... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Neue BuK und med. Cannabis
andco
Beitrag 06.02.2023, 07:03
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 05.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88620



    
 
Hi,
gibt es in der neuen BuK auch etwas zum med. Cannabis ?
Und gibt es dazu irgendwelche einheitlichen Regelungen wie die FSSTen damit umgehen ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 06.02.2023, 11:24
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Hallo,

kannst du deine Fragestellung noch etwas präzisieren? In den BuK steht durchaus etwas zum medizinischen Cannabis. Wie bundesweit die Fsst mit dem Thema umgehen, hängt ja, sofern es sich nicht um eine MPU handelt, nicht von den BuK ab.

Generell kann man jedem Cannabispatienten nur empfehlen, eine sorgfältige Dokumentation durchführen zu lassen, unabhängig ob es sich um eine Dauer- oder eine Bedarfsmedikation handelt. Von Behandlern, die dies nicht leisten wollen oder können, sollte man sicherheitshalber Abstand nehmen meiner Meinung nach.

Eines ist ganz sicher: wir haben es hier schon häufiger erlebt, dass jemand, der THC-Konsum aus Spaßgründen betrieben hat und in eine Verkehrskontrolle kam, der Meinung war "Dann lass ich mir halt ein Rezept ausstellen"... So jemand hat auch in Zukunft wohl kaum eine Chance auf schnellen ungetrübten Genuss. Die Anforderungen, die gestellt werden können (und wohl auch in Zukunft gestellt werden) in Hinsicht auf Dokumentation der Verordnung und Absicherung durch Laboruntersuchungen sind zeitaufwendig und im letzteren Fall sicher auch teuer.

Für Patienten, für die Cannabis das beste Medikament der Wahl ist, ist es bedauerlich, dass sie denselben misstrauischen Augen gefallen müssen wie die Spaßkonsumenten. Das verdanken sie meiner persönlichen Meinung nach u.a.
- Ärzten, die im Rahmen der Privatliquidation im Zweifel sogar bereit wären, zu erklären, dass der Patient Schimmelkäse essen muss, damit sein Fußpilz weggeht,
- der bekannt langen Ignorierung der Tatsache, dass THC eben auch ein Medikament sein kann
- Spaßkonsumenten, denen ihr Spaß so lange wichtiger war als die Gesetzeslage, bis sie eben erwischt wurden, um dann zu dem Bockmist, den sie fabriziert haben, nicht stehen zu wollen.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andco
Beitrag 06.02.2023, 12:59
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 05.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88620



Da ich das Cannabis wirklich aus medizinischen Gründen bekomme, inkl. Kostenübernahme durch gesetzliche Kasse, und dadurch jetzt wieder soweit bin "normal" auch wieder im Aussendienst zu Arbeiten
werde ich fahren müssen. Habe keinerlei Vorgeschichte, weder Alkohol noch Drogen, keine Fahrverbote usw. (in der Jugend mal 1 Punkt wg. rumfeilen am Moped ist 40 Jahre her.)
Habe seit 6 Monaten die Eindosierung hinter mir und hatte und habe durch die insgesamt nur 150mg am Abend Tagsüber auch keinerlei Rauschgefühl, mein Doc sieht auch kein Problem beim Fahren.
Papierkram alls sauber im Auto als Kopie liegen, Soweit so gut.


Meine Sorge ist halt das ich im Falle einer Kontrolle natürlich positiv sein werde und durch die mangelnden verbindlichen Regeln dann ne MPU bekomme....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 06.02.2023, 13:31
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Zitat (andco @ 06.02.2023, 12:59) *
mangelnden verbindlichen Regeln

Naja, in dem Zusammenhang muss man sagen:
1. Auch die Fssten werden jetzt vermehrt mit den Fragestellungen konfrontiert werden. Rein theoretisch müssten sie immer eine MPU anordnen, weil nur so sichergestellt werden kann im Sinne des Gesetzes, dass die Fahreignung nicht beeinträchtigt ist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass im Zweifelsfall im Vorfeld einer Anordnung, also erst nach Aufdeckung einer "Trunkenheitsfahrt", die Präsentatioon einer hieb-und-stichfesten Dokumentation da vielleicht dann einen Sinneswandel bewirken kann. Denn auch die BuK messen den Bedingungen des einzelnen Falls eine eher hohe Bedeutung zu.
2. Du solltest halt jetzt schon den Ernstfall vorbereiten. Sprich alles und jedes, was du an Schriftverkehr, Dokumentation etc.pp. hast und mit deiner Verschreibung zu tun hat, aufbewahren.
3. Ich weiß ja nun nicht, welche Darreichungsform deine Medikamente haben. Die BuK sieht z.B. bei oral einzunehmenden Fertigpräparaten folgendes vor:
Zitat
Zur Überprüfung, ob Cannabismedikamente bestimmungsgemäß eingenommen wurden, kann eine Blut- oder Urinanalyse nicht beitragen.
(BuK, S.329, 4. Auflage)
Dies bezieht sich hier auf den im Ernstfall auszuschließenden Beikonsum von THC. Der lässt sich nur durch eine Haaranalyse ausschließen. Du müsstest also auf eine solche Fragestellung vorbereitet sein und sicherheitshalber eine Haarsträhne von drei oder mehr Zentimetern stehen lassen.

Andererseits stellt sich natürlich auch dir Frage, wie oft du in deinem Autofahrerleben kontrolliert wurdest, ob man deiner Motorik den Konsum eventuell anmerkt. Es ist halt aktuell alles noch nicht so einfach, wie es sein sollte oder könnte.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andco
Beitrag 06.02.2023, 14:05
Beitrag #5


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 05.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88620



1. eine Trunkenheitsfahrt liegt ja nicht vor , spielt da für die Fsst das Medikamentenprivileg keine Rolle ? Das ist echt zum Heulen, endlich etwas was hilft und nur Ärger in sicht...

2. habe ich alles als Kopie auch im Auto, und das aktuellste auch als Kopie in der Motorradjacke.

3. Blüten im Verdampfer (wenn ich nicht irgendwo Übernachten muss aber kein Cannabis usw. dabei), Kapseln wirken zu verzögert. Haarsträhne wird ein Problem, altersbedingt nix mehr da (zumindest auf dem Kopf) :-)

Kontrollen sind in der Regel alle meine, Auto und Motorrad zu auffällig und selten.
Auf Bahnhöfen/Flughäfen werde ich auch des öfteren Kontrolliert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:04