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> unbekannte Zeiten auf Fahrerkarte
Patar
Beitrag 28.11.2022, 16:24
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin absolut neu hier, habe mit Güterverkehr an sich nichts zu tun. Ich arbeite im Büro eines mittelständischen Unternehmen und soll mich nun um das regelmäßige Auslesen (und Auswerten) der Daten unseres LKW bzw. der Fahrer kümmern.

Wir nutzen einen digitalen VDO Fahrtenschreiber, den VDO Downloadkey (nagelneu) und zur Archivierung die Web-Anwendung Arc-Web von ght.

An sich funktioniert das alles wunderbar, allerdings wurden bei einem unserer Fahrer ein paar Verstöße aufgezeichnet. Kurz noch zum Fahrer, er fährt nicht Vollzeit LKW, sondern Arbeitet als Montagehelfer in der Firma. Wenn er also um 6 Uhr den Tag in der Fertigungshalle an der Bohrmaschine beginnt, um 11 Uhr in den LKW Steigt und 1,5 Stunden fährt, dann sind die 5 Stunden an der Bohrmaschine dem Fahrtenschreiber ja egal, richtig?

Wenn er am nächsten Tag um 6 in den LKW steigt, bis 10 Uhr fährt, danach wieder an der Bohrmaschine steht, was muss er dann um 10 Uhr am Fahrtenschreiber eingeben? Ist das Arbeitszeit? Ist das Ruhezeit? Bereitschaft?

Auffällig ist auch, dass eigentlich Täglich die Warnung "Zeitraum mit unbekannten Zeiten. Manuellen Nachtrag über Fahrzeugeinheit nicht durchgeführt" in der Verstoßauswertung erscheint. Das sind die Zeiten, wenn die Karte nicht gesteckt ist. Ist das richtig so? Wäre das nicht eigentlich Ruhezeit wenn er die Karte zieht? Aber was wäre denn, wenn er dann (siehe Beispiel oben) um 10 Uhr die Fahrt beendet, die Karte zieht und in der Fertigung arbeitet?

Fragen über Fragen, ich hoffe es kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen. Übrigens, mit der Bedienung des Fahrtenschreibers bin ich absolut nicht vertraut...

MfG Thomas
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blackdodge
Beitrag 28.11.2022, 17:56
Beitrag #2


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Zitat (Patar @ 28.11.2022, 16:24) *
An sich funktioniert das alles wunderbar, allerdings wurden bei einem unserer Fahrer ein paar Verstöße aufgezeichnet. Kurz noch zum Fahrer, er fährt nicht Vollzeit LKW, sondern Arbeitet als Montagehelfer in der Firma. Wenn er also um 6 Uhr den Tag in der Fertigungshalle an der Bohrmaschine beginnt, um 11 Uhr in den LKW Steigt und 1,5 Stunden fährt, dann sind die 5 Stunden an der Bohrmaschine dem Fahrtenschreiber ja egal, richtig?

NÖ, das ist falsch, er muss die Arbeitszeit als Arbeitszeit im Fahrtenschreiber und damit auch auf der Fahrerkarte nachtragen. Er darf nach den 5 Stunden Arbeit noch eine Stunde lenken und muss dann eine Pause von mind 30 min. machen (ArbZG)

Zitat
Wenn er am nächsten Tag um 6 in den LKW steigt, bis 10 Uhr fährt, danach wieder an der Bohrmaschine steht, was muss er dann um 10 Uhr am Fahrtenschreiber eingeben? Ist das Arbeitszeit? Ist das Ruhezeit? Bereitschaft?


Er muss um 06.00 Uhr im Fahrtenschreiber nachtragen, was er in der zurückliegenden Zeit gemacht hat. Also ggf nach dem Fahren noch ein bissel Arbeitszeit und danach Ruhezeit bis 06.00 Uhr. Um 10.00Uhr kann er nix in diesem Zusammenhang eintragen. Immer erst am Ende des Zeitraumes.

