22.02.2023, 10:20
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 22.02.2023, 10:08) *
schließlich hatte der Kradpolizist keine geeichte Stoppuhr dabei.

Hmm, naja. Wenn Jemand so lange an einer roten Ampel wartet, dass er einen Defekt vermutet, dann dürfte es sich um einen Zeitraum gehandelt haben, der deutlich spürbar länger als eine Sekunde andauerte. Ich gehe mal davon aus, dass die Justiz einem Polizisten zutraut, dass er in einer solchen Situation recht verlässliche Angaben dahingehend wird machen können, dass dieser Zeitraum deutlich länger gewesen ist, als eine Sekunde.
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Nerari
Beitrag 22.02.2023, 10:43
Beitrag #9


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Darauf abzustellen, dass der Polizist mangels geeichter Stoppuhr nicht beurteilen konnte, ob die Ampel wirklich bereits länger als eine Sekunde rot war, wenn man vorher so lange an der Ampel gestanden hat, dass man einen Defekt vermutet hat, halte ich für eine ziemlich interessante Idee ("Ich habe da so lange gestanden, dass ich einen Defekt an der Ampel vermutet habe, aber weisen Sie mir erst mal nach, dass die Ampel wirklich länger als eine Sekunde rot war" laugh2.gif )

Zumal nach einer gefühlt langen Wartezeit die bloße Vermutung eines Defektes ein ziemlich dünnes Argument ist, um weiterzufahren.
MMn muss man nach der Vermutung eines Defektes nochmal mindestens ebensolange warten, um die Vermutung wenigstens einigermaßen zu verifizieren.

So macht es eher den Anschein, man habe nach längerer Wartezeit, weil ja eh nix kommt und weit und breit keiner ist, einfach keine Lust mehr gehabt, zu warten.
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rapit
Beitrag 22.02.2023, 11:41
Beitrag #10


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Zitat (Nerari @ 22.02.2023, 10:43) *
Darauf abzustellen, dass der Polizist mangels geeichter Stoppuhr nicht beurteilen konnte, ob die Ampel wirklich bereits länger als eine Sekunde rot war, wenn man vorher so lange an der Ampel gestanden hat, dass man einen Defekt vermutet hat, halte ich für eine ziemlich interessante Idee ("Ich habe da so lange gestanden, dass ich einen Defekt an der Ampel vermutet habe, aber weisen Sie mir erst mal nach, dass die Ampel wirklich länger als eine Sekunde rot war" laugh2.gif )

Das sollte man jedenfalls nicht in Eigenregie argumentieren.
rolleyes.gif
Ich schrieb ja: ich rate zum RA tongue.gif

Zitat (Nerari @ 22.02.2023, 10:43) *
So macht es eher den Anschein, man habe nach längerer Wartezeit, weil ja eh nix kommt und weit und breit keiner ist, einfach keine Lust mehr gehabt, zu warten.

So ist es doch auch bei einem Defekt?

Ich fahre auch regelmäßig an einer Ampel bei "Rot". Die hat immer wieder Aussetzer, und wenn der Querverkehr (genauer: Gegenverkehr, ist eine Linksabbiegerampel) 3 x Grün bekommen hat, fahre ich unte Beachtung von § 9 StVO.
Manchmal fahren von hinter mir welche mit, manchmal bleiben die stehe, irgendwann läuft das Programm dann wieder normal. Im Grunde ist das auch nur: keine Lust, zu warten. Ein Defekt ist es m.M.n. aber dennoch, und eigentlich erkennt man das schon bei der 2. Grünphase, bei der ich "vergessen" wurde. (Ist insofern ein wenig anders als in den Fällen echter "hängengebliebener" Ampeln, die gar nicht mehr umschalten.)

Bei der letzten echt "hängengebliebenen" Ampel, das ist schon ein paar Jahre her, stand ich so weit hinten, dass ich gar nicht fahren konnte. Da hatte ich aber den Vorteil, die Telefonnummer der Stadt zu kennen. Habe mich dann zum Tiefbauamt durchstellen lassen, die nach der Schilderung kurz die Ampel ausgeschaltet haben und dann durch Neustart "resetet" haben. Das war die sauberere Lösung. Da denkt der normale VT aber nicht dran.


