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> 45er Roller regulär anmelden?
Kai R.
Beitrag 05.02.2023, 11:53
Beitrag #1


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Hallo,

weil ich aus dem anderen Thread nicht richtig schlau werde: wegen der THG-Quote möchte ich meinen Niu M+ Sport regulär anmelden. Hat jemand einen Überblick, was es dazu braucht? Kann auf Basis der ABE ein normaler Fz-Brief ausgestellt werden? Muss ich zum Tüv? Welche Anforderungen sind zu beachten?


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Kai

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Hoheneicherstation
Beitrag 05.02.2023, 12:38
Beitrag #2


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Der Hauptgrund, den die Zulassungsstelle in dem anderen Faden gefunden hat, war dass kein "Kuchenblech" (Kraftradkennzeichen) an dem E-Roller angebracht werden könnte. Beim Niu M 1+ sieht die Kennzeichenhalterung eher aus wie die einer Mofa, und dementsprechend nur für ein Versicherungskennzeichen passend.
Der etwas grössere Niu N 1 s (Kleinkraftrad) hat eine Kennzeichenhalterung, wo auch ein Krad-Kennzeichen dranpasst.
Deshalb richte Dich auf Diskussionen mit der Zulassungsstelle ein ...
Schau mal diese Seite an book.gif

Edith hat den auf obiger Seite erwänten Link zu besonderen Regeln in Berlin eingefügt. Diese Regeln werden auch im Rest der Republik demnächst gelten.
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ulm
Beitrag 05.02.2023, 14:31
Beitrag #3


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Wobei ich mich frage, ob diese Berliner Extrawurst zulässig ist.

Wenn nur E-Roller zwangsvorgeführt werden müssen, dann hat das schon ein Geschmäckle.
Liest sich so, als ob man hier eine vorsätzliche Hürde eingebaut hat.
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andco
Beitrag 08.02.2023, 07:49
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (ulm @ 05.02.2023, 14:31) *
Wenn nur E-Roller zwangsvorgeführt werden müssen, dann hat das schon ein Geschmäckle.


Also soweit ich das auf dem Flur mitbekommen habe soll es Probleme bei einigen Herstellern geben die es mit der individuellen FIN
nicht so genau genommen haben.
Auch ist es wohl ein Problem mit den THG-Förderungen die im Topf nicht eingeplant waren :-)
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ulm
Beitrag 08.02.2023, 08:24
Beitrag #5


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Eine doppelt vergebene FIN fällt auch am PC auf, da brauche ich zumindest im ersten Schritt nicht das Fahrzeug physikalisch vor Ort.
Sollte ein Hersteller da tatsächlich auffallen, muss das KBA handeln, z.B. mit Verkaufsverboten.
Und der Händler macht sich gegenüber dem Käufer schadenersatzpflichtig.

Das THG-Thema fällt ja nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstellen, daher haben die sich da herauszuhalten und die Fahrzeuge zuzulassen.
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Kai R.
Beitrag 08.02.2023, 14:58
Beitrag #6


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ich habe inzwischen Nachricht von der Zulassungsstelle, dass einer Zulassung wohl nichts entgegensteht. Ich muss aber danach noch ein Gutachten eines Sachverständigen nachreichen, der die ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens bestätigt. Sonderlocke in meinem Kreis? Immerhin werden kleine Kennzeichen ausgegeben und mit der HU-Befreiung hat man anscheinend auch kein Problem.


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Kai

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ulm
Beitrag 08.02.2023, 15:51
Beitrag #7


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Das klingt doch gut!
Ich hoffe, Du hältst uns auf dem Laufenden.
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hk_do
Beitrag 08.02.2023, 18:36
Beitrag #8


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Zitat (Kai R. @ 08.02.2023, 14:58) *
ich habe inzwischen Nachricht von der Zulassungsstelle, dass einer Zulassung wohl nichts entgegensteht. Ich muss aber danach noch ein Gutachten eines Sachverständigen nachreichen, der die ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens bestätigt. Sonderlocke in meinem Kreis?


Die Fragestellung des Kennzeichens (Anbringung und Beleuchtung) ist ausdrücklich Teil der eigentlich bundesweit gelten sollenden Regelung (s. meinen Beitrag dazu im anderen Thread).

Örtlich unterschiedlich wird wohl sein, ob die Behörde das durch eigene Besichtigung feststellt (das machen eigentlich nur wenige...) oder sich eben ein Gutachten vorlegen lässt.
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Kai R.
Beitrag 13.02.2023, 12:05
Beitrag #9


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So, ich melde mich zurück. Es hat alles bestens geklappt, HU-Freiheit und so. Die Dame auf der Zulassungsstelle hat sich erwartungsgemäß einen Wolf getippt, die Angaben aus dem CoC alle zu übernehmen. Ein ganz kleines Kennzeichen ist es nicht geworden, aber mit 18*20 kann ich leben und der Roller kann es tragen. Jetzt noch zum Sachverständigen, den Kennzeichen-Anbau bestätigen lassen.

https://www.elektroroller-forum.de/download...3&mode=view


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ulm
Beitrag 13.02.2023, 12:08
Beitrag #10


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Glückwunsch!

