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> Sperrfristverkürzung
Lex300
Beitrag 13.02.2023, 14:06
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

hätte einige Fragen zur Sperrfristverkürzung.

im Juli 2022 hatte ich mit 2 weiteren Kollegen einen Unfall mit Alkohol. Ich war der Fahrer. Wir hatten keine weiteren Beteiligten. Demnach wurde mir im Oktober mir mein Führerschein vorläufig entzogen ( Freiwillig bei der Polizeit abgegeben ) und im Dezember bekam ich mein Strafbefehl in dem Stand: Das mein Führerschein mir für 10 Monaten entzogen wird sprich mit der Vorläufigen Entziehung 12 Monate.

Mein Alkohol wert von der Blutprobe Lage bei 0.94. Dazu kommt aber Personen und Fremdschaden dazu. wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung
- Vergehen nach § 315c Abs. 1Nr. 1a,Abs. 3N.r 2, 69 Abs. 1, 69a StGB -.

Da ich auf mein Führerschein angewiesen bin würd ich alles tun um eine Aufhebung/Verkürzung. Ist hatte bereits Verkehrspsychologisches Gespräch bei der Caritas. Mein Anwalt meinte das Amtsgericht auf das StGB 69a VII hingewiesen hat und das ich eil Aufbauseminar machen sollte ? Aber welches ? Dann hab ich das Besondere Aufbauseminar gefunden. Und der einzige Anbieter der es in meiner Umgehung ( Rheine ) macht ist die IFS. Gibt es Erfahrung dazu ? Sind es ein Zertifizierter Kurs? Sonst hab ich niemanden gefunden der es macht sowie TÜV Dekra etc hab hier keine Standorte die das anbieten.

Daher hab ich jetzt alles raus geschrieben das ich für meinen Antrag zur Verkürzung brauche:
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leberwert Test
Sperrfrist Verkürzung Bescheinigung
Brief vom Firma ( weil angewiesen auf Führerschein )
Erste Hilfe Kurs

Gibt es noch etwas, was ich dazu legen sollte kann ? Um möglichst Erfolg zu haben ?

Mit freundlichen Grüßen

Oh Gott garnicht auf die Rechtschreibfehler im Nachhinein geachtet. Leider kann ich den Beitrag nicht bearbeiten.

Edit: Sperrfrist geht bis 12 Oktober 2023.

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Kai R.
Beitrag 13.02.2023, 17:14
Beitrag #2


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Hilft Dir das? FAQ Sperrfristverkürzung


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Grüße

Kai

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