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> Gewerblich und Aufzeichnunspflichtig?
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 03.02.2023, 14:14
Beitrag #1


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Hallo,

ich war heute beruflich mit folgender Kombination dienstlich unterwegs: PKW zGG 2144kg; Stützlast 90kg (zugelassen auf meinen Arbeitgeber) und Anhänger zGG 750kg. (zugelassen auf mich privat)

Ist die Kombination jetzt Aufzeichnungspflichtig da über 2,8t zGG. (2894kg) Würde es was bringen den Anhänger um 5kg abzulasten oder müsste ich ihn 95kg ablasten. (Stützlast ja/nein)


Ich habe Material vom Großhändler ins Homoffice gebracht, das ich in den nächsten Monaten häppchenweise beim Kunden verbrauche. Fällt das unter die Handwerkerregelung?


Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Hoheneicherstation
Beitrag 03.02.2023, 16:58
Beitrag #2


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Hallo

Die Aufzeichnungspflicht beginnt bei mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht des Fahrzeuges oder Gespanns. Die zGG werden ohne Abzug der Stützlast einfach addiert. Deshalb müsste der Ahhänger idealerweise 95 kg abgelastet werden.
Auf dieser Seite steht einiges zum Thema book.gif
Die Handwerkerregel kann nicht angewendet werden.

Edith hat diese Seite verlinkt - da steht dass ab Juli 2026 ab 2,5 Tonnen zGG kontrolliert wird ...

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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 03.02.2023, 20:58
Beitrag #3


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Danke,

dann muss ich beim nächsten mal weniger Material bestellen und dafür öfter fahren damit es in den PKW passt. (Oder mein Arbeitgeber muss mir die entsprechenden Bescheinigungen ausstellen. ROFL) Oder man lässt den Lieferschein nicht offen rumliegen und erklärt das Material als Privatmaterial. whistling.gif

Wenn ich das Material vom Großhandel im "Homoffice" aber erst bearbeite bevor ich damit zum Kunden fahre, gilt dann die Handwerkerregelung?

Gruß
Jens


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Hoheneicherstation
Beitrag 03.02.2023, 21:52
Beitrag #4


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Wahrscheinlich nicht

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