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> Baustellen > Einspurig > Einsatzfahrzeug mit Signal kommt , wie darf ich fahren?
Parkverbot
Beitrag 17.11.2022, 20:12
Beitrag #1


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Hallo

In letzter Zeit habe ich sehr viele Baustellen auf meinem Arbeitsweg.
Leider sind in einigen Bereichen von 3 auf eine Fahrbahn reduziert.

Heute hatte ich (glücklichweise war da gerade eine Ausfahrt) ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn direkt im „Schweinsgalopp“ hinter mir.
Gut dass genau auf dieser Höhe eine Auffahrt war, so konnte ich kurzfristig auf die linke Seite.

Wie macht Ihr das, wenn Ihr im einspurigen Straßenvekehrt seid, keinen Platz zum seitlich ranfahren habt.. theoretisch niemanden vor Euch (also freie Fahrt ) und von hinten kommt solch ein Gefährt?
Es ist ja meist so, dass man bei einer Fahrbahn nicht gerade unbegrenzt schnell wie auf einer 4 spurigen Autobahn fahren darf…
Und dann gibt es ja noch die fiesen Kameras; was mach ich wenn ich genau in solch einer Situation geblitzt werde?
Komme ich ungestraft davon?
Wie ist der aktuelle Rechtsstand?

Ich meine, wenn Leben auf dem Spiel steht ( von dem ich ausgehe, schliesslich sind Signale dieser Art an Bedingungen gebunden) , mache ich natürlich Platz.. Wenn ich kann.
Mein Auto ist jedoch (Elektrosmart nur auf 135 km/h begrenzt), reicht das? (Das ist jetzt vielleicht auch mehr eine realistische Frage ;-) )

Also wie macht man es richtig? Und vor allem wenn es heissen sollte: „Cheeeeeeese, bitte lächeln!“

Gutes Wochenende, Parkverbot
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blackdodge
Beitrag 17.11.2022, 20:27
Beitrag #2


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einfach Gas geben, soweit Du es Dir zutraust, es Dein Auto packt usw.

Sollte ein Fotoautomat stehen, gibts auch für das Einsatzfahrzeug eines. Darauf kannst Du dich berufen.


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rapit
Beitrag 17.11.2022, 20:43
Beitrag #3


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Schnellstmöglich bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit, und dort, mit ordentlicher Anzeige rechtzeitig vorher durch den Blinker, wohin man fahren wird, das Einsatzfahrzeug vorbei lassen.

Lernt man sowas denn nicht mehr in der Fahrschule?


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reckoner
Beitrag 17.11.2022, 20:51
Beitrag #4


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Hallo,

eine angemessene, also den Verkehrs-, Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen entsprechende Geschwindigkeitsübertretung ist in diesen Fällen zulässig. Aus dem Bauch heraus würde ich vielleicht so bis plus 40% gehen.

Ich würde mich dabei auch an dem Rettungswagen orientieren (ihm also nicht davon fahren). Der Fahrer ist geschult und fährt daher auch nicht Vollgas, sondern eben so schnell wie es noch sicher möglich ist.
Und sobald es eine Überholmöglichkeit gibt sollte man genau schauen was der Rettungswagen macht und ihm nicht den Weg versperren (der könnte vielleicht auch die Ausfahrt nutzen wollen, z.B.).

Stefan
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Parkverbot
Beitrag 18.11.2022, 14:05
Beitrag #5


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Hallo

Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß Parkverbot
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wbettcher
Beitrag 18.11.2022, 14:06
Beitrag #6


Neuling
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Das ist mir zu dürftig, was da bisher kam. Zuerst gehe ich nicht davon aus, dass genau diese Situation in der Fahrschule behandelt wird. Oder gibt es im Katalog der theoretischen Fragen oder in den Lehrbüchern irgendeine Passage, die genau diese Situation zur Grundlage hat? Und weiter: Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das? Im Zweifelsfall fühle ich mich nur bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher. Was passiert, wenn es kracht? Sagt dann vielleicht der Rettungswagenfahrer, der eben noch lautstark hinter mir fuhr, er hätte sich auch gewundert, dass ich plötzlich so wahnsinnig gerast sei? Gibt es zu so etwas schon Urteile? Übrigens war mein bisheriges Problem eher das Gegenteil: Es gibt immer noch (zu) viele, die denken, Anhalten wäre das beste - und dann geht häufig (Beispiel: eine Spur je Fahrtrichtung, Gegenverkehr) erst einmal gar nichts mehr.
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die-scharfs
Beitrag 18.11.2022, 14:14
Beitrag #7


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Zitat (wbettcher @ 18.11.2022, 14:06) *
Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das?


Du sollst gar nichts.

Schneller ist freiwillig, um dem Einsatzfz. möglicherweise ein schnelles Vorkommen zu gewährleisten.

Von dürfen war auch nicht direkt die Rede, sondern die 40% habe ich als Schätzung verstanden. Aber beim dürfen gehe ich als Laie mit, situationsabhängig.


