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> Extra höheres Tempolimit bei implizitem Limit, zulässig?
Mueck
Beitrag 23.09.2022, 12:14
Beitrag #1


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Moin

Die hiesigen "Autofahrer für Deutschland" haben wohl einen Clown gefrühstückt ...?
Hier in TOP 41 fordern sie ein Tempolimit für Radfahrer von 10 km/h
- in der südl. Waldstr. und
- in der westl. Erbprinzenstr.
wobei aber
- erstere verkehrsberuhigter Bereich
- und zweitere Fußgängerzone, R frei, A frei
ist, also implizite 7 km/h nach herrschender Meinung ...

Finde ich ja ausgesprochen gut als rasender Radler, dass die sich für eine nominelle Beschleunigung des Radverkehrs einsetzt ... whistling.gif
... wobei Richterrecht ja sogar teils höhere Werte ansetzt, 1x auch explizit für Radler, da darf ich doch sicher auch noch 3 km/h draufschlagen? whistling.gif

Wäre es eigentlich zulässig bei impliziten Geschwindigkeitsvorgaben in verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und Gehwegen frei (und in Fahrradstr.) das zulässige Limit zu erhöhen (bzw. zu verringern)?
Gibt es das schon irgendwo im Falle von vbB oder Fuzo?
Fahrradstr. mit 20 könnte ich mir vorstellen, dass es die schon irgendwo gibt ...
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ulm
Beitrag 23.09.2022, 13:06
Beitrag #2


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rofl1.gif
Du hast gelesen, wer diesen Antrag gestellt hat? Die AfD-Gemeinderatsfraktion
Wieder einmal ein Antrag ohne Sachverstand...
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Mueck
Beitrag 23.09.2022, 13:13
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 23.09.2022, 14:06) *
rofl1.gif
Du hast gelesen, wer diesen Antrag gestellt hat?
Habe ich doch hinter "hiesigen" in " " zutreffend ausgeschrieben!!11 whistling.gif
Dabei wäre einer der Unterzeichner wohl wenigstens sogar semikompetent in Sachen Verkehr ... Bloß stets in die falsche Richtung ...
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rapit
Beitrag 23.09.2022, 14:00
Beitrag #4


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Zitat (Mueck @ 23.09.2022, 13:14) *
Die hiesigen "Autofahrer für Deutschland"

Ach so! Und ich dachte immer das hieße "Alternative für Deppen". Wieder was gelernt. Bzw.: hast Du für Deine Lesart denn einen Beleg? narr.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 23.09.2022, 18:00
Beitrag #5


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Zitat (rapit @ 23.09.2022, 15:00) *
Ach so! Und ich dachte immer das hieße "Alternative für Deppen".
Abseits des Verkehrsbereichs trifft das sicher auch ganz gut ...

Zitat (rapit @ 23.09.2022, 15:00) *
Bzw.: hast Du für Deine Lesart denn einen Beleg? narr.gif
Hast Du etwa noch nie einen Blick in eins ihrer Programme auf einer beliebigen Ebene und in einem beliebigen Ort geschaut? Oder in eine PM geschaut oder in einen Antrag? thread.gif
Es gäbe sicher genug Quellen ...

BTW: Isses nun zulässig?
Nicht dass ich dem Antrag eine große Chance einräumen täte, die städt. Stellungnahme wird das hoffentlich in der Luft zerrupfen ... Aber so aus rein rechtswissenschaftlichem Interesse ...
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shortie
Beitrag 27.09.2022, 10:03
Beitrag #6


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Zitat (Mueck @ 23.09.2022, 12:14) *
fordern sie ein Tempolimit für Radfahrer von 10 km/h

Fordern kann man zunächst mal alles.

Da müsste doch zuerst mal eine Ausrüstungsvorschrift erlassen werden, wonach alle Fahrräder mit Tacho auszurüsten sind.
Mit welchem Verkehrszeichen wollen die das denn ausschildern?
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Explosiv
Beitrag 27.09.2022, 11:43
Beitrag #7


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Auch bisher haben sich Radler an die Tempolimits zu halten, Ausnahme Ortseingangsschild. Wie sie das anstellen, ist deren Bier.


--------------------
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Mueck
Beitrag 27.09.2022, 12:57
Beitrag #8


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Hier übrigens ein Artikelchen zur Anfrage.