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HaWeThie
Beitrag 22.02.2023, 15:03
Beitrag #11


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Zitat
gelber Umschlag, zuständig Ordnungsamt Stadt K bzw. Amtsgericht K
steht eigentlich in dem Bescheid drin.
Zitat
Nach dem ich das (für mich) lange Rotlicht als einen Ampeldefekt deutete,
wie lenge war denn Rot, dass du das als Defekt gedeutet hast?
Zitat
Ahndungsverhalten der Kölner Stadtverwaltung
das Verahlten der Stadt steht doch im Bescheid wink.gif

Zitat
Zu dem Zeitpunkt gab es keinerlei Fußgänger, Radfahrer, keine Autos im Blickfeld oder sich bewegende Straßenbahnen. Also keinerlei Huperei, Belästigung, Bremsungen, Ausweichen...Gefährdung.
dann hätte es teuerer werden können.
Zitat
Die letzten 25J hatte ich nie solche Bußgeldfälle = Null Punkte !
ist keine besondere Leistung - sondern der Normalfall.
Zitat
4W Fahrverbot
wetten, dass das da nicht steht?


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Nerari
Beitrag 22.02.2023, 17:24
Beitrag #12


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Zitat (rapit @ 22.02.2023, 11:41) *
So ist es doch auch bei einem Defekt?

Nein, wenn ich wirklich von einem Defekt ausgehe, dann unterstelle ich, dass mich die Ampel in absehbarer Zeit gar nicht mehr fahren lässt. Also dauerrot zeigt, so dass ich nicht mehr weiterkomme. Von purer "keine Lust zu warten, weil eh nix kommt" kann da nicht die Rede sein.

Dazu muss die Ampel aber wirklich weit überdurchschnittlich lange rot sein. Sofern mir die Ampelschaltung bekannt ist, kann ich das früher schlussfolgern, bei einer mir unbekannten Schaltung dauert das wohl länger.

Ob sie dann wirklich nicht mehr für meine Richtung grün zeigt, kann ich, sofern ich weiter gefahren bin, natürlich nicht mehr verifizieren.

Der Übergang von "keiner Lust zu warten" zu "das ist wohl ein Defekt, also lohnt es sich nicht, weiter zu warten" ist natürlich fließend.
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uwe112
Beitrag 22.02.2023, 21:08
Beitrag #13


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In einem anderen Forum hat er mitgeteilt,das er eine Minute gewartet hat,obwohl er wusste das die Rotlichtphase 1,45 Minuten dauert.

Gruss

Uwe
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rapit
Beitrag 22.02.2023, 21:20
Beitrag #14


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Nun, dann ist die Antwort einfacher: zahlen!


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hk_do
Beitrag 22.02.2023, 21:29
Beitrag #15


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echt jetzt, du würdest einen (potentiellen) Mandanten mit RSV wieder wegschicken, wenn er dir die Geschichte wahrheitsgemäß erzählen würde?

Ich dachte immer, seinem Anwalt soll man die Wahrheit sagen, und der sagt einem dann was man den anderen sagen soll unsure.gif

(bzw. der lässt sich dann dafür bezahlen, den anderen eine zwar nicht ganz wahre, aber für den Verlauf des Verfahrens günstigere Geschichte überzeugender zu erzählen als man das selber könnte...)

Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass der TE die Sache mit den Zeiten nicht auch dem Polizisten erzählt hat (und dass die Kölner Behörde hier nicht mitliest...)


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uwe112
Beitrag 22.02.2023, 22:37
Beitrag #16


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Zitat (uwe112 @ 22.02.2023, 21:08) *
In einem anderen Forum hat er mitgeteilt
Gruss

Uwe


Ich meine das uns da jemand veralbert.


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Buchholzer
Beitrag 22.02.2023, 23:24
Beitrag #17


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Zitat (auchdasnoch @ 22.02.2023, 09:34) *
Zitat (rapit @ 21.02.2023, 23:57) *
Kommst Du 1 Monat lang [...] ohne deine A-Klasse zurecht?

Hast Du schon ein Mandat, Akteneinsicht und Insiderwissen? Aus der Sachverhaltsschilderung geht weder hervor, was für ein Auto der TE nutzt, noch welche Fahrerlaubnisklassen er besitzt. think.gif


W169 = Mercedes-interne Typbezeichnung für die A-Klasse
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Nerari
Beitrag 23.02.2023, 09:03
Beitrag #18


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Zitat (uwe112 @ 22.02.2023, 22:37) *
Ich meine das uns da jemand veralbert.