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ulm
Beitrag 18.11.2022, 15:48
Beitrag #8


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...und gedeckt ist das dann vom §38 StVO in Verbindung mit §34 StGB (Rechtfertigender Notstand)
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 16:04
Beitrag #9


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Zitat (wbettcher @ 18.11.2022, 14:06) *
Zuerst gehe ich nicht davon aus, dass genau diese Situation in der Fahrschule behandelt wird. Oder gibt es im Katalog der theoretischen Fragen oder in den Lehrbüchern irgendeine Passage, die genau diese Situation zur Grundlage hat?

Ich habe in meiner Fahrschule für's Leben gelernt, nicht nur für die Prüfung think.gif
Nur die Prüfungsfragen zu pauken, halte ich für eine sehr komische Einstellung!


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reckoner
Beitrag 18.11.2022, 18:35
Beitrag #10


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Hallo,

Zitat
Oder gibt es im Katalog der theoretischen Fragen oder in den Lehrbüchern irgendeine Passage, die genau diese Situation zur Grundlage hat?
Die kann es schon deshalb nicht geben weil jeder Fall anders ist. Für ganz klare Regeln ist die Situation auch einfach zu selten.

Zitat
Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das?
Du sollst den Rettungswagen nicht behindern (und das ist hier insbesondere zeitlich gemeint). Und das darfst du ganz sicher, imho sollst du es auch, müssen musst du aber nicht.

Zitat
Im Zweifelsfall fühle ich mich nur bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher.
Sorry, aber das ist doch Quatsch. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist so gut wie nie die Grenze ab der es unsicher wird, da sind ganz bewusst Reserven eingebaut.

Zitat
Was passiert, wenn es kracht? Sagt dann vielleicht der Rettungswagenfahrer, der eben noch lautstark hinter mir fuhr, er hätte sich auch gewundert, dass ich plötzlich so wahnsinnig gerast sei?
Wer spricht denn von "wahnsinnig"?
Ich hatte die 40% ins Spiel gebracht, und das sind innerorts 70 anstatt 50, oder in einer Baustelle wie in der Frage 98 anstatt 70 (mehr als 70 sollte es in einsprurigen Baustellen nicht geben). Das ist auf jeden Fall kontrollierbar. Und wem es doch zu schnell ist der nimmt halt nur 20% oder so.

Noch eine Anmerkung: Beim Beobachten des Rettungswagens sollte man beachten, dass dieser schlecht blinken kann. Er kann also auch mal unerwartet abbiegen.

Stefan
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.11.2022, 19:57
Beitrag #11


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Zitat (reckoner @ 18.11.2022, 18:35) *
... Ich hatte die 40% ins Spiel gebracht, und das sind innerorts 70 anstatt 50,
... und auf verkehrsberuhigten Straßen "5,6 bis 9,8" statt "4 bis 7" km/h


Zitat (reckoner @ 18.11.2022, 18:35) *
... mehr als 70 sollte es in einsprurigen Baustellen nicht geben...
Ich habe in einspurigen Autobahn-Baustellen durchaus schon "100 km/h" erlebt.
Voraussetzung dafür ist, dass
- mindestens die volle Breite eines Fahrstreifens zur Verfügung steht;
- der Gegenverkehr nicht nur durch eine Behelfs-Leitplanke, sondern durch einen vollwertigen Grünstreifen ferngehalten wird.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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die-scharfs
Beitrag 18.11.2022, 22:50
Beitrag #12


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Zitat (reckoner @ 18.11.2022, 18:35) *
Beim Beobachten des Rettungswagens sollte man beachten, dass dieser schlecht blinken kann.


Warum sollte der RTW das nicht können?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.11.2022, 23:48
Beitrag #13


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Weil bei "Alarmfahrt" unter Blaulicht die Warnblinker blinken? think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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blackdodge
Beitrag 19.11.2022, 00:21
Beitrag #14


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.11.2022, 23:48) *
Weil bei "Alarmfahrt" unter Blaulicht die Warnblinker blinken? think.gif

Doc


Blödsinn, dafür gibts blau

Zitat (wbettcher @ 18.11.2022, 14:06) *
Das ist mir zu dürftig, was da bisher kam. Zuerst gehe ich nicht davon aus, dass genau diese Situation in der Fahrschule behandelt wird. Oder gibt es im Katalog der theoretischen Fragen oder in den Lehrbüchern irgendeine Passage, die genau diese Situation zur Grundlage hat? Und weiter: Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das? Im Zweifelsfall fühle ich mich nur bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher. Was passiert, wenn es kracht? Sagt dann vielleicht der Rettungswagenfahrer, der eben noch lautstark hinter mir fuhr, er hätte sich auch gewundert, dass ich plötzlich so wahnsinnig gerast sei? Gibt es zu so etwas schon Urteile? Übrigens war mein bisheriges Problem eher das Gegenteil: Es gibt immer noch (zu) viele, die denken, Anhalten wäre das beste - und dann geht häufig (Beispiel: eine Spur je Fahrtrichtung, Gegenverkehr) erst einmal gar nichts mehr.