Zitat (shortie @ 27.09.2022, 11:03) *
Mit welchem Verkehrszeichen wollen die das denn ausschildern?
Deswegen ja meine Frage, ob sowas überhaupt zulässig wäre, die ja auch das "Wie" implizieren täte.
Vmtl. ein 274-10 'n Meter hinter dem 325.1 bzw. 242.1, so dass es das implizierte Limit wieder aufheben könnte?
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Acki
Beitrag 27.09.2022, 13:20
Beitrag #9


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Zitat (shortie @ 27.09.2022, 11:03) *
Da müsste doch zuerst mal eine Ausrüstungsvorschrift erlassen werden, wonach alle Fahrräder mit Tacho auszurüsten sind.

Warum?
Es gibt ja kein Verbot einen Fahrrad-Tacho zu benutzen.
Wer vorgeschriebene Geschwindigkeiten nicht gut abschätzen kann, oder möglichst nah an der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sein möchte, kann ja einen Tacho anbauen.
Der 0815-Torkelradler wird eher nicht irgendwelche Limits überschreiten oder wird bewußt deutlich drunter bleiben.

Gruß Acki
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KJK
Beitrag 27.09.2022, 14:17
Beitrag #10


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Zitat (Acki @ 27.09.2022, 14:20) *
Der 0815-Torkelradler wird eher nicht irgendwelche Limits überschreiten

Davon konnte man bislang ausgehen, da es allenfalls um Limits ab 20km/h ging (oder am anderen Ende der Skala um Schrittgeschwindigkeit, die sich relativ gut abschätzen lässt [und de facto so gut wie nie eingehalten wird ph34r.gif ]). Hier wurde ja aber ein Limit von 10km/h zur Diskussion gestellt, und da könnte das schon anders aussehen, seit viele der handelsüblichen Torkelradler auch auf Pedelecs aufgerüstet haben.


--------------------
Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Acki
Beitrag 27.09.2022, 14:24
Beitrag #11


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Zitat (KJK @ 27.09.2022, 15:17) *
Hier wurde ja aber ein Limit von 10km/h zur Diskussion gestellt, und da könnte das schon anders aussehen, seit viele der handelsüblichen Torkelradler auch auf Pedelecs aufgerüstet haben.

Pedelecs haben aber sehr häufig einen Tacho, oder?

Gruß Acki
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shortie
Beitrag 27.09.2022, 15:59
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 27.09.2022, 12:57) *
Vmtl. ein 274-10

Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass es das nicht gäbe.
Hab aber grad geguckt - gibts wirklich.

Gäbe es denn auch ein ZZ um das auf bestimmte Fahrzeugarten zu beschränken?
Das Fahrrad Sinnbild unter dem 274-10 fänd ich nicht bindend.

Zitat (Acki @ 27.09.2022, 13:20) *
Es gibt ja kein Verbot einen Fahrrad-Tacho zu benutzen.

Darum gehts doch gar nicht.

Es geht um ein evtl. Gebot einen am Fahrrad zu haben.
Müsste aber erst in der StVZO aufgenommen werden.
Solange das keine Ausrüstungsvorschrift ist, ist es unsinnig und nicht zu verlangen, dass eine bestimmte Geschwindigkeit einzuhalten ist.

Das ich meine Fahrradgeschwindigkeit abschätzen muss, könnte nicht verlangt werden - bzw. wenn das verlangt würde, dürfte das keine Folgen haben.


Zitat (Acki @ 27.09.2022, 14:24) *
Pedelecs haben aber sehr häufig einen Tacho, oder?

Das ist nicht die Frage. Es gibt ja auch Tretfahrräder die einen haben.
Einen Tacho zu haben, ist aber (bis jetzt) nicht verpflichtend.

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Acki
Beitrag 27.09.2022, 16:17
Beitrag #13


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Zitat (shortie @ 27.09.2022, 16:59) *
Einen Tacho zu haben, ist aber (bis jetzt) nicht verpflichtend.

Es ist aber auch nicht verpflichtend so schnell zu fahren das man an die zulässige Höchstgeschwindigkeit möglichst nah ran kommt.
Man kann auch einfach deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren. Mit einer Geschwindigkeit die man als "langsamer als..." einschätzen kann.
Dann braucht man auch keinen Tacho

Gruß Acki
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ulm
Beitrag 27.09.2022, 16:39
Beitrag #14


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Zitat (Mueck @ 27.09.2022, 13:57) *
Hier übrigens ein Artikelchen zur Anfrage.

