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> Warum steht hier kein Vorfahrtsschild?
schmuser
Beitrag 20.11.2022, 01:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich mache gerade meinen Führerschein und habe demnächst nach 22 Fahrstunden meine Prüfung.

Aktuell schau ich mir reichlich Videos an, um mich einfach vorzubereiten.

Ich habe ein Video entdeckt da hat das Mädel abgebremst und nach rechts geschaut, sie fuhr scheinbar auf einer Vorfahrtsstraße, welches aber beim einfahren nicht zu sehen war.

Schaut euch bitte das Video an: https://youtu.be/LnL5oUnafyA?t=1139 (mit Zeitstempel)

Ab 18:59 biegt sie nach links ab und bei 19:17 wurde "vorfahrt nicht erkannt" deklariert.

Wurde hier seitens der Stadt geschlampt, indem keine Vorfahrtsschilder aufgestellt wurde?

Muss an jeder Einmündung/Kreuzung ein Vorfahrtsschild sein, ansonsten ist rechts vor links?

Danke!


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shortie
Beitrag 20.11.2022, 06:56
Beitrag #2


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Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 01:09) *
Wurde hier seitens der Stadt geschlampt, indem keine Vorfahrtsschilder aufgestellt wurde?

Warum sollte die Stadt geschlampt haben?


Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 01:09) *
sie fuhr scheinbar auf einer Vorfahrtsstraße, welches aber beim einfahren nicht zu sehen war.

Wie kommst du darauf, dass sie eine Vorfahrtstrasse befuhr?

Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 01:09) *
Muss an jeder Einmündung/Kreuzung ein Vorfahrtsschild sein, ansonsten ist rechts vor links?


Es müssen nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung vorfahrtregelnde Schilder stehen.
Als Grundsatz gilt Rechts-vor-links
siehe:
§ 8 StVO
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carhol2
Beitrag 20.11.2022, 10:42
Beitrag #3


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Da es sich nicht um eine Prüfungsfahrt sondern um ein Werbevideo von einer Academy Fahrschule handelt,
sollte man das Video nicht so ernst nehmen.
"
Das Zeichen 306 zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße."

Da in der von Rechts kommenden Strasse ein VZ 205 steht ist alles ok.


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reckoner
Beitrag 20.11.2022, 10:59
Beitrag #4


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Hallo,

Zitat
wurde "vorfahrt nicht erkannt" deklariert.
Sorry, aber es ist kein Verstoß, wenn man trotz Vorfahrt schaut ob dort jemand kommt. Im Gegenteil soll man immer mit Fehlern anderer rechnen.
Da es nur gelb unterlegt war (nicht rot) ist es aber offenbar auch nur ein Hinweis - aber trotzdem ein schlechter.

Zitat
Das Zeichen 306 zeigt an,
Wo siehst du denn das?

Stefan
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carhol2
Beitrag 20.11.2022, 12:00
Beitrag #5


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Beim einfahren in der Strasse ist keins zu sehen, kann aber auch an der Kameraführung liegen. Der Hinweis "Vorfahrt nicht erkannt" ist daher entweder überflüssig oder sogar falsch. Da es aber in der Ortschaft anscheinend üblich ist, nicht an jeder Kreuzung/Einmündung ein VZ 306 aufzustellen (linke Fahrbahnseite beachten) und in der von rechts kommenden Strasse ein 205 steht, kann man von einer Vorfahrtstrasse ausgehen (manchmal muss ein Autofahrer auch selber denken). Das erste erkennbare 306 (Rückseite) ist dann bei 19:38 auf der linken Seite zu erkennen.


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Schorsch
Beitrag 20.11.2022, 13:19
Beitrag #6


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Wie wäre die Rechtslage, wenn dort jemand denkt, es gelte rvl und er scharf bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht?
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 17:14
Beitrag #7


Neuling


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Es ist definitiv eine Hauptstraße, daran zu erkennen dass die Straße wo sie R.v.L vermutet ein Vorfahrt gewähren steht.... sie hat Vorfahrt, doch es ist zu keiner Zeit wo sie abgebogen ist ein Vorfahrtsschild zu erkennen.