Zitat
Auffällig ist auch, dass eigentlich Täglich die Warnung "Zeitraum mit unbekannten Zeiten. Manuellen Nachtrag über Fahrzeugeinheit nicht durchgeführt" in der Verstoßauswertung erscheint. Das sind die Zeiten, wenn die Karte nicht gesteckt ist. Ist das richtig so?
Ja, das ist richtig so
Zitat
Wäre das nicht eigentlich Ruhezeit wenn er die Karte zieht?
Möglich, wenn er aber eben in der Firma andere Tätigkeiten durchführt ist es Arbeitszeit.
Zitat
Aber was wäre denn, wenn er dann (siehe Beispiel oben) um 10 Uhr die Fahrt beendet, die Karte zieht und in der Fertigung arbeitet?
wie schon geschrieben, Es ist Arbeitszeit

Zitat
Fragen über Fragen, ich hoffe es kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen. Übrigens, mit der Bedienung des Fahrtenschreibers bin ich absolut nicht vertraut...


Für die Ausbildung bzw Schulung zur Benutzung/Betätigung des Fahrtenschreibers ist der Arbeitgeber verantwortlich.


Anmerkung: Müsst Ihr überhaupt den Fahrtenschreiber bedienen ?

1. Ist Euer Unternehmen im Fahrtenschreiber angemeldet ? mit einer sog. Unternehmenskarte ?

2. was für ein zGG hat der LKW ?

3. welche Fahrtstrecken fahrt ihr ? wieviel km im Umkreis um das Unternehmen ?


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Patar
Beitrag 29.11.2022, 07:34
Beitrag #3


Neuling


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Zitat
Er muss um 06.00 Uhr im Fahrtenschreiber nachtragen, was er in der zurückliegenden Zeit gemacht hat. Also ggf nach dem Fahren noch ein bissel Arbeitszeit und danach Ruhezeit bis 06.00 Uhr. Um 10.00Uhr kann er nix in diesem Zusammenhang eintragen. Immer erst am Ende des Zeitraumes.


Wenn er also am Vortag und am aktuellen Tag mit Bohrmaschine aufhört und anfängt muss er sowohl die rest-Arbeitszeit vom Vortag als auch die angefallene Arbeitszeit am aktuellen Tag nachtragen? Das geht alles mit den paar Tasten und dem winzigen Bildschirm auf dem Fahrtenschreiber?

Zitat
Möglich, wenn er aber eben in der Firma andere Tätigkeiten durchführt ist es Arbeitszeit.


Aber als was wird denn die unbekannte Zeit gewertet? Im Zweifel.... Ruhezeit oder Arbeitszeit? Wenn ein LKW-Fahrer Feierabend macht und seine Karte zieht, ist das dann immer unbekannte Zeit? Oder gibt ein normaler Vollzeit-LKW-Fahrer dann immer im Nachtrage Ruhezeit an?


Zitat
Für die Ausbildung bzw Schulung zur Benutzung/Betätigung des Fahrtenschreibers ist der Arbeitgeber verantwortlich.


Naja, es ist ja nicht meine Aufgabe, den Fahrtenschreiber zu bedienen. Wenn ich es könnte, und weiß wie alles funktioniert, würde das meine jetzige Aufgabe zwar erleichtern, aber nötig ist es nicht... Das ganze wurde Jahre lang - wenn nicht Jahrzehnte - bei uns vernachlässigt. Jetzt soll darauf eben mal geachtet werden, falls doch mal was benötigt wird.


Zitat
Anmerkung: Müsst Ihr überhaupt den Fahrtenschreiber bedienen ?


Ja. Als ein neuer Downloadkey fällig wurde (weil die Software vom alten nur noch auf Windows XP gelaufen ist) hat sich mein Chef ausgiebig informiert, ob wir das überhaupt alles benötigen. Ja, tun wir.


Und noch eine Frage: Es gibt ja auch Tage, an denen der LKW komplett steht. Wenn da den ganzen Tag keine Karte gesteckt wurde, dann muss auch niemand etwas nachtragen. Oder?

