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> Person auf dem Foto schlecht erkennbar.
Valentino
Beitrag 22.09.2022, 16:43
Beitrag #1


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Mit einem meiner Fahrzeuge wurde ein Geschwindigkeitsverstoß 40€ begangen (Brandenburg). Da das Auto von verschiedenen Personen benutzt wird, ist momentan schwer zu sagen, wer gefahren ist. Das Foto konnte ich im Internet anschauen und es ist darauf schwer zu erkennen, wer gefahren ist. Ausserdem ist am linken Rand noch ein LKW leicht sichtbar 2 spurig). Könnte es auch der LKW gewesen sein?
Anhörungsbogen angekommen.
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ulm
Beitrag 22.09.2022, 19:10
Beitrag #2


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Das Originalfoto ist deutlich besser.
Ob ein anderes Fahrzeug am Bildrand einen Einfluss haben kann, ist vom verwendeten Messgerät abhängig.

Warum steht der verantwortliche Fahrer nicht einfach dazu?
Du wirst ja wissen, wer in den letzten Wochen mit dem Wagen in welcher Gegend unterwegs war.
Und wenn derjenige sich nicht freiwillig meldet, dann würde ich einfach das Auto nur noch gegen Unterschrift herausgeben, damit Du nicht in Schwierigkeiten kommst.
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HaWeThie
Beitrag 23.09.2022, 07:02
Beitrag #3


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wg. 40 EUR (keine Punkte) würde ich, wenn ich den Fahrer/die Fahrerin/das Fahrende kenne, keinen Aufstand machen und ein Fahrtenbuch riskieren - die Behörden sind da einiges aktiver geworden in den letzten Jahren.


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Kai R.
Beitrag 23.09.2022, 10:04
Beitrag #4


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Wegen eines 40.-€ Verstoßes kann es keine Fahrtenbuchauflage geben. Dennoch würde ich hier auch zahlen und mir Widerstand für wichtigere Dinge aufheben.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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heretic12
Beitrag 23.09.2022, 10:12
Beitrag #5


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Aus eigener Erfahrung, aber weil im Punktebereich, nicht ganz übertragbar:
Ich wurde mal mit "meinem" Auto, was aber auf meinen Vater angemeldet ist, geblitzt.
Wir wohnen nicht im gleichen Haushalt.
Er hat angegeben, er wüsste es nicht. Danach wurde ich angeschrieben (darauf sind die von selbst gekommen). Ich hab gesagt, das Bild ist zu ungenau.
In der Zwischenzeit war aber schon ein Mitarbeiter vom Kreis bei mir vorbeigefahren, hat zwar mich nicht angetroffen, aber mein Auto vor der Tür stehen sehen.


Für nen 40€-Verwarngeld würde ich da nicht viel Aufwand treiben, der eh wenig bringt.
Zahl das selbst und hol es dir vom Fahrer wieder.
Wenn du wirklich nicht weiß, wer der Fahrer ist, kannst du ja mal fragen, ob man dir n besseres Bild mailen kann.
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HaWeThie
Beitrag 23.09.2022, 13:24
Beitrag #6


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Zitat (Kai R. @ 23.09.2022, 11:04) *
Wegen eines 40.-€ Verstoßes kann es keine Fahrtenbuchauflage geben. Dennoch würde ich hier auch zahlen und mir Widerstand für wichtigere Dinge aufheben.

Macht 31a StVZO da eine Einschränkung, die ich nicht lese?
Es steht ja auch nicht im Sachverhalt, dass es das erste mal war, dass der Halter und "Fahrerbenennungsamnesie" leidet.


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rapit
Beitrag 23.09.2022, 14:39
Beitrag #7


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Das BWerwG macht diese Einschränkung, die du im Gesetzestext nicht liest wavey.gif

Guggsdu NZV 95, 460.

Oder goggelst unter "nennenswerte Verstöße" (alternativ: "Verhältnismäßigkeit") und "31 a StVZO"


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F117
Beitrag 23.09.2022, 15:12
Beitrag #8


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Zitat (rapit @ 23.09.2022, 15:39) *
Das BWerwG

Bayr. Werwolf-Gesetz? think.gif

thread.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

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rapit
Beitrag 23.09.2022, 15:50
Beitrag #9


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Ja genau das, werdammt noch mal. laugh2.gif laugh2.gif


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Valentino
Beitrag 23.09.2022, 15:57
Beitrag #10


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Zitat (HaWeThie @ 23.09.2022, 14:24) *
Zitat (Kai R. @ 23.09.2022, 11:04) *
Wegen eines 40.-€ Verstoßes kann es keine Fahrtenbuchauflage geben. Dennoch würde ich hier auch zahlen und mir Widerstand für wichtigere Dinge aufheben.