Deswegen nochmal meine FRage: Hat die Stadt geschlampt? Es muss doch zumindest an jeder kreuzung/Ampel dann ein Vorfahrtsschild zu erkennen sein
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ulm
Beitrag 20.11.2022, 17:37
Beitrag #8


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Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 17:14) *
Es ist definitiv eine Hauptstraße, daran zu erkennen dass die Straße wo sie R.v.L vermutet ein Vorfahrt gewähren steht....

Diese Schlussfolgerung ist falsch, denn es kann sich bei dem Zeichen 205 um eine Anordnung nach §10 StVO handeln:
Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 17:43
Beitrag #9


Neuling


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also würdest du sagen die Straße auf der sie fährt ist keine Hauptstraße ?
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ulm
Beitrag 20.11.2022, 17:45
Beitrag #10


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Es gibt in der ganzen StVO den Begriff "Hauptstraße" überhaupt nicht...
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 17:47
Beitrag #11


Neuling


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Es verwirrt miche infach total, und macht mir Angst vor meiner Prüfung am Mittwoch.
Ich habe gelernt: befindet sich auf der befahrenden Straße weder (vorfahrt an der nächsten Kreuzung) noch das Gelbe Vorfahrtsschild so ist rechts vor links, was hier ja scheinbar nicht ist.

Ich habe Angst solche Situationen nicht zu erkennen.

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.


Wir haben hier weit und breit kein Vorfahrtsschild, also wir handeln wir? Man hat nicht die Zeit in die Straße zu gucken bei 50 km/h auf einer vermeindlichen Vorfahrtstraße.
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ulm
Beitrag 20.11.2022, 17:51
Beitrag #12


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Mach Dich locker!

Das Strabag-Werbeschild hinter der Einmündung lässt mich vermuten, dass es sich um eine Einfahrt handelt. Das blaue Straßennamenschild wäre zwar ein starkes Indiz, dass es eine Straße sein könnte, aber auch verkehrsberuhigte Bereiche haben blaue Straßennamenschilder.

Das, was Du da im Video gesehen hast, ist ein absoluter Ausnahmefall und wenn es sowas in Deiner Stadt gibt, dann sollte das Dein Fahrlehrer dort mit Dir geübt haben.

Wenn Du in der Prüfung je an so einer Stelle vorbeikommen solltest, dann kann man auch von sich aus darüber reden:
"Ich habe zwar kein Vorfahrtsschild, doch ich sehe in der Einmündung das 'Vorfahrt-gewähren-Schild', hier gilt also der Paragraph 10..."
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 17:52
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (ulm @ 20.11.2022, 17:37) *
Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 17:14) *
Es ist definitiv eine Hauptstraße, daran zu erkennen dass die Straße wo sie R.v.L vermutet ein Vorfahrt gewähren steht....

Diese Schlussfolgerung ist falsch, denn es kann sich bei dem Zeichen 205 um eine Anordnung nach §10 StVO handeln:
Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.



Naja wäre es eine Ausfahrt, wäre aber auf der Hauptstraße ein Schild "Vorfahrt an der einmündung/Kreuzung" Sonst würde da ein Schild fehlen, nicht wahr? Weil irgendeiner muss ja Vorfahrt haben.
Ich mein klar, man weiß es dass man Vorfahrt hat gegenüber einer Einfahrt zu einem Parkplatz oder eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Dennoch frag ich mich, ob es nicht sinnvoll ist solche Situationen anständig zu beschildern
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ulm
Beitrag 20.11.2022, 17:57
Beitrag #14


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Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 17:52) *
Naja wäre es eine Ausfahrt, wäre aber auf der Hauptstraße ein Schild "Vorfahrt an der einmündung/Kreuzung"

Nein, in genau diesem Fall eben nicht. Das Zeichen 205 richtet sich nur an den Ausfahrwilligen.