Der ADFC Baden-Württemberg hat im Artikel auf den Antrag die Antwort des Jahres geliefert!
Ich feiere den Club dafür! rofl1.gif
Zitat
"Da wir ehrenamtlich tätig sind, bitten wir um Verständnis, dass wir derart plumpe Anträge StVO-unkundiger Gemeinderäte nicht weiter kommentieren möchten. Die Bedeutung von Verkehrszeichen ist im übrigen Teil der Führerscheinausbildung."

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Andreas24
Beitrag 27.09.2022, 17:12
Beitrag #15


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Zitat (shortie @ 27.09.2022, 16:59) *
(...) Es geht um ein evtl. Gebot einen am Fahrrad zu haben.
Müsste aber erst in der StVZO aufgenommen werden.
Solange das keine Ausrüstungsvorschrift ist, ist es unsinnig und nicht zu verlangen, dass eine bestimmte Geschwindigkeit einzuhalten ist. (...)

Es gibt im PKW auch keinen seitlichen Abstandsmesser.

Solange das keine Ausrüstungsvorschrift ist, ist es unsinnig und nicht zu verlangen, dass beim Überholen von Radfahrern ein bestimmter Seitenabstand einzuhalten ist. whistling.gif thread.gif


--------------------
Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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Mueck
Beitrag 27.09.2022, 18:21
Beitrag #16


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Zitat (shortie @ 27.09.2022, 16:59) *
Gäbe es denn auch ein ZZ um das auf bestimmte Fahrzeugarten zu beschränken?
Das Fahrrad Sinnbild unter dem 274-10 fänd ich nicht bindend.
think.gif
Macht man nicht Lkw-Tempolimits genau so?
Aber da würde sicher ein Autofahrer klagen wegen Benachteiligung und den daraus resultierenden gefährlichen Überholmanöver durch die vielen rasenden Radler ... thread.gif
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Acki
Beitrag 27.09.2022, 18:51
Beitrag #17


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Zitat (Andreas24 @ 27.09.2022, 18:12) *
Es gibt im PKW auch keinen seitlichen Abstandsmesser.

Genauso wie Abstandsmesser nach vorn und hinten.

Bei der Restfahrbahnbreite gibt es auch keine Vorschrift ein Maßband mitzuführen, oder beim Parken an Kreuzungen.

Gruß Acki
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haschee
Beitrag 28.09.2022, 06:43
Beitrag #18


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Euch ist schon klar, daß es noch andere Parteien außer der AfD gibt?


Zur Frage des Tempo 10 (evtl. sogar für nur Radfahrende) und wie man sowas umsetzt - sogar oberrichterlich genehmigt:

https://taz.de/Verkehrswende-in-Berlin-Kreu...g/!5883499/

Zitat
Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg müssen sich weiter an ein Tempolimit von 10 Stundenkilometern halten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden

(ich finde es eine Schande, daß die taz nicht gegendert hat. Wobei die taz da vielleicht nur zitiert und nicht umschreibt - im Gegensatz zu manch öffentlich rechtlichen Medien)

Ist noch ein Link drin wie das ist mit Begegnungszonen und was man vorher gedacht hatte und 2025 usw...


Welche Partei ist eigentlich nicht clownesk in Bezug auf Verkehr?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mueck
Beitrag 28.09.2022, 11:18
Beitrag #19


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Zitat (haschee @ 28.09.2022, 07:43) *
Zur Frage des Tempo 10 (evtl. sogar für nur Radfahrende) und wie man sowas umsetzt - sogar oberrichterlich genehmigt:
Das ist aber nicht innerhalb einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten Bereichs mit implizitem NIEDRIGEREN Limit oder innerhalb einer Fahrradstr. mit implizitem höherem Limit, sondern, wie das Foto im Artikel zeigt, auf einem Radweg ohne implizites Limit. Da und auf "normalen" Straßen mag ein 10er Limit möglich sein. Es könnte womöglich auch in Fahrradstr. ein niedrigeres Limit möglich sein, aber ein (nominell) höheres Limit in vbBs/Fuzos (Schritt ist 4-7, lediglich die Ahndbarkeit ist von einigen Gerichten höher gelegt), die dann den Fußgängerschutz unterlaufen würden? (Genauso die Kreuzberger Lösung, weil das einen "fußgängerfreien" Bereich erfordert.)
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haschee
Beitrag 28.09.2022, 16:40
Beitrag #20


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Ich bin nicht sicher aber da müsste es für die "Straße" ein impliziert anderes Limit geben. Vielleicht weiß ein Einwohner dieser "Stadt" mehr?