Kann gut sein - wie anders wäre der Fehler mit den 4 Wochen statt einem Monat Fahrverbot zu erklären unsure.gif
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auchdasnoch
Beitrag 23.02.2023, 09:53
Beitrag #19


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Zitat (Buchholzer @ 22.02.2023, 23:24) *
W169 = Mercedes-interne Typbezeichnung für die A-Klasse
Danke, aber das war ja eigentlich bereits geklärt.


Zitat (Nerari @ 23.02.2023, 09:03) *
Kann gut sein - wie anders wäre der Fehler mit den 4 Wochen statt einem Monat Fahrverbot zu erklären unsure.gif
Umgangssprache.
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w169driver
Beitrag 17.06.2023, 18:29
Beitrag #20


Neuling


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Zitat (auchdasnoch @ 22.02.2023, 11:20) *
Zitat (rapit @ 22.02.2023, 10:08) *
schließlich hatte der Kradpolizist keine geeichte Stoppuhr dabei.

Hmm, naja. Wenn Jemand so lange an einer roten Ampel wartet, dass er einen Defekt vermutet, dann dürfte es sich um einen Zeitraum gehandelt haben, der deutlich spürbar länger als eine Sekunde andauerte. Ich gehe mal davon aus, dass die Justiz einem Polizisten zutraut, dass er in einer solchen Situation recht verlässliche Angaben dahingehend wird machen können, dass dieser Zeitraum deutlich länger gewesen ist, als eine Sekunde.


Hallo,
VORSATZ wurde gerichtlich bestätigt (Anfang Mai), Einspruch zurückgezogen. Beschlussverfahren wurde vereinbart: Muss da noch Post (Protokoll) kommen, vom Amtsgericht ??? Es kam -bisher- nur Rech. vom Amtsgericht, welche fristgerecht vom Täter bezahlt wurde.

Bugeldstelle hat im Juni -nur- zur Zahlung des Betrages aufgefordert (normaler Briefumschlag, bisher nicht bezahlt.)


...Kreative Hinweise erwünscht !

PS: Der Anzeigende ist Ordnungskraft (kein Polizist), Verhandlung lief ohne Anwalt / RsV.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 17.06.2023, 20:40
Bearbeitungsgrund: doppelten text entfernt
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durban
Beitrag 17.06.2023, 21:03
Beitrag #21


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Wenn der Einspruch zurückgenommen wurde, kommt nur die Rechnung. Kein Protokoll, kein Beschluss.

Danke für die Rückmeldung! wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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HaWeThie
Beitrag 20.06.2023, 13:31
Beitrag #22


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Zitat
Bugeldstelle hat im Juni -nur- zur Zahlung des Betrages aufgefordert (normaler Briefumschlag, bisher nicht bezahlt.)
du solltest innerhalb der gesetzten Frist zahlen, sonst beginnt die Vollstreckung.
Und: Mit Rücknahme des Einspruchs wurde der Bescheid rechtskräftig - du solltest daran denken, innerhalb von vier Monaten deinen FS für einen Monat (nicht vier Wochen!) abzugeben. Sonst fährst du ohne FE.


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w169driver
Beitrag 21.06.2023, 15:01
Beitrag #23


Neuling


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Ab wann laufen denn nun die 4 Monate (Dispositionszeitraum zur Abgabe des FS): Datum der Verhandlung, Datum der Aufforderung der Bußgeldstelle zur Zahlung des Bußgeldes... ?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.06.2023, 07:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 21.06.2023, 17:19
Beitrag #24


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Soweit ich es erinnere ab dem Tag der Rücknahme des Einspruches….…


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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rapit
Beitrag 21.06.2023, 20:09
Beitrag #25


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.06.2023, 18:19) *
ab dem Tag der Rücknahme des Einspruches….…

yes.gif


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blackdodge
Beitrag 21.06.2023, 21:25
Beitrag #26