Zitat (schmuser @ 20.11.2022, 17:52) *
Dennoch frag ich mich, ob es nicht sinnvoll ist solche Situationen anständig zu beschildern

Ist doch anständig beschildert für denjenigen, den es betrifft.
Und unnötige Verkehrszeichen sind verboten.
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 18:10
Beitrag #15


Neuling


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Man hat aber von der Ampel an bis zu der Eimmündung keinerlei Vorfahrtsschilder, was sehr irreführend sein kann, wenn man in die Straße einbiegt, geht es nur mir so? ist es wirklich so klar?

Es sind einige kommentar bei dem Youtube Video wo die Leute sich das selbe fragen.

Ach noch ne kurze Frage: Ist dort wo sie r.v.l vermutet ein abgesenkter Bordstein? oder ist es einfach nur eine Grundstückeinfahrt?
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reckoner
Beitrag 20.11.2022, 18:14
Beitrag #16


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Hallo,

Zitat
ist es wirklich so klar?
Ja, für mich ist das klar.

Aber ich hatte ja schon gesagt, dass man trotzdem schauen darf, und man darf sogar bremsen wenn man befürchtet, dass der Kreuzende die Vorfahrt missachtet. In der Prüfung würde ich das mit einem Kommentar ala "Eigentlich hätte ich ja Vorfahrt ..." untermalen.

Dich irritiert, dass die für dich gegebene Vorfahrt nicht beschildert ist. Das ist verständlich. Kommt aber beispielsweise auch vor, wenn man vom Straßenrand losfährt. Im Zweifel muss man dann davon ausgehen, dass man keine Vorfahrt hat - kein Problem.

Und ein Prüfer sollte es imho sogar honorieren, wenn man in einer unklaren Situation freiwillig auf seine Rechte verzichtet.

Stefan
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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 18:22
Beitrag #17


Neuling


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Dann ist ja alles okay. Ich hab nur Angst, weil man imme rwieder Horrorgeschichten hört dass leute wegen einem Fehler durchfallen wo sie die Vorfahrtssituation nicht erkennt.

Ich hab 22 Fahrstunden und bereits angemeldet für die Prüfung, wenn der Fahrlehrer meint mich anmelden zu wollen kann ich ihm vertrauen dass ich es soweit gerafft habe, dass ich bereit bin für die Prüfung oder?

Manchmal zweifel ich etwas, aber er sagt auch dass es gut ist dass ich mir überhaupt Gedanken machem viele täten das garnicht.

Danke für eure Hilfe
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rapit
Beitrag 20.11.2022, 21:17
Beitrag #18


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Anders als im Video sieht man beim Linksabbiegen an der Ampel in der Realität auf beiden Seiten die Rückseiten von 306er-Spiegeleiern. Und dazu deutlich das 205er an der Zufahrt. Da bremst man nicht und vermutet rvl. wavey.gif


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schmuser
Beitrag 20.11.2022, 21:53
Beitrag #19


Neuling


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Ja, genau in der Realität. hier ist es aber nicht biggrin.gif deswegen sind auch viele in dem Youtube Video und auch ich verwirrt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.11.2022, 22:04
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rapit
Beitrag 20.11.2022, 23:23
Beitrag #20


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Ich formuliere um: anders als bei der starren Kameraperspektive sieht man real...

Schau es dir auf Mapillary an. wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 21.11.2022, 00:49
Beitrag #21


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Einmal ist aeit dem Einbiegen bei 19:00 auf die Vorfahrtstraße kein Z306 (Vorfahrtstraße) vorhanden, zweitens fehlt die gestrichelte Linie wie im weiteren Verlauf bei 20:09, die im Normalfall Vorfahrt- von der nachrangigen Straße abgrenzen soll. Nur ist dort auch ein Z306 aufgestellt.

Daß das Fahrschulfahrzeug an der Ampel davor auch STOP (Z206) hatte und der Querverkehr bei 19:14 Z205 hat, erkennt vielleicht das lange geschulte Auge. Der Fahranfänger kann es allerdings nicht riechen.

Zur Beruhigung: im vorliegenden Fall mache ich der Fahrschülerin keinen Vorwurf, daß sie an der konkreten Kreuzung gebremst hat. Die Einmündung von rechts macht auf den ersten Blick den Eindruck einer rechts-vor-links-Regelung.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 05:40