Vorrang von zu Fuß Gehenden beim Abbiegen, Auch bei verschwenkten Radverkehrsführungen? |
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Vorrang von zu Fuß Gehenden beim Abbiegen, Auch bei verschwenkten Radverkehrsführungen? |
18.11.2022, 15:56
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
hier oder hier queren. In jedem Fall ist es weder für zu Fuß Gehende noch Radfahrende auf Anhieb eindeutig zu erkennen und somit suboptimal. Was meint ihr? |
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18.11.2022, 16:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wo will denn bitte der Füßling auf deinem ersten Bild hin?
Als Abbieger hat man (entgegen des unglücklichen Wortlautes der StVO) Fußgänger durchzulassen, die geradeaus unterwegs sind, um es mal verkürzt klarzustellen. Der Fußgänger hat auch erst an der Fußgängerampel seine Furt, genau wie der Radfahrer, so sollte es eigentlich kein Problem geben. Auf dem radweg hat der Fußgänger nichts verloren. Ich habe aber leise Zweifel, dass das überhaupt ein eigenständiger (getrennter) Radweg ist? Sieht mir eher nach einem nichtbenutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Vz 240 aus. Da haben Fußgänger sowieso Vorrang und können quasi rumlaufen, wo sie wollen. Was bei Schrittgeschwindigkeit der Radfahrer ja auch nicht schlimm ist. Grundsätzlich sollte es für die Frage der Abbieger-Wartepflicht aber gar keinen Unterschied machen, ob man die Fahrbahn oder den Radweg benutzt. Der Punkt sollte regelmäßig derselbe sein. Also in Höhe der Ampelfurt. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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18.11.2022, 18:52
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 |
Ist ein benutzungspflichtiger, getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings mehr als fünf Meter abgesetzt und damit nicht fahrbahnbegleitend, wodurch es sich nicht um Abbiegen handelt und die Fußgänger nachrangig sind
Wird sicherlich als fahrbahnbegleitend gelten und damit hätten Fußgänger Vorrang. Allerdings erst ab ihrer Furt (Bild 2), davor (Bild 1) braucht ja auch geradeaus fahrende Radler § 9.3 nicht zu interessieren. Der danach auf der Jöllenbecker Straße folgende freie Rechtsabbieger und der Schutzstreifen mit zum Überholen unzureichender Restfahrbahnbreite in der Dooring Zone sind aber auch nicht besser. Zum Glück geht's dann auf dem Hochbord nicht benutzungspflichtig weiter. Links der Schutzstreifenmarkierung und später auf der Fahrbahn neben dem nicht benutzungspflichtigen Radweg radeln und man hat sich ganz Bielefeld zum Freund gemacht |
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18.11.2022, 19:11
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ist ein benutzungspflichtiger, getrennter Fuß- und Radweg. Auf Mapillary finde ich kein , statt dessen eine Pfeilmarkierung, die ganz offensichtlich freistellt, ob man hier auf das Hochbord wechseln will, oder nicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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18.11.2022, 19:36
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 |
Hat mir GSV ausgespuckt, kann aber inzwischen überholt sein. Im weiteren Verlauf gibt es dann auch keine weitere Benutzungspflicht, also durchaus möglich.
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18.11.2022, 20:06
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Bei der auf dem Foto sichtbaren Verkehrsdichte an Zweirädern und Zweibeinern müsste man ja wohl kaum längere Schlangen von Fußgängern bzw. Radfahrern vorlassen.
Insofern wäre diese Frage für mich als Betroffener eh nur rein akademisch: Ich will - weder als Radfahrer mit einem Fußgänger zusammenstoßen - noch als Fußgänger von einem Radfahrer umgemäht werden. Ich unterstelle außerdem, dass ein nennenswerter Anteil sowohl der Füßlinge als auch der Radler die entsprechenden Vorfahrtsregeln NICHT kennt. Wie also verhalte ich mich entsprechend? - als Füßling: Vor dem Überqueren des Radweges den Radfahrer auf dem Radweg vorlassen; - als Radfahrer: Verlangsamen, bremsbereit sein - und sobald der Fußgänger Anstalten macht, auf den Radweg zu laufen, ihn rechts (also über den Fußweg) umkurven. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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18.11.2022, 22:24
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1601 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ist eh Bielefeld. Gibt's also gar nicht ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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19.11.2022, 00:23
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7530 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Der Problemkomplex erinnert mich irgendwie an Dreiecksinseln bzgl. Rad vs. Auto ...
Bzgl. Auto vs. Fuß sind mir aber keine wesentlichen Probleme bekannt, entgegen gängigen Vorurteilen scheint es da besser zu klappen ... Weit abgesetzt, aber mit Furt ausgestattet, also Teil des Gesamtknotens, § 9 wäre bei Rad vs. Fuß also wohl einschlägig. abbiegender Radler wäre wartepflichtig ggü. Fußg. oder umkurvungspflichtig ... |
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19.11.2022, 02:00
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2195 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Fußgänger biegen nicht ab, sondern queren die Fahrbahn und entsprechend den Radweg als Sonderfahrstreifen (von wegen der Pfeile auf den Bildern).
Wenn ich als Radling abbiegen möchte und mir an der Kreuzung mal VZ und Ampel wegdenke, muß ich hingegen alle parallelen Verkehrsströme, die ich dabei quere, vorlassen (Kfz, Tram, Fußgänger). Auf dem Foto (rote Ampel) ist der Radling wartepflichtig auch beim Rechtsabbiegen. Das 283 an der Rückseite der Fußgängerampel gilt dann für den Radweg, oder was soll das? -------------------- “Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet” |
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25.11.2022, 19:04
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
Der danach auf der Jöllenbecker Straße folgende freie Rechtsabbieger und der Schutzstreifen mit zum Überholen unzureichender Restfahrbahnbreite in der Dooring Zone sind aber auch nicht besser. Zum Glück geht's dann auf dem Hochbord nicht benutzungspflichtig weiter. Links der Schutzstreifenmarkierung und später auf der Fahrbahn neben dem nicht benutzungspflichtigen Radweg radeln und man hat sich ganz Bielefeld zum Freund gemacht An dieser Kreuzung und drumherum ist so einiges nicht optimal, das stimmt Die Signale für zu Fuß Gehende sind z. B. so geschaltet, dass man selbst strammen Schrittes aus einer Richtung nicht in einem Zug über die Jöllenbecker Str. kommt und somit zwei Umläufe zum Überqueren braucht. Was die Fußverkehrsdichte angeht: Zu den Stoßzeiten ist hier durchaus viel Gewusel und aufgrund des Gefälles kommen Radfahrende recht oft "angeschossen" und biegen schwungvoll in die Apfelstr. ab. Gleichzeitig ist der "Radweg" so dezent gestaltet, dass vor allem Ortsunkundige diesen leicht übersehen können. Ortskundigen ist er mitunter egal Daher kam bei mir auch die Frage auf, wie wohl die Schuldverteilung ablaufen würde, sollte es hier mal zu einem Zusammenstoß kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass es ggf. 50/50 ausgehen könnte, selbst wenn es formal eindeutig sein sollte, da nicht auf Anhieb erkannt werden kann, was gilt (dieser Thread ist ein Indiz dafür). Die Jöllenbecker Str. wird in den nächsten Jahren in weiten Teilen neu strukturiert. Ich hoffe sehr, dass dann solche "Radwege" und vor allem auch die Dooring-Streifen endlich verschwinden. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 13:00 |