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> Übersicht über die Fahrzeugarten, für Teil 5 Kfz.Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Söne spitze Steine
Beitrag 23.11.2022, 12:23
Beitrag #1


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Wo gibt es eine Übersicht über die Fahrzeugarten, die in Teil 5 der Zulassungsbescheinigung stehen? Früher stand dort PKW, im Internet finde ich Klasse wie T oder N.

Unter welche Klasse fällt ein Sprinter? Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue?


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ulm
Beitrag 23.11.2022, 13:39
Beitrag #2


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Guckst Du

Zitat (Söne spitze Steine @ 23.11.2022, 12:23) *
Unter welche Klasse fällt ein Sprinter? Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue?

Der kann je nach Ausbauart und Verwendungszweck fast jede Fahrzeugart einnehmen, die mindestens vier Räder hat... whistling.gif
Wenn es ein Wohnmobil ist, dann gehört das auch zu in die Zulassungsbescheinigung.
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Hoheneicherstation
Beitrag 23.11.2022, 16:21
Beitrag #3


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Wenn der Aufbau oder in dem Fall der Ausbau, geändert wird, wird aus dem Sprinter, der z.B.als PKW zugelassen ist, entweder ein LKW, eine SAM oder auch ein So. Kfz Wohnmobil. Dann muss der TÜV nachsehen ob der Umbau i.O. ist und die Fahrzeugart wird in den Papieren geändert. (Ein PKW und auch ein Wohnmobil sind Klasse M) Zum lesen (Wiki)

Es gibt aber noch gut erhaltene Sprinter die nur Euro 3 Abgasnorm haben, da muss man dran denken.

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F117
Beitrag 23.11.2022, 21:51
Beitrag #4


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Zitat (Hoheneicherstation @ 23.11.2022, 16:21) *
muss der TÜV nachsehen ob [...]

Einspruch. Nicht jedes Taschentuch heißt "Tempo", nicht jedes Spülmittel "Spüli", und nicht jeder, der solche Umbauten begutachten darf, ist beim TÜV.

Vonnöten ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Unterschriftsberechtigter einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Okay, das ist geringfügig sperriger als "geh nachen TÜV", ist aber eben richtig.


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Hoheneicherstation
Beitrag 23.11.2022, 23:17
Beitrag #5


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blackdodge
Beitrag 23.11.2022, 23:28
Beitrag #6


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Zitat (Söne spitze Steine @ 23.11.2022, 12:23) *
Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue?



Ja, musst DU. Wenn sich die Fahrzeugkategorie ändert und dies nicht abgenommen wird, erlischt die BE.

Gibt nur eine Ausnahme. Wenn der Ausbau nur vorübergehend ist, also entnehmbar ist. Und auch hier muss es zum SV zur Abnahme, denn der Prüfer schätzt es ein.


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Stromdriver
Beitrag 23.11.2022, 23:31
Beitrag #7


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Zitat (F117 @ 23.11.2022, 21:51) *
Vonnöten ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Unterschriftsberechtigter einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.

Der Unterschriftsberechtigte sollte einem Technischen Dienst für Gesamtfahrzeuge der entsprechen Fahrzeugklasse angehören. Eine aaÜO hat keine UsB. wavey.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 24.11.2022, 05:41
Beitrag #8


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Danke, v.a. für den Link.


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hk_do
Beitrag 24.11.2022, 23:56
Beitrag #9


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Zitat (blackdodge @ 23.11.2022, 23:28) *
Zitat (Söne spitze Steine @ 23.11.2022, 12:23) *
Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue?



Ja, musst DU. Wenn sich die Fahrzeugkategorie ändert und dies nicht abgenommen wird, erlischt die BE.

Gibt nur eine Ausnahme. Wenn der Ausbau nur vorübergehend ist, also entnehmbar ist. Und auch hier muss es zum SV zur Abnahme, denn der Prüfer schätzt es ein.


Dazu mal die "Ausstattungsliste" für Wohnmobile anschauen. Wenn nur ein Punkt nicht zutrifft, ist es kein Wohnmobil sondern z.B. ein LKW mit Bett, Tisch und Schrank. (ich würde einfach die Kochgelegenheit nicht fest einbauen...)

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F117
Beitrag 25.11.2022, 12:19
Beitrag #10


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Zitat (Stromdriver @ 23.11.2022, 23:31) *
Eine aaÜO hat keine UsB. wavey.gif

Stimmt. Aber der USB ist auch PI einer aaÜO, die als TD anerkannt ist ...

Jetzt Du wieder wink.gif


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Stromdriver
Beitrag 25.11.2022, 12:56
Beitrag #11


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In der Regel ja, aber Nicht zwingend.
Ich kenne einige UsB, die nicht PI sind...
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hk_do
Beitrag 25.11.2022, 22:58
Beitrag #12


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die haben aber dann (bei uns) keine §19(2)/§21-Scopes und nützten im Kontext dieses Threads nichts think.gif
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