Du lernst in der Fahrschule, das Platz zu machen ist. Wie ist dir überlassen. aber Bitte nicht, wenn rechts genügend Platz ist, in ner 2 Spurigen links anhalten. mach lieber links frei- so ein schei... hatte ich letzte Woche mehrfach. schei.... ist, wenn man dann Slalom fahren muss


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reckoner
Beitrag 19.11.2022, 11:20
Beitrag #15


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Hallo,

Zitat
Weil bei "Alarmfahrt" unter Blaulicht die Warnblinker blinken?
Genau.

Zitat
Blödsinn, dafür gibts blau
Oh, du bezeichnest also Rettungswagenfahrer als blöd, nur weil sie zusätzlich zum Blaulicht auch das Warnblinklicht einschalten?

Zitat
aber Bitte nicht, wenn rechts genügend Platz ist, in ner 2 Spurigen links anhalten.
Man hält auf der Seite an auf der auch die anderen anhalten.

Stefan
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Odenwälder
Beitrag 19.11.2022, 14:12
Beitrag #16


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.11.2022, 19:57) *
Zitat (reckoner @ 18.11.2022, 18:35) *
... Ich hatte die 40% ins Spiel gebracht, und das sind innerorts 70 anstatt 50,
... und auf verkehrsberuhigten Straßen "5,6 bis 9,8" statt "4 bis 7" km/h


Zitat (reckoner @ 18.11.2022, 18:35) *
... mehr als 70 sollte es in einsprurigen Baustellen nicht geben...
Ich habe in einspurigen Autobahn-Baustellen durchaus schon "100 km/h" erlebt.
Voraussetzung dafür ist, dass
- mindestens die volle Breite eines Fahrstreifens zur Verfügung steht;
- der Gegenverkehrdie Bauarbeiter nicht nur durch eine Behelfs-Leitplanke, sondern durch einen vollwertigen Grünstreifen ferngehalten wird.

Doc


Ich habe es mal verbessert. Zumindest erscheint mir das die Regelung in Hessen zu sein.

Zum Blinker: Warnblinklicht bei gleichzeitigem Blaulicht, halte ich für unnötig. Aber auch wenn die Blinker nur als Richtungsanzeiger genutzt werden, kann man sie durch das flackernde Blaulicht schlechter erkennen. Wenn dann noch die Scheinwerfer abwechselnd ihr Fernlicht ein und ausschalten, kann man da fast gar nicht mehr erkennen, wo der Rettungsdienst hin möchte.

Zum Thema: Die wenigsten Rettungsfahrzeuge können von der Geschwindigkeit und Fahrwerk mit einem handelsüblichen PKW mit halten. Wenn der Rettungswagen schneller könnte, dann hängt man als PKW-Fahrer eh schon hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. LKW) fest.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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ulm
Beitrag 19.11.2022, 18:24
Beitrag #17


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Zitat (reckoner @ 19.11.2022, 11:20) *
Zitat
Blödsinn, dafür gibts blau
Oh, du bezeichnest also Rettungswagenfahrer als blöd, nur weil sie zusätzlich zum Blaulicht auch das Warnblinklicht einschalten?

Och, wer das macht, den würde ich genauso bezeichnen.
Und ich würde ihm ein Gespräch bei seinem Rettungsdienstleiter vereinbaren.

Wie kommt man denn überhaupt auf die Schnapsidee, während einer Einsatzfahrt die Warnblinkanlage zusätzlich zum Blauhorn zu nutzen?
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shortie
Beitrag 20.11.2022, 08:57
Beitrag #18


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Zitat (ulm @ 18.11.2022, 15:48) *
...und gedeckt ist das dann vom §38 StVO in Verbindung mit §34 StGB (Rechtfertigender Notstand)

Das ist nicht richtig.

Der § 38 StVO sagt lediglich, dass man "freie Bahn" zu schaffen hat. Das heißt, man muss Platz machen - mehr nicht.
Das ist natürlich bei einstreifiger Verkehrsführung nicht möglich.
Der § 38 StVO deckt oder erlaubt generell keine Verkehrsverstöße.

Und wenn du dich auf einen Notstand berufst, ganz sicher nicht aus dem StGB. Oder möchtest du auch Straftaten begehen? Das wäre natürlich möglich, wenn du z.B. deinen Vordermann nötigst.
Wenn schon Notstand, dann aus § 16 OWiG. Du möchtest doch nur vor dem RTW herballern oder?

Ob da allerdings ein Richter mitzieht wäre hoch gepokert.
Der Inanspruchnehmende muss eine Rechtsgutabwägung durchführen. Er müsste also genauso viel wissen wie die RTW Besatzung. Er weiß aber gar nicht um was es geht bei der RTW 35/38 Fahrt.
Dann muss die rechtswidrige Handlung angemessen sein. Das wäre sie aber dann schon nicht mehr, wenn in der einstreifigen Baustelle (Not)Haltebuchten sind. Und davon kannst du ausgehen.
Da ist man beim "Rasen" in jedem Fall im Vorsatz und auch schnell im Fahrverbot.