Gruß und Dank Thomas
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 10:16
Beitrag #4


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Schau mal die verlinkte Seite an.

Edith sagt: Der jeweilige Fahrer muss die zurückliegenden 28 Tage lückenlos nachweisen. Wenn das Nachtragen zu aufwändig ist kann eine Bescheinigung für die fehlenden Zeiten ausgestellt werden. Tätigkeitsnachweis book.gif



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Patar
Beitrag 29.11.2022, 10:35
Beitrag #5


Neuling


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Habe ich mir eben mal durchgelesen und auch das "EU-Formular zur Aufzeichnung berücksichtigungsfreier Tage" mal angesehen. Das ist ja alles schön und gut. Dann müsste er ja jedes Mal, wenn er einen Tag mal keine Tour fährt, zu mir ins Büro kommen und sich so einen Zettel ausdrucken lassen.

Das finde ich jetzt noch vertretbar und halb so wild. Aber unsere anderen beiden Fahrer, die, seit unser neuer "Hauptfahrer" da ist, fast garnicht mehr fahren (max. 1-2 mal im Monat) würden diesen Zettel ja dann auch benötigen? Klingt sehr nach überspitzter Bürokratie, wir wollen doch alle immer Papier sparen...

Das heißt, wenn jetzt einer der Aushilfsfahrer mal fahren soll, muss er erst zu mir kommen, wir müssen rausbekommen, wann er das letzte Mal gefahren ist, und ich muss ihm für den Zeitraum dazwischen diese Bescheinigung ausfüllen.

Es ist komplizierter als gedacht. Ich würde sagen, wir machen das weiter nach bestem Wissen und Gewissen. Notfalls können wir Urlaub, Krankheit etc. ja über die Zeiterfassung im Betrieb nachweisen. Auch wenn das nicht, wie wohl gefordert, bei einer mobilen Kontrolle genutzt werden kann.
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 10:38
Beitrag #6


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So isses aber. Und der als Fuhrparkleiter zuständige ist der, der in den Hintern gekniffen wird ...

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Patar
Beitrag 29.11.2022, 10:39
Beitrag #7


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Sorry für den Doppelpost, ich finde hier keinen Button zum Editieren von Beiträgen?

Was mir noch auffällt, wenn man diese Gesetze und Regeln so durchliest. Es ist immer die Rede von LKW-Fahrern. Wir reden hier von Fertigungshelfern, welche auch mal (in verschiedener Häufigkeit) unseren LKW fahren. Wir verdienen mit diesen Fahrten kein Geld, sondern fahren "für uns".
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 10:51
Beitrag #8


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Deshalb hat ja schon @blackdodge gefragt ob überhaupt Aufgezeichnet werden muss. Es könnte auch die Handwerkerregelung in Frage kommen. Welche Art von Betrieb habt ihr und wie weit sind die Fahrten?

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Patar
Beitrag 29.11.2022, 11:04
Beitrag #9


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Wir sind ein Maschinenhersteller und Fahren mit unserem LKW mal von uns gefertigte Teile z.B. zum verchromen, lackieren etc weg.

Die Fahrten befinden sich alle im 100km Radius (60 km ist glaube ich die höchste Entfernung).

Wenn die Handwerker-Regelung greift, bedeutet das, wir müssten den Fahrtenschreiber überhaupt nicht benutzen oder wie darf man das verstehen? Dann müsste ich nochmal ein ernstes Wörtchen mit meinem Chef reden. Wie gesagt, er meinte, er hat sich informiert...
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 11:12
Beitrag #10


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Das hört sich leider mehr nach Werksverkehr an. Dann hat der Chef schon Recht.


Laut Hinweis des Bundesamtes für Güterverkehr gilt die Ausnahme “unter anderem für bestimmte Handwerker und vergleichbare Beschäftigte.” Entscheidend ist also nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Art der Tätigkeit. Wichtig ist, dass im Rahmen dieser Tätigkeit mit einem LKW von über 3,5 Tonnen Gewicht Materialien transportiert werden, die für die Ausübung dieser Tätigkeit wichtig sind. Als Beispiele nennt das Bundesamt die “Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten” etc.

