... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Tiefbett teleskopiert - mehrere Ladungsgüter?, jetzt im richtigen Forum
Kruttki
Beitrag 25.11.2022, 17:44
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90177



    
 
Hallo nochmal, hab gerade meinen Beitrag ins falsche Forum geposte. Hier scheint es mir passender:

Zum Thema teilbare und unteilbare Ladung gibt es ja schon einige Einträge hier im Forum.
Was ich leider nicht finden kann: Wenn ein Tiefbett teleskopiert werden muss, dürfen dann dort auch 2 oder 3 Ladungen transportiert werden, sofern man mit Gewicht und Abmessungen innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt, also kein Schwer- oder Großraumtransport ist? Oder gilt, sobald teleskopiert werden muss, darf nur unteilbare Ladung drauf sein?

Für Deutschland finde ich leider keine Regelung im Netz. Für Österreich habe ich einen entsprechenden Text gefunden, Quelle wko.at

2. Fahrzeugkombination mit teleskopierbarem Anhänger:
a) sofern der Anhänger bis zur gesetzlichen Länge teleskopiert wird, können mehrere
überbreite/überhohe/überlange Ladungsgüter transportiert werden, auch unter Ausnutzung des gesetzlichen Ladungsüberstandes.
b) Wird durch Teleskopieren des Anhängers die gesetzliche Länge überschritten, dürfen
am Anhänger der Länge nach nur ein unteilbares Ladegut bzw. mehrere unteilbare Ladegüter nur nebeneinander bzw. übereinander transportiert werden.
Wird bei diesen Ladungsgütern auch die gesetzlich zulässige Breite oder Höhe überschritten, müssen sie zusätzlich in der Breite/Höhe nach unteilbar sein.


Wenn hier jemand was entsprechendes für Deutschland weiß, wäre ich sehr dankbar.


Beste Grüße und schönes Wochenende!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 25.11.2022, 18:57
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Kommt darauf an...

...solange die normalen StVZO-Abmessungen eingehalten werden, darf gerne teleskopiert werden. Ob es dann teilbare oder unteilbare Ladung ist, ist egal.
...wenn die Abmessungen überschritten werden, dann darf die Überschreitung nur durch die Unteilbarkeit verursacht werden und es bedarf einer Genehmigung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 25.11.2022, 21:23
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7050
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602





Ein Auflieger der zusammengeschoben die Abmessungen einhält, und auch noch teleskopiert innerhalb der erlaubten Länge bleibt? think.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 25.11.2022, 22:25
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6337
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



also Tiefbett teleskopierbar bis 16,50 habe ich noch nicht gesehen, Kesselbrücke aber schon.

Möglich wäre es aber. Schwanenhals direkt aufgesattelt und Nachläufer mit 1 oder 2 Achsen kann ich mir vorstellen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kruttki
Beitrag 28.11.2022, 09:45
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.11.2022
Mitglieds-Nr.: 90177



Zitat (ulm @ 25.11.2022, 18:57) *
...solange die normalen StVZO-Abmessungen eingehalten werden, darf gerne teleskopiert werden. Ob es dann teilbare oder unteilbare Ladung ist, ist egal.
...wenn die Abmessungen überschritten werden, dann darf die Überschreitung nur durch die Unteilbarkeit verursacht werden und es bedarf einer Genehmigung.



Hallo Ulm,

danke, so hatte ich das vermutet.
Gibt es das irgentwo von offizieller Seite so klar beschrieben, so dass ich darauf verweisen kann, wenn in Gespräch mit Kunden?
Ich hab hier leider nur Halbwissen und würde mich diesbezüglich gerne absichern.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.11.2022, 19:48
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 28.11.2022, 14:52
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7050
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602





Zitat (Kruttki @ 28.11.2022, 10:45) *
Gibt es das irgentwo von offizieller Seite so klar beschrieben, so dass ich darauf verweisen kann, wenn in Gespräch mit Kunden?


Gesetze und Paragraphen klar beschrieben? no.gif Wo gibt's den sowas rofl1.gif
In den VwV (Verwaltungsvorschriften) zu § 29 StVO steht ab Randnummer 79 ausführlich was, warum und wieso. Guggst Du book.gif

Allerdings würde mich schon interessieren um was für einen Auflieger es sich handelt?

Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 05:15