Es wird sicher das Ein oder Andere Urteil geben, wo irgendeine Übertretung toleriert wird - das könnte aber ein anderer Richter ganz anders sehen.
Also Vorsicht bei solchen Aktionen. Auch wenn es den RTW Fahrer nervt und ärgert, fahrt lieber mäßig vor dem her. Überreizt euer Blatt nicht - so gut ist es nicht.
Diese 40% Überschreitung von der hier zu lesen ist, ist meiner Meinung nach ganz dünnes Eis.

Mit sehr mäßiger Überschreitung wird man bei der Inanspruchnahme des Notstandes eher durchkommen als bei erheblicher Überschreitung.
Das Missverhältnis der Rechtsgüter wird nämlich immer ungünstiger je schneller (und damit gefährlicher) man fährt.
Der Richter wird nämlich auch darüber nachdenken, was mit dem RTW passiert, wenn du als vorausfahrender einen Unfall baust und diesen einen Fahrstreifen blockierst und der RTW dann hinter dir festhängt und steht.


Zitat (ulm @ 19.11.2022, 18:24) *
Wie kommt man denn überhaupt auf die Schnapsidee, während einer Einsatzfahrt die Warnblinkanlage zusätzlich zum Blauhorn zu nutzen?

Auf diese Idee kommen ganz viele RTW Fahrer. Ist ja auch nicht schlecht - Aufmerksamkeit können diese Fahrzeuge nicht genug bekommen.
Aber vor einem Abbiegevorgang sollte das ausgemacht werden, um dann blinken zu können. Andere Verkehrsteilnehmer wüssten nämlich schon ganz gerne wohin sie "Freie Bahn" machen sollen.
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Acki
Beitrag 20.11.2022, 10:29
Beitrag #19


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Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Der § 38 StVO deckt oder erlaubt generell keine Verkehrsverstöße.

Also nicht über die rote Ampel? blink.gif think.gif

Gruß Acki
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reckoner
Beitrag 20.11.2022, 10:31
Beitrag #20


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Hallo,

Zitat
Ob da allerdings ein Richter mitzieht wäre hoch gepokert.
Dann Zeig' doch mal nur ein dazu passendes Urteil.

Zitat
Der Inanspruchnehmende muss eine Rechtsgutabwägung durchführen. Er müsste also genauso viel wissen wie die RTW Besatzung. Er weiß aber gar nicht um was es geht bei der RTW 35/38 Fahrt.
Doch, natürlich weiß er das, und zwar, dass es um Leben und Tod gehen könnte (sonst kein Blaulicht). Bewusst habe ich "könnte" geschrieben, aber das weiß der Fahrer des RTW auch nicht besser.

Zitat
Dann muss die rechtswidrige Handlung angemessen sein. Das wäre sie aber dann schon nicht mehr, wenn in der einstreifigen Baustelle (Not)Haltebuchten sind. Und davon kannst du ausgehen.
Nein, davon kann man nicht ausgehen (ich spreche von der allgemeinen Situation, also nicht nur von Autobahnen sondern auch von Wohnstraßen etc.). Aber wenn es eine Möglichkeit gibt den RTW überholen zu lassen dann muss man die natürlich auch wahrnehmen, niemand hat etwas anderes behauptet (wobei auch das nicht so eng ausgelegt werden darf, es ist immer abzuwägen, ob es rechtzeitig erkennbar war u.s.w.).

Zitat
Es wird sicher das Ein oder Andere Urteil geben, wo irgendeine Übertretung toleriert wird
Nein nein nein. Es wird vielleicht irgendein Urteil geben, wo eine Übertretung bestraft wurde, aber das wäre eine große Ausnahme. Die Regel ist, dass solche Verfahren eingestellt werden.

Zitat
Also Vorsicht bei solchen Aktionen. Auch wenn es den RTW Fahrer nervt und ärgert, fahrt lieber mäßig vor dem her. Überreizt euer Blatt nicht - so gut ist es nicht.
Ich kann nur raten sich keine Angst von solchen Ratschlägen machen zu lassen.

Zitat
Mit sehr mäßiger Überschreitung wird man bei der Inanspruchnahme des Notstandes eher durchkommen als bei erheblicher Überschreitung.
Wer spricht denn hier von "erheblich"? Das wären beispielsweise 100% - meine 40% sind hingegen fast nichts.
Außerdem hat man noch ein zusätzliches Sicherheitselement, und zwar Blaulicht und Sirene. Damit ist es unwahrscheinlicher, dass von der Seite o.ä. jemand auf die Fahrbahn kommt.