Ziel ist VBB oder Fußendenzone. Man wird sehen was dann mit dem 10 - für Fahradende wird.

Aber mal auf die Neuwahlen warten. Vielleicht tut sich was.


Außerdem die Tacho Frage 10 ist damit wohl oberrichterlich beantwortet! book.gif


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Acki
Beitrag 28.09.2022, 20:32
Beitrag #21


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Zitat (haschee @ 28.09.2022, 17:40) *
Ich bin nicht sicher aber da müsste es für die "Straße" ein impliziert anderes Limit geben. Vielleicht weiß ein Einwohner dieser "Stadt" mehr?

So sieht es da aus
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helmet lampshade
Beitrag 04.10.2022, 14:40
Beitrag #22


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Ob 10km/h jetzt ein höheres oder niedrigeres Limit ist als "Schrittgeschwindigkeit" in ihrer richterlichen Wischi-Waschi Auslegung wäre noch die Frage. Angesichts der ganzen Toleranzen sind hier wie dort mindestens15km/h ahndungsfrei realisierbar, so dass auch ohne Messgerät eine Geschwindigkeit im Toleranzbereich möglich sein sollte.
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Söne spitze Steine
Beitrag 04.10.2022, 22:13
Beitrag #23


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Zitat (Mueck @ 23.09.2022, 12:14) *
Wäre es eigentlich zulässig bei impliziten Geschwindigkeitsvorgaben in verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und Gehwegen frei (und in Fahrradstr.) das zulässige Limit zu erhöhen (bzw. zu verringern)?
Nein. Es ist ja gerade Sinn eines Bereiches, daß dort die gleichen Bedingungen herrschen, entweder für alle VT oder eben zum Schutz für Fußgänger bei Z242.1.

Die Ausweisung der Friedrichstraße in W zwischen Neumarkt und Karlstraße als Fußgängerbereich war genauso rechtswidrig wie die angeblich existierende Erlaubnis für Linienverkehr, 25 km/h zu fahren. Leider konnte die Verwaltung im Endeffekt nur noch feststellen, daß die einmalige Erlaubnis aus den 90er-Jahren nie verlängert wurde. Als Ermächtigung für das Tempolimit von 25 km/h wurde ein bereits bei Ausstellung der Erlaubnis außerkraftgesetzter Erlaß des Landesverkehrsministers genannt. Da steht lediglich drin, daß die in Bussen verbauten Tachometer Geschwindigkeiten unter 20 km/h nicht anzeigen und daher Ordnungsbehörden bei Tempokontrollen „Schrittgeschwindigkeit“ erst oberhalb von 20 oder 25 km/h Verstöße ahnden sollen.

Für schnellere Zonen gibt es den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich oder etwas exotischer „Shared Space“.


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– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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Söne spitze Steine
Beitrag 05.10.2022, 02:25
Beitrag #24


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PS: Stolpere gerade über das Urteil des OLG Naumburg, Beschl. v. 21.03.2017 - 2 Ws 45/17, das sich zum Thema Schrittgeschwindigkeit wie folgt äußert:
Zitat
Der Senat ist der Auffassung, dass das höchste vom Oberlandesgericht Hamm als Schrittgeschwindigkeit bezeichnete Tempo von 10 km/h gerade noch als solche angesehen werden kann. Wer sich noch schneller fortbewegt, geht bzw. schreitet nicht, sondern läuft. Mit dem vom Amtsgericht zu Grunde gelegten Tempo von 15 km/h wäre etwa ein Teilnehmer des Berlin Marathon 2016 mit einer Zeit von ca. 2 Stunden und 50 Minuten unter den besten 4% der 35.999 Läufer, die das Ziel erreicht haben, gelandet. Eine solche Geschwindigkeit lässt sich nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit definieren.


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