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> Anhörungsschreiben Bußgeldbescheid
Leon123
Beitrag 24.11.2022, 18:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo

habe einen Anhörungsbogen im Busgeldverfahren erhalten, wegen Geschwindigkeitüberschreitung, mit Foto

nun bin ich mir aber nicht Bewusst, bzw habe nicht gemerkt, dass ich irgendwo zu schnell gewesen wäre bzw gemessen wurde.
oder in Welcher Situation das war (in einer Baustelle, bei einer anderen Gefahrenstelle, es steht nur da A7 bei km..

Kann ich jetzt hier eine genauere Angabe der Situation bei der Gemessen wurde anfordern.

oder führt das dann gleich automatisch zu einer Gerichtsverhandlung.

Soll ich ein Schreiben aufsetzen, in dem ich eine Beschreibung der Situation unter der die Messung stattgefunden hat fordere.

Vorab Besten Dank

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.11.2022, 07:20
Bearbeitungsgrund: Überschrift korrigiert
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Freisinn
Beitrag 24.11.2022, 19:27
Beitrag #2


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Mit der Angabe von Tatort und zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist das eigentlich ausreichend genau bestimmt.
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HaWeThie
Beitrag 25.11.2022, 07:16
Beitrag #3


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Hi
du hast eine Anhörung erhalten, auf die du alles machen kannst, was du hier schreibst.
Ob die Behörde dir die genauen Umstände mitteilt, wage ich aber zu bezweifeln. (s.@ Freisinn)

Die Behörde wird nach Ablauf der Frist, die sie dir gesetzt hat bzw. nach Auswertung deiner Einlassung einen Bußgeldbescheid erlassen.
Vor Gericht geht das ganze erst, wenn du nach dem BG Einspruch einlegst.

Gruß
HaWeThie


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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AMenge
Beitrag 25.11.2022, 08:24
Beitrag #4


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Zitat (Leon123 @ 24.11.2022, 18:25) *
Kann ich jetzt hier eine genauere Angabe der Situation bei der Gemessen wurde anfordern.

Was genau würde dir diese Information denn bringen?
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auchdasnoch
Beitrag 25.11.2022, 08:31
Beitrag #5


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Du hast das Recht die Akte einzusehen. Da stehen dann auch alle von Dir begehrten Informationen drin. Wie genau das funktioniert ist vom Bundesland und ggf. auch der jeweiligen Bußgeldstelle abhängig. Diese Information sollte aber auch dem Begleitschreiben zum Anhörungsbogen zu entnehmen sein. Wenn nicht, dann hilft ein Anruf beim Sachbearbeiter.

Denkbar sind in der Regel folgende Szenarien:
Entweder Du kannst nach Terminvereinbarung die Akte in den Räumen der Behörde einsehen,
oder
Du kannst Dir gegen Gebühr eine Kopie der Akte zusenden lassen.
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Skjaldar
Beitrag 25.11.2022, 09:01
Beitrag #6


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Da ich gerade selber aus Neugierde gegoogelt habe, habe ich dies gefunden: http://www.autobahnatlas-online.de/A7.htm

Hier der Direktlink zur A7, man kann aber auch alle anderen BABs auswählen und dort genau sehen was bei welchem km ist. Vllt hilft das zur Einordnung ja schon weiter.

LG
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shortie
Beitrag 29.11.2022, 16:46
Beitrag #7


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Zitat (Leon123 @ 24.11.2022, 18:25) *
Soll ich ein Schreiben aufsetzen, in dem ich eine Beschreibung der Situation unter der die Messung stattgefunden hat fordere.

Die Frage die sich stellt ist, ob du zu jetzigem Zeitpunkt etwas zu fordern hast.
Du hast bisher lediglich eine Anhörung erhalten und bist noch gar nicht beschwert.
Du hast also kein Rechtsmittel bei einer Anhörung.

Erst wenn du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, wo du der "Betroffene" (also Täter) bist, hast du Rechtsmittel.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht da irgendwo drauf (Frist beachten).
Erst jetzt bist du beschwert und kannst Forderungen (z.B. Akteneinsicht) stellen.
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