Entscheidend für die Handwerkerregelung ist laut BAG außerdem, dass das Fahren nicht Ihre Haupttätigkeit ist, Sie also nicht als Fahrer angestellt sind und in Ihrem Arbeitsvertrag das Fahren auch nicht als Ihre Hauptaufgabe genannt wird. Laut Bundesamt können Sie selbst erkennen, ob dies auf Sie zutrifft, indem Sie überprüfen, wie viel Zeit der Gütertransport im Vergleich zu anderen Aufgaben in Anspruch nimmt. Hier ist Ihre gesamte Arbeitssituation entscheidend. Wenn Sie also an einem Tag acht Stunden Auto fahren, sind Sie in der Regel trotzdem nicht als hauptberuflicher Fahrer zu verstehen, wenn Sie an allen anderen Wochentagen anderen Tätigkeiten nachgehen, von denen mindestens eine mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Dann müsste nur geklärt werden ob die Handwerkerregel eventuell doch angewendet werden kann.

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F117
Beitrag 29.11.2022, 11:39
Beitrag #11


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Ich halte das mit der Handwerkerregelung für unvereinbar. Die ist für den Transport von erforderlichen Werkzeugen und (Verbrauchs-)-Material zu Baustellen (und ggf. wieder zurück) gedacht, nicht aber für den Transport von Teilen zu externen Dienstleistern oder Firmen, die an den transportierten Teilen Arbeiten verrichten, die in der eigenen Firma nicht möglich sind.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 11:49
Beitrag #12


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Vielleicht bei der zuständigen Aussenstelle des BAG direkt anfragen.
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Patar
Beitrag 29.11.2022, 12:53
Beitrag #13


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Zitat (Hoheneicherstation @ 29.11.2022, 11:49) *


Wurde möglicherweise auch gemacht. Wie gesagt, da wurde sich erkundigt. Wir werden das wohl machen müssen.

Also nochmal abschließend. Jeder, der Aufzeichnungspflichtige Fahrten unternimmt, MUSS zum Zeitpunkt der Fahrt LÜCKENLOS seine Tätigkeiten der letzten 28 Tage nachweißen können? Also auch wenn unser Lackierer/Verpacker mal eine Fahrt im Monat macht, MUSS er bei einer Kontrolle nachweißen können, wann er in den letzten 28 Tagen gearbeitet hat, Urlaub hatte oder krank war?

Eine gähnende Leere beim Auslesen der Fahrerkarte reicht den Beamten nicht, um daraus zu schließen, dass dieser Mann in den letzten 28 Tagen keine Lenkzeiten überschritten hat oder so? Was prüfen die sonst damit? Wofür wollen die das wissen?


Zitat
Aber als was wird denn die unbekannte Zeit gewertet? Im Zweifel.... Ruhezeit oder Arbeitszeit? Wenn ein LKW-Fahrer Feierabend macht und seine Karte zieht, ist das dann immer unbekannte Zeit? Oder gibt ein normaler Vollzeit-LKW-Fahrer dann immer im Nachtrage Ruhezeit an?


Da hätte ich gerne noch eine Antwort darauf smile.gif
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blackdodge
Beitrag 29.11.2022, 17:36
Beitrag #14


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guten Abend,

Zitat
also nochmal abschließend. Jeder, der Aufzeichnungspflichtige Fahrten unternimmt, MUSS zum Zeitpunkt der Fahrt LÜCKENLOS seine Tätigkeiten der letzten 28 Tage nachweißen können? Also auch wenn unser Lackierer/Verpacker mal eine Fahrt im Monat macht, MUSS er bei einer Kontrolle nachweißen können, wann er in den letzten 28 Tagen gearbeitet hat, Urlaub hatte oder krank war?


