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> Hörgeräte jetzt Auto fahren
Franzsh
Beitrag 07.01.2023, 17:59
Beitrag #1


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Moin!

Ich trage schon seit ich 2002 den Führerschein habe, habe ich die Schlüsselzahl 01 als Brillenträger. Nun habe ich eine Hörminderung bemerkt und der HNO Arzt hat mir Hörgeräte aufgeschrieben. Im täglichen Gespräch und beim Radio höre ich das auch alles viel besser. Deshalb trage ich sie auch beim Autofahren was ich ja wohl nicht miss. Wir sprechen wohl beidseitig von einer Minderung von 40% beidseitig. Jetzt meine Frage muss ich das irgendwie melden? Ich merke im Straßenverkehr keinen Unterschied. Bin nun nervös geworden das jemand zum umschreiben erschien mit Hörgeräten und den Führerschein entzogen bekam. Kam zwar vor Gericht nicht durch aber ich möchte wissen ob ich mich irgendwie verhalten muss? Beispiel genannte Schlüsselzahl dir ich von mir nicht brauche. Das berühmte Einsatzfahrzeug höte ich.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.01.2023, 08:49
Beitrag #2


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Ich trage auch seit einigen Jahren Hörgeräte.
Die muss man NICHT in den Führerschein eintragen lassen.

Ich trage auch (und das schon seit 20 Jahren) dauerhaft eine Brille.
Die ist ebenfalls nicht eingetragen. Man erkennt sie allerdings auf dem Passbild der Führerscheinkarte.

Eine erforderliche Sehhilfe wird nur dann eingetragen, wenn der Führerscheinstelle bekannt wird, dass Du eine Brille trägst,
also entweder nach dem Sehtest bei der Erteilung der Fahrerlaubnis
oder wenn es sonst irgendeinen Anlass gibt.

Mein Vater beispielsweise bekam die Brille in den 1960ern in das neue Führerscdheindokument gesetzt, als er nach einer Polizeikontrolle aufgefordert wurde, seinen bis dahin genutzten Wehrmachts-Führerschein von 1941 in einen "zivilen" Führerschein umschreiben zu lassen.


Meines Wissens gehört zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zwar ein verbindlicher Sehtest, aber kein entsprechender Hörtest.
Und selbst WENN Du aus irgendeinem Grund irgendwo mit Deiner Schwerhörigkeit auffallen soltest: Es kann Dir allenfalls passieren, dass Du aufgefordert wirst, Deine Hörgeräte in den Führerschein eintragen zu lassen.
Aber irgendwelche "Strafen" gibt es für Dich nicht!

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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GM_
Beitrag 08.01.2023, 22:49
Beitrag #3


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Ich habe 1977 den vierer ohne Brille bestanden und meinen grauen Lappen bekommen.

1979 habe ich beim dreier und einser beim Sehtest meine zwischenzeitlich erworbene Brille gebraucht. Hinten auf meinem Lappen wurde trotzdem nur ein Stempel eingetragen: "Erweitert auf Klassen eins und drei.", kein Wort von Sehhilfe.

Als ich 2012 gegen einen Kartenführerschein getauscht habe, habe ich wieder ein Bild ohne Brille abgegeben, habe somit weiterhin keine Auflage.

2013 bekam ich dann Acryllinsen (Katarakt-OPs), seitdem sehe ich in die Ferne klar ohne Brille. Habe dies aber natürlich nie in einem FE-relevanten Sehtest nachgewiesen.

Somit bin ich von 1979 bis heute 44 Jahre lang gefahren, ohne dass die im Sehtest 1979 festgestellte Notwendigkeit einer Brille, die real bis 2013 bestanden hat, jemals im Führerschein eingetragen war.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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FrankW64
Beitrag 09.01.2023, 20:23
Beitrag #4


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Ich bin 2021 auf dem linken Ohr komplett ertaubt, mir hat nie jemand gesagt ich wäre damit im Strassenverkehr eingeschränkt. Seit 2022 trage ich am tauben Ohr ein Cochlea-Implantat.
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