![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Spätestens am 1.07.23 werden sie vollumfänglich angewendet werden. Das Wichtigste in Kürze für die User, die sich in der MPU-Vorbereitung befinden: Abstinenznachweise behalten ihre Gültigkeit. Allerdings sollen die Labore, insbesondere was den neuen Cut-Off-Wert und den PEth-Marker anbelangt, die Neuerungen sofort umsetzen. Es empfiehlt sich also allen, die mitten im Abstinenzprogramm stecken, Rücksprache zu halten. Spätestens Ende März 2023 endet hier die Übergangsfrist. Da bei denen, die mit kT antreten, in der 3.Auflage Nachweise nicht zwingend erforderlich waren, sollen diese in der Übergangsfrist auch nicht zwingend nachgefordert werden. Bedeutet aber auch, dass Nachweise gefordert werden können. Denen, die in den nächsten Monaten ihre MPU ablegen, ist durchaus anzuraten, noch Nachweise zu bringen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die User, die in der nächsten Zeit mit verkehrsrechtlicher Fragestellung antreten, sollten beachten, dass die GA die neuen V-Hypothesen zur besseren Differenzierung schon anwenden. Hier fragt am besten in eurem eigenen Thread nach, was es mit diesen Kriterien auf sich hat. Heraufsetzung des AN-Zeitraums von „nennenswert länger als 1 Jahr“ auf 15 Monate kann sofort angewendet werden. -------------------- faber est suae suisque fortunae
|
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Danke
![]() -------------------- faber est suae suisque fortunae
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Zu den Übergangsfristen habe ich mir noch überlegt, dass jede/r, der nicht absolut und 100% sicher ist, dass er bis Ende Juni 2023 seine MPU hinter sich bringen kann, sich auf Grundlage der "neuen BuK" vorbereiten sollte. Ob das für jemanden zutrifft und wie groß die Änderungen eventuell sind, muss man dann in den jeweiligen Threads erarbeiten.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 16:04 |