Macht 31a StVZO da eine Einschränkung, die ich nicht lese?
Es steht ja auch nicht im Sachverhalt, dass es das erste mal war, dass der Halter und "Fahrerbenennungsamnesie" leidet.


Ob du es nun glaubst oder nicht. Das ist sogar meine 1. Ticket, das ich in meiner 20 jährigen Fahrerkarriere bekommen habe. Aber wenn es dich interessiert, ich war 3 Monate außer Gefecht und es ist schwierig nach zu vollziehen wer gefahren ist, da mit meinen 4 Fahrzeugen die ganze Familie samt Anhang unterwegs war. Also immer zuerst beide Seiten anhören, bevor man ein Urteil fällt.
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rapit
Beitrag 23.09.2022, 16:10
Beitrag #11


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Zitat (Valentino @ 23.09.2022, 16:57) *
ich war 3 Monate außer Gefecht und es ist schwierig nach zu vollziehen wer gefahren ist, da mit meinen 4 Fahrzeugen die ganze Familie samt Anhang unterwegs war.

Nur mal so als genereller Tipp: sei bei sowas vorsichtig. Da geht es mitunter sehr schnell, dass jemand das Fharzeug nutzt, der plötzlich und ohne dein Wissen nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis oder eines Führerscheins ist, und wenn der dann fährt, begehst du eine Straftat, weil du das Führen eines Kfz ohne Führerschein/Fahrerlaubnis ermöglichst.
Im Grunde musst du dir außer von engen Familienmitgliedern, die im eigenen Haushalt leben, vor jeder Fahrt den Führerschein zeigen lassen.
(Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser) wavey.gif

Ich weiß, das macht fast keiner und wissen auch nicht viele. Macht aber viel öfter Probleme, als man denkt.


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B.Paulmeier
Beitrag 23.09.2022, 17:33
Beitrag #12


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Zitat (HaWeThie @ 23.09.2022, 08:02) *
und ein Fahrtenbuch riskieren - die Behörden sind da einiges aktiver geworden in den letzten Jahren.

Betrifft die Auflage einer Fahrtenbuchpflicht auch Verstöße im ruhenden Verkehr?
Ab wie viel Delikten - wo man sich angeblich nicht daran erinnern kann, wer die Blechkiste abgestellt hat - gibt es denn so eine Anordnung?
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Q-Treiberin
Beitrag 23.09.2022, 19:43
Beitrag #13


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Zitat (B.Paulmeier @ 23.09.2022, 18:33) *
Betrifft die Auflage einer Fahrtenbuchpflicht auch Verstöße im ruhenden Verkehr?
Nein.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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HaWeThie
Beitrag 24.09.2022, 14:15
Beitrag #14


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Zitat (B.Paulmeier @ 23.09.2022, 18:33) *
Zitat (HaWeThie @ 23.09.2022, 08:02) *
und ein Fahrtenbuch riskieren - die Behörden sind da einiges aktiver geworden in den letzten Jahren.

Betrifft die Auflage einer Fahrtenbuchpflicht auch Verstöße im ruhenden Verkehr?
Ab wie viel Delikten - wo man sich angeblich nicht daran erinnern kann, wer die Blechkiste abgestellt hat - gibt es denn so eine Anordnung?

Lt. Gestzt betrifft das Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften - dazu zählt auch der ruhende.
Und wieviel Verstöße hängt von der Behörde ab -


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DMHH
Beitrag 26.09.2022, 08:13
Beitrag #15


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Zitat (Q-Treiberin @ 23.09.2022, 20:43) *
Zitat (B.Paulmeier @ 23.09.2022, 18:33) *
Betrifft die Auflage einer Fahrtenbuchpflicht auch Verstöße im ruhenden Verkehr?
Nein.

think.gif

@rapit weist auf "nennenswerte Verstöße" hin.
Nach meinem Verständnis würde ich nun schon sagen, dass OWis, die mit Punkt belohnt werden (Parken auf Gehweg + Behinderung) sehr wohl "nennenswert" sind und es dafür dann auch unter Umständen Fahrtenbuchauflage geben könnte.
Zumindest fände ich das nur logisch. thread.gif
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