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> Empfangsberechtigung §46, Wohnmobil ohne Wohnsitz
MichaelD
Beitrag 30.09.2022, 09:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen und vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Bereitschaft, mir zu helfen.

Ich bin in Deutschland in München wohnhaft.
Ich werde einige Zeit mit meinem Wohnmobil reisen (1 oder 2 Jahre), dafür werde ich die Abmeldung der Stadt machen, weil ich die Adresse verliere. Da ich in einer Mietwohnung wohne.

Das ist mir bekannt [b](Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 46 zuständigen)[/b], kann ich einen Empfangsberechtigter benennen und er ist somit für die Entgegennahme aller postalischen Korrespondenz rund um das Reisemobil verantwortlich.

Ich kenne andere Leute, die das gemacht haben und es gab überhaupt keine Probleme.
Gestern bin ich zur Zulassungsstelle in meinem Wohnort gegangen und habe das mit den Angaben zu meinem Empfangsberechtigter ausgefüllte Dokument abgegeben. Die Mitarbeiterin sagte, dass es kein Problem gäbe, aber dass ich ein extra Dokument unterschreiben müsste (ich habe das Dokument unten für Sie zur Ansicht gestellt), das besagt, dass das Fahrzeug hauptsächlich auf deutschem Boden sein muss, sonst könnte ich Probleme bekommen. Diese Probleme, die die Dame mir nicht benennen konnte.

Ich erklärte ihr, dass es keinen Sinn mache, weil mein Ziel die Freiheit sei, außerhalb Deutschlands reisen und 1 oder 2 Jahre in meinem Wohnmobil leben zu können und dann nach München zurückzukehren, um wieder zu arbeiten und zu leben.

Meine Frage ist, ob jemand weiß, ob dieses Dokument normal ist. Muss ich dieses Dokument unterschreiben? Auf einer Rechtsgrundlage basiert dieses Dokument? Welche Probleme habe ich im Ausland, wenn ich dieses Dokument unterschreibe? Bekomme ich Probleme mit dem deutschen Staat, wenn ich im Ausland einen Unfall habe oder einen Strafzettel im Ausland bekomme?
Kann mir jemand helfen? Liegt es daran, dass ich keine deutsche Staatsbürgerschaft habe? Ich weiß nicht wohin ich mich wenden soll...

Mit freundlichen Grüßen


https://photos.google.com/album/AF1QipOxigL...iNn52lOKgy7gqdO
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mir
Beitrag 30.09.2022, 10:13
Beitrag #2


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Der Link geht leider nicht.


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MichaelD
Beitrag 30.09.2022, 10:23
Beitrag #3


Neuling


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Es tut mir leid, wenn der Link nicht funktioniert, ich werde versuchen, hier so gut wie möglich zu schreiben, was das Formular sagt.



ERKLÄRUNG ZU §46 Abs. Satz 2 DER FAHRZEUGZULASSUNGSVERORDNUNG (FZV)

Hiermit erkläre ich,

NAME; VORNAME(n): __________________________
GEBOREN AM:________________________________

dass ich aktuell keinen gültigen Haupt- oder Nabenwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland habe. Mir ist bekannt, dass der Standort des Fahrzeugs überwiegend in Deutschland sein muss.
Ich verpflichte mich dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Postprodukte für meine Person beim Hauptwohnsitz der empfangsberechtigten Person zustellbar sind (z.B. Hinweisschild am Briefkasten, etc.)

MÜNCHEN;_______ __________________
Unterschrift Antragsteller/in
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Hass0123
Beitrag 02.10.2022, 13:37
Beitrag #4


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Wie machst du das dann eigentlich, wenn die Halteradresse im Fahrzeugschein vermehrt ist? Steht dann nach abmelden der Mietwohnung nichts unter Adresse?
Was sagt die Versicherung in so einem Fall, das du keine Meldeadresse hast und dich mit dem Fahrzeug über längerem Zeitraum bewegen möchtest?

Müsstest dein Wohnmobil in jedem Land ummelden?

Dachte, es besteht Meldepflicht sprich Adresse in Deutschland? Oder gilt das nicht mehr?
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shortie
Beitrag 24.10.2022, 15:47
Beitrag #5


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Zitat (MichaelD @ 30.09.2022, 09:32) *
dafür werde ich die Abmeldung der Stadt machen, weil ich die Adresse verliere.

Die Wohnung und damit die Adresse verlierst du doch aber nicht automatisch. Wenn du weiter deine Miete bezahlst, kann es dem Vermieter egal sein wo du bist

Was hast du denn deiner Meinung nach mit dem § 46 FZV zu tun?
Der regelt doch nur die Zuständigkeit der Behörde zur Ausführung der FZV.

Du darfst das WoMo eh nicht abmelden. Du willst doch fahren damit oder etwa nicht?



Zitat (Hass0123 @ 02.10.2022, 13:37) *
Dachte, es besteht Meldepflicht sprich Adresse in Deutschland? Oder gilt das nicht mehr?

Man muss sich nur Abmelden. Man hat in Deutschland keine Wohnsitzpflicht und keine Meldepflicht.
Man muss sich nur abmelden wenn hier kein Wohnsitz mehr besteht.
Es gibt nur eine Ausweispflicht für deutsche.
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KJK
Beitrag 24.10.2022, 16:18
Beitrag #6


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Zitat (shortie @ 24.10.2022, 16:47) *
Wenn du weiter deine Miete bezahlst, kann es dem Vermieter egal sein wo du bist

Es ist aber vielleicht nicht Jedermann/frau/weißnichts Sache, 2 Jahre lang Miete für eine Wohnung zu bezahlen, die er/sie/es weder nutzen kann noch will.
Für das persönliche Hab und Gut gibt es andere Alternativen - bis hin zur Veräußerung.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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mir
Beitrag 24.10.2022, 18:14
Beitrag #7


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Zitat (shortie @ 24.10.2022, 16:47) *
Es gibt nur eine Ausweispflicht für deutsche.


Woher hast Du das?

Für EU-Ausländer gibt es eine Ausweispflicht nach § 8 FreizügG/EU, für andere Ausländer nach § 3 AufenthG.


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shortie
Beitrag 27.10.2022, 15:17
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 24.10.2022, 18:14) *
Woher hast Du das?

Personalausweisgesetz


Zitat (mir @ 24.10.2022, 18:14) *
Für EU-Ausländer gibt es eine Ausweispflicht nach § 8 FreizügG/EU, für andere Ausländer nach § 3 AufenthG.

Das ist beides eine Passpflicht und betrifft keine Deutschen.
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