Zitat
Der Richter wird nämlich auch darüber nachdenken, was mit dem RTW passiert, wenn du als vorausfahrender einen Unfall baust und diesen einen Fahrstreifen blockierst und der RTW dann hinter dir festhängt und steht.
Unsinn, ein Richter hat nicht zu spekulieren.

Stefan
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saniboy
Beitrag 20.11.2022, 11:50
Beitrag #21


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Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Zitat (ulm @ 19.11.2022, 18:24) *
Wie kommt man denn überhaupt auf die Schnapsidee, während einer Einsatzfahrt die Warnblinkanlage zusätzlich zum Blauhorn zu nutzen?

Auf diese Idee kommen ganz viele RTW Fahrer.


Hab ich in 20 Jahren Rettungsdienst noch nie gesehen.

Viele Grüße,
saniboy
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Schlepper
Beitrag 20.11.2022, 17:07
Beitrag #22


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Das seh ich hier ab und zu, wenn dem RTW noch ein NEF folgt.


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ulm
Beitrag 20.11.2022, 17:30
Beitrag #23


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Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Zitat (ulm @ 19.11.2022, 18:24) *
Wie kommt man denn überhaupt auf die Schnapsidee, während einer Einsatzfahrt die Warnblinkanlage zusätzlich zum Blauhorn zu nutzen?

Auf diese Idee kommen ganz viele RTW Fahrer. Ist ja auch nicht schlecht - Aufmerksamkeit können diese Fahrzeuge nicht genug bekommen.

Ganz viele RTW-Fahrer? Wo soll das denn sein?
Und: Wenn das stimmt, würde ich mit dem zuständigen Rettungsdienstleiter telefonieren, denn solche Typen haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren.
Eine Warnblinkanlage hat einen klar definierten Einsatzbereich. Wegerechtsfahrten gehören nicht dazu.

Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Der § 38 StVO sagt lediglich, dass man "freie Bahn" zu schaffen hat. Das heißt, man muss Platz machen - mehr nicht.
Das ist natürlich bei einstreifiger Verkehrsführung nicht möglich.

Wieso soll das bei einer einspurigen Verkehrsführung nicht möglich sein.
"Freie Bahn schaffen" ist nicht nur auf rechts und links beschränkt, sondern kann eben auch vorne sein. Falls Du es Dir räumlich nicht vorstellen kannst: An einer roten Ampel kann "freie Bahn schaffen" bedeuten, vorsichtig in den Kreuzungsbereich einzufahren und dort zum Beispiel auf die Fußgängerquerungen auszuweichen.

Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Der § 38 StVO deckt oder erlaubt generell keine Verkehrsverstöße.

Habe ich auch nie behauptet.

Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Und wenn du dich auf einen Notstand berufst, ganz sicher nicht aus dem StGB. Oder möchtest du auch Straftaten begehen? Das wäre natürlich möglich, wenn du z.B. deinen Vordermann nötigst.
Wenn schon Notstand, dann aus § 16 OWiG. Du möchtest doch nur vor dem RTW herballern oder?

Im OWiG geht das sowieso, doch ich kann sehr schnell ins Strafrecht abrutschen: Der §315d StGB ist situativ auch im Bereich des Möglichen, wenn jemand gutmeinend Gas gibt.

Zitat (Schlepper @ 20.11.2022, 17:07) *
Das seh ich hier ab und zu, wenn dem RTW noch ein NEF folgt.

Warnblinker? Wer bringt dem NEF-Fahrer so einen Mist bei? ranting.gif
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thetdk
Beitrag 20.11.2022, 18:14
Beitrag #24


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Zitat (reckoner @ 19.11.2022, 11:20) *
Zitat
Weil bei "Alarmfahrt" unter Blaulicht die Warnblinker blinken?
Genau.
Zitat
Blödsinn, dafür gibts blau
Oh, du bezeichnest also Rettungswagenfahrer als blöd, nur weil sie zusätzlich zum Blaulicht auch das Warnblinklicht einschalten?


Blöd, gefährlich, ignorant, ungeeignet. Wurde ja auch schon gesagt.

Zitat (shortie @ 20.11.2022, 08:57) *
Zitat (ulm @ 19.11.2022, 18:24) *
Wie kommt man denn überhaupt auf die Schnapsidee, während einer Einsatzfahrt die Warnblinkanlage zusätzlich zum Blauhorn zu nutzen?

Auf diese Idee kommen ganz viele RTW Fahrer. Ist ja auch nicht schlecht - Aufmerksamkeit können diese Fahrzeuge nicht genug bekommen.


Es ist sehr schlecht. Und das diese Fahrzeug "nicht genug Aufmerksamkeit" bekommen können ist ebenfalls nicht die Lehrmeinung.
Aufmerksamkeit ja, aber die richtige Form von Aufmerksamkeit, und Berechenbarkeit. Die hat man mit dem Blinker, nicht mit der Warnblinkanlage.