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ich kenne da übrigens auch so ne gemeine Ampel. Wenn ich nach der Spätschicht nach Hause fahre reagieren die Kontaktschleifen zwar auf Blechdosen mit 4 Rädern, nicht aber wenn ich mit dem Bike komme. Da ist es egal ob Dienst-RT oder private Bandit bzw Aprilia ETV oder GS. Ich kann mir da auch aussuchen ob ich bei Rot fahre ( Linksabbieger in Richtung BAB) oder auf die Geradeausspur wechsle stück weiter fahre, um ne Insel üer ne Sperrlinie wende und dann nach rechts auf die BAB auffahre.

handelt sich um diese hier

https://goo.gl/maps/erCEBYTTZHYg5wAY6


Tagsüber passt es, da läuft scheinbar ein Programm aber abends, ab Zeit X schalten dann die Schleifen die Ampel
Am WE teils auch tagsüber.


hab übrigens mal wieder ne Mail ans zust. Straßen- und Tiefbauamt geschrieben und sogar meine Mitwirkung angeboten.


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hk_do
Beitrag 21.06.2023, 21:58
Beitrag #27


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Zitat (blackdodge @ 21.06.2023, 22:25) *
Ich kann mir da auch aussuchen ob ich bei Rot fahre ( Linksabbieger in Richtung BAB) oder auf die Geradeausspur wechsle stück weiter fahre, um ne Insel üer ne Sperrlinie wende und dann nach rechts auf die BAB auffahre.


Du könntest auch schauen, ob zufällig ein Polizeibeamter in Reichweite ist und dir eine Weisung erteilen lassen whistling.gif

(und vielleicht §20 VwVfG großzügig auslegen...)

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blackdodge
Beitrag 21.06.2023, 22:55
Beitrag #28


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wenns danach geht kann ich auch das Mopepd passend parken und die Ampel ausmachen, ich weiß wie es geht whistling.gif aber Nööööö mache ich nicht


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HaWeThie
Beitrag 22.06.2023, 07:11
Beitrag #29


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Zitat
Wenn ich nach der Spätschicht nach Hause fahre reagieren die Kontaktschleifen zwar auf Blechdosen mit 4 Rädern, nicht aber wenn ich mit dem Bike komme.

Mal ne dumme Frage: wenn du die Schaltung kennst, hast du die zuständige Stelle darauf hingewiesen, dass das Schleifen keine Motorräder erkennen? (so nach dem Motto, es ist besser, ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu meckern)
Solange die Behörde das nicht weiß, solange wird auch keiner die Empfindlichkeit der Schleifen einstellen.


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ulm
Beitrag 22.06.2023, 07:16
Beitrag #30


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Ich vermute, dass das bereits erfolgt ist:
Zitat (blackdodge @ 21.06.2023, 22:25) *
hab übrigens mal wieder ne Mail ans zust. Straßen- und Tiefbauamt geschrieben und sogar meine Mitwirkung angeboten.

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HaWeThie
Beitrag 22.06.2023, 12:23
Beitrag #31


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F117
Beitrag 22.06.2023, 13:52
Beitrag #32


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Wir wissen aber doch nicht, was in dieser Mail drinstand ... thread.gif


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w169driver
Beitrag 15.08.2023, 12:17
Beitrag #33


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.06.2023, 18:19) *
Soweit ich es erinnere ab dem Tag der Rücknahme des Einspruches….…


Hallo, inzwischen wurde der FSchein abgegeben...Die Behörde verlangt nun für die Rücksendung extra 3,20: Dabei ist doch im Bussgeldbescheid bereits 28,50 für "Auslagen und Gebühren"
mit auf der Rechnung.
Bitte um fundierte Anworten, ob das so rechtens !
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ulm
Beitrag 15.08.2023, 12:37
Beitrag #34


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Die 28,50 Euro sind für den Bußgeldbescheid, nicht für den Fahrerlaubnis-Versand-Service.
Passt also.
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durban
Beitrag 16.08.2023, 09:25
Beitrag #35


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Die Zustellungsauslagen werden nicht als Pauschale, sondern konkret erhoben.

Die 28,50 Euro bestehen aus:
- 25 Euro Verwaltungsgebühren
- 3,50 Euro Auslagen für die Postzustellung des Bußgeldbescheides.

Weitere Zustellungen sind nicht abgedeckt.

Alternativ kann der FS vermutlich auch abgeholt werden.


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