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> Vorrang von zu Fuß Gehenden beim Abbiegen, Auch bei verschwenkten Radverkehrsführungen?
WurstCase
Beitrag 18.11.2022, 15:56
Beitrag #1


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Beim Überqueren dieser Radverkehrsführung zu Fuß fragte ich mich unlängst, wie es sich hier eigentlich mit dem Vorrang zu Fuß Gehender gem. § 9 Abs. 3 StVO verhält. Sofern Radfahrende, wie hier in der Bilderserie auf mapillary, von der Jöllenbecker nach rechts in die Apfelstr. abbiegen, sollte es sich ja unzweifelhaft um Abbiegen handeln und somit zu Fuß Gehende, die die Apfelstr. überqueren Vorrang vor dem einbiegenden Radverkehr haben. Angesichts des Umstands, dass man um der Jöllenbecker Str. über die Kreuzung hinaus weiter zu folgen, mit dem Rad jedoch auch schon recht weit nach rechts schwenken muss, um die Radfurt zu erreichen, ist die Frage, ob es sich dabei auch schon um Abbiegen handelt oder ob das erst dann der Fall ist, wenn man nach dem Erreichen der Furt weiter in die Apfelstr. fährt. Dann wäre es vorrangtechnisch ein Unterschied, ob zu Fuß Gehende

hier oder hier

queren.

In jedem Fall ist es weder für zu Fuß Gehende noch Radfahrende auf Anhieb eindeutig zu erkennen und somit suboptimal. Was meint ihr?
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 16:15
Beitrag #2


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unsure.gif Wo will denn bitte der Füßling auf deinem ersten Bild hin? think.gif

Als Abbieger hat man (entgegen des unglücklichen Wortlautes der StVO) Fußgänger durchzulassen, die geradeaus unterwegs sind, um es mal verkürzt klarzustellen.

Der Fußgänger hat auch erst an der Fußgängerampel seine Furt, genau wie der Radfahrer, so sollte es eigentlich kein Problem geben. Auf dem radweg hat der Fußgänger nichts verloren.

Ich habe aber leise Zweifel, dass das überhaupt ein eigenständiger (getrennter) Radweg ist?

Sieht mir eher nach einem nichtbenutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Vz 240 aus. Da haben Fußgänger sowieso Vorrang und können quasi rumlaufen, wo sie wollen. Was bei Schrittgeschwindigkeit der Radfahrer ja auch nicht schlimm ist.

Grundsätzlich sollte es für die Frage der Abbieger-Wartepflicht aber gar keinen Unterschied machen, ob man die Fahrbahn oder den Radweg benutzt. Der Punkt sollte regelmäßig derselbe sein. Also in Höhe der Ampelfurt.


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Hick-Hack
Beitrag 18.11.2022, 18:52
Beitrag #3


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Ist ein benutzungspflichtiger, getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings mehr als fünf Meter abgesetzt und damit nicht fahrbahnbegleitend, wodurch es sich nicht um Abbiegen handelt und die Fußgänger nachrangig sind thread.gif

Wird sicherlich als fahrbahnbegleitend gelten und damit hätten Fußgänger Vorrang. Allerdings erst ab ihrer Furt (Bild 2), davor (Bild 1) braucht ja auch geradeaus fahrende Radler § 9.3 nicht zu interessieren.

Der danach auf der Jöllenbecker Straße folgende freie Rechtsabbieger und der Schutzstreifen mit zum Überholen unzureichender Restfahrbahnbreite in der Dooring Zone sind aber auch nicht besser. Zum Glück geht's dann auf dem Hochbord nicht benutzungspflichtig weiter. Links der Schutzstreifenmarkierung und später auf der Fahrbahn neben dem nicht benutzungspflichtigen Radweg radeln und man hat sich ganz Bielefeld zum Freund gemacht mad.gif
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 19:11
Beitrag #4


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Zitat (Hick-Hack @ 18.11.2022, 18:52) *
Ist ein benutzungspflichtiger, getrennter Fuß- und Radweg.

Auf Mapillary finde ich kein , statt dessen eine Pfeilmarkierung, die ganz offensichtlich freistellt, ob man hier auf das Hochbord wechseln will, oder nicht.


