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> Rücknahme eines "Knöllchens", geplante "Massenrücknahme" wegen eines Kommunikationsfehlers
bicionado
Beitrag 13.02.2023, 12:37
Beitrag #1


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Folgender Artikel erwähnt nebenbei, dass die Gemeinde, die bereits ausgestellten Knöllchen bis zu einem bestimmten Stichtag wegen eines "Kommunikationsfehlers" einfach zurücknehmen will. Geht sowas überhaupt? Die Knöllchen scheinen ja berechtigterweise ausgestellt worden zu sein und werden auch weiterhin ausgestellt.
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OWI2014
Beitrag 13.02.2023, 14:31
Beitrag #2


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Sehr interessante Frage.
Der Arme OPB der am Sonntag dort hingeschickt wurde von der Kommune um dort zu verwarnen.
Was ist, wenn jemand schnell ist, und seine Verwarnung schon bereits bezahlt hat?


in Löhne gilt wohl Gewohnheitsrecht im Falschparken.
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Explosiv
Beitrag 13.02.2023, 15:01
Beitrag #3


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Was geduldet wird, wird zur Norm. Und der Böse ist dann nicht der Falschparker, sondern derjenige, der daran Anstoß nimmt.

Die Argumente gegen die Alternativparkplätze sind auch nicht tragbar. Niemand verlangt, dass Frauen allein durch die Dunkelheit laufen oder Ordnungsdienste eingerichtet werden. Man kann auch verabreden, dass die jungen Frauen nach dem Sport in Gruppen zu den Parkplätzen gehen und somit ihre Sicherheit bewahren. So wird das auf der ganzen Welt gemacht.

Und für die älteren Fans kann man bevorzugte Parkplätze auf freiwilliger Basis freihalten. Dann sieht man, wie fair die Sportsfreunde untereinander sind.

Aber die Last einfach auf unbeteiligte Fußgänger und andere VT abzuwälzen, die während Veranstaltungen dort passieren wollen oder müssen, ist unverschämt und unsportlich.

Beachtlich, mit welcher Chuzpe die Kritik an den CDU-Politikern vorgebracht wird.


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thetdk
Beitrag 13.02.2023, 15:37
Beitrag #4


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Zumal sofort das "Ende des Sports" heraufbeschworen wird, weil die aktiven Sportler etwas laufen müssen...
Ich kenne einige Sporthallen komplett ohne eigene Parkplätze - das geht auch...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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rapit
Beitrag 13.02.2023, 16:49
Beitrag #5


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Auf dem Schulgelände ist es also gefährlich?

Uiuiui, und da schickt man in den frühen Morgenstunden Kinder hin?

think.gif

Und wenn die Pasanten an der Sporthalle vorbei auf der Fahrbahn laufen müssen, ist das nicht gefährlich?

Komische Einstellung!

Zugegebenermaßen fies war es aber, zu versprechen, einmal nur freundliche Hinweise zu verteilen, bei so einer Ansage hätte ich da auch geparkt - und dann doch gebührenpflichtige Verwarnungen auszusprechen.
Das ist nicht ok, das war quasi ein Freibrief.

Und das ist wohl der Hintergrund für die Rücknahme.

Die anderen "Argumente" der Sportler sind völlig hanebüchen.


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OWI2014
Beitrag 14.02.2023, 06:44
Beitrag #6


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Verwundert bin ich aber nicht.
Ich kenne Städtchen im Rheingau da wird unterschieden zwischen Gewerbetreibende und Bürger. Ganz oben stehen Dorfpolitiker mit eigener Dorfkneipe oder so.
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ulm
Beitrag 14.02.2023, 07:16
Beitrag #7


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Wobei ich gerne die Rechtsgrundlage für die Rückerstattung erfahren möchte.

Ist eine Dienstags-Aussage wie "Ihr werdet bis Samstag keine Knöllchen bekommen" überhaupt vom Opportunitätsprinzip gedeckt, wenn der Verstoß erst am Donnerstag begangen wird?
So eine Aussage kann man dann mit viel gutem Willen als mündliche Verwarnung sehen und das würde dann tatsächlich eine anschließende gebührenpflichtige Verwarnung ausschließen.

Und dann steht da auf der schriftlichen Verwarnung doch noch der ominöse Satz, dass mit Zahlung die Verwarnung anerkannt wird. Darf die Bußgeldstelle die Anerkenntnis der Verwarnung "verweigern"? think.gif

Am Ende wird die Kommune sich hinstellen und sagen "Wir hätten ja gerne zurückgenommen, doch die Bezirksregierung hat uns das untersagt"... whistling.gif


Nebenbei:
Ich werde es nie verstehen, warum man mit dem Auto so nah wie möglich zum Laufsportzentrum fahren muss...
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bicionado
Beitrag 14.02.2023, 10:24
Beitrag #8


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Zitat (ulm @ 14.02.2023, 07:16) *
Wobei ich gerne die Rechtsgrundlage für die Rückerstattung erfahren möchte.


Ich auch. Deshalb der Faden hier. thread.gif
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TAK
Beitrag 14.02.2023, 12:05
Beitrag #9


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Einstellung nach §47 Abs. 1 OWiG im Ermessenswege sollte doch sicherlich gehen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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rapit
Beitrag 14.02.2023, 16:00
Beitrag #10


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Zitat (ulm @ 14.02.2023, 07:16) *
Wobei ich gerne die Rechtsgrundlage für die Rückerstattung erfahren möchte.

Ist eine öffentlich verbreitete Zusage, das Falschparken zu tolerieren und nur kostenlose nette Hinweise zu verteilen, nicht quasi eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?

Für begünstigende Verwaltungsakte gibt es keine besonders hohen Formerfordernisse...


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mir
Beitrag 14.02.2023, 21:10
Beitrag #11


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Auch viele andere Anwälte haben Probleme mit Verwaltungsrecht.


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rapit
Beitrag 14.02.2023, 21:21
Beitrag #12


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plasma.gif Du weißt bestens, dass es hier keinen Ironiesmiley gibt! mad.gif


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mir
Beitrag 14.02.2023, 21:36
Beitrag #13


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Umso mehr Spaß macht es, Dich auf die Palme zu bringen. laugh2.gif wavey.gif


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rapit
Beitrag 14.02.2023, 22:11
Beitrag #14


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Ha, wenigstens falle ich da langsamer runter als du. Vielleicht früher, aber dank des höheren Luftwiderstandes langsamer tongue.gif laugh.gif

BTT: tatsächlich bewirken auch so komische öffentliche Verlautbarungen einen gewissen Vertrauensschutz.

Schon am kommenden Samstag wird es ja dann aber wohl teuer...


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silenz
Beitrag 15.02.2023, 00:19
Beitrag #15


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Wenn der Verein so lange überlebt und nicht vorher mangels naher Parkplätze zugrunde geht...
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