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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90371 ![]() |
habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen, Geldstrafe + 1 Monat Fahrverbot wegen eines Rotlichverstoßes. Folgendes ist passiert: vor einer Straßenbahnhaltestelle gibt es ein Rotlicht was an ist wenn die Straßenbahn hält um Fahrgäste ein und aussteigen zu lassen. Danach kommt dann die eigentliche Ampel mit den 3-Phasen. Nun habe ich wohl an der Halteline angehalten, bin aber wohl als die Straßenbahn schon über die eigentliche Ampel gefahren ist, losgefahren die vorgeschaltete Ampel (nur rot und aus) zeigte wohl noch rot. An der eigentlichen Ampel habe ich allerding angehalten. Meine Frage: Ist das überfahren eines vorgeschalteten Rotlichts genau so zu bewerten wie das überfahren einer "richtigen" Ampel? Ich habe leider hierzu nichts gefunden. Ich war unachtsam, aber ein Fahrverbot finde ich für diese Sache etwas drastisch. Lohnt sich vielleicht ein Einspruch? Vielen Dank für eure Meinungen |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1968 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Wie willst du denn den Einspruch begründen? Die rote Ampel ist da wohl vermutlich weil da die Straßenbahn die Fussgänger direkt auf die Fahrbahn entlässt.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10322 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV 200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot Da war eine Lichtzeichenanlage mit Rotlicht. So einfach ist da nichts zu machen. Was du versuchen kannst ist ein wirklich guter Anwalt für Verkehrsrecht, aber die Chancen dass der da etwas machen kann kenne ich nicht. -------------------- "Wie haben also kein Strommengenproblem sondern ein Netzstabilitätsproblem. Da können die Atomkraftwerke ihren Beitrag leisten." Robert Habeck, 27.09.2022
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9593 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Kommt vielleicht drauf an, was der Schutzbereich für diese Vorampel ist und ob der zum Zeitpunkt des Überfahrens relevant war oder nicht.
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90371 ![]() |
Hallo, ich danke für die Antworten, die ich auch nachvollziehen kann. Meine Frage ziehlt darauf ab, ob dieses vorgeschaltete Rotlicht als Ampel zu werten ist, oder ob man es ehr mit einem Stoppschild vergleichen kann? Dann wäre die Strafe eine andere, oder?
@Explosiv was meinst du mit "Kommt vielleicht drauf an, was der Schutzbereich für diese Vorampel ist und ob der zum Zeitpunkt des Überfahrens relevant war oder nicht." Meiner Meinung nach war der Schutzbereich nicht mehr notwendig, da die Straßenbahn ja bereits weggefahren war und es sich keine Fahrgäste mehr auf der Fahrbahn befunden haben. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9593 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Genau das meine ich ja. Schutzziel ist der Schutz der Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen. Es kann aber auch sein, dass noch schnell die Straßenseite wechselnde Fahrgäste mit geschützt werden sollen, und die gibt es auch jeweils kurz vor Eintreffen und kurz nach dem Abfahren der Bahn. In jedem Fall obliegt es nicht dem VT, selber zu entscheiden, ob das Rotsignal noch sinnvoll ist oder nicht, es ist zu beachten. Und es bedeutet eben nicht Stop und dann weiterfahren, sondern warten vor der zugehörigen Haltlinie.
Die Frage ist nur, ob noch ein typischer Rotlichtverstoß vorliegt, der auch mit Fahrverbot geahndet wird. Oder nur noch ein atypischer, bei dem vom Fahrverbot abgesehen werden kann. Das kann aber nur ein RA oder eben ein Gericht endgültig klären. In jedem Fall hast Du einen Fehler gemacht, der sanktioniert wird. Wie weit Du jetzt investieren willst, um die Folgen vielleicht abzumildern, musst Du selber entscheiden und richtet sich ggf. danach, ob eine RSV besteht oder nicht. -------------------- |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6732 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zeigt die Einrichtung wirklich nur rot und aus oder doch gelb-rot-aus?
Im ersten Fall wäre ich mir nicht so sicher, ob es sich überhaupt um eine Ampel im Sinne des §37 handelt. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7046 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Please send pigs ... äh ... pics ...
Oder Links zur Stelle bei Google Maps oder Mapillary o.ä., damit man mal sieht, wie es real vor Ort aussieht bspw. bzgl. Haltelinie, Zahl der Leuchten, ... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.04.2023 - 20:25 |