Zitat (ulm @ 20.11.2022, 17:30) *
Zitat (Schlepper @ 20.11.2022, 17:07) *
Das seh ich hier ab und zu, wenn dem RTW noch ein NEF folgt.

Warnblinker? Wer bringt dem NEF-Fahrer so einen Mist bei? ranting.gif


Vermutlich niemand. Das klingt mir eher nach Notarztbegleitung auf dem Weg ins KH, und dann würde ich vermuten der RTW-Fahrer hat schlicht vergessen, es nach der Einsatzstelle abzuschalten.

In allen Organisationen in denen ich Blaulichtfahrzeuge bewegt habe und bewege gibt es Dienstanweisungen, welche ein fahren mit Warnblinkanlage unter Sondersignal (und auch sonst) untersagen.
Wer das - auch noch bewusst - tut, kassiert ein Mal eine deutliche Ansage, passiert es erneut wird er eher nicht mehr fahren...

Keine Ahnung wie man auf so eine Idee kommt.

es grüßt

thetdk


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ulm
Beitrag 20.11.2022, 18:41
Beitrag #25


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...und genau so ist es auch in meinem Rettungsdienstbereich.
Womit? Mit Recht!
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nachteule
Beitrag 20.11.2022, 19:21
Beitrag #26


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Hallo, reckoner,

Zitat (reckoner @ 19.11.2022, 11:20) *
Oh, du bezeichnest also Rettungswagenfahrer als blöd, nur weil sie zusätzlich zum Blaulicht auch das Warnblinklicht einschalten?

bei einer Einsatzfahrt nur mit Blaulicht kann es Sinn machen, zusätzlich den Warnblinker einzuschalten, allerdings sollte dieser dann, wenn man beabsichtigt, den Fahrstreifen oder die Fahrtrichtung zu wechseln, rechtzeitig ausgeschaltet werden, damit die anderen Verkehrsteilnehmer sehen, dass man jetzt nur noch den Blinker an hat.

Bei Einsatzfahrten mit Horn, also Wegerechtsfahrten, ist der Warnblinker nicht einzuschalten, denn da kommt es oft vor, dass man sehr schnell mal anzeigen muss, dass man abbiegen oder den Fahrstreifen wechseln will, und damit würde man die anderen VT nur verwirren.

Bzgl. nachfolgendem Notarzt, was hier zur Sprache gebracht wurde:

Jedem Verkehrsteilnehmer, der ein Fahrzeug mit Sondersignal sieht bzw. hört, sollte sich im Klaren sein, dass es immer sein kann, dass da noch eins oder mehrere hinterher kommen und dementsprechend vorsichtig sein.

Leider sieht man es immer wieder, dass Fahrzeuglenker einfach so wieder den Fahrstreifen wechseln, wenn ein Einsatzfahrzeug sie passiert hat und das nachfolgende dadurch ausbremsen. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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ulm
Beitrag 20.11.2022, 20:31
Beitrag #27


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Mit hinterherfahrenden NEF habe ich ein Problem, denn ich sehe da keine Notwendigkeit für das dringliche Hinterherfahren und dadurch Blauhorn.

Der Notarzt ist im RTW und wird dort gebraucht, sonst würde er nicht mitfahren, daher wird das NEF nicht für Folgeeinsätze benötigt.
Der Fahrer des NEF wird auch nicht im RTW gebraucht, denn dort gibt es bereits einen NotSan.
Das Material des NEF kann vorher umgeladen werden.

Und:
Nein, auch als Straßenräumer wird das NEF vor dem RTW nicht gebraucht.
Wenn sich das NEF durchdrängelt, wer rechnet mit einem zweiten Fahrzeug? Hörbar ist es sowieso nicht, denn die Verkehrsteilnehmer sind durch das NEF schon akustisch ausgelastet.
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thetdk
Beitrag 21.11.2022, 09:08
Beitrag #28


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Gut, das ist ein Thema fortlaufender Diskussion, und scheint mir regional stark unterschiedlich geregelt.

In Aachen-Stadt fährt das NEF als Strassenräumer voraus. Besetzt durch die Berufsfeuerwehr.
In Aachen-Kreis fährt es ohne Sondersignal zum Krankenhaus. Besetzt durch Hilfsorganisation.
Im Kreis Heinsberg fährt es mit Sondersignal hinter dem RTW her. Besetzt durch Hilfsorganisation.

Rechtlich ist es sicher angreifbar das ein NEF mit Sondersignal fährt in diesem Fall.
Mit einem aufmerksamen gut geschulten NEF-Fahrer lässt sich aber dennoch ein Zeitgewinn erzielen, wenn er als Strassenräumer fungiert, das ist zumindest meine Erfahrung aus Aachen früher.

