![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 24.11.2022 Mitglieds-Nr.: 90174 ![]() |
seit geraumer Zeit lese ich verschiedensten Veröffentlichungen (UBA, AgoraVerkehrswende, etc.) immer wieder vom Thema Mehrfachnutzung als Baustein der Parkraumbewirtschaftung. Wie solche Mehrfachnutzungen in der Praxis umgesetzt bzw. von kommunaler Seite gefördert werden können, wird dort allerdings gar nicht bis sehr oberflächlich erläutert. Ich habe mir deshalb die nachfolgenden Gedanken zum Thema gemacht: Grundlegende Voraussetzungen: - Vertrag nach BGB zwischen Betreiber und Mieter. Um die Mehrfachnutzung von städtischer Seite zu fördern, kann auch die Stadt vom Eigentümer der Fläche beauftragt werden die Fläche zu vermieten. - Die Mehrfachnutzung von Stellplätzen darf nicht im Widerspruch mit kommunalen Satzungen stehen, besser sollte bspw. im Rahmen der Stellplatzsatzung die Möglichkeit ausdrücklich verankert werden. Bei Parkierungsanlagen: - Die gültige Landesbauordnung / Garagenverordnung darf nicht im Widerspruch zur Mehrfachnutzung stehen. Sonstige Flächen (bspw. Schulhöfe): - Einhaltung der Lärmgrenzwerte muss eingehalten werden. - Fläche muss für das Befahren / Beparken geeignet sein. Fallen euch weitere Punkte ein die Berücksichtigung finden müssten, insbesondere auf rechtlicher Ebene? Kennt ihr deutsche Kommunen, die sich dem Thema annehmen? Vielen Dank für eure Ergänzungen und Hinweise. FelixPlaner |
||||
|
|||||
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.07.2025 - 20:17 |