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Hick-Hack
Beitrag 18.11.2022, 19:36
Beitrag #5


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Hat mir GSV ausgespuckt, kann aber inzwischen überholt sein. Im weiteren Verlauf gibt es dann auch keine weitere Benutzungspflicht, also durchaus möglich.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.11.2022, 20:06
Beitrag #6


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Bei der auf dem Foto sichtbaren Verkehrsdichte an Zweirädern und Zweibeinern müsste man ja wohl kaum längere Schlangen von Fußgängern bzw. Radfahrern vorlassen.
Insofern wäre diese Frage für mich als Betroffener eh nur rein akademisch:

Ich will
- weder als Radfahrer mit einem Fußgänger zusammenstoßen
- noch als Fußgänger von einem Radfahrer umgemäht werden.
Ich unterstelle außerdem, dass ein nennenswerter Anteil sowohl der Füßlinge als auch der Radler die entsprechenden Vorfahrtsregeln NICHT kennt.

Wie also verhalte ich mich entsprechend?
- als Füßling: Vor dem Überqueren des Radweges den Radfahrer auf dem Radweg vorlassen;
- als Radfahrer: Verlangsamen, bremsbereit sein - und sobald der Fußgänger Anstalten macht, auf den Radweg zu laufen, ihn rechts (also über den Fußweg) umkurven. thread.gif

Doc


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F117
Beitrag 18.11.2022, 22:24
Beitrag #7


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Ist eh Bielefeld. Gibt's also gar nicht ... rolleyes.gif


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Mueck
Beitrag 19.11.2022, 00:23
Beitrag #8


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Der Problemkomplex erinnert mich irgendwie an Dreiecksinseln bzgl. Rad vs. Auto ...
Bzgl. Auto vs. Fuß sind mir aber keine wesentlichen Probleme bekannt, entgegen gängigen Vorurteilen scheint es da besser zu klappen ...

Weit abgesetzt, aber mit Furt ausgestattet, also Teil des Gesamtknotens, § 9 wäre bei Rad vs. Fuß also wohl einschlägig. abbiegender Radler wäre wartepflichtig ggü. Fußg. oder umkurvungspflichtig ... thread.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.11.2022, 02:00
Beitrag #9


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Fußgänger biegen nicht ab, sondern queren die Fahrbahn und entsprechend den Radweg als Sonderfahrstreifen (von wegen der Pfeile auf den Bildern).

Wenn ich als Radling abbiegen möchte und mir an der Kreuzung mal VZ und Ampel wegdenke, muß ich hingegen alle parallelen Verkehrsströme, die ich dabei quere, vorlassen (Kfz, Tram, Fußgänger).


Auf dem Foto (rote Ampel) ist der Radling wartepflichtig auch beim Rechtsabbiegen.

Das 283 an der Rückseite der Fußgängerampel gilt dann für den Radweg, oder was soll das?







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WurstCase
Beitrag 25.11.2022, 19:04
Beitrag #10


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Zitat (Hick-Hack @ 18.11.2022, 18:52) *
Der danach auf der Jöllenbecker Straße folgende freie Rechtsabbieger und der Schutzstreifen mit zum Überholen unzureichender Restfahrbahnbreite in der Dooring Zone sind aber auch nicht besser. Zum Glück geht's dann auf dem Hochbord nicht benutzungspflichtig weiter. Links der Schutzstreifenmarkierung und später auf der Fahrbahn neben dem nicht benutzungspflichtigen Radweg radeln und man hat sich ganz Bielefeld zum Freund gemacht mad.gif

An dieser Kreuzung und drumherum ist so einiges nicht optimal, das stimmt laugh2.gif Die Signale für zu Fuß Gehende sind z. B. so geschaltet, dass man selbst strammen Schrittes aus einer Richtung nicht in einem Zug über die Jöllenbecker Str. kommt und somit zwei Umläufe zum Überqueren braucht.

Was die Fußverkehrsdichte angeht: Zu den Stoßzeiten ist hier durchaus viel Gewusel und aufgrund des Gefälles kommen Radfahrende recht oft "angeschossen" und biegen schwungvoll in die Apfelstr. ab. Gleichzeitig ist der "Radweg" so dezent gestaltet, dass vor allem Ortsunkundige diesen leicht übersehen können. Ortskundigen ist er mitunter egal laugh2.gif Daher kam bei mir auch die Frage auf, wie wohl die Schuldverteilung ablaufen würde, sollte es hier mal zu einem Zusammenstoß kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass es ggf. 50/50 ausgehen könnte, selbst wenn es formal eindeutig sein sollte, da nicht auf Anhieb erkannt werden kann, was gilt (dieser Thread ist ein Indiz dafür).

Die Jöllenbecker Str. wird in den nächsten Jahren in weiten Teilen neu strukturiert. Ich hoffe sehr, dass dann solche "Radwege" und vor allem auch die Dooring-Streifen endlich verschwinden.
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