Ja, muss er

Zitat
Eine gähnende Leere beim Auslesen der Fahrerkarte reicht den Beamten nicht, um daraus zu schließen, dass dieser Mann in den letzten 28 Tagen keine Lenkzeiten überschritten hat oder so? Was prüfen die sonst damit? Wofür wollen die das wissen?


was prüft man damit ? Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten nach den Fahrpersonalvorschriften sowie der Vorschriften nach dem ArbZG

Gähnende Leere kost den Fahrer Geld und ungefähr den doppelten Satz das Unternehmen. Weiterhin qualifiziert man sich für eine Betriebsprüfung des BAG und ggf des Zolls.

Zitat
Zitat

Aber als was wird denn die unbekannte Zeit gewertet? Im Zweifel.... Ruhezeit oder Arbeitszeit? Wenn ein LKW-Fahrer Feierabend macht und seine Karte zieht, ist das dann immer unbekannte Zeit? Oder gibt ein normaler Vollzeit-LKW-Fahrer dann immer im Nachtrage Ruhezeit an?



richtig, so ist es. Zusätzlich ist bei Beginn und Ende der Lenkzeit das Land im Fahrtenschreiber einzugeben.

Übrigens, die Zettelbescheinigung über andere Tätigkeiten sind nur zulässig wenn ein längerer Zeitraum zu überbrücken ist, bzw. mehr als 5 Einzelzeiträume nachgetragen werden müssen.

Nochwas schau dir mal die Seite an: https://www.berufskraftfahrer-qualifikation...krfqg-ausnahmen

da fallt Ihr auch nicht drunter, unter diese Ausnahmen.

Die Fahrer brauchen also auch die Qualifizierung nach BKrfQG

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resour...srecht-data.pdf


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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 17:38
Beitrag #15


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Als Angeklagter muss man sich nicht selbst belasten, im Gegenteil man darf lügen dass sich die Balken biegen. Als Zeuge muss man aber die Wahrheit sagen.
Das Dingens heisst nicht umsonst "Lügenbuch" ...

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blackdodge
Beitrag 29.11.2022, 17:53
Beitrag #16


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dann braucht die Fa aber einen 3,5t er wegen dem Kennzeichen whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 29.11.2022, 18:11
Beitrag #17


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Das hab ich doch nur erwähnt weil die Nachträge auf den Fahrerkarten meisstens genauso wahrheitsgemäss wie im Lügenbuch gemacht werden - möchte nicht wissen wieviele "Andere Arbeitszeiten" als Pause oder Ruhezeit nachgetragen wurden ...





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blackdodge
Beitrag 29.11.2022, 18:20
Beitrag #18


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sehe ich regelmäßig bei unseren "Polensprintern" whistling.gif laugh2.gif da schreiben einige schon den ganzen Tag vor. Blöd nur wenn die Kontrolle bei der Ruhezeit lt Lügenbuch erfolgt


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Patar
Beitrag 30.11.2022, 07:10
Beitrag #19


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Super, danke an alle Helfenden wink.gif Hatte ehrlich gesagt gar nicht so viel Anteilnahme und Hilfestellung erwartet. Dann weiß ich jetzt Bescheid, und werde unsere Fahrer mal auf die Nachtrage-Funktion des FS ansprechen. Das müssten die ja theoretisch alle wissen, wie das geht. Auch den Zettel für selten-Fahrer werde ich mal ansprechen.

Falls sich doch noch Fragen ergeben, weiß ich ja, wo ich mich melden kann wavey.gif
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Patar
Beitrag 05.12.2022, 08:36
Beitrag #20


Neuling


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Heyho, ich muss mich doch nochmal zu Wort melden.

Habe einen PC-Simulator für das Stoneridge SE5000 Rev.6 gefunden. Das ist das, welches wir verbaut haben. Nun wollte ich mal Simulieren, was der Fahrer machen muss, wenn er am Freitag um 12 Uhr Ortszeit aus dem LKW gestiegen ist, um 13:15 Feierabend macht, heute um 7 die Arbeit wieder aufnimmt und um 9 Uhr in den LKW steigt.