Aber das wird jetzt ein wenig Off-Topic

es grüßt

thetdk


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.11.2022, 09:32
Beitrag #29


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Ich sehe jedenfallls häufig Rettungsfahrzeuge, die im dichten Stadtverkehr mit Tatütata und Blaulicht unterwegs sind und bei denen gleichzeitig noch alles Mögliche andere Zeugs mitblinkt.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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auchdasnoch
Beitrag 21.11.2022, 10:59
Beitrag #30


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Auch im einstreifigen Baustellenbereich gibt es häufig Ausweichmöglichkeiten. Zum einen kann man mitunter durch die Baken hindurch nach links oder rechts in den Baustellebereich einfahren. Dann gibt es oftmals Nothaltebuchten und Baustellen Ein- und Ausfahrten,


Zitat (reckoner @ 17.11.2022, 20:51) *
Der Fahrer ist geschult
rofl1.gif Vor allem die Bufdis und die FSJler, die den Dienst quittieren, kaum das sie ihn aufgenommen haben sind in Sachen Einsatzfahrten top-geschult. Außer einer theoretischen Einweisung gibt es auch kaum Möglichkeiten Einsatzfahrten zu Üben. Übungsfahrten mit Sondersignal sind durch die §§ 35 und 38 StVO nicht gedeckt.


Zitat (wbettcher @ 18.11.2022, 14:06) *
Was passiert, wenn es kracht?
Wenn der Unfall geschwindikeitsbedingt passierte, dann hast Du ein Problem. Hat der Fahrer eines Einsatfahrzeugs übrigens auch. Denn auch wenn er gem. § 35 StVO von den Regeln der Verordnung befreit ist, darf er sich über deren Regeln nur dann hinwegsetzen, wenn das gefahrlos möglich ist. Das gilt für den "normalen" VT, der einem Einsatzfahrzeug freie Bahn verschaffen muss auch.


Zitat (wbettcher @ 18.11.2022, 14:06) *
Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das?
Hier pauschal mit irgendwelchen Prozentangeben zu argumentieren ist nicht zielführend. Wie schnell man fährt muss man im Einzelfall entscheiden. Ansonsten gilt § 38 StVO. Demnach hast Du dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen. Wie Du das machst musst Du situationsabhängig selbst entscheiden. Machst Du das nicht, obwohl es Dir möglich gewesen wäre, dann kann das auch geahndet werden.


Zitat (ulm @ 20.11.2022, 20:31) *
Der Notarzt ist im RTW und wird dort gebraucht, sonst würde er nicht mitfahren, daher wird das NEF nicht für Folgeeinsätze benötigt.
Zumal der Notarzt im Krankenhaus noch die Übergabe machen muss. Bis dahin ist das NEF in der Regel ohne Sondersignal ebenfall am Krankenhaus angekommen.


Zitat (ulm @ 20.11.2022, 20:31) *
Das Material des NEF kann vorher umgeladen werden.
Es mag ja regionale Unterschiede geben. Aber außer dem Lucas gibt es bei uns im NEF nichts, was es nicht auch im RTW gäbe.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 21.11.2022, 15:07
Bearbeitungsgrund: Zitat-Herkunft korrigiert.
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nachteule
Beitrag 21.11.2022, 11:06
Beitrag #31


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Hallo, Ulm,

Zitat (ulm @ 20.11.2022, 20:31) *
Der Notarzt ist im RTW und wird dort gebraucht, sonst würde er nicht mitfahren, daher wird das NEF nicht für Folgeeinsätze benötigt.

sorry, da hast Du mich vermutlich falsch verstanden.

Auf der Rückfahrt ist so etwas sicher nicht notwendig, aber ich habe hier eigentlich die Anfahrt zum Einsatz gemeint, egal, ob durch Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei.

Viele Grüße,

Nachteule


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die-scharfs
Beitrag 21.11.2022, 12:56
Beitrag #32


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Zitat (auchdasnoch @ 21.11.2022, 10:59) *
Zitat (die-scharfs @ 18.11.2022, 14:14) *
Ich soll also schneller fahren als erlaubt, vielleicht so um die 40 % oder so? Darf ich das, oder muss ich das?



Bitte korrekt zitieren.
Das stammt nicht von mir, sondern von @wbettcher

Hab' ich's richtig korrigiert? wacko.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 21.11.2022, 15:09
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auchdasnoch
Beitrag 21.11.2022, 13:44
Beitrag #33


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Sorry, das war keine böse Absicht. wavey.gif

Ich kann das leider nicht mehr korrigieren. Vielleicht erbarmt sich ja dankenswerterweise ein Mod.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.11.2022, 12:57
Beitrag #34


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Zitat (ulm @ 20.11.2022, 20:31) *
Mit hinterherfahrenden NEF habe ich ein Problem, denn ich sehe da keine Notwendigkeit für das dringliche Hinterherfahren und dadurch Blauhorn.

Der Notarzt ist im RTW und wird dort gebraucht, sonst würde er nicht mitfahren, daher wird das NEF nicht für Folgeeinsätze benötigt.
Der Fahrer des NEF wird auch nicht im RTW gebraucht, denn dort gibt es bereits einen NotSan.
Das Material des NEF kann vorher umgeladen werden.


