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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2063 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: … wenn ich mich nicht irre Mitglieds-Nr.: 75653 ![]() |
![]() Was soll das? In der Fußgängerzone haben Fußgänger absoluten Vorrang. Offensichtlich ist diese jedoch auch für Radverkehr freigegeben. Der Ausnahmeverkehr darf jedoch nicht den Charakter der FGZ stören. Das heißt: entweder es ist zu viel Fahrzeugverkehr in der FGZ, oder zu wenig Verkehr um ein Z306 anordnen zu dürfen. Wie seht ihr das? -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 919 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Das Bild ist zwar ziemlich unscharf, Aber ich meine da eine Oberleitungsanlage zu erkennen. Gibt es da auch eine Straßenbahn durch die Fußgängerzone ?
Dann vermute ich, das man da versucht hat die Vorfahrt für Straßenbahnen in Kreuzungen laut DDR-StVO nach der Wende durch Beschilderung zu erhalten/ersetzen um §10 zu umgehen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7376 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Der vermutliche Querverkehr oder auch der Gegenverkehr sähe aber "Fußgängerzone Anfang" und "weiß" dadurch: Der Verkehr aus der Fuzo hat § 10 zu beachten ...
Ja, den § 10 so zu umgehen, den Versuch gibt es immer wieder, auch keine 200 m von meiner Haustür gibt es wegen der Tram so einen Versuch, sogar verschärft durch Rückverlegung des Fuzo-Anfangs um weniger als die 30 m (aus einem vbB-Urteil des BGH), aber ich stehe weiter auf dem Standpunkt "funktioniert so nicht" aus o.g. Grund ... Aber ich meine da eine Oberleitungsanlage zu erkennen. In der Tat dürfte das "T" für "Trenner" stehen ... |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 654 Beigetreten: 21.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41560 ![]() |
Hat eine FuZo überhaupt eine Fahrbahn, auf die sich die Vorfahrtsbeschilderung beziehen kann?
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Gibt es da auch eine Straßenbahn durch die Fußgängerzone ? Ja. Das ist hier. An der Kreuzung davor gibt es nur 301er-Vorfahrt. Aber keinen Vorrang. Das heißt, querende Fußgänger haben weiterhin Vorrang. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 11.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77513 ![]() |
und die Straße nach rechts ist eine Einbahnstraße nach rechts weggehend.
VZ353 am hinteren Masten ![]() Somit wäre das 306 doch über, oder habe ich einen Denkfehler ? |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ja, hast Du. Denn eigentlich legt dir 242.2 eine absolute Nachrangigkeit auf. Nicht nur ggü. Fahrverkehr von rechts.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.12.2023 - 17:20 |