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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Unter welche Klasse fällt ein Sprinter? Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Guckst Du
Unter welche Klasse fällt ein Sprinter? Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue? Der kann je nach Ausbauart und Verwendungszweck fast jede Fahrzeugart einnehmen, die mindestens vier Räder hat... ![]() Wenn es ein Wohnmobil ist, dann gehört das auch zu in die Zulassungsbescheinigung. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Wenn der Aufbau oder in dem Fall der Ausbau, geändert wird, wird aus dem Sprinter, der z.B.als PKW zugelassen ist, entweder ein LKW, eine SAM oder auch ein So. Kfz Wohnmobil. Dann muss der TÜV nachsehen ob der Umbau i.O. ist und die Fahrzeugart wird in den Papieren geändert. (Ein PKW und auch ein Wohnmobil sind Klasse M) Zum lesen (Wiki) Es gibt aber noch gut erhaltene Sprinter die nur Euro 3 Abgasnorm haben, da muss man dran denken. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
muss der TÜV nachsehen ob [...] Einspruch. Nicht jedes Taschentuch heißt "Tempo", nicht jedes Spülmittel "Spüli", und nicht jeder, der solche Umbauten begutachten darf, ist beim TÜV. Vonnöten ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Unterschriftsberechtigter einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Okay, das ist geringfügig sperriger als "geh nachen TÜV", ist aber eben richtig. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7175 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ok ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue? Ja, musst DU. Wenn sich die Fahrzeugkategorie ändert und dies nicht abgenommen wird, erlischt die BE. Gibt nur eine Ausnahme. Wenn der Ausbau nur vorübergehend ist, also entnehmbar ist. Und auch hier muss es zum SV zur Abnahme, denn der Prüfer schätzt es ein. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Vonnöten ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Unterschriftsberechtigter einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Der Unterschriftsberechtigte sollte einem Technischen Dienst für Gesamtfahrzeuge der entsprechen Fahrzeugklasse angehören. Eine aaÜO hat keine UsB. ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2479 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
Danke, v.a. für den Link.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Muß ich die im Kfz-Schein ändern lassen, wenn ich einen zum Wohnmobil umbaue? Ja, musst DU. Wenn sich die Fahrzeugkategorie ändert und dies nicht abgenommen wird, erlischt die BE. Gibt nur eine Ausnahme. Wenn der Ausbau nur vorübergehend ist, also entnehmbar ist. Und auch hier muss es zum SV zur Abnahme, denn der Prüfer schätzt es ein. Dazu mal die "Ausstattungsliste" für Wohnmobile anschauen. Wenn nur ein Punkt nicht zutrifft, ist es kein Wohnmobil sondern z.B. ein LKW mit Bett, Tisch und Schrank. (ich würde einfach die Kochgelegenheit nicht fest einbauen...) |
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Eine aaÜO hat keine UsB. ![]() Stimmt. Aber der USB ist auch PI einer aaÜO, die als TD anerkannt ist ... Jetzt Du wieder ![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
In der Regel ja, aber Nicht zwingend.
Ich kenne einige UsB, die nicht PI sind... |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
die haben aber dann (bei uns) keine §19(2)/§21-Scopes und nützten im Kontext dieses Threads nichts
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 01:42 |