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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4630 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
https://www.spiegel.de/auto/oldenburg-betru...fa-2b0f31a3a292 Hier das Urteil zum Bericht https://openjur.de/u/2456160.html Edit: was darf ich oder darf ich nicht, wenn mich jemand nach Hause bringt, weil ich zuviel getrunken habe? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24224 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, MsTaxi,
wenn du als betrunkener Beifahrer aktiv eingreifst, z. B., indem Du anstelle des Fahrers das Fahrzeug lenkst, und dies wird von einem Zeugen eindeutig gesehen, kannst Du, genauso, wie der Fahrer, Deine Fahrerlaubnis verlieren. Ausnahme wäre natürlich, wenn Du als Beifahrer eingreifen musst, weil der Fahrer einen medizinischen Notfall hat und nicht mehr lenken kann und es somit keine andere Möglichkeit gibt, das Fahrzeug an den Straßenrand zu bringen oder ähnliches. Ebenso kann der Beifahrer die FE verlieren, wenn er unvermittelt ins Lenkrad greift, weil er sich mit dem Fahrer streitet und dadurch sogar einen Unfall verursacht (hier wäre sogar im nüchternen Zustand eine Entziehung der FE möglich). Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4630 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Das mit dem aktiv Eingreifen scheint mE hier fraglich zu sein, also in der Urteilsverkündung. Der Sozius hatte hier die Hand am Lenker, mehr nicht. Er ist keine Kurve gefahren od.ä. Das wurde als Lenkvorgang interpretiert, weil er dadurch dafür gesorgt habe, dass eben keine Richtungsänderung eingetreten sei, der Scooter in der Spur blieb, er also sozusagen durch Nicht-Lenken gelenkt hat.
Das mit dem aktiv ins Steuer greifen ohne Notfall war mir klar, geht in Richtung gefährlicher Eingriff, denke ich. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1293 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
2 Personen auf einem E-Scooter? Laut Text der Fahrer und der Beschuldigte, ergo 2 Männer, ergo (wenn es nicht zwei Spargeltarzane waren) > 100 kg Zuladung? Da sollte man bei beiden über die FE nachdenken.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wegen des Alkohols dachte man ja auch darüber nach. Wegend es Gewichts? Hey > 100 kg kann man alleine schaffen. Und nicht nur Mann... Je höher der cw-Wert, desto lieber greift man auf motorisierte Gefährte zurück
![]() Und je höher der cw-Wert der Gefährtin, desto eher läuft man weg - ähm, das gehört jetzt aber nicht hierher ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1293 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Hey > 100 kg kann man alleine schaffen Ich weiß ... ![]() Ein e-Scooter ist ein Einpersonenfahrzeug, allein deswegen sollte man den Fahrer an den Hammelbeinen kriegen. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2800 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Wegen des Alkohols dachte man ja auch darüber nach. Wegend es Gewichts? Hey > 100 kg kann man alleine schaffen. Und nicht nur Mann... Je höher der cw-Wert, desto lieber greift man auf motorisierte Gefährte zurück ![]() Und je höher der cw-Wert der Gefährtin, desto eher läuft man weg - ähm, das gehört jetzt aber nicht hierher ![]() Je breiter und rundlicher, desto kleiner ist der cW-wert! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21688 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Eben:
Die Luftwiderstand berechnet sich aus cw x A x v2. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2326 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Der Sozius hatte hier die Hand am Lenker, mehr nicht. Er ist keine Kurve gefahren od.ä. Das wurde als Lenkvorgang interpretiert, weil er dadurch dafür gesorgt habe, dass eben keine Richtungsänderung eingetreten sei Das lese ich etwas anders. Das Gericht vertrat die Meinung, dass eine Richtungsänderung, genauer ein Ausweichmanöver, erschwert werden könne. Diese Meinung des Gerichts teile ich. Wobei ich sogar noch einen Schritt weitergehen würde: Meiner Meinung nach ist das Gefahrenpotential auf einem eScooter durch einen betrunkenen Sozius, der seine Hände am Lenker hat, größer, als durch einen betrunkenen Alleinfahrer. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Bei mir bekämen beide ein Fahrverbot mit entsprechender Geldstrafe.
Der Sozius weil er die Hände am Lenker hat und damit gezielte Lenkbewegungen des Fahrers erschweren und sogar vereiteln kann, gewollt oder ungewollt. Und der Fahrer, weil er einen Teil der Fahrzeugführung einem Betrunkenen überlässt und sich an dessen Alkfahrt mitschuldig macht. Analog eines nüchternen Beifahrers, der sich wissentlich von einem Besoffenen chauffieren lässt. Die Überladung und das verbotene Nutzen mit zwei Personen tritt hinter der Alkfahrt zurück und mag beim monetären Strafmaß berücksichtigt werden, ohne dabei dramatisch wirksam zu werden. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.12.2023 - 18:53 |