Plan war, wie besprochen (und inzwischen vom GAA bestätigt), das Wochenende als Ruhezeit nachzutragen. Aber der Stoneridge lässt mich maximal 24 Stunden nach der letzten Kartenentnahme nachtragen. Steht so auch im Handbuch. Hatte mich über diesen Satz schon beim studieren des Handbuchs gewundert...

Bedeutet, ich kann die Ruhezeit nur bis Samstag 11 Uhr Ortszeit nachtragen, und dann?

MfG

EDIT: Sorry, war zu Voreilig. Habs verstanden. Er muss den Freitag bis 23 Uhr UTC nachtragen, dann "Schichtende?" mit "JA" beantworten, dann Fragt er nach der Startzeit, da dann 6 Uhr (UTC) am heutigen Tag eingeben, dann die Arbeitszeit von 6 Uhr UTC bis jetzt nachtragen. Für Samstag und Sonntag braucht er dann eine Bescheinigung. Das heißt, die kann ich ihm jede Woche direkt erstellen. Was tun, wenn er direkt frühs los muss und im Büro noch keiner ist, weil er eine Stunde früher anfängt?
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blackdodge
Beitrag 05.12.2022, 22:38
Beitrag #21


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neee, ist kein Problem. Beim Nachtrag machen die alten Stoneridge den ablaufenden Tag bis 24.00 Uhr und den neu beginnenden Tag ab 00.00 Uhr voll. In diesem Zeitraum ist das dazwischen liegende kein Problem. Das Thema sollte ein kontrollierender von BAG oder Polizei kennen.

Wenn der Fahrer nur innerdeutsch fährt, besteht zusätzlich die Möglich am ersten Tage nach dem WE einen Ausdruck zu machen und auf diesem draufzuschreiben, von -.......... bis............... wöchentliche Ruhezeit. (aber eben zusätzlich für unwissende Kontrolleure)


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Patar
Beitrag 06.12.2022, 07:42
Beitrag #22


Neuling


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Zitat (blackdodge @ 05.12.2022, 22:38) *
Beim Nachtrag machen die alten Stoneridge den ablaufenden Tag bis 24.00 Uhr und den neu beginnenden Tag ab 00.00 Uhr voll.


Ja, aber wenn ich nichts manuell nachtrage, dann macht er das mit Fragezeichen (unbekannte Zeit) voll. Das will (darf) ich ja wiederum nicht. Außerdem muss der Fahrer sowieso meistens seine Arbeitszeit bis Feierabend voll machen, dann kann er ja den Rest auch gleich mit nachtragen. Und am Wochenanfang den Zettel auszudrucken ist bei unserem kleinen Betrieb fast einfacher als wenn der Fahrer seinen Ausdruck machen und darauf was handschriftlich verfassen muss laugh2.gif

Oder hab ich deine Nachricht jetzt falsch Verstanden?
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blackdodge
Beitrag 06.12.2022, 10:30
Beitrag #23


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nochmal und ich hoffe verständlicher.

Wenn beim Stoneridge z.B. Freitags die Karte gezogen wird und diese am Montag wieder gesteckt wird muss der Fahrer einen Nachtrag machen (wie bei anderen Geräten auch). Unabhängig von den eingegebenen Zeiten füllt der Stoneridge-Fahrtenschreiber selbständig den Freitag und den Montag mit der zuletzt eingegebenen Tätigkeit. Also Ruhezeit oder Bereitschaft oder Arbeit oder andere Tätigkeiten. Die Speicherung für Sonnabend und Sonntag gibts hier aber nicht. Da aber Kilometerstände mit abgespeichert werden ist erkennbar, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde. Wenn es doch bewegt wurde ist entweder eine Fahrerkarte eingelegt welche dann registriert wird, oder Out gestellt - da sollte man dann papier haben oder eben Fahren ohne Karte und da gilt Papier oder viele €€$$


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