Warum hast Du denn auf dem Kennzeichen auf das "E" verzichtet? think.gif
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Kai R.
Beitrag 13.02.2023, 12:51
Beitrag #11


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Brauche ich nicht, habe ich aber auch nicht dran gedacht.


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Hoheneicherstation
Beitrag 14.02.2023, 14:58
Beitrag #12


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Zeig das mal dem @ erollerfahrer aus dem anderen Thread ...



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Kai R.
Beitrag 06.03.2023, 14:01
Beitrag #13


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So, ich schulde Euch noch den letzten Teil der Geschichte. Voller Freude, dass die Zulassung so gut geklappt hatte, bin ich zum TÜV-Sachverständigen und habe da wirklich nicht mit Problemen gerechnet. Aber der SV fand heraus, dass Niu die originale Kennzeichenhalterung nur bis zum Maß 13*17 freigibt. Am Ende hatte ich zwei Mängel auf dem Zettel stehen: Stabilität der Kennzeichenbefestigung und Abdeckungsbereich der Kennzeichenbeleuchtung. Ich habe dann eine Motorrad-Kennzeichenhalterung mit Leuchte bestellt und habe diese beim Händler gegen die originale Befestigung tauschen lassen. Danach noch einmal zum TÜV und jetzt ist die Befestigung abgenommen. Das Ganze habe ich heute per Mail an die Zulassungsstelle weitergeleitet und hoffe jetzt, dass die das Gutachten nicht noch mal im Original sehen wollen. Das Ganze wurde jetzt schon noch einmal bürokratisch, aber letztlich gestaltbar.


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hk_do
Beitrag 06.03.2023, 20:03
Beitrag #14


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Danke für die Rückmeldung!

Letztlich ist dein Fall ja ein schönes Beispiel dafür, warum dieser "bürokratische Aufwand" zu Recht getrieben wird. (und wie man die auftretenden Probleme leicht lösen kann)

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Kai R.
Beitrag 06.03.2023, 21:35
Beitrag #15


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Ja, aber mal im Ernst: bei einem 45er Roller die Kennzeichenleuchte umbauen lassen, weil an den Rändern 2cm Ausleuchtung fehlen ist schon etwas drüber, meinst Du nicht? Ich hätte die 150.-€ gerne für etwas sinnvolleres ausgegeben.


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Kai

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hk_do
Beitrag 06.03.2023, 21:38
Beitrag #16


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ja nu, was muss das muss.

Es nützt ja nichts, wenn man nur die mittleren Stellen des Kennzeichens lesen kann wavey.gif

Aber für 150 Euro hättest du doch schon ein selbstleuchtendes Kennzeichen bekommen blink.gif
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Kai R.
Beitrag 07.03.2023, 14:49
Beitrag #17


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Zitat (hk_do @ 06.03.2023, 21:38) *
ja nu, was muss das muss.

offensichtlich. Die Zulassungsstelle schreibt mir, dass sie den Vorgang erst schließen können, wenn das Gutachten in die Papiere eingetragen ist. Also da auch noch einmal hin. Wegen einer Kennzeichenhalterung an einem 45 km/h-Roller. Als ob wir alle nichts Besseres zu tun hätten.


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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2023, 16:15
Beitrag #18


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Wer keine Arbeit hat, macht sich welche ...
(Oder die sagen sich: Wer mit der THG Geld verdienen will, soll erstmal selber zahlen)

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Beitrag 07.03.2023, 19:56
Beitrag #19


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Zitat (Kai R. @ 07.03.2023, 14:49) *
Wegen einer Kennzeichenhalterung an einem 45 km/h-Roller

Nein. Wegen der Vorschriftsmäßigkeit Deines Rollers. Wer entscheidet, was eine vernachlässigbare Bagatelle ist und was nicht?

Hiezuforum ist MSDWGI eine beliebte Abkürzung, mit der geklärt wird, dass das, was da angeordnet wurde, eben nicht dem Buchstaben des Gesetzes entspricht. So'n bisschen Abweichung bei der Ausleuchtung Deines Kennzeichens ist exakt dieses MSDWGI. Egal, man sieht doch genug vom Kennzeichen.

Nee, eben nicht. Ich weiß, ich höre ihn auch wiehern, den Amtsschimmel. Aber auf genau dem reiten tausende von Anwälten, um ihre damit verdiente Kohle zur Bank zu bringen.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 22:10