Eventuell Folgeauftrag mit neuem Notarzt?

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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auchdasnoch
Beitrag 22.11.2022, 13:52
Beitrag #35


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2022, 12:57) *
Eventuell Folgeauftrag mit neuem Notarzt?
Zitat (auchdasnoch @ 21.11.2022, 10:59) *
Zumal der Notarzt im Krankenhaus noch die Übergabe machen muss. Bis dahin ist das NEF in der Regel ohne Sondersignal ebenfall am Krankenhaus angekommen.
Die Leitstelle wird in der Regel auch keine Folgeaufträge vergeben, wenn noch nicht absehbar ist, wie lange der aktuelle Einsatz noch andauern wird. Da wird eher ein Notarzt alarmiert, der zwar weiter weg, aber sofort verfügbar ist.
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Parkverbot
Beitrag 21.12.2022, 11:56
Beitrag #36


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Hallo :-)

Ich wusste gar nicht, dass mein Thema in der Diskussion weiter ging. Vielen Dank für Eure Blickpunkte. Es zeigt mir, dass ich mit meiner Frage absolut richtig liege und auch dass ich sie hier vertrauensvollstellen darf, ohne dass ich meinen Führerschein in selbst in Frage stellen muss.


Tatsächlich waren es einige Kilometer mit enger einspuriger Fahrbahn OHNE JEGLICHE AUSWEICHMÖGLICHKEITEN! Links Leitplanke, rechts die Beton“kisten“.

Gruß Parkverbot

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rapit
Beitrag 21.12.2022, 12:29
Beitrag #37


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Mich hat mal die Polizei gebeten, als sie mich mit meinem Privat-PKW eskortiert hat, beim Hinterherfahren das Warnblinklicht einzuschalten, möglichst wie beim Abschleppen aber beim Abbiegen auszuschalten, aber das ist was anderes.

War auch nur einmal, als dafür nur ein Streifenwagen vorhanden war und es eilig war. Normalerweise werde ich bei sowas in die Mitte gepackt und fahre sogar mit normalem Auto ohne Warnblinker.

Am Einsatzfahrzeug selbst hat der Warnblinker während der Fahrt aus zu bleiben. Was ein Unfug, den Warnblinker zusätzlich einzuschalten!


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Explosiv
Beitrag 21.12.2022, 17:47
Beitrag #38


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In meiner Unterweisung zum Fahren mit SoSi wurde die Warnblinkanlage nicht mal erwähnt. Es wurde im Gegenteil betont, dass man sich auch mit SoSi an die StVO halten muss und die erlaubten Überschreitungen angemessen und rücksichtsvoll zu tätigen sind. Rechtzeitiges Blinken gehört dazu, was mit eingeschaltetem Warnblinker eher schwierig ist. Es ist nicht Sinn einer SoSi-Fahrt, zusätzliche Gefährdungen zu produzieren.


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Söne spitze Steine
Beitrag 22.12.2022, 05:31
Beitrag #39


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§ 38 StVO verpflichtet nur, sofort freie Bahn zu schaffen. Nicht aber, auch rechts heranfahren und anhalten zu müssen (OLG Köln. 1 Ss 905/83).

Hentschel StVO.Kommentar 11 zu § 38 beschäftigt sich mit „sofort freie Bahn“ machen. Zu Rotlicht oder Engstellen/Staus steht dort allerdings nichts (neues).

Im Schurig wird die Weiterfahrt bei Rot erwähnt (BVerwG, Urteil vom vom 19.10.1999 – 3 C 409.98 -, VRS 98, 458), finde das Urteil im Netz nicht.

„Platz machen“ an der roten Ampel heißt lediglich so weit vorzufahren, daß der Verkehr und das Vorrechtsfz. vorbeikönnen. Ich kann ja nicht riechen, wie viele Fz. hinter mir wohin wollen. Der erste hinter mir stellt sich eben vor mich, oder fährt dann durch, wenn er die Kreuzung blockieren würde.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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thetdk
Beitrag 27.12.2022, 10:42
Beitrag #40


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2022, 12:57) *
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Zumal der Notarzt im Krankenhaus noch die Übergabe machen muss. Bis dahin ist das NEF in der Regel ohne Sondersignal ebenfall am Krankenhaus angekommen.
Die Leitstelle wird in der Regel auch keine Folgeaufträge vergeben, wenn noch nicht absehbar ist, wie lange der aktuelle Einsatz noch andauern wird. Da wird eher ein Notarzt alarmiert, der zwar weiter weg, aber sofort verfügbar ist.


"In der Regel" wird das wohl stimmen.
Wobei ich in meiner Rettungsdienstzeit mehr als einmal erlebt habe das die Leitstelle während des Transportes nachgefragt hat, ob der Notarzt nicht vielleicht doch abkömmlich ist, da ein neuer Einsatz anlag.
Da wird dann je nach Zustand des Patienten entschieden ob das geht oder nicht.

es grüßt

thetdk


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