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> Masken im, beim oder weg vom Verbandskasten mitführen?, Pflicht 2023
fredis-garage
Beitrag 02.02.2023, 16:40
Beitrag #51


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Als ehemaliger Dozent an einer Polizeischule in NRW- über 10 Jahre in den 80er Jahren- kann ich Einiges nicht ohne Widerspruch hinnehmen. Es gab und gibt dort selbstverständlich stets Informationen -gerade in Verkehrs- und Zulassungsrecht- aus erster Hand, nämlich über das Innenministerium bis in die jeweiligen Fachgruppen. Genauso, wie jede Fachgruppe über entsprechende gerichtsfeste Kommentare verfügt, die -z.T. als Loseblattsammlung- ständig ergänzt werden.
Heute - Jahrzehnte später- kann ich da nicht mehr behaupten, auf der Höhe der Zeit zu sein. Man verliert bei diesem Fach (VR), das wir auch spöttisch Schräubchenkunde nannten, sehr schnell den Kontakt, weil sich durch die Rechtsprechung und insbesondere auch die EG-RiLi so häufig selbst grundlegende Dinge ändern.
Dass Polizeibeamte im Außendienst einen insgesamt noch viel größeren Rechtsrahmen beherrschen sollen, ist nahezu unmöglich. Deshalb bedarf es dort der Spezialisierung.
Ich möchte es nur mal gesagt haben.....
fred
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rapit
Beitrag 02.02.2023, 16:51
Beitrag #52


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Für Verkehrsfragen ist das Innenministerium nicht "erste Hand" twinkle.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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fredis-garage
Beitrag 02.02.2023, 17:10
Beitrag #53


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Nach dem LOG des Landes NRW ist das IM übergeordnete Institution der Polizeibehörden und Einrichtungen- deshalb zuständig für die Weiterleitung, ggf. Umsetzung, Ergänzungen, innerdienstlicher Weisungen usw. Damit sind andere Quellen nicht ausgeschlossen......
fred
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